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Eine aktuelle Kleine Anfrage der Linken im Bundestag zur Bewertung der Digitalen Souveränität des Bundes erfragte Informationen zu Rahmenverträgen der Bundes-IT und zu Ausgaben für proprietäre Software und Open Source Software (OSS). Aus der Antwort der Bundesregierung mit DS 20/9641 ergibt sich, dass die 10 größten Vertragspartner für IT-Rahmenverträge ein gemeinsames Rahmenvertragsvolumen von über 13,6 Mrd. Euro haben. Davon entfällt allein auf Produkte und Dienstleistungen des US-Herstellers Oracle ein Gesamtvertragsvolumen von 4,8 Milliarden Euro, mit dem größten Einzel-Rahmenvertrag über 4,6 Mrd Euro bei einer Laufzeit bis 2030. Weitere knapp 1,3 Milliarden entfallen auf zwei Rahmenverträge für Lizenzen des US-Unternehmens Microsoft.

Aus der detaillierten Abfrage von Ausgaben zu Entwicklungsaufträgen von Software und zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software ergab sich, dass der Bund seit Beginn dieser Legislatur nur etwa 0,5 Prozent seiner entsprechenden Ausgaben für OSS einsetzte. So vergab das Digitalministerium Entwicklungsaufträge im Volumen von 22,3 Mio Euro, wovon aber nur 121.000 Euro (0,55 Prozent) auf die Entwicklung von OSS entfielen. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software verausgabte der Bund insgesamt sogar etwa 3,5 Milliarden Euro, auch davon flossen aber nur 18,6 Mio (0,54 Prozent) an Open Source. Sowohl der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung als auch ihre Digitalstrategie versprachen jedoch, auf Open Source zu setzen. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg:

“Ich kann mich an keine Regierung erinnern, bei der digitalpolitische Ankündigungen und ihre Umsetzung derart eklatant auseinander klafften! Die Förderung von Open Source und die Betonung der Digitalen Souveränität als Richtschnur für IT-Entscheidungen sind offensichtlich reine Lippenbekenntnisse, denn in der Praxis setzt auch die sogenannte Fortschrittskoalition auf die übliche Praxis, für sehr viel Geld teure proprietäre Software insbesondere von großen US-Konzernen einzukaufen. Nicht einmal der für die Digitalstrategie zuständige Minister Wissing hält sich an das, was er darin angekündigt, denn für OSS Entwicklung gab er nur 0,5 Prozent seines Budgets für Softwareentwicklung aus.

Dass außerdem mehrjährige IT-Rahmenverträge über extrem hohe Summen v.a. mit US-Konzernen sowie zu ihren Produkten abgeschlossen wurden, ist genau das Gegenteil von Stärkung der digitalen Souveränität und erhöht auf viele Jahre die Abhängigkeit des Bundes von einzelnen US-Konzernen. Mit einer einzigen US-Firma (Oracle) sogar einen Rahmenvertrag über 4,6 Mrd Euro abzuschließen, der noch bis zum Ende der nächsten (!) Legislatur laufen wird, ist schlicht auch obszön, denn diese Summe ist doppelt so hoch, wie die Kosten der mühsam erkämpften Kindergrundsicherung bei ihrer Einführung und auch in Anbetracht des für 2024 zu erwartenden Kahlschlaghaushalts für viele soziale Belange. Außerdem wird damit die Abhängigkeit von einem einzelnen Hersteller über Jahre hinweg extrem erhöht. Wer aber abhängig ist von einzelnen Firmen und ihren Produkten, wird erpressbarer – muss also häufig immer mehr bezahlen, ist außerdem weniger flexibel und geht ein zusätzliches IT-Sicherheitsrisiko ein. Deshalb ist es völlig inakzeptabel, dass der Koalitionsvertrag zwar einerseits verspricht, die digitale Souveränität durch mehr OSS zu sichern, aber gleichzeitig der Bund mit milliardenschweren Rahmenverträgen das Gegenteil erreicht und Tatsachen schafft, die bei einer Handvoll US-Konzernen die Kassen klingeln lassen, aber jede Menge Nachteile und Risiken bedeuten, bis hin zum Risiko, dass es über eingebaute Hintertüren Datenabflüsse an US-Geheimdienste gibt.

Am Ende erkennt man doch immer am Geld, wie ernst es eine Regierung mit ihren Versprechen meint! Bisher stehen auch im Haushalt für 2024 Kürzungen ausgerechnet für Open Source Initiativen an, denn die Haushaltsmittel für das Zentrum für Digitale Souveränität sollen fast halbiert werden. Diese Kürzungen betreffen die beiden wichtigsten Vorhaben des Bundes zur Förderung von OSS: die Entwicklung eines Open Source Arbeitsplatzes, als Alternative zu Microsoft Office, und die Plattform OpenCode, auf der Software der Verwaltung veröffentlicht werden soll.

Würde es die Bundesregierung ernst meinen mit der Förderung von Open Source in der eigenen Verwaltung, gäbe es messbare Ziele und ein Monitoring für den Anteil von OSS im Bund, beides existiert bisher nicht, selbst ein Software-Lizenzmanagementsystem befindet sich erst in der Planungsphase, was bei so hohen Ausgaben für Lizenzen schlicht nicht nachvollziehbar ist. Die gesamte Praxis der Bundesregierung zur Entwicklung von Software und Vergabe von Rahmenverträgen konterkariert ihre eigenen strategischen Ziele und trägt viel zu wenig zur Entwicklung europäischer Open Source Alternativen und eines Open Source Ökosystems bei, sie schadet außerdem aktiv der digitalen Souveränität.”

Links:

Anmerkung:

Die Detailtabellen zu den einzelnen Entwicklungs- und Dienstleistungsverträgen (3 weitere Anlagen) sind eingestuft als „Nur für den Dienstgebrauch“ und können daher nicht veröffentlicht werden.

Meine Frage:

„Welche der im Auftrag des Bundes oder durch den Bund selbst entwickelte
Software trägt den Blauen Engel für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte, den es seit dem Jahr 2020 gibt (DE-UZ 215, Vergabekriterien:
https://produktinfo.blauerengel.de/uploads/criteriafile/de/DEUZ%
20215-202001-de%20Kriterien-V2.pdf) und seit wann sind konkrete
Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere der Blaue Engel für ressourcen- und
energieeffiziente Softwareprodukte und allgemein die Empfehlungen im
Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software,
der laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619, Frage 14 c in 2022 überarbeitet wurde, ein verbindlicher Bestandteil bei der Ausschreibung von Software-Entwicklungsleistungen?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Bisher gibt es keine mit dem Blauen Engel ausgezeichnete Software, die in
der Bundesverwaltung entwickelt wurde. Aktuell ist nur der Open Source
Dokumentenreader Okular mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. In der Regel
finden aber die Kriterien des Blauen Engel für ressourcen- und energieeffiziente
Softwareprodukte bei Ausschreibungen Anwendung.
Derzeit bezieht sich der Blaue Engel für Software (Ausgabe Januar 2020)
auf Anwendungssoftware, die ausschließlich die Hardwareressourcen des
lokalen Computers nutzen. Nicht unter den aktuellen Geltungsbereich der
Vergabegrundlage fallen die Softwareprodukte, bei denen der überwiegende
Anteil der Rechen- und Speicherarbeit nicht auf dem lokalen Computer erbracht,
sondern auf einen entfernten Server ausgelagert wird. Diese vernetzten
Softwareprodukte stellen aktuell den überwiegenden Anteil am Softwaremarkt
dar. Die Zertifizierung nach Vorgabe des aktuellen Blauen Engels
ist daher nur für einen kleinen Anteil an Software möglich.
Die überarbeitete Vergabegrundlage mit dem erweiterten Geltungsbereich
des Blauen Engels für Software wird im Dezember 2023 der Jury Umweltzeichen
zur Beschlussfassung vorgelegt.


Verbindliche Vorgaben für die Beauftragung von Leistungen im Auftrag des
Bundes (das schließt die Beschaffung und Beauftragung von Software mit
ein) sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher
Leistungen (AVV Klima) vom 19. Oktober 2021 enthalten. In der AVV Klima wird darauf hingewiesen, dass bei der Leistungsbeschreibung
auf vorhandene Gütezeichen verwiesen werden soll, explizit soll auf
das Gütezeichen Blauer Engel verwiesen werden.
Softwareentwicklungen werden in der Regel durch Abruf aus Rahmenverträgen
des Kaufhauses des Bundes beauftragt. Für die Ausschreibung und
Leistungsbeschreibung ist das Beschaffungsamt zuständig. Das Beschaffungsamt
verwendet die Nachhaltigkeitskriterien für ressourcen- und energieeffiziente
Softwareprodukte seit Gründung der Zentralstelle IT-Beschaffung
(ZIB) in 2017 als Bestandteil der konstitutiven Ziele der ZIB. Die
Nachhaltigkeitskriterien wurden in unterschiedlichen Ausprägungen in den
Ausschreibungen der ZIB berücksichtigt.“

Antwortschreiben im Original:

Meine Frage:

„Welche verbindlichen/nicht verbindlichen Vorgaben, Richtlinien oder
Standards werden bei der Entwicklung von Webservices im Auftrag des
Bundes einschließlich aller vom oder für den Bund betriebenen Webseiten
angewendet, um das Prinzip der Datensparsamkeit umzusetzen und die
durch vermeidbaren Datenverkehr erzeugte Emission von Treibhausgasen
zu senken (solche Vorgaben können z. B. die Einbettung und Auflösung von
Videos und Fotos betreffen, aber auch die Nutzung von Cookies und Einbindung
von Werbung), und welche Kriterien mit positiven Umwelteffekten
empfiehlt der in 2022 überarbeitete Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen
Beschaffung von Software (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Frage 14 c auf Bundestagsdrucksache 20 /3619 für
jeweils welche Softwarekategorien (bitte die Kriterien den erwarteten positiven
Umwelteffekte zuordnen))?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Wir gehen davon aus, dass nicht die Entwicklung von Webservices gemeint
ist, sondern die von Websites.
Verbindliche Vorgaben für die Beauftragung von Leistungen im Auftrag des
Bundes, in diesem Fall für die Entwicklung von Websites, sind in der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen
(AVV Klima) enthalten (siehe auch die Antwort des BMUV auf Ihre
Schriftliche Frage 0461).

Darüber hinaus werden folgende Vorgaben, Richtlinien und Standards bei
der Entwicklung von Websites im Auftrag des Bundes angewendet, um das
Prinzip der Datensparsamkeit umzusetzen und die durch vermeidbaren Datenverkehr
erzeugte Emission von Treibhausgasen zu senken:

  • IT-Architekturrichtlinie des Bundes
  • Vorgabe ÜBAV-12 Nachhaltigkeit
  • Servicestandard für die OZG-Umsetzung
  • Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von
    Software des Umweltbundesamtes von Juli 2023
  • Maßnahmen und Standards zur Datensparsamkeit und Emissionsminimierung
  • Regelungen zu kontinuierlichen Code-Optimierungen, um performante
    Websites auszuliefern und Datentraffic zu sparen,
  • Vorgaben zur Wiederverwendung von Modulen und Vorlagen zur
    Reduzierung der benötigten Rechenleistung
  • Vorgaben zur Vermeidung von Redundanzen
  • Regelungen zum Einsatz energieeffizienter Bibliotheken und Frameworks
    und bezüglich der Wahl von Datenformaten
  • Standards für die Einbettung und Auflösung von Videos und Fotos
    sowie zur Nutzung von Cookies, Komprimierung von Daten und Deaktivieren
    von Autoplayfunktionen
  • Einsatz des Government Site Builder (GSB)

Alle Kriterien des Leitfadens zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung
von Software haben eine positive Wirkung auf die Umwelt.
Der Leitfaden kann nur grundsätzlich die Anforderungen an die Beschaffung
von Software beschreiben und erläutern, weil Softwareprodukte sehr
divers und oftmals auch nur auf spezieller Hardware lauffähig sind. Je nach
Art der Software muss der Bedarfsträger die Kriterien auswählen, die für
den Beschaffungsgegenstand sinnvoll und anwendbar sind. Der Leitfaden
unterscheidet bei den Empfehlungen danach, ob Standard-Software eingekauft,
ein Auftrag für die Entwicklung einer Software erteilt oder bestehende
Software weiterentwickelt werden soll. Je nachdem, welcher Beschaffungsgegenstand
vorliegt, empfiehlt der Leitfaden verschiedene Anforderungen
des Umweltzeichens Blauer Engel für ressourcen- und energieeffiziente
Softwareprodukte (DEUZ 215).
Der Leitfaden kann unter www.umweltbundesamt.de/publikationen/leitfaden-
zur-umweltfreundlichen-oeffentlichen-21 heruntergeladen werden.

Zuordnung der Kriterien des Blauen Engels für Software, die direkte Umwelteffekte
erzielen:

Antwortschreiben im Original: