Bild: „No Signal 23“ von Liz Sullivan, CC BY-SA 4.0

Am 24.09.2018 berät der Beirat der Bundesnetzagentur unter anderem über die Kriterien bei der Versteigerung der 5G Lizenzen. Dafür wurde bereits ein Konsultationsentwurf veröffentlicht, der inakzeptabel ist. Ich nehme am Beirat teil und werde dort meine Kritik deutlich äußern.

Die Bundesnetzagentur hat zwei wichtige Aufgaben. Zum Einen soll sie die Interessen der Verbraucher*innen vertreten, worunter man eine lückenlose Mobilfunkversorgung in guter Qualität und zu Preisen, die digitale Teilhabe allen ermöglicht, annehmen kann. Zum Anderen muss sie für einen funktionierenden Wettbewerb sorgen. Beides funktioniert schon jetzt nicht hinreichend gut und mit den nun diskutierten Kriterien für die 5G Lizenzversteigerung wird es noch schlechter werden. Warum das so ist, lässt sich mit Blick auf die Vergangenheit analog auch für die Zukunft voraussagen.

Schon 2010 unterließ die BNetzA nämlich bei der Vergabe der LTE Lizenzen eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung (DAV), die auch Resellern ohne eigenes Netz eine Marktteilnahme zu vernünftigen Konditionen ermöglicht hätte. Der Markt sollte es irgendwie allein regeln. Allerdings ist die Marktmacht der großen Telco Anbieter offenbar so hoch, dass selbst acht Jahre später keine ohne Zwang zustande gekommene Vereinbarung über LTE Vorleistungsprodukte mit Resellern gibt (die einzige Vereinbarung überhaupt ist ein Vertrag zwischen Telefonica mit United Internet, der faktisch von der EU erzwungen wurde, um die EPlus+Telefonica Fusion zu genehmigen).

Ohne eine Diensteanbieterverpflichtung für LTE vermeiden die Platzhirsche (v.a. Deutsche Telekom und Vodafone) jede Konkurrenz in dieser Bandbreite, und verlangen überdurchschnittlich hohe Preise bei unterdurchschnittlicher Netzqualität. Diese hohen Preise kann natürlich nicht jeder zahlen und so haben wir mit ca. 30% Marktdurchdringung auch eine der geringsten Verbreitungen von LTE im Europavergleich. Die übrigen ca. 70% der Mobilfunkkunden haben nur 3G Verträge, da ist das Netz zwar langsamer, aber weil für 3G eine DAV vorgegeben ist, gibt es preiswerte Angebote von Resellern. Für diese 70% Mobilfunkkunden ist es im übrigen sehr unerfreulich, dass die Netzabdeckung von 3G nur bei ca. 84% liegt, die Funklochwahrscheinlichkeit also um ein Vielfaches höher ist, als bei LTE, wo schon bis zu 97% Netzabdeckung (DTAG) erreicht sind. Das nennt man digitale Spaltung, verursacht durch ein Kombination aus Kapitalismus-bedingtem Marktversagen und Fehlregulierung bei der Frequenzversteigerung. Wer weniger Geld hat, bekommt bei uns nur Zugang zu einem besonders langsamen Netz mit besonders schlechter Netzabdeckung.

Hätte die BNetzA schon bei der LTE Frequenzversteigerung eine Diensteanbieterverpflichtung für LTE Vorleistungsprodukte erteilt, wäre es dazu nicht gekommen, es gäbe dann auch bei uns einen preiswerteren Zugang zu einem besseren LTE Netz und digitale Teilhabe auch für Menschen mit kleineren Geldbeuteln. Genau diesen Fehler will die BNetzA jetzt wiederholen, obwohl sonnenscheinklar ist, dass sich das Gleiche wiederholen wird. So wird es ein 5G Highspeednetz nur für Reiche geben, während für die mit weniger Geld der Zugang perspektivisch noch schlechter wird, denn für 3G läuft die DAV schon 2020 aus, und dann sinken die Chancen auf günstige Angebote. Die BNetzA will nun nicht nur Abdeckungsziele für 5G sondern auch für 4G in die Versteigerungskriterien mitaufnehmen, für die 70%ige Mehrheit der Kunden, die 3G Verträge haben, verändert das leider nichts, bzw. nichts zum Besseren. Schon jetzt ist zu beobachten, dass das sogenannte „refarming“ zunimmt, bei dem Netzbetreiber immer häufiger Basisstationen von 3G auf 4G umstellen, womit sich die Netzabdeckung und -qualität von 3G weiter verschlechtert. Die negativen Folgen fehlgeleiteter Regulierung aus dem Jahr 2010 sollen also noch ein paar Jahrzehnte länger wirken.

Hätten die Reseller hinreichend Marktmacht, wäre es zu diesen negativen Folgen gar nicht erst gekommen. Aber die Marktmacht im Telekommunikationsmarkt ist nun einmal sehr ungleich verteilt. Daher wäre es ein fataler Schritt, diesen Fehler bei der 5G Lizenzversteigerung zu wiederholen. Er würde diametral gegen die Interessen der Verbraucher*innen wirken und nachhaltig den Wettbewerb in einem ohnehin oligopolistischen Markt behindern – bis hin zur Eliminierung von Marktteilnehmern, denn für selbst für große Reseller stellt sich bei diesen Rahmenbedingungen irgendwann die Existenzfrage.

In Deutschland leiden wir schon jetzt unter einem der teuersten und lahmsten Mobilfunknetze mit den meisten Funklöchern – wenn man sich die tatsächliche Versorgung und nicht nur schöne Versprechen auf bunten Flyern anschaut. Die aktuellen Versteigerungskriterien für 5G würden sicherstellen, dass die Masse der Verbraucher*innen auch vom superschnellen 5G Netz ausgeschlossen bleibt, schlicht, weil sie es nicht bezahlen können, denn ohne DAV wird es keine günstigen Vertragsangebote geben und ohne Preiskonkurrenz bleibt das Oligopol bei seinen überhöhten Preisen. Wir würden damit die digitale Spaltung künftig weiter verstärken, statt durch kluge Regulierung für eine digitale Teilhabe aller zu sorgen. Eine 5G Weltmarktspitze werden wir bei der dann zu erwartenden geringen Marktdurchdringung von 5G jedenfalls auch nicht erreichen können.

Es gibt jede Menge Vorschläge, wie man die Vergabekriterien anders gestalten sollte. Hier folgen meine:

  • Es braucht eine Diensteanbieterverpflichtung als Minimum und ein National Roaming als Optimum. Die DAV stellt sicher, dass nicht-diskriminierende Vorleistungsprodukte über den Wettbewerb auch als günstige Endprodukte angeboten werden können und so mehr Menschen teilhaben können am schnellen Mobilfunknetz. Denn erst wenn die Marktdurchdringung hoch ist, werden flächendeckend die Preise auch für schnelles Mobilfunknetz sinken (also auch die Preise der Oligopolisten). Die Marktdurchdringung wird aber klein bleiben, wenn es nur teure Angebote von wenigen Oligopolisten gibt – genau das, was wir mit 30% Marktdurchdringung bei LTE bereits erleben, wo wir im EU Vergleich ein qualitativ unterdurchschnittliches und gleichzeitig besonders hochpreisiges LTE Netz haben (in einigen Ländern in Europa gibt es für 30€ echte, also unbegrenzte Flatrates im LTE Netz, in anderen Ländern gibt es 100GB dafür, In Deutschland sind wir davon kilometerweit entfernt). Der Ausbau wird dadurch zusätzlich behindert, denn die geringere Anzahl Vertragskund*innen – bedingt durch die hohen Preise – macht einen Ausbau in der Fläche unattraktiver.
  • Ein verpflichtendes National Roaming würde dazu führen, dass nicht jeder Anbieter den Ausbau an den gleichen (profitableren) Stellen beginnt, dort also 3 Basisstationen mit Mast und allem drum und dran quasi nebeneinander und in engen Abständen zur nächsten Basisstation aufgestellt werden, aber der ländliche Raum mal wieder in die Röhre guckt. Mit National Roaming könnte man die Funkzellen verkleinern und mit einer Basisstation je Zelle auskommen, die man sich mit den anderen Anbietern teilt. So kann mit der gleichen Investitionssumme eine viel größere Fläche abgedeckt, der Ausbau beschleunigt und vor allem auch der ländliche Raum leichter und schneller versorgt werden. Der Wettbewerb kann dann primär auf der Diensteebene stattfinden. Ein positiver Nebeneffekt wäre die verhinderte Ressourcenverschwendung und die höhere Akzeptanz der Bevölkerung, weil nicht so viele Basisstationen überall herumstünden. Bleibt die BNetzA dabei, kein National Roaming vorzugeben, sollte es ein öffentliches Förderprogramm für schlecht versorgte Kommunen geben, die selbst einen Funkmast aufstellen und mit Glasfaser anschließen, und diesen dann den Mobilfunkanbietern zur diskriminierungsfreien Nutzung gegen Entgelt anbieten.
  • Drittens braucht es Fläche statt Haushalte als Kriterium. Die letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass Haushalte ein unbrauchbares Kriterium sind, um für eine gute Netzabdeckung zu sorgen. Das sieht man an Auto- und Bahnstrecken genauso wie an Naturtourismusgebieten, Schleusenstationen etc. Dort sind sehr viele Menschen unterwegs, aber weil sie nicht dort wohnen und in solchen Gegenden eher wenig Menschen wohnen, blieben diese Gegenden unterversorgt und Zigtausende Menschen stecken im Funkloch. Je dünner besiedelt eine Gegend, umso weniger Netz. You get what you measure – wer nur Haushalte misst und bei 98% Abdeckung immerhin noch 1,6 Millionen Menschen ohne Netz in Kauf nimmt, der bekommt weiße Flecken in inakzeptablen Ausmaßen. So kommt es, dass in manchen brandenburgischen Landkreisen mehr als 15% der Fläche kein oder nur ein extrem löchriges Mobilfunknetz haben. Das oben beschriebene Phänomen der funktionalen Funklöcher (3G vs 4G) kommt als Problem ja noch dazu, auch wenn es selten erwähnt wird. Kommuniziert wird nur die theoretische Verfügbarkeit des schnelleren Netzes – auch in den neuen Versteigerungskriterien, aber nicht, wie viele Menschen sich den Zugang dazu nicht leisten können und deshalb auf ein langsames Netz mit schlechter Netzabdeckung ausweichen müssen. Das aktuell geplante Vorgehen der BNetzA widerspricht im übrigen auch dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, die Lebensverhältnisse von Stadt und Land anzugleichen, denn das Gegenteil wird passieren.

Die BNetzA will alles das nicht, sie argumentiert beispielsweise, dass eine „erhebliche Marktmacht“ vorliegen muss, um eine Diensteanbieterverpflichtung vorzuschreiben. Dem gesunden Menschenverstand erschließt sich leicht, dass ein Markt, der von 3 Giganten beherrscht wird, ein Markt mit erheblicher Marktmacht ist. Das sieht selbst die Monopolkommission so schreibt in ihrer Stellungnahme mit Bezug auf eine DAV: „für die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs im Mobilfunk ist dies von großer Bedeutung“. Die Monopolkommission sollte eine gewisse Kompetenz darin haben, eine Wettbewerbsverzerrung zu erkennen denn das ist ihr Daseinszweck. Die BNetzA ruht sich jedoch darauf aus, dass bisher noch keine formelle Untersuchung mit dem Ergebnis „erhebliche Marktmacht“ stattgefunden hat. Es wäre jedoch ihre Aufgabe gewesen, eine solche formelle Untersuchung anzustoßen. Hätte sie das rechtzeitig gemacht, gäbe es jetzt ein Verhinderungsargument weniger.

Allein der Umstand, dass die großen Konzerne bisher trotz großem Interesse auf Seiten der Verbraucher*innen und Diensteanbieter keine freiwillige Vereinbarung mit Diensteanbietern über LTE Vorleistungsprodukte getroffen haben, spricht Bände und ist ein sehr deutliches Indiz für eine eklatante Marktverzerrung. Mich überzeugt das Argument schon deshalb nicht, weil in anderen EU Ländern die Marktlage ja ähnlich ist und es trotzdem National Roaming Vorgaben im Mobilfunkmarkt gibt, mindestens befristet, gerade in Situationen, wo neue Produkte/Frequenzen eingeführt worden sind. Davon abgesehen, ist es höchste Zeit, die „erhebliche Marktmacht“ endlich einmal zu untersuchen und nachzuweisen. Es ist absolut unverständlich, dass das nicht längst erfolgt ist.

Es gibt außerdem diverse Rechtsgutachten, nach denen es gar nicht notwendig ist, eine erhebliche Marktmacht nachzuweisen, da auch nach §60 Abs 2 TKG eine DAV möglich wäre, der keine Marktmacht voraussetzt. Auch die Zugangsrichtlinie der EU ist zu beachten, nach der zur Erreichung der Regulierungsziele bei Frequenzversteigerungen auch ohne Marktmachtfeststellung Zugangsverpflichtungen auferlegt werden können.

Die BNetzA will sich dennoch aus der Verantwortung stehlen, sucht sich die Rechtsauslegung, die ihr am besten passt und kuscht offensichtlich vor der sehr wohl vorhandenen Marktmacht, die die Großkonzerne inne haben, denn deren Rechtsanwälte scharren schon mit den Hufen, um gegen eventuelle Zugangsverpflichtungen zu klagen. Die BNetzA darf sich davon nicht erpressen lassen und muss jetzt erst Recht zeigen, dass sie kein zahnloser Tiger ist und ihre Aufgabe, Verbraucherinteressen zu vertreten und den Wettbewerb zu erhalten, endlich konsequenter wahrnehmen.

Da die anstehende Regulierung jahrzehntelange Auswirkungen auf den Mobilfunkmarkt haben wird, ist eine Verschiebung der Auktion mit einer signifikanten Überarbeitung der Versteigerungskriterien sinnvoller, als jetzt das Ganze zum Nachteil von Verbraucher*innen und Wettbewerb über das Bein zu brechen. Deutschland ist eines der Schlusslichter beim Zugang zu schnellem Netz und das, was die BNetzA bisher vorgelegt hat, wird daran nichts ändern. Das können wir uns nicht länger leisten.

Übergabe eines Klassensatzes Calliope Mini-Minicomputer an die Goethegrundschule in Kremmen. Meine 1. Station am heutigen Wahlkreistag in Oberhavel war ein Besuch im Informatikunterricht einer 5. Klasse. Die Kiddies waren restlos begeistert, die Lehrerin auch, ich habe mich als Lehrkraft versucht und den Schüler*innen von Zukunft, digitaler Gesellschaft, der Sinnhaftigkeit digitaler Bildung. Die Schulleiterin Annette Borchert war superfit in Sachen digitaleBildung und sorgte auch dafür, dass die Schule im mediafit Programm ist. Der Informatikraum ist bestens ausgestattet, die Informatiklehrerin hoch motiviert u kompetent. Sie unterrichtet in allen Jahrgängen und kann so immer auf bereits Gelerntes aufbauen. Ich wünsche mir viele solcher Schulen in Brandenburg u Deutschland! Im Video spielen Schüler*innen übrigens Schere Stein Papier mit ihren Calliopes. Der Klassensatz mit diesmal 30 @calliope_mini ist eine Spende von mir, finanziert durch publizistische Nebeneinkünfte.

 

 

„Sprachgewalt. Frauen im Netz“ | Feministische Sommeruni 2018

Das Netz ermöglicht kollaborative Wissensprojekte wie Wikipedia, bringt aber auch Mechanismen sprachlicher Gewalt zutage, die eine echte Gefahr für Meinungsfreiheit und Vielfalt im Netz bedeuten. Die Herrschafts- und Machtstrukturen der analogen Welt wirken auch im Netz. Der Umgang mit ihnen erfordert jedoch medienspezifische feministische und antirassistische Strategien. Was brauchen wir, um die Vision von mehr Teilhabe, Gerechtigkeit und Repräsentation aller Menschen im Netz zu verwirklichen? Diese Frage habe ich bei der Feministischen Sommeruni zusammen mit Tarik Tesfu, Anatol Stefanowitsch und Christina Dinar diskutiert, moderiert wurde die Veranstaltung von Stefanie Lohaus.

Quelle: Screenshot von govdata.de, 13.09.2018

Vor ein paar Wochen habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Strategie und Umsetzung der Open Government Partnership, von Open Data, Transparenz und Bürgerbeteiligung“ gestellt. Nun wurden die Antworten veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat mal wieder gezeigt, dass sie viele Projekte, Vorhaben und Initiativen zwar im Koalitionsvertrag angekündigt hat. Bei vielen dieser Vorhaben ist aber unklar, ob sie überhaupt in dieser Legislatur umgesetzt werden, bei manchen ist das bereits jetzt extrem unwahrscheinlich, so beispielsweise die Verabschiedung des angekündigten Zweiten Open-Data-Gesetz. Auch an Ressourcen mangelt es ganz offensichtlich.
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Es ist ein großer Fehler, dass die Bundesnetzagentur bei den 5G-Lizenzversteigerungen kein National Roaming vorsieht, und nicht einmal eine Reseller-Verpflichtung. Die Argumente dafür sind fadenscheinig: Hier hat sich der Lobbyismus zum Nachteil der Nutzer*innen durchgesetzt mit dem Effekt, dass es weniger Abdeckung und weniger Wettbewerb geben wird.

In etlichen Ländern ist National Roaming längst Standard im Mobilfunk, in verschiedenen Varianten: Beim damaligen Neuausbau des 3G-Netzes zum Beispiel in Österreich und Irland, für neue Wettbewerber etwa in Italien oder Dänemark, für ländliche Regionen in Australien. In den USA gibt es verpflichtendes National Roaming für mobiles Internet seit 2011.

Bei Netzausfällen gibt es verpflichtendes (national) Emergency Roaming in den Niederlanden, in Schweden, den USA und in der Karibik. In Indien gibt es National Roaming bei Regionallizenzen. Nur in Deutschland soll es weiterhin kein National Roaming geben, weil „der Markt“ das mit dem Netzausbau ja auch in der Vergangenheit so toll allein hinbekommen habe. Wir alle wissen, dass das Gegenteil der Fall ist.

Cui bono – wem nützt es? Wenig Wettbewerb nützt den drei Großkonzernen im deutschen Mobilfunk – nicht uns, den Verbraucher*innen.

Dazu kommt die unfassbare Rohstoffverschwendung, die von der Bundesnetzagentur völlig ignoriert wird. Beim dreifachen Parallelausbau von 5G-Basisstationen in lukrativen Gegenden werden von Manpower bis zu seltenen Erden Ressourcen verschwendet als hätten wir drei Planeten zur Verfügung.

Um es nochmal zu verdeutlichen: Es gibt begrenzte Ressourcen – die 5G-Lizenzen – , die nur drei Unternehmen kaufen können. Diese schotten die Netze ab und bauen wegen knapper Mittel dort, wo es sich am meisten lohnt. Und zwar dreifach an den gleichen Orten. Die übrigen Gegenden bleiben unversorgt. Hätte sich die Bundesnetzagentur bei der 5G-Lizenzversteigerung zu National Roaming flächendeckend oder zumindest im ländlichen Raum entschieden, würden knappe Ressourcen so eingesetzt, dass maximale Abdeckung möglich wäre. Die Teilnetze würden sich gegenseitig ergänzen.

Ein National Roaming nur für den ländlichen Raum wäre auch nach EU-Recht möglich, das lässt sich der EU-Direktive 128/1999/EG klar entnehmen.

Last but not least sollen bei der 5G-Frequenzversteigerung alte Fehler auch noch wiederholt werden: : 98% der Haushalte sollen mit 100MBit/s versorgt werden – nicht 98% der Fläche. Das würde bedeuten, dass 1,6 Millionen Menschen in dünn besiedelten Gegenden außen vor blieben.

Ich werde mich über den Beirat der #Bundesnetzagentur dafür einsetzen, dass die Versteigerungskriterien nachgebessert werden.

Besuch bei Hühnern und einem großartigen Projekt ehemalig Suchtabhängiger : Mein 1. Termin auf meiner heutigen Sommertour durch den Wahlkreis 60 führte mich auf das Gut Schmerwitz, einen Hof, der Bioprodukteproduziert, wie z.B Nudeln aus eigener Manufaktur oder Wurst im Glas. Ich durfte auch in einen der Hühnerställe und mir eine Bioeier-produktion mal in der Realität angucken (auch wenn es auf dem Foto eng aussieht, den Hühnern ging es sehr gut, es gab offene Türchen zu einem großen Außengehege, es roch nicht schlecht und kein Tier wirkte krank oder gestresst) . Die Eier gibt es im eigenen kleinen Hofladenvon XS bis XXL zu kaufen, alle anderen Produkte auch. Ein wunderschönes Fleckchen Erde mit einer kleinen Kirche, die zu einem Bistro umgebaut wurde – mit Altar in der einen Ecke und einem Töpferladen mit liebevoll produziertem Handwerk des Scarabäus Hoher Fläming e.V. in der anderen Ecke. Dort arbeiten ehemalige Suchtabhängige und stellen traumhafte Töpferwaren her. Ich hab mir mit einige schöne Stücke für zuhause erstanden ?. Die Geschäftsführerin Rita Neumann (auf dem 2. Foto ganz links) ist quasi die Seele von Gut Schmerwitz. Sie arbeitet dort schon seit 49 Jahren, 25 Jahre als Betriebsleiterin. Im Gespräch mit ihr ging es dann auch sehr lang um Breitbandausbau mit Glasfaser und Mobilfunklöcher. Dort soll Vectoring ausgebaut werden, keine gute Idee. Fachkräfte- oder Azubimangel gibt es auf dem Biohof nicht, der Standort überzeugt mit guten Rahmenbedingungen. Ich war sehr gern dort und komme bestimmt wieder! Übrigens gibt es auch ein Haus mit Ferienwohnungen auf dem schönen Gelände.

 

 

Die brandenburgische Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg verbringt die sitzungsfreie Zeit im Parlament damit, ihren Wahlkreis zu bereisen. Am 06. und 07. August kam sie dafür nach Brandenburg an der Havel und die angrenzenden Gemeinden.

Besuch eines Obstbauern in Schmergow, Bild: Claudia Sprengel, CC BY-SA 4.0

Das erste Ziel war die Anlage Märkische Obstbau GmbH in Schmergow. Deren Geschäftsführer, Manfred Seidel, sowie Dr. Andreas Jende, Geschäftsführer des Gartenbauverbandes Berlin-Brandenburg, informierten über die problematische Situation der Obstbauern in diesem Sommer, aber auch generell, denn neben den Folgen der Dürre haben Erzeuger damit zu kämpfen, dass der globale Lebensmittelhandel einen ruinösen Wettbewerb verursacht. So wurden Sauerkirschen dieses Jahr von der Verarbeitungsindustrie nur zum Abnahmepreise von 28-35 Cent angenommen, weil zu diesem Preis importiert werden konnte.
„Damit können regionale Unternehmen aber nicht mithalten, denn selbst bei Mindestlohn können Erntehelfer pro Stunde gar nicht so viel ernten, dass am Ende kein Verlust dabei herauskommt“, kritisiert die Abgeordnete und bedauert, dass deshalb viele leckere Brandenburger Sauerkirschen am Baum vertrocknen mussten. Die Konsequenz des Preisdrucks ist eine stetige Verkleinerung der Anbaufläche, der Sortenvielfalt und des Unternehmens. Von 500 Hektar sind nur noch 270 übrig, berichtete Mandred Seidel. Anke Domscheit-Berg sieht hier politischen Handlungsbedarf: „Es gibt keine sinnvolle Förderpolitik für den Obstbau, denn aufgrund ihrer kleineren Anbauflächen sind sie z.B. bei den flächenabhängigen europäischen Agrarsubventionen benachteiligt und immer mehr Erzeuger in Brandenburg müssen um ihre Existenz bangen“.
Der heiße und trockene Sommer ist eine zusätzliche Belastung, denn bei manchen Apfelsorten erreichen fast 50% der Äpfel nicht die Normgröße, die der Einzelhandel vorschreibt. Wenn diese Abnahmepolitik nicht noch angepasst wird, bleiben regionale Bauern auf ihren Produkten sitzen. Auf dem globalisierten Lebensmittelmarkt gibt es jedes Produkt im Überfluss, erklärt Obstbauer Seidel. „Deshalb braucht es eine bessere Politik und verantwortungsvolleren Einkauf der großen Handelsmarken, aber vor allem mehr Druck von uns allen, denn als Verbraucher*innen können wir auf den Einzelhandel einwirken, damit mehr Regionalprodukte zu fairen Preisen angeboten werden“, erklärt die Bundestagsabgeordnete, die sich betroffen von der Situation des regionalen Obstbaus zeigt…

Ein Kälbchen bei TW Biogas Bau & Service in Dahmsdorf, Bild: Claudia Sprengel, CC BY-SA 4.0

Der zweite Termin führte Anke Domscheit-Berg auf den Hof der TW Biogas Bau & Service GmbH in Damsdorf. Der Betriebsleiter Radko Doldzhev zeigte ihr die Anlagen des Betriebes, vom hauseigenen Reiterhof, über die Milchviehanlage, bishin zu den Biogasanlagen und den Silos. „Ich bin beeindruckt von dieser Kreislaufwirtschaft, denn alles wird verwertet“ erklärt die Bundestagsabgeordnete. So landen beispielsweise Futterreste und Kuhmist in der Biogasanlage und deren Reste landen wiederum als Dünger auf dem Acker oder als Einstreu im Stall, und die in der Biogasanlage erzeugte Wärme kommt nicht nur der Hofwirtschaft, sondern auch den umliegenden Dörfern und öffentlichen Einrichtungen zu Gute. „Von solchen nachhaltig arbeitenden Betrieben wünsche ich mir mehr!“, so Domscheit-Berg. Im kommenden Jahr ist eine Erweiterung um 300 Milchkühe geplant, die nur mit Heu gefüttert werden, um hochwertige Heumilch zu erzeugen. Die Bundestagsabgeordnete mit Schwerpunkt Digitalisierung zeigte sich besonders interessiert an der geplanten Ausstattung der neuen Anlage, in der zahlreiche Sensoren jederzeit Informationen zum individuellen Wohlergehen der Kühe liefern sollen.

Die Reformschule in Reckahn, Bild: Claudia Sprengel, CC BY-SA 4.0

Anschließend ging es weiter nach Reckahn, ein Ort der bildungshistorische Geschichte schrieb, da dort die erste Reformschule vom Gutsherrenpaar Friedrich Eberhard und Christiane Louise von Rochow eröffnet wurde. Das begehbare Exponat ist einmalig in der Museumslandschaft und steht für einen ethischen, reformpädagogischen Ansatz, der bis heute untersucht wird und seit dem 18. Jahrhundert ununterbrochen viele Forschende nach Reckahn führt. Die Museumsleiterin Dr. Silke Siebrecht-Grabig führte Anke Domscheit-Berg gemeinsam mit Gemeindevertreter*innen aus Lehnin – sowie Mitgliedern des Fördervereins historisches Reckahn – durch das Schulmuseum und das Rochow-Museum Reckahn. Beide Museen sind nicht nur wichtige historische Begegnungstätten, sondern haben immer noch überregionale Bedeutung, weil sie beispielsweise Vernetzungsstätten für Bildungsexpert*innen sind. „Im Schulmuseum habe ich mich in eine der alten Schulbänke gesetzt, auf einer Schiefertafel in Sütterlinschrift geschrieben, die mir meine Mutter beibrachte, damit ich Briefe von Vorfahren lesen konnte und mich ein wenig in alte Zeiten versetzt gefühlt“, beschreibt die Bundestagsabgeordnete ihren schönsten Moment dort und nahm sich als Andenken daran eine Schiefertafel mit nach Hause.

Vergangenes Jahr hat der Bundestag eine Änderung des E-Government-Gesetzes beschlossen und festgelegt, dass alle Behörden der Bundesverwaltung Daten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhoben haben oder erheben haben lassen, öffentlich, kostenlos und ohne sonstige Hürden zur Verfügung stellen müssen.

Außerdem sollen sie maschinenlesbar und mit Metadaten angereichert sein. Für die Veröffentlichung all dieser Datensätze hatten sie bis zum 13. Juli 2018 Zeit. Das Gesetz enthält allerdings zahlreiche sehr schwammige Ausnahmen, unter denen keine Veröffentlichung erfolgen muss (Erstes Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes, §12a und 19).

Um nachvollziehen zu können, mit welchen Begründungen von einer Veröffentlichung der Daten abgesehen wird, brauche ich Eure Unterstützung:

Welche Daten und Datensätze der öffentlichen Verwaltung fehlen Euch, auch wenn sie Eurer Meinung nach eigentlich in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen sollten? Schickt mir oder meinem Büro (Betreff: Open Data) bitte die Bezeichnung oder eine Beschreibung der Daten und wir fragen die Bundesregierung nach der Veröffentlichung bzw. den Gründen für die Nichtveröffentlichung dieser Daten.

Wer sich intensiver mit dem Gesetz beschäftigen möchte, kann das hier tun: http://www.gesetze-im-internet.de/egovg/BJNR274910013.html.

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Heute hatte ich einen Potsdam-Tag, war erst zu Gast bei der IHK, dann beim Finanzminister Christian Görke (ohne pic). In beiden Fällen ging es um Digitalisierung in der Region, Breitband, Fachkräfte, digitale Bildung, lebenslanges Lernen und elektronische Verwaltung. Die IHK befasst sich nicht nur mit Unterstützung der Mitgliedsunternehmen bei Digitalisierungsvorhaben, sondern ist selbst mitten in der Integration neuer Prozesse. Mir gefällt dabei besonders das Beschreiten neuer Wege, wie das von IHK-Azubis betreute Instagram Account @azubigram. Das Motto: Machs in Brandenburg (eigentlich „Machs wie die Wölfe, komm nach Brandenburg“ ?) mit der fliegenden Superheldin (und sogar ohne Bikinikostüm- heutzutage leider keine Selbstverständlichkeit!) finde ich auch sehr gelungen.

 

 

Gestern wurde erst bekannt, dass die Wohnungen von Aktiven im Vorstand des Vereins „Zwiebelfreunde“ in mehreren Städten durchsucht wurden, und am Abend gab es eine Hausdurchsuchung im Kulturzentrum „Langer August“ in Dortmund. Auf den ersten Blick hat das eine mit dem anderen nichts zu tun, aber schon beim zweiten fällt auf, dass es in beiden Fällen um Initiativen geht, die sich für den Schutz von Privatsphäre und Grundrechten einsetzen. 

Die „Zwiebelfreunde“ setzen sich für technische Lösungen zur Anonymisierung ein und sammeln auch Spenden. 

Besonders absurd ist in diesem Fall, dass gegen die Durchsuchten offenbar gar nicht ermittelt wird: Sie sind lediglich Zeugen in einer Ermittlung gegen Betreiber einer Website, die zu Protesten gegen den AfD-Parteitag vergangene Woche in Augsburg aufgerufen hatte.

Von der Polizei in Augsburg beschlagnahmt: ein 3D-gedrucktes Modell einer »Atombombe«. Bild von total1ty, CC BY 3.0

Dort war eine Mailadresse angegeben, deren unkommerzieller Provider Riseup.net in den USA ist, und für die die „Zwiebelfreunde“ schon Spenden gesammelt hatte. Mehr an den Haaren herbeigezogen kann ein Vorwurf eigentlich nicht sein! Aber selbst wenn die „Zwiebelfreunde“ sich als Zeugen eignen würden: Eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung von Hardware sind offensichtlich unbegründet und auch völlig unverhältnismäßig.

Im zweiten Fall wurde ein Kulturzentrum durchsucht, in dem u.a. der lokale Ableger des Chaos Computer Clubs seine Räume hat, aber auch ein Wissenschaftsladen, der den unkommerziellen Webhosting-Service free.de betreibt, ein Treffunkt für Lesben und Schwule und ein Verein von Kriegsdienstgegner*innen – obwohl der Durchsuchungsbeschluss nur für den Betreiber von free.de ausgestellt war. Überall wurden Türen aufgebrochen, mit gezogenen Waffen wurden Räume durchsucht, die mit dem Ziel der dortigen Ermittlungen ebenfalls nichts zu tun hatten. Bei der Ermittlung geht es um eine bei free.de gehostete Website mit angeblich geheimen Informationen. Mitbetroffen sind eine Reihe anderer Projekte, die ebenfalls von free.de gehostet werden, zum Beispiel das Freie Radio FSK in Hamburg.

Zuständig für diese Durchsuchung war die Abteilung „Cybercrime“ der Staatsanwaltschaft in Köln und das ist ein wirklich bedenkliches Zeichen, denn unter „Cybercrime“ stellen sich die meisten wohl etwas ganz anderes vor: Gefährliche Hacker, die die Sicherheit des Landes bedrohen, Atomkraftwerke lahmlegen oder Geld erpressen. 

Ich bin erschüttert, dass in beiden Fällen gegen Aktive vorgegangen wird, die sich für Meinungsfreiheit und Bürgerrechte engagieren. Ich bin sicher, dass die Ermittlungen gegen sie ins Leere laufen werden. Gleichzeitig sind sie aber ihrer Arbeitsgrundlage beraubt, was auch mit hohen Kosten verbunden ist, die ihnen niemand ersetzen wird. 

Es ist wichtig, dass es weiterhin sichere und nicht-kommerzielle Provider gibt, denn zur freien Kommunikation gehört die Sicherheit, nicht überwacht zu werden. Das darf nicht kriminalisiert werden, denn der Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht und kein Verbrechen.