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Vor einigen Wochen wurde ich von einem Redakteur von netzpolitik.org auf den Online-Dienst PimEyes aufmerksam gemacht. Wer sich aus den Nachrichten nicht mehr erinnert, PimEyes kam in die Schlagzeilen, weil es eine Art Suchmaschine ist, mit der man das Netz auf ganz gruselige Art und Weise nach Gesichtern absuchen und dadurch auch viele Menschen identifizieren und alle möglichen Informationen über ihren sozialen Kontext – von Wohnort über Freunde bis Hobbies – finden kann. Wer sie benutzen will, brauchte nur ein Foto bei PimEyes hochzuladen, zum Beispiel von der unbekannten Frau schräg gegenüber in der U-Bahn. Der Dienst analysierte das Foto anhand der biometrischen Daten und sucht dann das Internet nach Fotos von der gleichen Person ab. Bis vor ein paar Wochen enthielt die Suchmaschine schon 900 Millionen Datensätze, inzwischen sind es vermutlich schon wieder mehr geworden.

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Frage: Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über den – auch geplanten – Einsatz von „intelligenten Videoüberwachungssystemen“ in Deutschland (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/10/gesichtserken nung-suedkreuz.html; www.iosb.fraunhofer.de/ servlet/is/93474/; https://im.baden-wuerttemberg. de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/startschuss-fuer-die-algo rithmenbasierte-videoueberwachung-beim-poli zeipraesidium-mannheim/), die beispielsweise unnatürliche Bewegungen, Schläge und Tritte erkennen sollen, und welche Firmen waren bei der Erstellung der „Drehbücher“ für den Test intelligenter Videoanalyse-Technik mit eigens hierfür eingesetzten Darstellern beteiligt?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 10. Juli 2019:

Bei dem Test intelligenter Videoanalyse-Technik durch die Deutsche Bahn AG und die Bundespolizei sind die von der Fragestellerin beschriebenen Szenarien nicht Bestandteil der Erprobung. Die folgenden Szenarien sollen während des Tests erprobt werden: liegende Personen, Betreten definierter Bereiche/Zonen, Personenströme/Ansammlungen, Personenzählung, abgestellte Gegenstände, Nachvollziehen von Positionen/Gegenständen, retrograde Auswertung der vorgenannten Szenarien. Die Erstellung der „Drehbücher“ für den Test erfolgte federführend durch die Deutsche Bahn AG in Abstimmung mit der Bundespolizei.

Das von der Fragestellerin bereits referenzierte Projekt der algorithmenbasierten Videoüberwachung des Polizeipräsidiums Mannheim ist bekannt. Weitere Informationen zu dem – auch geplanten – Einsatz von intelligenten Videoüberwachungssystemen in Deutschland im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.

Frage: Welche Kriterien für die tatsächliche Erfolgsmessung wurden durch die Projektbeteiligten der zwei Teilprojekte zur Biometrischen Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundespolizeipräsidium, Bundeskriminalamt, Deutsche Bahn AG und ggf. weitere Projektpartner oder Auftragsnehmer) erwogen, und welche davon wurden dann als Kriterium ausgewählt? (BT-Drucksache 19/10897)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stephan Mayer vom 6. Juni 2019:

Im Teilprojekt 1 „Biometrische Gesichtserkennung“ sollte untersucht werden, ob die biometrische Gesichtserkennung nach dem Stand der Technik ein Unterstützungsinstrument für die polizeiliche Fahndung sein kann und damit einen wertvollen Beitrag zur Gewährleistung von Bahnsicherheit auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zu leisten imstande ist.

Die im Rahmen der Marktsichtung u. a. recherchierten und im Zuge des Teilprojektes 1 letztendlich getesteten unterschiedlichen Gesichtserkennungssysteme sollten Gesichter von Probanden in den Live-Videoströmen der Videoüberwachung am Bahnhof Berlin Südkreuz detektieren und identifizieren. Die Güte der Detektion bzw. Identifikation der Gesichtserkennungssysteme im Einzelnen waren somit die maßgeblichen Kriterien für die Erfolgsmessung. Zu den Ergebnissen der Erprobung im Einzelnen wird auf den entsprechenden Abschlussbericht des Bundespolizeipräsidiums verwiesen.

Im Rahmen des zweiten Teilprojektes des Tests intelligenter Videoanalysetechnik durch die Deutsche Bahn AG und die Bundespolizei sollen durch die zu testende Software verschiedene Situationen, u. a. liegende (hilfsbedürftige) Personen und (über einen längeren Zeitraum) abgestellte Gegenstände erkannt werden. Über das reine Erkennen einer definierten Situation hinaus ist die Differenzierung zu ähnlichen Situationen, die aber keine Relevanz für den Bahnbetrieb oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes haben, von wesentlicher Bedeutung. Ziel ist es, dass Meldungen durch die Software nur bei Erkennen der vorher definierten Situation ausgelöst werden. Die Güte des Erkennens vorher definierter Situationen bzw. die Differenzierung zu ähnlichen Situationen ohne Meldeerfordernis sind in diesem Teilprojekt somit die entscheidenden Kriterien für die vergleichende Erfolgsmessung der Systeme.

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