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Debatte vom 25. Mai 2023
Mit diesem Gesetzentwurf kann man der Klimakrise nicht entschlossen begegnen, denn trotz guter Ansätze, wie der Schaffung eines Energieeffizienzregisters, ist er einseitig und mutlos. Seine Vorgaben betreffen z.B. nur 2 % der 55.000 Rechenzentren und Hürden für Abwärmenutzung bleiben bestehen.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir debattieren heute über das Energieeffizienzgesetz; denn die Klimakrise gibt uns keine Zeit mehr für die Hoffnung auf Freiwilligkeit. Eine EU-Richtlinie muss umgesetzt und langfristige Ziele müssen klar benannt werden. Nur so können Wirtschaft, Länder und im Nachgang auch Kommunen ihren Beitrag leisten. Aber neben erneuerbaren Energien und effizienterer Energienutzung ist auch wichtig, den Energiebedarf überhaupt zu senken; denn ein unnötiger Bedarf bleibt unnötig, auch wenn er effizient ist.

Mit seinem Fokus auf Rechenzentren und Abwärmenutzung bleibt der Gesetzentwurf sehr einseitig. Als Linksfraktion fordern wir einen viel breiteren Ansatz; die Regulierung der Rechenzentren ist natürlich trotzdem extrem wichtig. Der Energieverbrauch von Rechenzentren soll in Deutschland bis 2030 auf 28 Milliarden Kilowattstunden ansteigen. Daher ist das Energieeffizienzregister eine gute Sache; denn es schafft notwendige Transparenz. Auch die Verpflichtung für Rechenzentren zur Nutzung von Erneuerbaren und Abwärme ist gut für das Klima und verringert die Abhängigkeit von russischem Gas.

Allerdings betrifft dieser Gesetzentwurf nur künftige und sehr große Rechenzentren. An mindesten 98 Prozent der 55 000 Rechenzentren in Deutschland geht das Energieeffizienzgesetz komplett vorbei; auch übrigens an dem kleinen Rechenzentrum in meinem Keller, das 100 Prozent erneuerbare Energie nutzt und mit seiner Abwärme mein ganzes Haus heizt.Viele Potenziale werden so leider nicht gehoben werden. 

Außerdem bleiben Hürden für willige Rechenzentren bestehen. Ein Beispiel: Der Internetprovider Berlin scheitert seit 2008 daran, die Abwärme seiner Rechenzentren in Berlin loszuwerden, weil den Gebäudeeigentümern Klima- und Gaspreise offenbar schnurzpiepegal sind; denn die Nebenkosten zahlen ja die Mieter. Da wird lieber eine neue Gasheizung gekauft, statt das Gebäude samt Saunabetrieb komplett mit der Abwärme eines Rechenzentrums zu nutzen. 

Minister Habeck und Lindner, es braucht eine zumutbare Mitwirkungspflicht für Gebäudeeigentümer; denn nur mit Wärmeabnehmern wird Abwärme auch nutzbar. 

Für Nutzung der Fernwärme braucht es außerdem einen geringeren Temperaturunterschied zwischen der Abgabe- und der Abnahmewärme. Das kann man erreichen einerseits durch eine Verpflichtung neuer Rechenzentren, Technologien wie Heißwasserkühlung zu nutzen, die eine viel höhere Abgabewärme ermöglichen, und andererseits durch Druck auf Wärmenetzbetreiber, die ihre Netze für geringere Temperaturen befähigen müssen. Beides fehlt, und so bleibt die Überbrückung des hohen Temperaturunterschiedes unwirtschaftlich und viel Abwärme weiter ungenutzt. 

Trotzdem redet die Industrielobby lustigerweise vom faktischen Verbot neuer Rechenzentren in Deutschland. Was für ein Blödsinn! In Schweden siedeln sich Rechenzentren in extra Data Parks an, die für Abwärmenutzung optimiert sind. Wir können auch nach Deutschland gucken. Im brandenburgischen Wustermark, bei mir um die Ecke, investiert ein englischer Rechenzentrumsbetreiber gerade eine 1 Milliarde Euro. Er beschert dieser Kleinstadt künftig über 3 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen und preiswertere Wärme. Die Wärmeabnahme durch die Stadt und die erneuerbaren Energien aus dem Umland waren nämlich entscheidende Standortfaktoren. Von wegen faktisches Verbot neuer Rechenzentren! 

Als Linksfraktion fordern wir daher eine Nachschärfung des Gesetzes: 
Eine Ergänzung um weitere Bereiche, in denen sich viel Energie sparen lässt, zum Beispiel energieeffizienteres Licht durch den Einsatz von LEDs. Der Klimakrise begegnen wir nämlich nicht mit Schlupflöchern und Trippelschritten und erst recht nicht mit der Kriminalisierung von Aktivistis der „Letzten Generation“, sondern mit Mut und ganzheitlichem Ansatz. 

Vielen Dank.

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Meine Rede der Debatte vom 31.03.2023: Europäische und Deutsche Datenwirtschaft

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die EU verhandelt gerade den Data Act, um den Zugang zu Daten aus dem Internet der Dinge zu erleichtern. Die Europäische Kommission erwartet sich davon 270 Milliarden Euro Wertschöpfungssteigerung in der EU. Das Parlament in Brüssel erwartet eine Stärkung der Verbraucherrechte und des Gemeinwohls. Wahrscheinlich werden nach aktuellem Stand weder die Wünsche der Kommission noch die des Parlaments erfüllt. 

Es ist richtig: Verbraucher/-innen sollen einen Anspruch auf die Herausgabe ihrer Daten in verwendbaren Formaten erhalten. Das heißt im Klartext: Frieda Normalnutzerin könnte die Fitnessuhr eines anderen Herstellers kaufen und ihre Fitnesshistorie von der alten Uhr auf die neue übertragen. Sie könnte auch ihre defekte smarte Kaffeemaschine zum Reparateur ihres Vertrauens um die Ecke bringen, statt einen teuren Herstellerservice zu bezahlen. Nach dem Entwurf des Europäischen Parlaments erhält Frieda als Verbraucherin – das ist gut – diese Daten sogar kostenlos, und sie könnte sie sogar verkaufen. „Verkaufen“, das klingt verdammt nach Dateneigentum, und das ist ein ganz schwieriges Konzept. Daten sind nämlich keine Gegenstände, und es ist gefährlich, sie als solche zu behandeln.

Friedas Fitnessuhr kennt nämlich ihr Gewicht, ihr Alter, ihre Größe, aber zum Beispiel auch ihre Bewegungsmuster, ihren Herzrhythmus und ihre Diätpläne. Im Internet der Dinge entstehen digitale Zwillinge von uns, die käuflich werden sollen? Was glauben Sie, wer würde wohl eher seine Daten verkaufen: die Managerin oder ein Empfänger von Bürgergeld? Und wie freiwillig ist eigentlich der Verkauf digitaler Nutzerdaten durch arme Menschen, wenn es beim Kauf eines Produkts Rabatt dafür gibt, dass man künftig die mit diesem Produkt gesammelten Daten Dritten überlässt? Das Grundrecht Privatsphäre darf doch aber nicht vom Geldbeutel abhängen. 

Aus ethischen Gründen ist es im Übrigen verboten, Organe oder Menschen zu verkaufen. Solche ethischen Grenzen fordert die Linksfraktion auch für den Verkauf digitaler Zwillingsdaten von Menschen. Potenziell birgt der Data Act mehr Risiken für Verbraucher/-innen, ohne ihnen tatsächlich den Zugang zu den eigenen Daten zu garantieren, die ihre Geräte im Internet der Dinge generieren. Denn Unternehmen können aktuell noch viel zu leicht den Zugang zu Daten verweigern. Sieht ein Hersteller zum Beispiel eine Gefahr für die Sicherheit eines Produktes, erhält Frieda Normalnutzerin eben nicht die Statusdaten ihrer kaputten Kaffeemaschine und muss am Ende doch den teuren Herstellerservice oder gleich ein ganz neues Produkt bezahlen. Und erklären Unternehmen, die Daten seien Ergebnis eines komplexen proprietären Algorithmus, dann erhält auch künftig ein Start-up nicht deren Mobilitätsdaten, um daraus zum Beispiel einen klimafreundlichen Mobilitätsdienst zu entwickeln. 

Ich schließe mich daher der Forderung der Union in ihrem Antrag an, dass die Bundesregierung sich endlich mit klarerer und viel aktiverer Position in Brüssel einbringen muss, um zu verhindern, dass der Data Act mehr Probleme schafft, als er löst. 

Da wir – wenig überraschend – in Detailfragen trotzdem andere Positionen haben, werden wir uns beim Antrag der Union enthalten. Vielen Dank. 

Meine Rede der Debatte von 17.03.2023:

Die CDU fordert 6 Monate Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen und stellt alle Internetnutzer:innen unter Generalverdacht. Was sie vorschlägt, schützt Kinder nicht und ist auch nicht mit EU-Grundrechten vereinbar. Es braucht mehr Prävention und Ressourcen, nicht Massenüberwachung.

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Ein drittes EU-Satellitennetz soll als PPP staatlichen und kommerziellen Zielen dienen. Noch ist aber unklar, was es leisten soll, wem die Infrastruktur gehört und wem es primär nutzt. Viele Fragen sind offen, u. a. ob das angekündigte Satelliten-Internet für ganz Afrika und die EU kommt und bezahlbar wird, oder ob nur die Außengrenzen mit Hilfe der Satelliten noch besser abgeschottet werden sollen.

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Diese Bundesregierung kann Digitalisierung nicht

Am 25.11.2020 debattierte der Bundestag rund um das Thema Digitalisierung, da der Rückstand in Deutschland gerade jetzt schmerzhaft spürbar ist. In meiner Rede dazu warf ich der Bundesregierung vor, dass ihr nicht einmal eine Pandemie als Weckruf reicht, um bei der Digitalisierung von großen Versprechen zu den notwendigen und schnellen Fortschritten in der Praxis zu kommen. So spreche ich von den Soforthilfen für digitale Bildung, die zwar endlich das adressieren, was wir als Linksfraktion schon lange fordern  – nämlich (digitale) Bildungsteilhabe für Kinder aus ärmeren Familien zu garantieren, die aber leider zum Teil immer noch nicht einmal mit den Ländern vereinbart sind, weshalb hunderte von Millionen Euro nicht fließen können. In meiner Rede gehe ich auch auf weitere Beispiele digitalen Totalversagens der Bundesregierung ein, nachfolgend ist sie als Video verlinkt und kann als Text im Wortlaut gelesen werden. 

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Am Montag hat die FDP-Fraktion eine aktuelle Stunde zur Corona-Warn-App beantragt, die am Mittwoch stattfinden sollte. Am Dienstag teilte man mir mit, dass sich die Rede auf den letzten Tagesordnungspunkt des Freitages verschieben wird. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag konnte ich schließlich meine Rede fertig stellen, nur um am nächsten Tag zu erfahren, dass die Rede durch die aktuelle Stunde der AfD-Fraktion verdrängt wurde. Die Rede möchte ich euch allerdings nicht vorenthalten, daher könnt ihr sie hier nachlesen:

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