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§219a muss weg! “Und wenn Sie es nicht mehr hören können, helfen Sie, es umzusetzen!”

Anläßlich des diesjährigen Frauentages #IWD2021​ habe ich einen kleinen Videozusammenschnitt aus meinen letzten Sätzen bei jeder meiner bisher über 30 Reden im Bundestag erstellt. Denn egal, ob ich über das Recht auf schnelles Internet, gemeinwohlorientierte Digitalisierung oder über Probleme mit digitalen Monopolen rede, mein letzter Satz ist immer gleich: ein Plädoyer für die Abschaffung des §219a des Strafgesetzbuches. Dieser von den Nazis eingeführte Paragraph verbietet “Werbung für Schwangerschaftsabbrüche” und bedeutet in der Praxis, dass Ärzt:innen unter Strafandrohung keine fachlichen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen veröffentlichen dürfen. Der Zusammenschnitt führt durch 3 Jahre Bundestagsreden, diverse Outfits oder Frisuren, zeigt die Reaktionen anderer Abgeordeter und welchen Unterschied es macht, ob im Präsidium des Bundestages ein Mann oder eine Frau sitzt.

Jede Frau, die sich für einen Abbruch entscheidet, hat dafür sehr persönliche Gründe und niemals wird eine solche Entscheidung leichtfertig getroffen. Es muss selbstverständlich sein, dass jede Frau das Recht hat, sich fachlich und unabhängig informieren zu können. Bild: Pixabay
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