Meine Frage:

„Welche Mittel wurden für die seit Anfang 2024 der Bundesnetzagentur (BNetzA) neu übertragenen oder noch zu übertragenden Aufgaben, die spätestens ab 2025 ganz oder teilweise von ihr zu erfüllen sind, für den Haushalt 2025 angemeldet und in den aktuellen Haushaltsentwurf aufgenommen (zum Beispiel BNetzA als Digital Services Koordinator in der Umsetzung des Digital Services Act – www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2
0240514_DSC.html, neue Aufgaben bei der Energieregulierung – www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles_enwg/start_verteiler.html , zusätzliche Aufgaben im Postsektor – www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240705_PostG.html etc.; bitte die neuen Aufgaben einzeln benennen und bitte zu jeder neuen Aufgabe die dafür angemeldeten sowie die dafür eingeplanten Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf 2025 mit Stand August 2024 auflisten), und sollte es eine Differenz zwischen angemeldeten und geplanten Haushaltsmitteln geben, wie kann die BNetzA ihre neuen Aufgaben dann trotzdem angemessen erfüllen?“

Antwort der Bundesregierung vom 04.10.2024:

„Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht über die neuen gesetzlichen Aufgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA), für die die BNetzA zusätzliche Sachmittel für den Haushalt 2025 eingeplant hat. Diese Mittel sind allesamt im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 abgebildet. Daher besteht keine Differenz zwischen angemeldeten und eingeplanten Mitteln.

Für weitere neue gesetzliche oder sich bereits abzeichnende Aufgaben für die BNetzA, die zum Beispiel aus dem Solarpaket I, der EnWG-Novelle 2024 einschließlich Bundesbedarfsplangesetz zum Stromnetzausbau, der Umsetzung von EU-Verordnungen bzw. -Richtlinien, insbesondere dieVerordnung über Künstliche Intelligenz („AI-Act“), die Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung („Data Act“), die Richtlinie für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau („NIS2“) und die Richtlinie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen („Kritis“)), resultieren, werden voraussichtlich auch zusätzliche Mittelbedarfe im Haushalt der BNetzA entstehen, die die BNetzA jedoch noch nicht geltend gemacht hat. Somit sind diese im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 noch nicht berücksichtigt und werden Gegenstand künftiger Haushaltsverfahren.“

Antwort der Bundesregierung im Original (geschwärzt):

Rechtsanspruch auf Mindestinternet geht am Leben vorbei

Seit über 2 J. gibt es einen Rechtsanspruch auf Mindest-Internet-Versorgung, aber er funktioniert nicht in der Praxis: zu lahmes Internet, zu unbekannt, jahrelange Bearbeitungsdauern und nur 1 Mal bisher den Rechtsanspruch auch durchgesetzt – so schafft man keine digitale Teilhabe für alle!

Meine Rede zur TK-Mindestversorgungsverordnung „Recht auf schnelles Internet“ im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Union hat in eigener Regierungsverantwortung die Infrastruktur der Daseinsvorsorge verfallen lassen und aktiv den schnellen Ausbau von Glasfasernetzen behindert. Selbstkritik sucht man dennoch vergeblich in Ihrer Anfrage zum Rechtsanspruch auf Mindestinternetversorgung. Dabei hat Ihr Exminister Andi Scheuer während der Coronapandemie viele Familien im Stich gelassen, die mangels Internet von digitaler Schule oder Homeoffice ausgeschlossen waren.

(Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!)

Der Ampeldigitalminister Volker Wissing ist leider ein Andi Scheuer 2.0. Seine FDP sollte ihren Slogan besser ändern in „Schuldenbremse first, Digitalisierung second“.

(Beifall bei der Linken – Konstantin Kuhle (FDP): Was soll denn das?)

Aus dem Rechtsanspruch wurde ein „Recht auf lahmes Internet“. Außerdem kennt ihn kein Mensch. Und weil für Betroffene der Weg zur Wahrnehmung des Rechtsanspruchs so kompliziert ist – alles ist ebenfalls viel zu lahm -, gab es trotz circa 400 000 unterversorgter Haushalte nur circa 5 000 Meldungen an die Bundesnetzagentur. Die wiederum hat nur 29-mal eine Unterversorgung festgestellt und nur ein einziges Mal ein Unternehmen dazu verpflichtet, die Internetgrundversorgung herzustellen. Wenn dieser eine Haushalt im August endlich ans Netz kommen wird, gibt es diesen Rechtsanspruch schon mehr als 26 Monate. Das ist doch peinlich, meine Damen und Herren. 

(Beifall bei der Linken)

Diese Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung ist offensichtlich ungeeignet, um Unterversorgung zügig zu beheben und allen Menschen eine bezahlbare Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen. Die Prozesse dafür müssen beschleunigt, die Fristen müssen verkürzt, das Antragsverfahren muss nutzerfreundlicher werden, und den Rechtsanspruch muss man bekannter machen.

(Beifall bei der Linken)

Vor allem aber muss es endlich eine Erhöhung der lächerlichen Bandbreite von 10 Mbit bei der Internetgrundversorgung geben, und zwar ohne Preissteigerung. Mehr als die aktuell vorgeschriebenen 30 Euro pro Monat können Menschen in Armut einfach nicht zahlen. Gerade sie profitieren aber besonders von digitaler Teilhabe. Deshalb kämpft Die Linke auch künftig für bezahlbare und gute Internetversorgung; denn digitale Teilhabe nur für Wohlhabende, die ist keine. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken)

Es cybert ordentlich in diesem Podcast, denn die Schönbohm Nachfolgerin im Amt als Präsidentin des BSI, Claudia Plattner war Gast im Digitalausschuss u beantwortete mit Energie und Kompetenz alle Fragen von Hackback bis KI. Zweites Thema im Digitalausschuss vom 20.09.2023: wie viel Kohle soll es 2024 für welche digitalen Themen im BMDV Haushalt z.B. für Flugtaxis, Funklöcher und Nachhaltigkeit geben? Außerdem ging es um den Stand der Mobilfunkversorgung in DE und den Widerspruch zwischen Theorie (alles supi) und Praxis (Funkloch).

Ich freue mich, wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast.

Dafür bin ich hier zu finden:

Zeitmarken:
00:00:07 Intro
00:02:48 Claudia Plattner, BSI Präsidentin, Intro u ihre Ziele
00:09:42 Plattner: KMU, USA, NdB, KI, Hackbacks, Sicherheitslücken
00.19:45 Plattner: Unabhängigkeit, Chatkontrolle, dig. Verbraucherschutz
00:25:01 Haushalt 2024 BMDV, Intro, Digitalbudget, Digitalpolitik
00:37:22 Haushalt BMDV: KI, Auflösung Sondervermögen
00:40:12 Mobilfunkversorgung, Intro, Funklöcher, Graue Flecken, Roaming
00:47:50 Mobilfunk: Diensteanbieterverpflichtung, Mob.Infrastrukturgesell.
00:51:26 Outro: OZG, IP Adressen VDS, Energie-EffG u ich bin in Kino-Doku!
00:54:42 Terminhinweise

Weiterführende Links:

Vorträge vom Chaos Communications Camp

Mein Ask me Anything vom Chaos Communications Camp

Öff. Tops Digitalausschuss 20.9.23 Aufzeichnung

Causa Schönböhm Der ADB Podcast #2 u #3

Meine Rede zu Antrag Union: IP-Adressen Vorratsdatenspeicherung

Meine Rede zum OZG-2.0

Meine schriftliche Frage zum Zweck neuer KI-Institutionen im Bund (u.a. KI Kompetenzzentrum):

Meine Kleine Anfrage zum KI-Einsatz im Bund

Debatte Energieeffizienzgesetz – Rede MdB Michael Kruse FDP

Meine Rede zur 1. Lesung am 25.05.23

20.09.23: Öffentlicher TOP : Mobilfunkbericht

20.09.23: Öffentlicher TOP Gespräch mit neuer BSI-Präsidentin Plattner

27.09.23: Öff. Top im Digitalausschuss: Abschlussbericht Untersuchungsausschuss PEGASUS im Europaparlament

27.09.23: Panel zur Chatkontrolle bei Wikimedia

11.10.23: Anhörung IP-Adressen Vorratsdatenspeicherung im Rechtsausschuss

18.10.23: Anhörung „Internationale Digitalpolitik“ im Digitalausschuss

Kino-Doku mit mir: „Frauen in Landschaften“ + Verleih



 

Nach neuesten Zahlen des Mobilfunk-Monitorings der Bundesnetzagentur, die DPA heute veröffentlicht hat, wird deutlich: Die Flächenversorgung mit Mobilfunk in Deutschland gleicht weiterhin einem Flickenteppich. Auf 3,5 Prozent der Fläche gibt es überhaupt kein sinnvoll nutzbares Datennetz, sondern nur eine Versorgung mit dem uralt Standard 2G. Dazu kommen 7,2 Prozent der Fläche, auf denen nur ein einziger Anbieter mit einem 4G Netz verfügbar ist. Rechnet man 0,3 Prozent komplette Funklöcher dazu, gibt es bundesweit auf 11 Prozent der Fläche kein hinreichendes mobiles Netz, das allen Nutzer:innen zur Verfügung steht. In Brandenburg ist die Versorgung noch schlechter als im bundesdeutschen Durchschnitt, mit 3,7 Prozent weißen Flecken und 8,1 Prozent grauer Flecken liegt Brandenburg trotz Berlin-Nähe unter den ostdeutschen Ländern auf dem vorletzten Platz.

Weiterlesen