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In einer Kleinen Anfrage der Gruppe die LINKE rund um das Thema Reparaturförderung erteilt sich die Bundesregierung selbst ein Armutszeugnis und bleibt meilenweit hinter ihren Ankündigungen zurück. Reparaturgesetz oder Förderung von Reparaturinitiativen – nichts davon ist umgesetzt, zum Reparaturbonus gibt es nicht einmal Informationen.

Die Antwort der Bundesregierung im Wortlaut sowie eine genaue Analyse mit zusätzlichen Hintergrundinformationen finden sich am Ende dieses Dokuments.

Zur Antwort der Bundesregierung nimmt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag wie folgt Stellung:

Zusammenfassend:

„Die Ampel hat sich das Reparaturthema groß in den Koalitionsvertrag geschrieben, für Umweltministerin Lemke sollte es das ‚Schlüsselthema‘ ihrer Amtszeit werden, aber die Antworten auf meine Kleine Anfrage sind oberflächlich, unvollständig und zeugen sowohl von mangelndem Ehrgeiz als auch von mangelnder Fantasie, effektive Wege zu finden, die die Reparaturkultur in Deutschland in Schwung bringen. Damit ist die Chance verpasst, auf diese Weise einen wichtigen doppelten Beitrag zu leisten: den Verbrauch wertvoller Ressourcen und damit ihre negativen Klimawirkung zu verringern und gleichzeitig für Verbraucher:innen Kosten zu senken, weil Neukäufe vermieden werden können.“

Zum Reparaturgesetz / Förderung von Reparaturinitiativen

„Leider ist die Bundesregierung auch drei Jahre nach ihrer Amtszeit beim Reparaturthema kaum vorangekommen, denn der Riese im Ankündigen blieb ein Zwerg in der Umsetzung. Das Reparaturgesetz soll noch in diesem Jahr kommen, aber bisher liegt nicht mal ein Referentenentwurf vor und viele Sitzungswochen hat das Jahr nicht mehr. Die Förderung dezentraler Reparaturinitiativen fordere ich seit dem ersten Jahr der Ampelregierung in jeder Haushaltsverhandlung. Von den zwei Millionen, die es im 2023er Haushalt gab, ist am Ende kein einziger Euro geflossen, weil die Förderrichtlinie einfach nicht kam. Genau vor einem Jahr versprach die Ampel, sie käme noch und die Fördergelder erreichten die Reparaturcafés noch in 2023. Daraus wurde aber nichts und nun bekomme ich die gleiche Antwort ein Jahr später. Diesmal sollen von 4,5 Mio, die im Haushalt des BMUV für “Reparieren statt Wegwerfen” vorgesehen sind, drei Millionen Euro an Reparaturinitiativen fließen. Was mit den übrigen 1,5 Millionen Euro passiert, verschweigt die Bundesregierung ganz. Auch im Haushalt 2025 werden aktuell 4,5 Millionen Euro eingeplant. Aber was nutzt das Geld, wenn es wieder nur in der Theorie verfügbar ist?

Immer mehr Reparaturinitiativen gibt es überall in Deutschland. Gerade im ländlichen Raum gibt es oft gar keine kommerziellen Dienstleister mehr, da ist die Alternative wegwerfen und online neu bestellen. Das ist unsozial, denn es ist teuer und außerdem ist es klimaschädlich, denn gerade bei elektronischen Geräten wie Smartphones oder Tablets entfallen etwa 80 Prozent des CO2 Fußabdrucks allein auf die Herstellung. Eine durch Reparatur verlängerte Nutzungsdauer senkt daher den durchschnittlichen jährlichen CO2 Fußabdruck erheblich. Deshalb ist es so wichtig, dass diese gemeinnützigen Initiativen auch unterstützt werden vom Bund, z.B. um Werkzeuge zu beschaffen, Reparaturräumlichkeiten einzurichten oder um Weiterbildungen zu finanzieren, wie Reisekosten oder Honorare für Reparaturexpert:innen. Die vielen ehrenamtlichen Reparatur-Engagierten seit fast zwei Jahren mit Ankündigungen hinzuhalten, ist genau das falsche Signal.“

Zum Reparaturbonus

„Viele gute Beispiele aus Nachbarländern wie Frankreich und Österreich, aber auch Länderinitiativen wie in Thüringen oder Sachsen zeigen, dass ein Reparaturbonus besonders effektiv darin ist, das Reparieren zu fördern und damit Geld und Ressourcen zu sparen, denn oft ist ein Neukauf schlicht billiger, als eine Reparatur, weil entweder die Ersatzteile oder die Reparaturdienstleistungen zu teuer sind.

Ein Reparaturbonus senkt diese Kosten durch einen staatlichen Zuschuss und kann je nach Ausgestaltung einerseits das Reparieren in gemeinnützigen Repaircafés unterstützen, wenn wie in Thüringen statt 50 Prozent der Ersatzteilkosten bei kommerzieller Reparatur bei einer Reparatur im Repaircafé die kompletten Kosten für Ersatzteile übernommen werden – bis zu 100 € pro Person und Jahr. Andererseits wird aber auch das lokale Handwerk unterstützt, denn allein in Thüringen sind dadurch mehr als fünf Millionen Euro Reparaturumsätze generiert worden.

Gewonnen hat auch das Klima, denn die 30.000 geförderten thüringischen Reparaturen haben etwa 3.000 Tonnen CO2 Äquivalente und fast 400 Tonnen Elektroschrott eingespart. Das ist doch großartig und da Elektroschrott in der EU die am schnellsten wachsende Abfallart ist, müssen solche Potenziale überall in Deutschland gehoben werden! Schließlich sind wir weltweit einer der Spitzenreiter bei der Erzeugung von Elektroschrott. 

Dennoch hat die Bundesregierung auf meine Fragen zum Reparaturbonus nur Ausreden parat und keine einzige klare Antwort. Haushaltsmittel wären keine da, heißt es, und die Ampel rechnet mir sogar vor, dass das thüringische Modell für ganz Deutschland nur lächerliche 34 Millionen Euro kosten würde! Da stimmen doch offenbar die Prioritäten so gar nicht mehr in der Regierung, selbst wenn das Geld knapp ist. In 2024 hat allein das BMBF eine halbe Milliarde Euro in seinem Haushalt nur für Künstliche Intelligenz, aber 34 Millionen für einen bundesweiten Reparaturbonus, ein Fünfzehntel der KI-Förderung eines einzigen Ministeriums sind nicht machbar? Das ist doch ein Witz! Selbst die Luxusvariante eines Reparaturbonus, wo dann auch Reparaturen von Fahrrädern und Gartenmöbeln bezuschusst werden könnten, den jeder zweite Haushalt in Deutschland einmal im Jahr nutzt, würde laut Antwort der Regierung nur relativ überschaubare zwei Milliarden Euro kosten. Die Menge eingesparter Ressourcen wären dabei immens und über 20 Millionen Haushalte in Deutschland hätten einen direkten Nutzen davon. Ein Win-Win für das Klima und die Gesellschaft. 

Aber selbst wenn Christian Lindner meint, für Reparaturboni gäbe es von ihm kein Geld im Haushalt, gibt es sogar Alternativen, die ohne Haushaltsmittel auskommen, wie Frankreich uns vormacht, z.B. über einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus, der eine haushaltsunabhängige dauerhafte Finanzierung sicherstellt, weil er aus Zahlungen der Hersteller für jedes verkaufte Produkt finanziert wird, die je nach Nachhaltigkeit des Produktes höher oder niedriger sein können, also sogar noch eine zusätzliche Lenkungswirkung entfalten. Selbst auf meine konkrete Frage nach der Haltung der Bundesregierung zu diesem Modell kommt nur ein allgemeines ‚wir prüfen verschiedene Konzepte‘ und das finde ich ist ein Jahr vor dem Ende der Legislatur einfach entschieden zu spät und entschieden zu wenig.“

Links

Am 26. August 2024 urteilte das VG Köln, dass Andy Scheuer rechtswidrig massiv auf die per Gesetz unabhängig agierende Bundesnetzagentur Einfluss genommen hat, um die sogenannte Diensteanbieterverpflichtung (DAV) bei der Versteigerung der 5G Lizenzen zu verhindern. Diese DAV hätte Telekommunikationsdienstleistern ohne eigene Netze (Bsp. Freenet, Aldi Talk, früher auch 1&1) einen fairen Zugang zu den Netzen der großen Telekommunikationskonzerne (Deutsche Telekom, Telefonica, Vodafone) zu erhalten, also zu Netzen mit ungedrosselten Bandbreiten und zu angemessenen Preisen, die nicht diskriminierend sein dürfen. Eine DAV gab es bereits bei Einführung des 3G Netzes, sie führte zu einem breiten Angebot mit z.T. viel günstigeren Preisen für Endkunden. Bei der Versteigerung der 4G Lizenzen lobbyierten die Netzbetreiber erfolgreich gegen die Diensteanbieterverpflichtung, um ihre Wettbewerber zu benachteiligen. Die negativen Folgen für den freien Markt und für die Verbraucher:innen waren enorm, weshalb der Druck auf die Bundesnetzagentur von allen Seiten wuchs, um bei der 5G Versteigerung die Diensteanbieterverpflichtung wieder einzuführen. Diese Prozesse habe ich als Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur begleitet und war zeitweise recht optimistisch, denn es gab parteiübergreifende Unterstützung, die gleiche Forderung von einigen Bundesländern, es gab positive Stellungnahmen der Monopolkommission und des Bundeskartellamtes. Dann kam der Mobilfunkgipfel von Andy Scheuer, dem damaligen Minister für Verkehr und Digitale Infrastruktur und kurz danach seine rechtswidrige Einflussnahme auf die BNetzA, die im übrigen von Seiten Bundesregierung und Bundesnetzagentur immer vehement abgestritten wurde, und von da an hatte die DAV keine Chance mehr.

Die Folge: Wettbewerber der Großkonzerne bekamen keinen oder nur sehr stark gedrosselten Zugang zum 5G Netz, außerdem nur zu überteuerten Preisen und der faire Wettbewerb war behindert, sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenmarkt. Für Verbraucher hieß das höhere Preise und weniger vielfältige Angebote, deshalb habe ich diese Praxis stets kritisiert und fordere nach wie vor die Wiedereinführung der Diensteanbieterverpflichtung. Dafür gibt es gerade eine Chance, denn in 2025 laufen viele Mobilfunklizenzen aus und bei der Verlängerung dieser Lizenzen kann die BNetzA Auflagen machen und auch eine DAV wieder vorschreiben.

Zum Urteil des OVG Köln nehme ich als digitalpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag und als stellv. Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur wie folgt Stellung:

„Erst bescheinigte der EU Rechnungshof Andi Scheuer, den Glasfaserausbau in Deutschland durch seine falsche Förderpolitik aktiv zu behindern, nun urteilt ein deutsches Gericht zu seiner rechtswidrigen Einflussnahme auf die BNetzA bei der Vergabe der 5G Frequenzen. Das zweifelhafte Vermächtnis von Andy Scheuer ist also, dass er bundesweit den Zugang zu schnellen Netzen behindert, verlangsamt und verteuert hat, sowohl bei Glasfaser, als auch bei 5G. Er hat sich offensichtlich von Lobbyisten der großen Netzbetreiber zum Werkzeug machen lassen und mit seiner Politik die Wettbewerbsverzerrungen im Telekommunikationsmarkt weiter verstärkt, trotz Warnungen auch von der Monopolkommission und dem Bundeskartellamt.

Derartige Behinderungen des freien Marktes sind nicht nur für die Wettbewerber der Deutschen Telekom und anderer großer Netzbetreiber schlecht, sondern auch für die Verbraucher:innen, die auch heute noch in Deutschland viel mehr Geld für viel schlechtere Netze bezahlen müssen. Dass ich als linke Politikerin jahrelang im Beirat der Bundesnetzagentur für mehr freien Wettbewerb streiten mußte, während eine erklärtermaßen wirtschaftsnahe Bundesregierung den freien Markt dermaßen behindert, fand ich schon ziemlich schräg. Ich hoffe, dass sich dieser Fehler bei der anstehenden Verlängerung der auslaufenden Frequenzen nicht wiederholt.“

Berichterstattung ZDF. heute

Quelle: Dominik Rzepka https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/5g-scheuer-verkehrsminister-frequenzvergabe-urteil-einflussnahme-bundesnetzagentur-100.html

Hier geht es zum Urteil des VG Köln vom 26.08.2024

Hier geht es zum ZDF-Beitrag vom 27.08.2024

Zum Dritten Mal nach 2022 und 2023 befragte die Gruppe DIE LINKE im Bundestag die Bundesregierung nach dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bund und zur Förderung von KI. Aus der Antwort der Ampel zur diesjährigen Kleinen Anfrage ergibt sich ein starker Zuwachs der KI-Anwendungen sowie immense verfügbare finanzielle Mittel in Höhe von über 2,5 Milliarden Euro für KI-Vorhaben bei gleichzeitig fehlenden Supportstrukturen, mangelnden Kompetenzen, Standards und verbindlichen Prozessen, obwohl alles dies seit Jahren angekündigt wurde. Auch Ankündigungen der Ampel zur Nachhaltigkeit beim Einsatz von KI wurden flächendeckend nicht eingehalten.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Gruppe DIE LINKE im Bundestag:

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