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Meine Frage:

„Wann ist nach derzeitigem Sachstand mit der Einführung eines Reparaturbonus,
einer Förderrichtlinie für ein Recht auf Reparatur sowie einem Reparaturgesetz
zu rechnen, und welche Haushaltsmittel stehen für damit verbundene
Aufwände 2024 jeweils zur Verfügung?“

Antwort der Bundesregierung:

„Ein Programm zur Förderung von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-
Werkstätten zur Unterstützung von Reparaturmaßnahmen (RRL) soll im
Jahr 2024 gestartet werden. Ein darüber hinaus gehender Reparaturbonus ist
auf Bundesebene derzeit nicht geplant. In den Haushalt sind für 2024 bei Kapitel 1601 Titel 892 07 „Reparieren
statt Wegwerfen“ Mittel in Höhe von 4,5 Mio. Euro eingestellt.
Ein Entwurf eines Reparatur-Gesetzes wird derzeit entwickelt und soll ebenfalls
in diesem Jahr vorgelegt werden.“

Antwortschreiben um Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Was ist das jeweilige Ergebnis der in der Antwort auf Frage 21 auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619 erwähnten Prüfung aller
drei dort genannten Weiterverwendungsoptionen für IT-Geräte: Reparatur
und Update, Zweitverwertung auf dem offenen Markt und Abgabe an gemeinnützige
Organisationen und welche dieser drei Optionen wird vom
Bund in der Praxis umgesetzt (bitte bei jeder Option die Art der Umsetzung
beschreiben)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Im Rahmen mehrerer Workshops hat die Geschäftsstelle Green-IT im Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts eine nachhaltige Ausstattungsrichtlinie
entwickelt, in der die genannten Weiterverwendungsoptionen
für IT-Geräte geprüft und deren Umsetzung berücksichtigt wurde. Das
erarbeitete Konzept soll im Jahr 2024 dem CIO Board vorgelegt und anschließend
veröffentlicht werden.

Grundsätzlich finden die drei Weiterverwendungsoptionen aber bereits umfangreich
Anwendung:

  • Die Reparaturmöglichkeit bzw. die Bereitstellung von Updates über die Nutzungsdauer ist in der Regel bereits als Anforderung in Ausschreibungen berücksichtigt.
  • Die Zweitverwertung auf dem offenen Markt oder eine Abgabe an gemeinnützige Organisationen werden über den Rahmenvertrag (s. u.) zur Zweitverwendung bzw. über die Zoll-Auktion (VEBEG) geregelt.


Die Auswahl der jeweiligen Option erfolgt durch die aussondernde Behörde
nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit.


Das Kaufhaus des Bundes bietet eine Rahmenvereinbarung (Nr. 21642) für
die Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter
Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsbetriebe
und bevorzugte Unternehmen i.S.d. § 118 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
an.“

Antwortschreiben im Original:

Dieser Blogpost dreht sich um die Nachhaltigkeit der IT des Bundes. Schon zweimal habe ich dazu eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Hier werden die Daten der letzten Anfrage ausgewertet und außerdem zusammengefasst, was die Ampel sonst so zu dem Thema versprach oder seitdem beschloss. Zur besseren Orientierung und damit Ihr auch Abschnitte einzeln finden und lesen könnt, hier eine Übersicht:

    1. Ausgangslage und Vorgeschichte – meine erste Anfrage 2021

    Die Welt ist mit zwei globalen Transformationen konfrontiert: Digitalisierung und Klimakrise, beide hängen auch eng zusammen. Ohne Digitalisierung gibt’s keine Energie- und Verkehrswende, gleichzeitig steigt der Ressourcenverbrauch und der CO2 Fußabdruck der Digitalisierung rasant an. Digitalisierung muss daher nachhaltig sein. In der Pflicht steht dabei auch der Bund, der mit über 180 Rechenzentren und einem Einkaufsvolumen von einer Milliarde Euro im Jahr für ITK-Produkte und Dienstleistungen einen erheblichen Klimafußabdruck verursacht.

    Im Juni 2021, also noch zu GroKo Zeiten, erfragte ich erstmalig den Status der Nachhaltigkeit der Bundes-IT. Die Antworten waren deprimierend, denn einerseits fehlte es massiv an Überblick – viele Daten waren einfach nicht bekannt, und andererseits zeugten die Daten, die vorhanden waren, von durchgehend mangelhafter Nachhaltigkeit. Seit 2012 gibt es einen Blauen Engel für effizienten Rechenzentrumsbetrieb, seine acht Kriterien erfüllten die Rechenzentren des Bundes (da wo es überhaupt Daten gab) kaum: 80% nutzten z.B. klimaschädliche Kältemittel, 93% nutzten keine Abwärme. Wer sich für diese erste Anfrage interessiert, kann die Antwort der Bundesregierung hier nachlesen: Drucksache 19/31210.

    Im August 2022 wollte ich wissen, was sich seitdem getan hat und war gespannt, welche Unterschiede es zwischen GroKo und Ampel-Koalition gibt. Die ganze Antwort auf diese zweite Kleine Anfrage kann man hier finden: Drucksache 20/3619

    2. Die Versprechen der Ampel – Koalition

    Hoffnung machte mir dabei der Koalitionsvertrag der Ampel vom November 2021. Darin stand z.B., dass „neue Rechenzentren ab 2027 klimaneutral zu betreiben seien, und dass bei„IT-Beschaffungen des Bundes Zertifizierungen wie z. B. der Blaue Engel Standard sein sollen“. Weitere Vorhaben und Ziele folgten, so wurde im August 2022 die Digitalstrategie veröffentlicht, in der die Ampel-Koalition verspricht:

    „Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:

    1. „…die 3. Abwärme von Rechenzentren besser genutzt wird und sich der Einsatz umwelt- und klimafreundlicher Kühlmethoden verbessert hat. Um dieses Ziel zu erreichen werden wir Beschaffungsrichtlinien anpassen (…).
    2. …der Aufbau eines Energieeffizienzregisters für Rechenzentren einen Wettbewerb unter den Rechenzentrums-Betreibern um die größte Energieeffizienzleistung ausgelöst hat.
    3. Methoden zur energieeffizienten Softwareentwicklung (ADB: gemeint ist vermutlich Entwicklung energieeffizienter Software)und effizienter KI-Entwicklung und -Übertragung (ADB: KI-Übertragung? gemeint ist vermutlich „Datenübertragung“) etabliert sind.“

    Schon im Juli 2022 wurde ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor  angekündigt, in dem konkret davon die Rede ist, dass ein Energieeffizienzgesetz kommt und Rechenzentren zu mindestens 30% Abwärmenutzung verpflichten soll. Soweit die Ankündigungen. Aber wie sah es nun mit Transparenz und Nachhaltigkeit der Bundes-IT im Sommer 2022 aus?

    3. Kleine Anfrage 2022 offenbart eklatanten Mangel an Transparenz

    Um ein Problem beheben zu können, muss man sein Ausmaß kennen, dafür braucht es geeignete Daten. Die Datenlage zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT war auch ein Jahr nach meiner ersten Anfrage unverändert schlecht. Selbst einfache Fragen, wie nach der Nutzung erneuerbarer Energie in Rechenzentren konnten mir für zwei Drittel der Rechenzentren nicht beantwortet werden. Ein RZ des BMI gab als Erklärung dafür an, dass es gar keinen eigenen Stromzähler hat. In meinem Haus gibt es drei verschiedene Stromzähler, einer ist für das kleine Rechenzentrum in meinem Keller. Was bei mir im Keller geht, sollte auch das Bundesinnenministerium bei seinen Rechenzentren schaffen.

    Ohne eigenen Stromzähler wird es schwierig, den Energieverbrauch gezielt zu erfassen… Angaben des BMI aus Anlage 5

    Für jedes vierte seiner RZ weiß der Bund offenbar nicht, welche Kältemittel dort verwendet werden. Es ist nicht einmal klar, wie viele RZ die Bundesregierung tatsächlich hat oder in den nächsten Jahren haben wird. Die Zahlen sind inkonsistent. Es sind offenbar irgendwie um die 180 Rechenzentren, für 118 dieser RZ gab es zu keinem einzigen der acht Kriterien des Blauen Engels auch nur eine einzige Angabe. Sie sind offenbar im Blindflug was ihre Klimawirkung und Energieeffizienz angeht. Sehr dünn ist die Informationslage auch beim BMI, wo es besonders weh tut, denn das BMI ist für 82 Rechenzentren zuständig.

    Die Tabellen aus der Antwort der Bundesregierung waren allgemein bemerkenswert konfus, uneinheitlich ausgefüllt und enthielten sogar offensichtliche Fehler, etwa die Einstufung eines eindeutig klimaschädlichen Kältemittels in einem RZ des BMI als unbedenklich.

    Das BMI klassifiziert in Anlage 6 die Kältemittel R410a und R134a als unbedenklich, obwohl sie starke Treibhausgase sind (GWP-Wert 2088 bzw. 1430) 

    Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verrät an irgendeiner Stelle, dass es die Daten für fünf verschiedene Rechenzentren einfach zusammengefasst hat. Wie soll man solche Daten sinnvoll auswerten?

    Die abgefragten Daten für das RZ Nr. 39 des BMEL gelten offenbar konsolidiert für fünf Rechenzentren. (aus: Anlage 2.1).

    Es fehlt an gutem Willen, Datenkompetenz oder auch an Datenquellen, wie einem getrennten Zähler für den Stromverbrauch. Ich habe da wohl Staub aufgewirbelt, denn drei Wochen nach Eingang meiner Anfrage wurde die Green-IT Initiative des Bundes mit erweiterten Ziele neu aufgelegt: nun soll das Berichtswesen verbessert und künftig jährlich die Kriterien des Blauen Engels für RZ erfasst werden! Auch aus der Opposition heraus kann man offenbar etwas bewirken.

    4. Zu wenig: Abwärmenutzung, Strom aus Erneuerbaren, klimafreundliche Kältemittel

    Bei der Transparenz hat sich offenbar nichts verbessert seit meiner ersten Anfrage in 2021. Leider auch kaum bei der tatsächlichen Nachhaltigkeit, die man ja nur dort beurteilen kann, wo es Daten gab. Für die Rechenzentren des Bundes habe ich acht Kriterien des Blauen Engels  für effizienten RZ-Betrieb  – von Ökostrom bis Kältemittel – abgefragt. Die häufigste Antwort war auch hier: „keine Ahnung“, die zweithäufigste war „keiner der acht Parameter wird erfüllt“.

    Über 90% der RZ, für die Daten angegeben werden, erfüllen nicht einmal vier der acht Kriterien des Blauen Engels. Nach den Angaben in den Tabellen erfüllt kein einziges RZ alle acht Kriterien, tatsächlich gibt es aber ein RZ, das mit dem Blauen Engel zertifiziert ist, das gleiche wie 2021.


    Nicht einmal für jedes Dritte RZ wurde angegeben, dass Strom aus erneuerbarer Energie verwendet wird.

    Nutzung von Ökostrom laut Anlage 5 der Antwort der Bundesregierung

    Null Veränderung gab es beim Thema Abwärme: 93% von 190 RZ nutzen sie immer noch nicht – genau wie im Vorjahr (für die Daten siehe Anlage 7 der Antwort der Bundesregierung)

    Nutzung von Abwärme laut Anlage 7 der Antwort der Bundesregierung

    Verbesserung auf niedrigem Niveau gab es bei klimaschädlichen Kältemitteln, deren Anteil von 80% in 2021 auf 67% in 2022 sank (Basis 190 RZ des Bundes), allerdings hat ja jedes vierte RZ die Frage nicht beantwortet, ob es wirklich eine Verbesserung gab, kann man daher nicht sicher sagen. 

    Nutzung von Kältemitteln nach Klimawirkung laut Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung

    Entsprechend der umweltpolitischen Digitalagenda vom März 2020 sollten alle künftig in Betrieb gehenden Rechenzentren alle Kriterien des Blauen Engels einhalten. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage gab die Bundesregierung jedoch zu, dass mindestens 38% aller 34 RZ, die seit März 2020 neu in Betrieb gingen oder noch in Planung sind, die Kriterien des Blauen Engels NICHT erfüllen werden.

    Hinweis: Im Januar 2023 wurde der Blaue Engel für Rechenzentren novelliert, anstatt zwei getrennter Siegel für RZ und Co-Location-RZ gibt es nun einen einheitlichen Blauen Engel RZ-Betrieb allgemein.

    Anwendung der Kriterien des Blauen Engels bei neuen und geplanten RZ seit März 2020 laut Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung

    5. Kein Fortschritt bei nachhaltiger Software und Webservices

    Nachhaltige IT hat aber nicht nur mit Rechenzentren zu tun. Laut Umweltbundesamt verbraucht eine ineffizient programmierte Software bis zu vier Mal so viel Energie wie nachhaltig programmierte Software, weshalb es inzwischen auch einen Blauen Engel für nachhaltige Software gibt. Meine Anfrage ergab, dass der Bund keine einzige Software nennen kann, die mit diesem Blauen Engel zertifiziert ist und vom Bund oder in seinem Auftrag entwickelt wurde. In manchen Behörden sollen Leitfäden für nachhaltige Softwareentwicklung zwar existieren (konkrete Beispiele werden keine genannt), aber ein Monitoring gibt es nicht und kontrolliert wird da vermutlich nichts.

    Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass für die nachhaltigere Beschaffung von Software nun auch ein Leitfaden überarbeitet werden soll, aber ohne Verbindlichkeit und Umsetzungskompetenz wird ein Leitfaden mehr nichts ändern. Wir erinnern uns: die Ampel Koalition will sich laut Digitalstrategie daran messen lassen, dass „bis 2025 Methoden zur energieeffizienten Softwareentwicklung etabliert sind“. In ihren eigenen Häusern könnte sie damit anfangen.

    Vom BMUV wurde mir im November 2022 im Nachgang zum Digitalausschuss mitgeteilt, dass eine Selbstverpflichtung der Bundesverwaltung zur Nutzung von Software mit Blauem Engel in Planung sei  – gehört habe ich seither jedoch nichts mehr davon.

    Für die unzähligen Websites des Bundes gibt es übrigens gleich gar keine Art von Vorgaben, Richtlinien oder Standards für Nachhaltigkeit, dabei hat auch ihre Programmierung einen großen Einfluss darauf, wie viel Energie bei ihrem Aufruf verbraucht wird.

    6. IKT des Bundes soll nachhaltiger werden, doch ein Monitoring fehlt

    Der Bund kauft jährlich im Wert von einer Milliarde Euro IT-Produkte und Dienstleistungen ein, da kommt es auch darauf an, dass nachhaltig eingekauft wird. Dabei ist der gesamte Lebenszyklus von Hardware zu betrachten, denn häufig hat die Nutzungsdauer einen erheblichen Einfluss auf den Klimafußabdruck. So entstehen nach Informationen des Öko-Institut e.V. z. B. 84% des Treibhausgasausstoßes von Laptops bereits durch die Herstellung des Geräts, bei Tablets sind es sogar 98%.

    In ihrer schriftlichen Antwort an mich kündigt die Bundesregierung hier etliche Verbesserungen an, z.B. wird die Abgabe von Gebrauchtgeräten an gemeinnützige Organisationen geprüft, neue Ausschreibungsprozesse mit Lebenszyklusbetrachtung pilotiert und ein Rahmenvertrag für die Wiederverwendung von IKT-Produkten inklusive ihrer Aufbereitung sogar durch ein Inklusionsunternehmen geplant. Ich hoffe, dass das alles auch umgesetzt wird und bin gespannt auf die gelebte Praxis!

    Auszug aus der Antwort der Bundesregierung auf Frage 21, ob die Bundesregierung plant, alte IT-Geräte verbindlich und unbürokratisch zu reparieren/aktualisieren, auf Markt für Gebrauchtwaren zu veräußert oder an gemeinnützige Institutionen abzugeben).

    Verunsichernd war allerdings eine Antwort des BMUV vom November 2022 auf meine Frage im Digitalausschuss, wie denn beim IKT-Einkauf des Bundes die Nachhaltigkeit berücksichtigt werden solle. Die lakonische Antwort war, dass diese Kriterien bereits jetzt umgesetzt würden. Um es mal vorsichtig zu formulieren: diese Antwort ist mit der Realität schlicht nicht vereinbar. Außerdem spricht sie nicht für ein vorhandenes Problembewusstsein und echte Veränderungsbereitschaft.

    Leider existiertkein Monitoring der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien im IKT-Lebenszyklus und es ist auch nicht geplant. So ist unklar, ob man überhaupt Einblick in die gelebte Praxis erhalten kann. 

    7. IT-Konsolidierung des Bundes tritt auf der Stelle

    Keinen erkennbaren Fortschritt gibt es bei der IT-Konsolidierung des Bundes, denn sie soll die Anzahl der Rechenzentren verringern, was auch ihren nachhaltigen Betrieb erleichtert. Die Bundesregierung scheint zwar immer noch nicht genau sagen zu können, wie viele Rechenzentren sie nun wirklich hat, aber dennoch wird aus ihrer Antwort eins klar: eine Reduktion der Anzahl Rechenzentren ist auch Jahre nach Beginn des Mammutprojektes nicht in Sicht, im Gegenteil, die Anzahl RZ steigt. Die IT-Konsolidierung wird damit nicht nur zum Milliardengrab für Steuergelder, sondern auch zu einer erheblichen Hürde auf dem Weg zu einer nachhaltigeren IT-des Bundes.

    8. Tacheles: Was die Ampel Koalition für nachhaltige IT tut

    Seit September 2022 gilt eine neue Green-IT-Initiative, die neben einem verbesserten Berichtswesen und Monitoring mit vereinheitlichten und zentral erfassten Kennzahlen auch die Einhaltung der Blauen Engel Kriterien forcieren soll – alles bis spätestens 2027. Dafür wurde ein Maßnahmeplan für die Umsetzung angekündigt. Dieser Plan scheint bisher noch nicht zu existieren.

    Konkret steht in der Green-IT Initiative als Zielvorgabe für 2027: „Grundsätzliche Erfüllung der Kriterien des Blauen Engels in allen bundeseigenen Haupt-Rechenzentren“. Von der Einschränkung auf Haupt-RZ (>100KW max. Anschlussleistung) ganz zu schweigen, gibt es Einschränkungen wie „Nachweis der Einhaltung der Wirtschaftlichkeit“ – womit sich die Vorgabe wieder aushebeln lässt. Weiterentwickelt werden soll das „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ aus der Nachhaltigkeitsstrategie der Vorgänger GroKo-Regierung. Funfact: schon in dieser älteren Strategie stand, dass bei allen RZ des Bundes die Kriterien des Blauen Engels berücksichtigt werden sollen. Außerdem wurde in der Green-IT-Initiative konkret die vollständige Umstellung aller RZ auf Ökostrom bis Ende 2024 (die Rede ist von 2TWh pro Jahr) und das Erreichen einer klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030 festgelegt.

    Einige der Ziele der Ampel-Regierung soll das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) umsetzen. Nach dem aktuellen Stand des Gesetzesentwurfs sollen nur noch Rechenzentren überhaupt reguliert sein, die mindestens 200 KW Anschlussleistung haben, in früheren Entwürfen war von 100 KW die Rede. Mit dieser Einschränkung sind ca 98% aller RZ raus aus jeder Pflicht. Abwärmenutzung für neue Rechenzentren soll bis 2028 stufenweise von 10% auf nur noch 20% ausgebaut werden (frühere Entwürfe: 40%), und die Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen dafür wurden deutlich erweitert. Berechtigt ist die Kritik von Bitkom, Eco und Umweltinstitut München, dass Wärmenetzbetreiberselbst bisher keine Verpflichtung zur Kooperation bei der Abwärmenutzung haben, es gibt auch keine Anforderung, Rechenzentren bei der Stadtplanung neuer Wohngebiete etc. aktiv einzuplanen. Stattdessen finden sich lediglich gewisse Informationspflichten der Wärmenetzbetreiber, welche Nutzungsmöglichkeiten theoretisch bestehen. Das ist eindeutig zu wenig! Sinnvoll ist die Anforderung eines  PUE ≤ 1,3 (auch wenn es geeignetere Kriterien gibt) für neue Rechenzentren ab 2026 und für alle anderen ab 2030, 100% erneuerbare Energie ab 2027 und Umweltmanagements- und Informationspflichten.  Schließlich reguliert der Gesetzentwurf die Luftkühlung stärker, die schrittweise auch für ältere Rechenzentren nur noch bei einer Eintrittstemperatur ab 27°C zulässig sein soll. Ein öffentlich zugängliches Energieeffizienzregister, vom Bund eingerichtet, steht leider nur ohne Umsetzungsfrist im Gesetz, mehr Transparenz ist dennoch überfällig. Wer mehr sachliche Kritik zum EnEffG lesen möchte, dem empfehle ich die Stellungsnahme des Umweltinstitutes vom April 2023.

    Bei der ersten Lesung zum Energieeffizienzgesetz bin ich in meiner Rede vor allem auf das Thema Rechenzentren eingegangen, man kann sie auf meiner Homepage nachlesen oderdas Video davon sehen und hören.

    9. Fazit

    Für 2022 hatte ich eine bessere Datenlage zur Nachhaltigkeit der Rechenzentren erhofft, tatsächlich aber sind die Informationslücken unverändert groß. Eine sinnvolle Steuerung im Sinne der Nachhaltigkeit ist auf dieser Basis nicht möglich, der Fortschritt steht und fällt also damit, dass der Bund die erklärte Verbesserung im Berichtswesen und im Monitoring schnell umsetzt.

    Mein Eindruck ist schon, dass die Ampel insgesamt das Thema nachhaltige IT stärker verfolgt, als die Vorgängerregierung, aber die Klimakrise schreitet ja auch voran und da müssen auf Absichtserklärungen in Strategien endlich auch konkrete Taten mit messbaren Effekten folgen. Das Energieeffizienzgesetz könnte dazu einen wichtigen Beitrag leisten, wenn es nicht, so wie bisher,  zum zahnlosen Tiger geschliffen wird und viele Aspekte weiter unberücksichtigt bleiben.

    Ich erwarte, dass die Umstellung der Bundes-RZ auf 100% Erneuerbare Energien kurzfristig erfolgt und dass man auch für die Umstellung auf klimafreundliche Kältemittel einen ehrgeizigen Plan vorlegt, der den Stand der Technik berücksichtigt. So können manche stark klimaschädlichen Kältemittel auch ohne Umbau der Kälteanlage durch erheblich weniger schädliche Kältemittel zeitnah ersetzt werden. Neue RZ des Bundes müssen höchsten Nachhaltigkeitsstandards genügen und dürfen nur noch so beschafft werden. Der Bund muss eine Rolle als Vorreiter bei der Gestaltung nachhaltiger IT einnehmen und sein Gewicht als Großauftragnehmer voll einsetzen, aber nicht nur bei der Beschaffung von Hardware, sondern auch bei Software und Dienstleistungen. Damit lässt sich erheblicher Druck auf den Markt als Ganzes ausüben und der notwendige Veränderungsprozess beschleunigen. Es braucht jeden Beitrag zur sozial gerechten Rettung des Klimas und das so schnell wie möglich! Die nachhaltige Digitalisierung der Bundes-IT könnte einer davon sein.

    10. Anhang

    • Die Antwort der Bundesregierung Drucksache 20/3619: