Frage: Anhand welcher Kriterien hat vor der Sperrung der BKA Webseite durch TOR-Exitnodes eine Abwägung gegen die Kommunikationsfreiheit stattgefunden und wie fiel diese Abwägung aus (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/19021)? (BT-Drucksache 19/20953)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 6. Juli 2020:
Die vom Bundeskriminalamt (BKA) getroffene Maßnahme erfolgte zur Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit des BKA, auch in seiner Zentralstellenfunktion für die Polizeien des Bundes und der Länder. Die Maßnahme wurde dabei nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt.Die Homepage des BKA ist auch weiterhin über alle Internet-Zugangsprovider erreichbar, sodass es der Allgemeinheit nach wie vor möglich ist, sich aus dieser Quelle zu informieren.