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11. April 2023

Frage:
1. In wie vielen Fällen hat das Bundeskriminalamt (BKA) von Januar 2022 bis heute Aufforderungen zum Löschen von Inhalten an Telegram FZ-LLC übermittelt und in wie vielen Fällen wurde diesen Aufforderungen entsprochen, und eine Löschung vom Instant-Messaging-Dienst vollzogen (bitte konkrete Zahlen benennen und falls diese nicht erhoben werden, bitte begründen)?

2. In wie vielen Fällen hat das BKA von Januar 2022 bis heute Bestandsdatenauskünfte an Telegram FZ-LLC übermittelt, und wie häufig wurden diese beantwortet und damit Bestandsdaten an das Bundeskriminalamt übermittelt (bitte konkrete Zahlen benennen, und falls diese nicht erhoben werden, bitte begründen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Zu 1.) Durch das Bundeskriminalamt (BKA) wurden insgesamt 560 Löschersuchen (Stand: 8. März 2023) an Telegram übermittelt. In 484 Fällen sind die entsprechenden Inhalte nicht mehr erreichbar.

Zu 2.) Durch das BKA wurden insgesamt 238 Bestandsdatenauskünfte an Telegram übermittelt, von denen 64 beantwortet wurden, 25 davon mit Bestandsdaten.

Frage:

Wie viele Ermittlungsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es seit Anfang des Jahres 2022 einen Gesprächskanal zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Messenger Telegram FZ LLC, mit Sitz in Dubai gibt, durch die Weitergabe von Nutzerdaten vom Messenger Telegram an das Bundeskriminalamt – im Zuge der neuen Kooperation seit Anfang Februar 2022 – eröffnet worden, und wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Ermittlungsverfahren nach Straftatbestand bzw. Tatvorwurf (Drucksachennummer 203225 Frage 41)?

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Frage: Anhand welcher Kriterien hat vor der Sperrung der BKA-Webseite durch TOR-Exitnodes eine Abwägung gegen die Kommunikationsfreiheit stattgefunden und wie fiel diese Abwägung aus (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/19021)? (BT-Drucksache 19/20953)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 6. Juli 2020:
Die vom Bundeskriminalamt (BKA) getroffene Maßnahme erfolgte zur Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit des BKA, auch in seiner Zentralstellenfunktion für die Polizeien des Bundes und der Länder. Die Maßnahme wurde dabei nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt.Die Homepage des BKA ist auch weiterhin über alle Internet-Zugangsprovider erreichbar, sodass es der Allgemeinheit nach wie vor möglich ist, sich aus dieser Quelle zu informieren.

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