„Linksblick“ Ausgabe April/Mai 2018 – Kreisverband Teltow-Fläming

In den letzten Wochen haben wir endlich eine Bundesregierung bekommen. Begeisterung hat sich bei der neuen GroKo nicht eingestellt, denn im Grunde geht es weiter wie in den vergangenen verlorenen Jahren. Viele Probleme sind nach wie vor nicht gelöst. So reiht sich in Deutschland Funkloch an Funkloch. Wer mit dem Zug oder Rad durch Brandenburg unterwegs ist, den ärgert es immer wieder: In dünner besiedelten Gegenden ist Netzempfang mit dem Smartphone Mangelware. Das ist vor allem auf Regulierungsfehler von Seiten der Bundesregierung zurückzuführen:

Bei der Frequenzversteigerung für LTE-Mobilfunk 2010 hatte die Bundesnetzagentur gar keine 100-prozentige Netzabdeckung von den Unternehmen eingefordert, 90 Prozent sollten ausreichen. Doch damit war nicht einmal 90 Prozent der Fläche gemeint, sondern lediglich 90 Prozent der Bevölkerung. Dieser Planungsfehler geht vor allem auf Kosten des ländlichen Raums, weil dort die Besiedlungsdichte niedriger ist. Zweitens legte die Bundesnetzagentur bei der Vergabe der Frequenzen fest, dass die Unternehmen bei diesen Zielen sogar mogeln durften, denn wenn irgendwo über eine beliebige andere Technologie Breitband verfügbar war, wurde das auf die abgedeckte Mobilfunkfläche einfach angerechnet. Eine solche Technologie ist z.B. Kabelfernsehen.

Es reicht der Bundesregierung also, dass man RTL gucken kann  – mit dem Handy telefonieren oder im Netz surfen, das braucht man dann offenbar nicht mehr. Das dritte Problem ist auch nur im Ausland gelöst, aber nicht bei uns auf dem Land. Dort ist es in der Regel möglich, sich mit dem eigenen Smartphone in das ausländische Netz einzubuchen. Wenn man in Deutschland aber von einem Telekom Dorf in ein Vodafone-Dorf umzieht, muss man entweder den Vertrag wechseln oder hat keinen Handyempfang mehr.

Denn nationales Roaming, also die Möglichkeit, das Netz eines anderen Anbieters mit zu nutzen, wurde vom Gesetzgeber explizit nicht vorgesehen. Kluge Regulierung sieht anders aus, sie sorgt für flächendeckende Versorgung und für Wettbewerb auf der Ebene der Dienste, nicht auf der Ebene der Infrastruktur, so wie das beim Schienennetz oder bei Autobahnen der Fall ist. Es würde ja auch niemand auf die Idee kommen, für ein neues Bahnunternehmen ein separates Schienennetz zu verlegen.

Es gilt, endlich klüger und im Interesse des Gemeinwohls zu regulieren. Denn wenn dieses Jahr die Lizenzen für ein noch schnelleres Mobilfunknetz (5G) vergeben werden, dürfen sich diese Fehler nicht wiederholen.

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