Statt einer vernünftigen Urheberrechtsreform mit einheitlichen Ausnahmen für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur und fairen Einnahmen für Urheber*innen erhalten wir nun ein rechtliches Monstrum, dem Satire, Meinungsfreiheit, Jugendkultur und die Zukunftschancen kleiner und kreativer Unternehmen zum Opfer fallen. Jetzt drohen uns Uploadfilter, auch wenn die Koalition anderes versprochen hatte. Das darf nicht passieren!
WeiterlesenFrage: Wie viele der von Bundesministerin von der Leyen angekündigten 100 Stellen der neugegründeten Cyberagentur (Pressemitteilung BMVg vom 31. Januar 2019) werden tatsächlich in ostdeutschen Bundesländern angesiedelt sein, da die Zahl der Beschäftigten am Hauptstandort im Raum Halle/Leipzig laut Aussage des Staatssekretärs Klaus Vitt zu TOP 4 im Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestages am 30. Januar 2019 lediglich zwölf betragen wird? (BT-Drucksache 19/8082)
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 26. Februar 2019
Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) soll im Frühjahr 2019 in der Wirtschaftsregion Leipzig/Halle als GmbH gegründet werden. Dort werden bis zum Jahre 2022 bis zu 100 neue Arbeitsplätze entstehen. Diese werden in diesem Zeitraum sukzessive aufwachsen, beginnend in der frühen Aufbauphase mit etwa 15 Beschäftigten. Die Region Mitteldeutschland bietet neben der lebendigen Hochschul und Forschungslandschaft eine günstige Verkehrsanbindung mit Flughafen und eine attraktive IT-Szene. Mit der Entscheidung, die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit in der Region Leipzig/Halle anzusiedeln, wird die bundesdeutsche Forschungslandschaft insgesamt gestärkt. Neben dem Hauptsitz der Agentur werden mit Beauftragung der Projekte – je nach Erfordernis im Einzelfall – ggf. am jeweiligen Standort der Auftragnehmer Projektbüros mit einzelnen Mitarbeitern der Agentur gegründet. Die Auftragnehmer können Forschungseinrichtungen, Industrie und Einzelpersonen sein, die Innovationen versprechen, welche für die gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge einen strategischen Vorteil in der Technologiesouveränität bieten können.
Parlamentarische Initiativen von Anke Domscheit-Berg, Petra Sitte, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Norbert Müller, Petra Pau, Friedrich Straetmanns, Katrin Werner, Sabine Zimmermann, 14. Februar 2019
14.02.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/7705
Digitale Sicherheit ist ein Grundrecht. Bisher spielt die Bundesregierung ein doppeltes Spiel zwischen scheinbarem Interesse für digitale Sicherheit einerseits und der Nutzung von Sicherheitslücken für eigene Spionage. DIE LINKE schlägt effektive Maßnahmen für mehr digitale Sicherheit vor.
Parlamentarische Initiativen von Anke Domscheit-Berg, Petra Sitte, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Norbert Müller, Petra Pau, Friedrich Straetmanns, Katrin Werner, Sabine Zimmermann, 14. Februar 2019
14.02.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/7705
Digitale Sicherheit ist ein Grundrecht. Bisher spielt die Bundesregierung ein doppeltes Spiel zwischen scheinbarem Interesse für digitale Sicherheit einerseits und der Nutzung von Sicherheitslücken für eigene Spionage. DIE LINKE schlägt effektive Maßnahmen für mehr digitale Sicherheit vor.
Parlamentarische Initiativen von Anke Domscheit-Berg, Petra Sitte, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, André Hahn, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Norbert Müller, Petra Pau, Sören Pellmann, Friedrich Straetmanns, Andreas Wagner, Katrin Werner, Sabine Zimmermann, 14. Februar 2019
14.02.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/7714
Der Schutz der privaten Wohnadresse ist ein besonders hohes Gut. Jedoch sind alle, die in Deutschland eine eigene Website oder ein Blog betreiben, verpflichtet, neben ihrem Namen im Impressum auch ihre Adresse als ladungsfähige Anschrift anzugeben – ausgenommen lediglich solche Websites, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Diese Regelung öffnet Missbrauch Tür und Tor.
Seit knapp einem Jahr gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das Hass und illegale Hetze im Netz eindämmen sollte. Ich habe im Netzpolitik-Podcast von netzpolitik.org mit Chris Köver darüber gesprochen. Außerdem Thema: §219a, der das Informieren über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Streamen und herunterladen könnt ihr den Podcast hier. Weiterlesen
Frage: Welcher Bundesbehörde wurde die Aufgabe für die Entwicklung von Qualitätsmaßstäben für die
Vergleichbarkeit von Cybersicherheitsprodukten, die in Bundesbehörden eingesetzt werden, übertragen, und welche Maßstäbe finden derzeit Anwendung? (BT-Drucksache 19/6961)
Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 27. Dezember 2018
Die spezifische Aufgabe für die Entwicklung von Qualitätsmaßstäben für die Vergleichbarkeit von Cybersicherheitsprodukten, die in Bundesbehörden eingesetzt werden, wurde keiner Bundesbehörde übertragen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt jedoch sicherheitstechnische Anforderungen an informationstechnische Systeme und gibt diesbezügliche Empfehlungen. Beispielsweise erarbeitet das BSI Mindeststandards für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes (vgl. § 8 Absatz 1 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – BSIG) und definiert Standards im Rahmen des IT-Grundschutz. In Bezug auf Produkte, die der Zulassung gemäß Verschlusssachenanweisung (VSA) unterliegen, werden die
Qualitätsmaßstäbe im Sinne von Anforderungen insbesondere durch das Zulassungskonzept, Nachweiskataloge und VS-Anforderungsprofile durch das BSI definiert. Weiterhin hat das BSI den gesetzlichen Auftrag, Sicherheitszertifikate für IT-Produkte (Systeme oder Komponenten) zu erteilen. Die im Zuge dieser Zertifizierungen zugrunde gelegten Qualitätsmaßstäbe im Sinne von Anforderungen sind in sog. Schutzprofilen bzw. vom BSI herausgegebenen Technischen Richtlinien niedergelegt. Eine Übersicht der entsprechenden Dokumente findet sich unter den nachfolgend aufgeführten Links wieder:
Mindeststandards Bund:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/StandardsKriterien/Mindeststandards_
Bund/Mindeststandards_Bund_node.html
IT-Grundschutz:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzStandards/
ITGrundschutzStandards_node.html
Verschlusssachenanweisung:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/Sicherheitsberatung/Geheimschutzberatung/
VorschriftenStandards/vorschriftenstandards_node.html
Schutzprofile:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/ZertifizierungundAnerkennung/
Produktzertifizierung/ZertifizierungnachCC/SchutzprofileProtection
Profiles/schutzprofileprotectionprofiles_node.html
Technische Richtlinien:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/ZertifizierungundAnerkennung/
Produktzertifizierung/ZertifizierungnachTR/zertifizierungnachtr_
node.html
Parlamentarische Initiativen von Andrej Hunko, Martina Renner, Heike Hänsel, André Hahn, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Friedrich Straetmanns, Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, 23. Januar 2019
23.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/7104
Berichte über die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre untergraben das Vertrauen in die Freiheit des Internet und der Telekommunikation. Aus Antworten aus früheren Anfragen geht hervor, dass Einsätze „Stiller SMS“, sogenannter „WLAN-Catcher“ und „IMSI-Catcher“ stetig zunehmen, die Ausgaben für Analysesoftware steigen ebenfalls. Um das gestörte Vertrauen in das Fernmeldegeheimnis wieder herzustellen, fordern wir die regelmäßige Veröffentlichung entsprechender Informationen.
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7847 vor. Antwort als PDF herunterladen
Nach einem Jahr Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist das Gesetz weiterhin umstritten. Die Berichte von Twitter, Facebook und Youtube sind nicht aussagekräftig und es gab, wie erwartet, Fälle von Overblocking. Außerdem muss die Bundesregierung endlich selbst Verantwortung gegen Hatespeech und digitale Gewalt übernehmen, Polizei und Justiz ausbilden und dafür sorgen, dass rechtswidrige Inhalte verfolgt werden.
Nachdem Anfang des Jahres bekannt wurde, dass ein 20-Jähriger private, teils intime Daten von fast 1000 Politiker*innen und Personen des öffentlichen Lebens über einen Twitter-Account verbreitet hatte, gab es plötzlich ein riesiges öffentliche Interesse am Thema digitale Gewalt. Digitale Gewalt umfasst nämlich sowohl Online-Stalking, Beleidigung in sozialen Netzwerken als auch das Veröffentlichen persönlicher Informationen Dritter im Netz, so genanntes Doxing.
Und das kann uns alle jederzeit treffen. Dazu müssen die Täter nicht einmal ausgebildete IT-Spezialisten sein. Immer noch nutzen die meisten Menschen viel zu unsichere Passwörter, die leicht erraten werden können. Ich war deswegen in einigen Medien vertreten, um über digitale Gewalt und die IT-Sicherheitspolitik der Bundesregierung zu sprechen und zu diskutieren, wie wir uns alle sicherer und geschützter im Internet bewegen können. Weiterlesen
Bundestagsbüro
Anke Domscheit-Berg, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 227 73107
E-Mail: anke.domscheit-berg@bundestag.de