Meine Frage:
- Welchen Stand der Digitalisierung haben die im Rahmen des Onlinezugangsge-
setzes in 2022 priorisierten 35 Leistungen (“OZG-Booster”, Nummer 1 bis 28) aktuell
und wo sind sie für Bürgerinnen und Bürger verfügbar (bitte jeden der Dienste jeweils
in einer der folgenden vier Kategorien tabellarisch zuordnen: 1) die Leistung ist über-
all in Deutschland UND Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 2) die Leistung ist zwar
überall, aber nicht Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 3) die Leistung ist Ende zu
Ende digitalisiert, aber nicht überall verfügbar 4) die Leistung ist weder überall, noch
Ende zu Ende digitalisiert verfügbar; wenn im Einzelfall eine Zuordnung nicht möglich
sein sollte, bitte genau begründen, warum nicht und ersatzweise den Stand der Digi-
talisierung und Verfügbarkeit verbal so genau wie möglich beschreiben)? - Welchen Stand der Digitalisierung haben die im Rahmen des Onlinezugangsge-
setzes in 2022 priorisierten 35 Leistungen (“OZG-Booster”, Nummer 29 bis 35) aktu-
ell und wo sind sie für Bürgerinnen und Bürger verfügbar (bitte jeden der Dienste je-
weils in einer der folgenden vier Kategorien tabellarisch zuordnen: 1) die Leistung ist
überall in Deutschland UND Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 2) die Leistung ist
zwar überall, aber nicht Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 3) die Leistung ist Ende
zu Ende digitalisiert, aber nicht überall verfügbar 4) die Leistung ist weder überall,
noch Ende zu Ende digitalisiert verfügbar; wenn im Einzelfall eine Zuordnung nicht
möglich sein sollte, bitte genau begründen, warum nicht und ersatzweise den Stand
der Digitalisierung und Verfügbarkeit verbal so genau wie möglich beschreiben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Zu 1. und 2.
Die beiden Schriftlichen Fragen werden gemeinsam beantwortet.
Für die Umsetzung der vom IT-Planungsrat mit Beschluss 2022/20 vom 2. Mai 2022
priorisierten Leistungen sind die Länder zuständig, so dass der Bundesregierung die
für eine Beantwortung der Fragen erforderlichen Informationen nicht vorliegen. Für
die von der Bundesregierung herausgegebene Webseite https://dashboard.ozg-um-
setzung.de/ stellen die Länder allgemeine Informationen zum Umsetzungsstand von
OZG-Leistungen zur Verfügung. Darunter befinden sich auch zahlreiche der vom IT-
Planungsrat mit Beschluss vom 2. Mai 2022 priorisierten Leistungen.
Antwortschreiben im Original:
Meine Schriftlichen Fragen zum OZG-Booster im Dezember 2022:
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/01/onlinezugangsgesetz-und-ozg-booster-gescheitert/