Weil sich Twitter als Privateigentum von Elon Musk verändert hat, befragten wir im Digitalausschuss am 8.2.2023 Twitter EU-Repräsentant Costello zur Gesetzeinhaltung trotz Massenentlassungen, zu Veränderungen bei Diensten, Einsatz von KI u.v.m., es wurde unfassbar peinlich. Außerdem berichtete das BMJ: zum NetzDG und zum Rechtsstreit mit Twitter und es geht kurz ums OZG 2.0 (Spoiler: Es kommt erst 2024!). News gibts zur Frage: Wie gut klappte der Warntag?

Kapitelmarken:

00:00:07 Intro

00:01:17 Update zur Öffentlichkeit des Ausschusses

00:03:08 Bilanz des bundesweiten Warntages 2022

00:05:16 Befragung Twitter, Intro Costello, Community Notes

00:09:14 Twitter: Entlassungen, Content Moderation, NetzDG , KI

00:17:22 Twitter Files, Blauer Haken, Suicide Feature, API, Nutzer*innenzahlen, DSA

00:25:07 BMJ: Rechtsstreit mit Twitter, allg. Umgang mit Musk-Twitter

00:31:46 BMJ: NetzDG allg.

00:33:50 OZG 2.0: Zeitplan, Evaluierung, keine E2E Digitalisierung per Gesetz

00:38:51 Outro und Terminhinweise

Weiterführende Links:

Warntag 2022

Twitter

Termine:

Mehr von mir hören und sehen:

Dieser Podcast ist eine Doppelfolge, denn am 25.01.2023 gab es zuerst eine Anhörung zu Cybersicherheit, in der wir Hackbacks, Sicherheitslücken, die unübersichtliche Cybersicherheitsarchitektur und Regulierungsbedarfe debattierten. Anschließend gab es den Digitalausschuss mit folgenden Themen: 1) die Nicht-Öffentlichkeit als Standard für den Digitalausschuss (wurde leider ohne Debatte so beschlossen), 2) digitalpolitische Projekte des BMVg, inkl. Cyber Innovation Hub, Cyber-Agentur und Kommando Cyber- und Informationsraum 3) geplante EU-Verordnung zur Regulierung politischer Werbung, 4) Aktuelle Entwicklungen bei der EU-Verordnung zu KI (AI Act).

Ich freue mich wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast

Dafür findet ihr mich hier:

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Kapitelmarken
00:00:07 Intro

00:01:05 Öffentlichkeit von Ausschüssen im Bundestag

00:06:01 (Nicht-)zulassung der Öffentlichkeit im DigitalA

00:09:15 Anhörung Cybersicherheit: Intro, Cybersicherheitsarchitektur

00:18:58 Forts.: Hackback & Schwachstellen

00:32:08 ADi: Digitalpolitik des BMVg – CyberInnovationHub & Cyberagentur

00:37:22 Kommando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr

00:44:10 EU-Verordnung zu politischer Werbung

00:51:21 EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz

00:54:49 Hinweise: Chatkontrolle (Antrag Linke) u IT Sicherheitsstellen

00:56:36 Outro und Termine

Weiterführende Links

Ausschussöffentlichkeit:

Aktuelle Regelung Öffentlichkeit von Ausschüssen Bundestag, §69: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go07-245166

Antrag der Linksfraktion: https://dserver.bundestag.de/btd/20/002/2000286.pdf

Anhörung Cybersicherheit:

Übersicht zur Anhörung: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a23_digitales/Anhoerungen/928388-928388

Stellungnahme Dr. Martina Angela Sasse: https://www.bundestag.de/resource/blob/930264/1bb7776af72e8c3b1cecd59e18bc3551/Stellungnahme-Sasse-data.pdf

Stellungnahme Dr. Sven Herpig: https://www.bundestag.de/resource/blob/929844/6a44c7873556d39c82c150b1b8251841/Stellungnahme-Herpig-data.pdf

Wimmelbild Sven Herpig zur staatlichen Cypersicherheitsarchitektur: https://www.stiftung-nv.de/sites/default/files/cybersicherheitsarchitektur_visualisierung_neunteauflage_0.pdf

Stellungnahme Manuel Atug „HonkHase“ https://www.bundestag.de/resource/blob/929948/d607e3604be4c777cd8186265a912386/Stellungnahme-Atug-data.pdf

Meine Schriftliche Frage zur Definition von Hackbacks: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2022/09/Hackback_Geschwaerzt.pdf

Digitalpolische Projekte des BMVg:

Buisness Insider zu Künstler- und Kritiker-Überwachung mittels KI durch Bundeswehr: https://www.businessinsider.de/politik/spionageaffaere-wie-die-bundeswehr-mit-hilfe-von-kuenstlicher-intelligenz-kuenstler-und-kritiker-im-inland-ueberwacht-c/

KI-Verordnung:

KI-Verordnung Einführung: https://www.youtube.com/watch?v=r2FP5bzBuk8

Antrag gegen Chatkontrolle:

Meine Rede im Plenum: https://www.youtube.com/watch?v=gslqzkeV7Fc

Antrag Linksfraktion gegen Chatkontrolle: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2002336.pdf

Übersicht zur Debatte im Plenum: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-de-praevention-kindesmissbrauch-927034

Alles zu Chatkontrolle auf meiner Homepage: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/01/chatkontrolle-eine-uebersicht/

IT Sicherheitsstellen:

Schriftliche Frage und Antwort: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/01/meine-schriftliche-frage-zur-besetzung-von-it-sicherheitsstellen-in-bundesministerien-2023/

Pressemitteilung: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/01/der-bund-als-sicherheitsluecke-jede-5-it-sicherheitsstelle-im-bund-ist-unbesetzt/

In der 3. Folge von DerADBPodcast berichte ich Euch wieder aus dem Maschinenraum des Bundestages, genauer vom Digitalausschuss am 19.10.2022. Wir debattierten drei Themen: 1) Das Drama rund um Arne Schönbohm (wieder einmal), 2) Green-IT und digitaler Verbraucherschutz beim Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und 3) ging es um das Haushaltsbudget 2023 für ebendieses Ministerium, sowie um den Haushalt 2023 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Kapitel

00:07 min: Intro

01:19 min: Nachreichungen vom letzten Digitalausschuss:

01:45 min: Causa Arne Schönbohm

12:55 min: Green-IT

21:59 min: digitaler Verbraucherschutz

23:45 min: Haushalt 2023 BMUV

33:48 min: Haushalt 2023 BMBF

38:56 min: Ausblick

Feedback

Ich freue mich wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de, oder gern auch auf social media (#DerADBPodcast)

17. Oktober 2022

Frage:

Warum setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zur EU KI-Verordnung dafür ein, dass KI-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung durch gesonderten Rechtsakt oder ein gesondertes Kapitel der KI-Verordnung reguliert werden sollen, wie es die Bundesregierung in der Stellungnahme „KI-Regulierung – stärkere Berücksichtigung von Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung insbesondere im Sicherheits- und Migrationsbereich“ (BReg-Dok 272/2022) formuliert, und wie unterscheiden sich nach Auffassung der Bundesregierung die jeweiligen Vor- und Nachteile einer Regulierung von KI-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung in einem gänzlich gesonderten Rechtsakt im Vergleich zu einer Regulierung in einem gesonderten Kapitel der KI-Verordnung?

Antwort des Staatssekretärs Benjamin Strasser:

Die Bundesregierung strebt die Regulierung von Künstlichen Intelligenz-Systemen (KI-Systeme) an und unterstützt den europäischen Artificial Intelligence Act (AI Act). Dies umfasst auch die rasche und zeitgleiche Regulierung von KI-Systemen für die öffentliche Verwaltung, einschließlich der Bereiche der Sicherheits-, Migrations- und Asylbehörden sowie Steuer- und Zollverwaltung (einschließlich Financial Intelligence Unit (FIU)).

Die besonderen Belange der staatlichen Tätigkeit der vorgenannten Behörden werden durch den Entwurf der Kommission jedoch nicht in jeder Hinsicht hinreichend berücksichtigt. Es ist schwierig, den besonderen Belangen dieser Behörden sowie den für hoheitliche Maßnahmen geltenden grundrechtlichen Anforderungen im Rahmen der primär privatrechtlich- und binnenmarktorientierten Vorschriften des Vorschlags für den AI Act vollständig gerecht zu werden. Die Erfüllung staatlicher Aufgaben muss gewährleistet bleiben und gleichzeitig die unmittelbare Grundrechtsbindung der staatlichen Verwaltung Beachtung finden. Notwendige diverse Einzelausnahmen /-anpassungen in den Einzelvorschriften des aktuellen Verordnungsentwurfs können zu Rechtsunsicherheit bei den Normadressaten führen.

Aus Sicht der Bundesregierung kann den Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung (ins- besondere von Sicherheits-, Migrations- und Asylbehörden sowie der Steuer- und Zollverwaltung einschließlich FIU) durch einen separaten, gesonderten Technologierechtsakt oder jedenfalls durch ein gesondertes Kapitel in der Verordnung mit jeweils abschließendem Regelungsinhalt besser Rechnung getragen werden. Für die Bundesregierung ist es dabei nicht entscheidend, ob entsprechende Regelungen in einem separaten Kapitel im Entwurf des europäischen AI Acts oder zeitgleich in einem eigenständigen Rechtsakt erfolgen.

Inhalt

In der 2. Folge von DerADBPodcast berichte ich Euch wieder aus dem Maschinenraum des Bundestages, genauer vom Digitalausschuss am 12.10.2022. Wir debattierten drei Themen: 1) Das Drama rund um Arne Schönbohm, den Präsidenten des BSI – bleibt er oder nicht? (das hatte ich beantragt). Da gehts viel um die Vorwürfe aus der Sendung von Jan Böhmermann, aber auch um weitere Probleme. 2) Sprachen wir über den besseren Schutz kritischer Infrastrukturen gegen Sabotage vor allem durch Angriffe auf digitale Infrastrukturen und 3) ging es um das Haushaltsbudget 2023 für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr – also Gelder für Digitales, von Funkmastförderung bis Internet Governance.

Kapitel

00:07 min: Intro

01:17 min: Nachreichungen vom letzten Digitalausschuss: Bug-Bounty-Programme; Cyberhilfswerk u.a.m.

03:01 min: Causa Arne Schönbohm – Einordnung

06:43 min: Causa Arne Schönbohm – Debatte im Ausschuss

19:43 min: Schutz kritischer Infrastrukturen

27:55 min: Haushalt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

38:55 min: Ankündigungen

Referenzen

Feedback

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10. Oktober 2022

Frage:

Produkte der Protelion GmbH werden bzw. wurden von Einrichtungen des Bundes (Bundesministerien und Bundeskanzleramt, inkl. nachgeordneter Behörden) in den letzten 3 Jahren eingesetzt (die Angaben sollten laut Antwort der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 20/534, Frage Nr. 36, im Assetmanagement für Hard- und Software in den jeweiligen Ressorts und Bundesbehörden verfügbar sein, ansonsten bitte erheben; in der Antwort bitte Name des Produkts, einsetzende Behörde und Einsatzzweck angeben, sowie von wann bis wann der Vertrag bestand bzw. besteht)?

Antwort von Johann Saathoff:

Eine ressortweite Abfrage innerhalb der Bundesregierung hat ergeben, dass keine Produkte der Protelion GmbH von Einrichtungen des Bundes eingesetzt werden bzw. wurden.

10. Oktober 2022

Frage:

Gab es in den vergangenen drei Jahren Kontakte zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Protelion GmbH mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung oder hohen Beamtinnen und Beamten von Behörden/öffentlichen Stellen (bitte jeweils Datum, Teilnehmende und Gegenstand/Anlass des Gesprächs auflisten) und beabsichtigt das Bundesgesundheitsministerium, seine Mitgliedschaft im Cybersicherheitsrat Deutschland e.V. zu kündigen?

Antwort von Johann Saathoff:

Eine ressortweite Abfrage innerhalb der Bundesregierung hat ergeben, dass es in den vergangenen drei Jahren keine Kontakte zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Protelion GmbH mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung oder hohen Beamtinnen und Beamten von Behörden/öffentlichen Stellen gab.

In diesem Zusammenhang weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Wirtschaftsvertretern pflegt, insbesondere auch auf dem Gebiet sicherer IT-Lösungen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch).

Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten
(z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die Ermittlung der „Verbundenheit“ von Einzelpersonen zu entsprechenden Unternehmen ist darüber hinaus kein regelmäßiger Standardprozess.

Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen etc.) lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen konkret teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen im Einzelnen geführt worden sind. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht, weil derartige Teilnahmen, Termine und Gespräche nicht festgehalten werden.

Das Bundesgesundheitsministerium hat seine Mitgliedschaft im Cybersicherheitsrat Deutschland e.V. gekündigt.

07. Oktober 2022

Frage:

Wie schlüsseln sich die Kosten der Jahre 2021 und 2022 für die Corona Warn App auf Software- Betrieb und allgemeine Pflege (z.B. für Gewährleistung der Sicherheit und kleinere Updates), Software-Entwicklung (Implementierung neuer Funktionalitäten), Hotline-Betrieb und ggf. weitere Aufgaben (z.B. Anschluss Testzentren, Marketingausgaben, Verlängerung von Zertifikaten – siehe auch https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article240567471/Corona-Warn-App-Ministeriumkorrigiert-Mehrkosten-auf-70-Millionen-Euro.html auf, und wie hoch war die Anzahl Calls für die CWA-Hotlines je Monat im Jahr 2022?

Antwort von Staatssekretär Edgar Franke:

Im Jahr 2021 wurden für die Corona Warn App (CWA) insgesamt 78,2 Mio. EUR verausgabt; im Jahr 2022 fielen bislang Kosten in Höhe von 51,8 Mio. EUR an. Eine feingranulare Aufschlüsselung nach Funktionalitäten der CWA ist nicht möglich, da ver- schiedene Kostenbestandteile nicht trennscharf zwischen Entwicklungs-, Wartungs- und Betriebsaufwand unterschieden werden können.

Die Anzahl eingegangener Anrufe bei den CWA-Hotlines in 2022 ist nachfolgend aufgeführt:

In der ersten Folge meines neuen Podcasts, die Nachfolge meines bisherigen Videoreport-Formats auf YouTube, berichte ich Euch vom Digitalausschuss am 28. September 2022. Hört rein, wie ich direkt aus dem Reichstag vom Bundestagsgeschehen berichte!

Wir haben in diesem Ausschuss mal wieder über Vorratsdatenspeicherung und die Auslegung des mittlerweile 5. EUGH-Urteils dazu gesprochen (Danke für nichts, CDU!), über die neuen Pläne aus dem Hause Wissing (BMDV) u Faeser (BMI) – von Quick Freeze bis zur Neuauflage der VDS als IP-Adress-Vorratsdatenspeicherung.

Es ging auch um die neuen Haushaltbudgets von BMI und BMWK für 2023. Das ist spannend, denn wo es um die Verteilung von Geld und Ressourcen geht, zeigt sich deutlich, welche Projekte (und mit welcher Priorität) umgesetzt werden. Natürlich habe ich gerade in Sachen Nachhaltigkeit und Digitalisierung genauer nachgefragt.

Außerdem erzähle ich Euch kurz vom UNESCO Bericht über UN-Empfehlungen zu Künstlicher Intelligenz, der uns im Digitalausschuss (sogar öffentlich!) vorgestellt wurde.

Ich hoffe Euch gefällt mein erster Audio Bericht aus dem Bundestag, er ist datensparsamer, als die Videoversion, weniger aufwändig und daher künftig auch schneller verfügbar. Lasst mir gerne Feedback per Mail da (mailto: Anke.domscheit-berg @ bundestag.de) oder auf social Media (wenn Ihr wollt mit dem Hashtag #ADBPodcast), ich bin gespannt darauf!

Weiterführende Links:

04. Oktober 2022

Frage:

Mit welchen Daten (bitte unter Angabe des Zeitplans) soll die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619 erwähnte Verbesserung des Berichtswesens zu den Rechenzentren des Bundes (vor allem auch hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit) als Teil des angekündigten Maßnahmenplans der Green-IT Initiative verbindlich werden für die Rechenzentren des Bundes und wann ist mit der Veröffentlichung des gesamten Maßnahmenplans zu rechnen?

Antwort des Staatssekretärs Christian Kühn:

Das angepasste Berichtswesen soll ab Ende 2023 für den Berichtszeitraum 2023 verwendet werden. Eine Veröffentlichung des Berichts 2023 ist für das erste Halbjahr 2024 vorgesehen. Der Maßnahmenplan befindet sich aktuell in Ausgestaltung und eine Kommunikation zu den Maßnahmen erfolgt nach dessen Fertigstelung im Jahr 2023.