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Meine Frage:

„Aus welchem Grund verzögert der Bund die Beteiligung interessierter Bundesländer
an der Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS)
GmbH (https://netzpolitik.org/2024/opendesk-wie-das-bmi-den-souveraenen-arbeits-
platzauf-die-lange-bank-schiebt/), und wann ist tatsächlich mit der Umsetzung der
geplanten Beteiligung der Bundesländer an ZenDiS zu rechnen (bitte ausführlich be-
gründen, warum trotz Bereitwilligkeit einiger Länder und seit Monaten vorliegenden
unterschriftsreifen Unterlagen bisher keine Beteiligung zustande kam und welches
Ressort die Verzögerung ursächlich zu verantworten hat)?“

Antwort der Bundesregierung:

„Zum Beitritt der Länder als Gesellschafter zur ZenDiS GmbH ist ein Antrag nach § 65
Bundeshaushaltsordnung (BHO) beim Bundesministerium der Finanzen erforderlich.
Der Bundesrechnungshof ist zu beteiligen. Dieser Antrag wird aktuell unter Berück-
sichtigung der Anforderungen der BHO und des Vergaberechts vorbereitet und soll
zeitnah dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesrechnungshof
(BRH) übermittelt werden. Erst nach Zustimmung des BMF können unterschriftsreife
Unterlagen erstellt werden.
Die eingetretene Verzögerung ist nicht durch ein Ressort zu verantworten, sondern
der Komplexität der Anforderungen geschuldet, die sich aus der BHO und dem
Vergaberecht ergeben.“

Antwort im Original:

Meine Frage:

„Welche Verhandlungen führt oder plant die Bundesregierung einschließlich nachgeordneter Behörden mit dem Unternehmen Microsoft zu Lizenzverträgen (bitte jeweils Art und ungefähre Anzahl der Lizenzen – auch mit einer Bandbreite – angeben, sowie das maximal angenommene Vertragsvolumen (z. B. Summe der Lizenzkosten ohne Rabatte nach aktuell üblichen Preisen für Verwaltungskunden)), und was ist jeweils der Zeitrahmen für diese Verhandlungen (tatsächlicher oder geplanter Beginn und voraussichtliches, geplantes Ende)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„Microsoft stellt der öffentlichen Verwaltung in Deutschland Microsoft-Lizenzen und Microsoft-Leistungen in aller Regel nicht im Direktgeschäft, sondern über sog. Microsoft-Handelspartner zur Verfügung. Der Bezug von Microsoft-Lizenzen und -Leistungen erfolgt in diesen Fällen regelmäßig über Rahmenvereinbarungen, die zuvor mit Handelspartnern geschlossen wurden. Daher erfolgt keine Verhandlung mit dem Unternehmen Microsoft zu Lizenzverträgen. Grundlage der mit den Handelspartnern geschlossenen Rahmenvereinbarungen sind in den meisten Fällen die sog. Microsoft-Konditionenverträge. Zu den Microsoft- Konditionenverträgen gehören der Konzernvertrag (Enterprise Agreement), ein Mantelvertrag (Business- und Service-Agreement) und der Select Plus-Vertrag. Die Verträge sind inhaltlich auf die Bedürfnisse der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland zugeschnitten und werden in regelmäßigen Abständen zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie Microsoft neu verhandelt. Die Microsoft-Konditionenverträge können durch Bund, Länder und Kommunen genutzt und wie oben beschrieben, den Rahmenvereinbarungen mit Handelspartnern zugrunde gelegt werden. Die Microsoft-Konditionenverträge begründen indessen keine eigenständigen Verträge zum Bezug von Lizenzen, für die ein bestimmtes Volumen angegeben werden kann. Nähere Informationen zu den Microsoft-Konditionenverträgen können über die Website von www.cio.bund.de abgerufen werden.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Welche konkreten Aufträge hat der Bund dem Zentrum für Digitale Souveränität
(ZenDiS) bisher seit Gründung erteilt oder plant deren Erteilung in 2024 (bitte jeweils
Gegenstand und Auftragsvolumen nennen), und wieviel Gesamtbudget steht dem
ZenDiS in 2024 für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung, sowohl aus aktuel-
len Haushaltstiteln als auch als tatsächlich vollständig für das ZenDiS nutzbare Aus-
gabereste?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„Das Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) wurde
seit Gründung mit der „Betriebsleistungen und Dienstleistungen für die OS-Plattform
Open CoDE“ mit einen Auftragsvolumen i.H.v 1.192.827,58 Euro beauftragt.
Grundsätzlich soll das ZenDiS in 2024 mit der Umsetzung und Weiterentwicklung
von
• openDesk,
• OpenConference,
• sowie die Weiterführung von Open CoDE
beauftragt werden.
Für diese Beauftragungen stehen (inklusive der bereits beauftragen Leistungen für
Open CoDE) insgesamt 19.070 T Euro in 2024 zur Verfügung.

Es liegen noch Ausgabereste in Höhe von 25.682 T Euro aus dem Haushaltsjahr
2022 vor. Die tatsächliche Höhe der verfügbaren Ausgabereste steht jedoch erst
nach Abschluss der Haushaltsrechnung 2023 fest. Die Inanspruchnahme der Ausga-
bereste für Beauftragungen des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
bei der ZenDiS GmbH richtet sich dann nach § 45 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung
(BHO).“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Welche Unternehmen entsprechen den 10 nicht namentlich genannten Vertragspartnern,
deren Rahmenverträge in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9641 in Anlage
5 angegeben wurden (bitte alle 10 den jeweiligen Nummern Vertragspartner 1
bis 10 zuordnen), und falls darunter nicht die Firma SAP ist, welche aktuell laufenden
Rahmenverträge hat der Bund mit dem Unternehmen SAP (bitte jeweils mit Inhalt,
Volumen in Euro und Laufzeit [Beginn und Ende] angeben)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

„Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) hält
das Beschaffungsamt des BMI den Rahmenvertrag 20490 „Überlassung (Kauf) und
Pflege von SAP-Software“ zum Abruf durch die Bundesverwaltung vor.
Der Rahmenvertrag wurde am 27. November 2018 geschlossen und hat eine Laufzeit
bis zum 31. Dezember 2023. Der Rahmenvertrag enthält keine Mindest- oder
Maximalabnahmeverpflichtung. Aktuell beträgt das abgerufene Volumen
146.283.375,04 Euro.
Bitte beachten Sie, dass das abgerufene Volumen in einem laufenden Rahmenvertrag
stets nur eine Momentaufnahme darstellt, da sich der Wert durch zukünftige Abrufe
bis zum Laufzeitende verändern kann.
Nach Abwägung mit dem parlamentarischen Fragerecht kann nach Art. 12 und
Art. 14 des Grundgesetzes eine Nennung der Namen nicht erfolgen, da keine Genehmigung
zur Nennung der Namen seitens der betreffenden Rahmenvertragspartner
vorliegt.“

Antwortschreiben im Original:

Meine Frage:

„In welcher Höhe liegen oder lagen Ausgabereste aus dem Bundeshaushalt 2023 oder
aus Vorjahren für das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung
(ZenDiS) GmbH vor (Stand: Dezember 2023), und wurden oder werden diese
Ausgabereste in voller Höhe noch in 2023 an die ZenDiS GmbH überwiesen (falls
nicht, bitte angeben, ob das ZenDiS trotzdem auf diese Ausgabereste in 2024 zugreifen
kann)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

„Aus dem Haushaltsjahr 2022 liegen in 0602 532 13 Ausgabereste in Höhe von
25.682.000 Euro für das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung
(ZenDiS) inkl. Souveräner Arbeitsplatz vor. Es wird angestrebt, den Verfügungszeitraum der bereits gebildeten Ausgabereste
aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfes zu verlängern. Die Inanspruchnahme
der Ausgabereste für Beauftragungen des Bundesministeriums des Innern und für
Heimat bei der ZenDiS GmbH richtet sich dann nach § 45 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung.“

Antwortschreiben im Original: