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Meine Frage:

  1. Welchen Stand der Digitalisierung haben die im Rahmen des Onlinezugangsge-
    setzes in 2022 priorisierten 35 Leistungen (“OZG-Booster”, Nummer 1 bis 28) aktuell
    und wo sind sie für Bürgerinnen und Bürger verfügbar (bitte jeden der Dienste jeweils
    in einer der folgenden vier Kategorien tabellarisch zuordnen: 1) die Leistung ist über-
    all in Deutschland UND Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 2) die Leistung ist zwar
    überall, aber nicht Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 3) die Leistung ist Ende zu
    Ende digitalisiert, aber nicht überall verfügbar 4) die Leistung ist weder überall, noch
    Ende zu Ende digitalisiert verfügbar; wenn im Einzelfall eine Zuordnung nicht möglich
    sein sollte, bitte genau begründen, warum nicht und ersatzweise den Stand der Digi-
    talisierung und Verfügbarkeit verbal so genau wie möglich beschreiben)?
  2. Welchen Stand der Digitalisierung haben die im Rahmen des Onlinezugangsge-
    setzes in 2022 priorisierten 35 Leistungen (“OZG-Booster”, Nummer 29 bis 35) aktu-
    ell und wo sind sie für Bürgerinnen und Bürger verfügbar (bitte jeden der Dienste je-
    weils in einer der folgenden vier Kategorien tabellarisch zuordnen: 1) die Leistung ist
    überall in Deutschland UND Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 2) die Leistung ist
    zwar überall, aber nicht Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 3) die Leistung ist Ende
    zu Ende digitalisiert, aber nicht überall verfügbar 4) die Leistung ist weder überall,
    noch Ende zu Ende digitalisiert verfügbar; wenn im Einzelfall eine Zuordnung nicht
    möglich sein sollte, bitte genau begründen, warum nicht und ersatzweise den Stand
    der Digitalisierung und Verfügbarkeit verbal so genau wie möglich beschreiben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

Zu 1. und 2.
Die beiden Schriftlichen Fragen werden gemeinsam beantwortet.
Für die Umsetzung der vom IT-Planungsrat mit Beschluss 2022/20 vom 2. Mai 2022
priorisierten Leistungen sind die Länder zuständig, so dass der Bundesregierung die
für eine Beantwortung der Fragen erforderlichen Informationen nicht vorliegen. Für
die von der Bundesregierung herausgegebene Webseite https://dashboard.ozg-um-
setzung.de/ stellen die Länder allgemeine Informationen zum Umsetzungsstand von
OZG-Leistungen zur Verfügung. Darunter befinden sich auch zahlreiche der vom IT-
Planungsrat mit Beschluss vom 2. Mai 2022 priorisierten Leistungen.

Antwortschreiben im Original:

Meine Schriftlichen Fragen zum OZG-Booster im Dezember 2022:

https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/01/onlinezugangsgesetz-und-ozg-booster-gescheitert/

Meine Frage:
Welche Studien und Strategien zum Thema “Nachhaltigkeit in und durch Digitalisierung sowie ihrer Umsetzung” wurden durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Einzelplan 12) aus dem Kapitel 1204 (“Digitale Infrastruktur”) im Haushaltstitel 53101-692 im Jahr 2023 finanziert und wurden diese veröffentlicht (falls ja, bitte je Studie und/oder Strategie auch den Ort angeben)?


Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:
Im Jahr 2023 soll eine Studie und Handlungsempfehlungen zum nachhaltigen Ausbau und Betrieb von Gigabitnetzen aus dem Titel 1204 53101 finanziert werden.
Veröffentlichungen dazu gibt es derzeit noch nicht.

Antwortschreiben im Original:


31. Juli 2023

Meine Frage:
Welcher Personal- und Kostenaufwand entstand dem Bund (Ministerien, nachgeordnete Behörden und Unternehmen in Bundesbesitz, beispielsweise die Bundesdruckerei) im Zusammenhang mit der re:publica Konferenz 2022, 2019 und 2018 (bitte als jeweilige Gesamtvolumen nach Art und Höhe des Aufwandes aufschlüsseln und dabei nur Personen mit aktiver Rolle auf der re:publica erfassen – z.B. Standpersonal oder Podiumsgäste, nicht jedoch reine passive Teilnehmerinnen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:
Der nachstehenden Übersicht können die von den Ressorts entstandenen Sachkosten entnommen werden. Keine Aufwände entstanden sind beim BMWK, AA, BKAmt, BMF, BMFSFJ, BMG, BMJ, BMWSB sowie bei der BKM. Der Personalaufwand lässt sich rückwirkend für die Jahre 2018, 2019 und 2022 nicht feststellen, da eine systematische Erfassung von Zeit- und Personaleinsatz in den Ressorts nicht vorliegt. In Bezug auf die Kommunikationsmaßnahme der Bundeswehr und den diesbezüglichen Personalaufwand im Zusammenhang mit der re:publica 2018 wird auf die Drucksache 19/2334, Seite 39 und Drucksache 19/2798 verwiesen.

Antwortschreiben im Orignal:

Anke Stencil mit Blumenstrauß auf buntem Hintergrund

30. Juni 2023

Meine Frage:
Welche Vertreterinnen und Vertreter aus Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Wissenschaft und der Privatwirtschaft wurden durch das Bundesministerium der Justiz zum Fachforum „Hass im Netz“ im April 2023 eingeladen und welche Ergebnisse des Fachforums wurden bspw. in Form von Vermerken oder Leitungsvorlagen ggf. für die weitere Prüfung der Eckpunkte in Vorbereitung des Referentenentwurfs durch das Ministerium festgehalten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser:
Der Staatssekretärinnen- und Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung hat beschlossen, zur Erarbeitung einer „Strategie der Bundesregierung für eine starke, wehrhafte Demokratie und für eine offene und vielfältige Gesellschaft“ (Arbeitstitel) sechs Fachforen einzurichten. Die Arbeit in den Fachforen fand unter thematischer Federführung der jeweils fachlich zuständigen Ressorts im ersten Halbjahr 2023 statt.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat die Federführung für das Fachforum V „Hass im Netz“ übernommen. Es wurden hierzu zwei Fachgespräche im BMJ veranstaltet, zu denen ein identischer Teilnehmerkreis eingeladen wurde. Die Teilnehmerliste umfasste dabei Vertreterinnen und Vertreter auf Fachebene der folgenden Bundesministerien, Behörden, Einrichtungen, Organisationen, Universitäten und Unternehmen in alphabetischer Reihenfolge:

  • Amadeu-Antonio-Stiftung,
  • Antiziganismusbeauftragter der Bundesregierung,
  • Auswärtiges Amt,
  • Bundesarbeitsgemeinschaft „Gegen Hass im Netz“,
  • Beauftragte der Bundesregierung für Integration und Antirassismus,
  • Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus,
  • Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien,
  • Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland,
  • Bitkom e. V.,
  • Bundesamt für Justiz,
  • BMJ,
  • Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI),
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung,
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
  • Bundesnetzagentur,
  • Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz,
  • Bundeszentrale für politische Bildung,
  • Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Onlinedienste zur Meldung von Hasskommentaren für Bürgerinnen und Bürger“,
  • D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V.,
  • Deutscher Journalisten-Verband,
  • Deutscher Städte- und Gemeindebund,
  • die medienanstalten,
  • eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.,
  • Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V.,
  • game – Verband der deutschen Games-Branche e. V.,
  • Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main,
  • Generalstaatsanwaltschaft München,
  • Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V.,
  • GMK e. V. – Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur,
  • gutefrage.net,
  • Hate Aid,
  • hatefree gGmbH
  • Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,
  • Hochschule Magdeburg-Stendal,
  • Institute for Strategic Dialogue gGmbH,
  • jugendschutz.net,
  • Landesanstalt für Medien NRW,
  • Leibniz-Institut für Medienforschung – Hans-Bredow-Institut,
  • LOAD e. V.,
  • Mastodon,
  • Meldestellen „REspect! Gegen Hetze im Netz“ & „#Antisemitismus“,
  • Meta,
  • nebenan.de,
  • Neue deutsche Medienmacher*innen,
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
  • Reporter ohne Grenzen,
  • Soundcloud,
  • Staatsanwaltschaft Köln,
  • Staatskanzlei Rheinland-Pfalz,
  • Stiftung Neue Verantwortung,
  • STOP-HATE gUG,
  • TikTok,
  • Twitter,
  • Universität Hildesheim,
  • Universität Leipzig,
  • Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V.
  • YouTube,
  • Zentralrat der Juden in Deutschland,
  • Zentralrat der Muslime in Deutschland,
  • Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und
  • Zentrum Liberale Moderne.

Die Ergebnisse der Diskussionen in den Fachgesprächen wurden mit ihren Erkenntnissen zum Phänomen Hass im Netz, den Herausforderungen seiner Bekämpfung sowie Möglichkeiten der Unterstützung von Betroffenen intern zusammengefasst und haben Eingang gefunden in die Erarbeitung der oben genannten Strategie der Bundesregierung, die unter Federführung des BMI erarbeitet und im Ressortkreis abgestimmt wird. Soweit Erkenntnisse die Eckpunkte des BMJ für ein Gesetz gegen digitale Gewalt betreffen, werden diese auch bei Erstellung des diesbezüglichen Referentenentwurfs berücksichtigt.

Antwotschreiben im Original:

30. Juni 2023

Meine Frage:
Bis wann wird flächendeckend, mit Ausnahme von bestandsgeschützten IT-Systemen, kein IPv4 mehr in der Bundesverwaltung zum Einsatz kommen und wie viele besetzte Stellen (und ggf. externen Diestleistungsstellen-Äquivalente) befassen sich mit der Umstellung auf IPv6 (bitte jeweils aufschlüsseln nach Ressort bzw. externem Diestleister)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent und grundsätzlich vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen.

Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden kann.

Das hier erfragte spezifische Wissen über Zeit- und Ressourcenplanungen im Zusammenhang mit der Umstellung von IPv4 auf IPv6 in der Bundesverwaltung ist in der Gesamtheit potentiell geeignet, Cyberangriffe auf die Regierungsnetze und -kommunikation der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und diese gezielt angreifbar zu machen. Es wird daher auf die Anlage mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen. 

Antwortschreiben im Original:

Anke Stencil mit Blumenstrauß auf buntem Hintergrund

30. Juni 2023

Welcher Personal- und Kostenaufwand entstand dem Bund (Ministerien, nachgeordnete Behörden und Unternehmen in Bundesbesitz, beispielsweise die Bundesdruckerei) im Zusammenhang mit der re:publica Konferenz 2023 (bitte für die jeweilige Institution nach Art und Höhe des Aufwandes aufschlüsseln und dabei nur Personen mit aktiver Rolle auf der Republica erfassen – z.B. Standpersonal oder Podiumsgäste, nicht jedoch reine passive Teilnehmerinnen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:

Die entstandenen Aufwände können der Tabelle entnommen werden.

Keine Aufwände entstanden sind bei dem BMWK, BMVg, AA, BKAmt, BMEL, BMG, BMJ und BMWSB sowie bei der BKM.

Antwortschreiben im Original:

30. Juni 2023

Meine Frage:
Für welche IT-Systeme des Bundes wurde festgestellt, dass eine Fortführung mit IPv4 aus Bestandsschutzgründen (bitte je Ressort, inkl. Bundeskanzleramt, auf- schlüsseln) nötig ist und bis wann ist mit der vollständigen Einführung von IPv6 bei den Bundesbehörden sowie dem Netz des Bundes zu rechnen (bitte jeweils nach Jahr und Ressort, inkl. Bundeskanzleramt, aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Frage- rechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent und grundsätzlich vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen.

Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohlsgeheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit ein- sehbaren Teil beantwortet werden kann.

Das hier erfragte spezifische Wissen über Zeit- und Ressourcenplanungen im Zusammenhang mit der Umstellung von IPv4 auf IPv6 in der Bundesverwaltung ist in der Gesamtheit potentiell geeignet Cyberangriffe auf die Regierungsnetze und -kommunikation der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und diese gezielt angreif- bar zu machen. Es wird daher auf die Anlage mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen.

Antwortschreiben im Original:

05. Juni 2023

Meine Fragen:

1.: Wofür wurden die bisherigen Haushaltsmittel (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6862) für die 3 Vorhaben Beratungs- und Evaluierungszentrum für Künstliche Intelligenz, BEKI (1,1 Mio €); KI-Kompetenzzentrum (23,5 Mio €) und Algorithmenstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (2,77 Mio €) jeweils konkret verausgabt (bitte nach Ausgaben, Jahr und Vorhaben aufschlüsseln) und was ist der jeweils konkrete Zeitplan für den Aufbau dieser drei Einrichtungen?

2.: Was ist der konkrete Zweck der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion in Drs. 20/6862 genannten drei Vorhaben/Stellen: Beratungs- und Evaluierungszentrum für Künstliche Intelligenz, BEKI; KI-Kompetenzzentrum und Algorithmenstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und in welcher Organisationsform sollen diese Vorhaben/Stellen jeweils umgesetzt werden (bitte auch jeweils die Gesamtstellenanzahl angeben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

Zu 1.:
Die Überlegungen zum Beratungs- und Evaluierungszentrum für Künstliche Intelligenz (BEKI) sind weiter vorangeschritten, die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung dauern noch an. Bereits in der aktuellen Phase der Umsetzungsvorbereitung, die in 2023 abgeschlossen werden soll, ist die Pilotierung erster Angebote des BEKI vorgesehen.

Die Bundesregierung hat die Überlegungen zum Aufbau des Projektes Pilotierung eines Künstliche Intelligenz-Bewertungsvorgehens und Konzeption einer Algorithmenstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (PABOS) noch nicht abgeschlossen. Daher besteht noch kein endgültiger Zeitplan.

Das Kompetenzzentrum Künstliche Intelligenz (jetzt KI-Kompetenzcenter der Bundesverwaltung, kurz „KI-KC“), wird unmittelbar nach Vertragsschluss mit der Bundesdruckerei eröffnet. Die Vertragsunterzeichnung ist für Anfang Juni 2023 vorgesehen. Der Aufbau des KI-KC skaliert anschließend zur Anzahl der entsprechend des Konzepts umgesetzten Projekte in Form von Proof-of-Values (PoVs) über die Gesamtlaufzeit des Konjunkturpaketes.

Die von den in der Fragestellung genannten Haushaltsmitteln bereits vorgenommenen Ausgaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Zu 2.:
Die Planung für den Aufbau des BEKI für den Bereich der öffentlichen nicht sicherheitsbezogenen Verwaltung ist weiterentwickelt worden, der Prozess ist aber noch nicht abgeschlossen. Zweck des BEKI ist es, die öffentliche Verwaltung für den kompetenten und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) weiter zu ertüchtigen. Das BEKI beabsichtigt dabei, die öffentliche Verwaltung auf rechtlicher, ethischer und technischer Ebene hinsichtlich der verantwortungsvollen Nutzung von KI zu beraten, die Vernetzung des öffentlichen Sektors weiter zu optimieren und zu koordinieren und den Kompetenzaufbau für die öffentliche Verwaltung zu unterstützen. Derzeit ist die Einrichtung des BEKI in der Startphase als „virtuelle“ Organisationsform geplant.

Hierdurch wird ausdrücklich das Ziel verfolgt, bereits bestehende, etablierte Strukturen und Formate einzubeziehen, auf gewonnen Erfahrungen aufzubauen und bestehende Strukturen durch koordinative Unterstützung des BEKI zu stärken. Die diesbezügliche Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zur Organisationsform und zu damit verbundenen Ressourcen ist gleichwohl noch nicht abgeschlossen.

Der Zweck der im Rahmen des Projekts PABOS ist, die Sicherheitsbehörden des Bundes im Themenfeld qualitätsgesicherte KI zu unterstützen. Die Bundesregierung hat die Überlegungen zum Aufbau des das BEKI für den Sicherheitsbereich ergänzenden Vorhabens PABOS noch nicht abgeschlossen, dies betrifft insoweit auch die Frage nach etwaigen Stellen sowie der Organisationsform.

Der Zweck des KI-Kompetenzcenter der Bundesverwaltung ist die praktische Umsetzung von KI-Vorhaben im Rahmen von PoVs, um schnellstmöglich Mehrwerte der Nutzung von KI für die zivile Bundesverwaltung anhand konkreter Anwendungen aufzuzeigen. Das KI-KC wird mit der anstehenden Beauftragung der Bundesdruckerei dort im „Innovations“-Bereich angesiedelt. Die hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel werden im Rahmen des Aufkommens geeigneter PoVs verausgabt. Die Anzahl der Stellen, die die Bundesdruckereihierüber finanziert, hängt vom Aufkommen von PoVs ab.

Die Aufnahme der verschiedenen Aktivitäten verdeutlicht die Bestrebungen der Bundesregierung im Bereich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung. Die Maßnahmen ergänzen sich und werden eng miteinander vernetzt, um einen gegenseitigen Austausch zu fördern, Doppelstrukturen zu vermeiden und eine bestmögliche Kompetenzentwicklung im Themenbereich Künstliche Intelligenz zu ermöglichen.

vom 17. Januar 2023

Meine Frage:

In welchen Bundesministerien (inklusive nachgeordneter Behörden) gibt es jeweils besetzte Stellen für sogenannte CISO – Chief Information Security Officer (oder tatsächlich vergleichbare Rolle, bitte stets die konkrete Stellenbezeichnung angeben) und welche Besoldungsstufe haben diese Stellen jeweils (bitte tabellarisch beantworten)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff (BMI):

Die Antwort gibt die im Rahmen der geltenden Fristen ermittelbaren Ergebnisse wieder und ist insoweit sowohl qualitativ wie quantitativ mit Unsicherheiten behaftet. Das Ergebnis der Abfrage in den Ressorts kann der Tabelle in der Anlage entnommen werden.

Berlin, 24.02.2021 – Nach einer ersten Abfrage unbesetzter IT-Sicherheitsstellen in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden vor einem Jahr, habe ich erneut nachgefragt. Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass sich seit einem Jahr wenig verbessert hat, immer noch sind große Teile der Bundesregierung weder in der Theorie noch in der Praxis in Sachen IT-Sicherheit gut aufgestellt und stellen damit weiterhin selbst ein IT-Sicherheitsrisiko dar. Bei jedem 3. Ministerium existieren nicht einmal 5 Stellen dafür, über alle Bundesministerien hinweg ist darüber hinaus jede 4. Stelle unbesetzt. Beim BMI sind mit knapp 500 Stellen sogar fast doppelt so viele Posten unbesetzt, wie bei allen anderen Ministerien zusammengenommen, dem BMI ist auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nachgeordnet. 

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