Rechtsanspruch auf Mindestinternet geht am Leben vorbei

Seit über 2 J. gibt es einen Rechtsanspruch auf Mindest-Internet-Versorgung, aber er funktioniert nicht in der Praxis: zu lahmes Internet, zu unbekannt, jahrelange Bearbeitungsdauern und nur 1 Mal bisher den Rechtsanspruch auch durchgesetzt – so schafft man keine digitale Teilhabe für alle!

Meine Rede zur TK-Mindestversorgungsverordnung „Recht auf schnelles Internet“ im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Union hat in eigener Regierungsverantwortung die Infrastruktur der Daseinsvorsorge verfallen lassen und aktiv den schnellen Ausbau von Glasfasernetzen behindert. Selbstkritik sucht man dennoch vergeblich in Ihrer Anfrage zum Rechtsanspruch auf Mindestinternetversorgung. Dabei hat Ihr Exminister Andi Scheuer während der Coronapandemie viele Familien im Stich gelassen, die mangels Internet von digitaler Schule oder Homeoffice ausgeschlossen waren.

(Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!)

Der Ampeldigitalminister Volker Wissing ist leider ein Andi Scheuer 2.0. Seine FDP sollte ihren Slogan besser ändern in „Schuldenbremse first, Digitalisierung second“.

(Beifall bei der Linken – Konstantin Kuhle (FDP): Was soll denn das?)

Aus dem Rechtsanspruch wurde ein „Recht auf lahmes Internet“. Außerdem kennt ihn kein Mensch. Und weil für Betroffene der Weg zur Wahrnehmung des Rechtsanspruchs so kompliziert ist – alles ist ebenfalls viel zu lahm -, gab es trotz circa 400 000 unterversorgter Haushalte nur circa 5 000 Meldungen an die Bundesnetzagentur. Die wiederum hat nur 29-mal eine Unterversorgung festgestellt und nur ein einziges Mal ein Unternehmen dazu verpflichtet, die Internetgrundversorgung herzustellen. Wenn dieser eine Haushalt im August endlich ans Netz kommen wird, gibt es diesen Rechtsanspruch schon mehr als 26 Monate. Das ist doch peinlich, meine Damen und Herren. 

(Beifall bei der Linken)

Diese Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung ist offensichtlich ungeeignet, um Unterversorgung zügig zu beheben und allen Menschen eine bezahlbare Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen. Die Prozesse dafür müssen beschleunigt, die Fristen müssen verkürzt, das Antragsverfahren muss nutzerfreundlicher werden, und den Rechtsanspruch muss man bekannter machen.

(Beifall bei der Linken)

Vor allem aber muss es endlich eine Erhöhung der lächerlichen Bandbreite von 10 Mbit bei der Internetgrundversorgung geben, und zwar ohne Preissteigerung. Mehr als die aktuell vorgeschriebenen 30 Euro pro Monat können Menschen in Armut einfach nicht zahlen. Gerade sie profitieren aber besonders von digitaler Teilhabe. Deshalb kämpft Die Linke auch künftig für bezahlbare und gute Internetversorgung; denn digitale Teilhabe nur für Wohlhabende, die ist keine. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken)

Cybersicherheit für alle gibt es nur mit Ländern und Kommunen

Wegen niedriger Sicherheitsstandards werden Kommunen häufig Opfer von Cyberangriffen, auch für sie müssen EU-NIS2 Mindeststandards für IT-Sicherheit gelten! Die Ampel ist zu langsam, gute Ideen gibt jedoch, z.B. ein Cybersicherheitsnetzwerk mit mobilen Hilfsteams.

Meine Rede zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie im Wortlaut (14.06.2024):

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wenn Sie als Kommune von einer Cyberattacke betroffen sind, sind Sie ganz allein auf weiter Flur“, sagte gestern Melitta Kühnlein, IT-Chefin der Landeshauptstadt Potsdam. Potsdam war schon zweimal Ziel eines Cyberangriffs. Dabei stünde Potsdam als große und reiche Kommune noch ganz gut da, meinte sie auch. Etwa drei Viertel der knapp 11 000 Kommunen in Deutschland sind sehr klein, wie mein schönes Fürstenberg in Brandenburg, wo genau ein Mitarbeiter für die ganze IT zuständig ist.

Immer häufiger werden Kommunen Opfer von Cyberangriffen mit schweren Folgen, wenn zum Beispiel Meldestellen, Jugendämter oder Kfz-Stellen offline und damit kaum noch handlungsfähig sind. Das Gefahrenpotenzial dafür steigt ständig, und die Ampel muss in der Tat bei der Cybersicherheit einen Zahn zulegen. Das fordert die Union in ihrem Antrag zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für Cybersicherheitsmindeststandards in der EU völlig zu Recht.

Die Linke kritisiert aber darüber hinaus, dass dieser Gesetzentwurf Kommunen und Länder komplett ausnimmt, und das geht so nicht.

(Beifall bei der Linken)

Die Sicherheitsstandards in vielen Kommunen sind völlig ungenügend. Die Risiken sind erheblich, und Kommunen sind kritische Infrastruktur. À la Vogel Strauß das Problem einfach auszublenden, ist der völlig falsche Weg, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken)

Die Ampel muss mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame nationale IT-Sicherheitsstrategie entwickeln, mit dem Ziel, vor allem auch kleinere Kommunen zu unterstützen: beim Aufsetzen von Notfallplänen, bei der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit, falls der Ernstfall doch mal eintritt, damit dann der Schaden möglichst klein bleibt.

Die Linke fordert aber auch den gemeinsamen Aufbau eines Cybersicherheitsnetzwerkes mit mobilen Fachkräfteteams, die Kommunen oder auch KMU in Angriffssituationen anfordern können, damit sie eben nicht mehr allein auf weiter Flur sind, wie es Melitta Kühnlein beschrieb.

(Beifall bei der Linken)

Für mehr Cybersicherheit braucht es nämlich nicht nur bessere Strategien, sondern auch die Umsetzung wirksamer Maßnahmen und vor allem viel mehr Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linken)

Die Strategie der Ampel zur Internationalen Digitalpolitik kommt ohne konkrete Ziele, Zuständigkeiten und Ressourcen. Ein glaubwürdiges Instrument gegen Ausbeutung und Umweltzerstörung im globalen Süden zugunsten der Digitalisierung im globalen Norden ist die Strategie nicht, auch der Antrag der Union meint mit wertebasierter internationaler Digitalpolitik nur die Wahrung nationaler Interessen.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Afrika türmt sich der Elektroschrott unserer digitalen Gesellschaft und vergiftet Luft und Boden. Ausgebeutete Content-Moderatoren und -Moderatorinnen in Kenia werden traumatisiert, weil sie verstörende Sachen ansehen und herausfiltern müssen, damit wir Facebook nutzen können. Für unsere E-Autos und Smartphones schuften im Kongo über 40 000 Kinder in Kobaltminen, während im kolumbianischen Amazonasgebiet Quecksilber Flüsse verseucht, weil dort Gold auch für unsere elektronischen Geräte ausgewaschen wird. 

Das alles zeigt: Die Folgen internationaler Digitalpolitik sind unfassbar ungerecht. Den Nutzen hat vor allem der Globale Norden. Den Löwenanteil der Last trägt der Globale Süden. Wertebasierte Digitalpolitik muss daran etwas ändern, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken)

Die Linke fordert deshalb: Statt Ausbeutung und Umweltzerstörung braucht es eine gemeinwohlorientierte Digitalpolitik mit einer globalen Perspektive, die Nutzen und Kosten der Digitalisierung gerechter in der ganzen Welt verteilt.

(Beifall bei der Linken)

Das EU-Lieferkettengesetz sollte genau dazu beitragen, scheiterte aber beinahe – zum Glück jedoch nicht – an der skandalösen Blockade aus Deutschland. 

Schon das zeigt den mangelnden Praxisbezug der Strategie zur internationalen Digitalpolitik der Ampel. Außerdem fehlen ihr, wie allen anderen Strategien der Ampel, konkrete Ziele, Zuständigkeiten und verfügbare Ressourcen. Aber ohne konkrete Ziele, ohne Meilensteine kann man Fortschritte ja nicht einmal messen. Und wo es an Zuständigkeiten fehlt, da fehlt es auch an Verantwortung. Und wo es an Ressourcen fehlt, da kann man eben auch nichts umsetzen. 

Diese formalen Mängel kritisiert auch der vorliegende Antrag der Union. Aber inhaltlich ist wertebasierte Digitalpolitik dort eben auch nur ein Synonym für nationale Interessen. Den Globalen Süden erwähnt der Antrag der Union nur als Absatzmarkt für digitale Infrastruktur aus Deutschland.

Die Linke wird den Antrag der Union daher ablehnen; denn Defizite der Strategie zur internationalen Digitalpolitik der Ampel beseitigt er nicht.

Vielen Dank.

Aktuelle Stunde der AfD – Meinungsfreiheit an den Schulen

Ein Ablenkungsmanöver der AfD von 100 rechtsextremen Mitarbeitern ihrer Fraktion war die Fake News, wegen eines Schlumpfvideos hätte die Polizei eine Schülerin kriminalisiert. Von Storch wetterte auf X, der Schulleiter wird bedroht, die Schule mit Hakenkreuzen beschmiert und mit Amoklauf bedroht. Die AfD instrumentalisiert eine 16-Jährige, ihre Mutter sammelt Geld, aber am Ende verlieren alle. 

Meine Rede im Wortlaut (Redevideo am Ende des Beitrags):

Anke Domscheit-Berg (Die Linke):

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die AfD im Bundestag 100 rechtsextreme Mitarbeiter beschäftigt,

(Enrico Komning (AfD): … ist gerade gar kein Thema!)

machte Schlagzeilen. Dass ein AfD-Abgeordneter forderte, solche Mitarbeiter sollten Waffen in den Bundestag bringen können, machte auch Schlagzeilen. Da suchte und fand die AfD ein Ablenkungsmanöver

(Zuruf von der AfD: Zur Sache, bitte!)

und fand, mit der falschen Behauptung wegen eines Schlumpfvideos hätte die Polizei eine Schülerin kriminalisiert.

(Zuruf der Abg. Beatrix von Storch (AfD))

Dabei kam die Polizei wegen Screenshots mit rechtsextremen Codes von Dritter Weg und Identitären.

Ein Drittel aller rechtsextremen Taten von Minderjährigen passieren im Kontext Schule, und vor diesem Hintergrund übernahm ein Schulleiter Verantwortung und informierte die Polizei.

(Beifall bei der Linken und der SPD – Enrico Komning (AfD): Verantwortung?)

Die prüfte, stellte nichts Strafbares fest und führte ein präventives Aufklärungsgespräch zu den Grenzen der Meinungsfreiheit. Das ist Prävention und damit ein Job der Polizei.

(Wolfgang Kubicki (FDP): Ja, aber nicht ohne die Eltern, Frau Kollegin! § 69 JGG!)

Der Skandal ist gar keiner, er ist pure Propaganda der AfD: Hetze, kombiniert mit deutschnationalen KI-generierten Schlumpfbildchen. Vom Schuldach wurde ein Banner ausgerollt mit einem Schlumpf und dem Slogan „Heimatliebe ist kein Verbrechen“. Es wurde nämlich auch die falsche Behauptung verbreitet, die Polizei sei gekommen, weil die Schülerin gesagt habe, Deutschland sei ihre Heimat. Das ist natürlich Quatsch, und längst hat die Mutter öffentlich zugegeben: Die Polizei hat weder vom Schlumpfvideo noch von Heimat gesprochen. Trotzdem twitterte von Storch ein Interview der 16-Jährigen in der „Jungen Freiheit“ inklusive dieses Schlumpfmärchens und schreibt dazu: „Dieses Interview möge Deutschland erschüttern- und ENDLICH wachrütteln!“.

(Beatrix von Storch (AfD): Genau! Absolut!)

Und sie nickt auch jetzt noch. Was sie meint, ist: Anstacheln zum Aufruhr.

(Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: Das ist SED-Jargon!)

Solche Lügen sind aber gefährlich. In den sozialen Medien der AfD findet man x-fach veröffentlicht Fotos, Namen und Adressen dieses Schulleiters. Unzählige Drohungen erhält er seitdem. Wir waren uns erst am Mittwoch hier im Hause alle einig bei der Debatte zum Thema „Antisemitismus in Bildungseinrichtungen“, dass es aufmerksame Lehrkräfte braucht. Und dieser Schulleiter war genau das: Er war aufmerksam. Pädagoginnen und Pädagogen, die sich Rechtextremismus und Rassismus entgegenstellen, muss man den Rücken stärken, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Am Ende verlieren wir doch alle, selbst das Mädchen mit seinen kruden Äußerungen; denn obwohl es mit 16 noch Jugendschutz genießt, wird es rücksichtlos von der AfD instrumentalisiert. Ihr Name, ihr Foto, ihr Wohnort, ihre Schule – alles das ist öffentlich im Internet, und zwar wahrscheinlich für immer.

(Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Skrupellos eben!)

Die Schule wurde mit Hakenkreuzen beschmiert und mit einem Amoklauf bedroht.

Daneben gibt es aber eine GoFundMe-Kampagne für Mama. Das Spendenziel: 10 000 Euro. Und auch das gehört zur Wahrheit: Hass ist zwar keine Meinung, aber immer öfter ein Geschäftsmodell. Abgerechnet wird aber zum Schluss, und dann könnte die Lügerei nach hinten losgehen. Der belgische Rechteinhaber der Schlümpfe kündigte Maßnahmen gegen den Missbrauch seiner Marke an. Dann braucht die AfD neue Motive, die Spendenkampagne braucht Ersatz für die Jungmädel-Schlumpfine und die Mutter ein neues Profilbild ohne Schlumpf.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Digitale Gewalt gefährdet Betroffene und unsere Demokratie. Aber die Ampel einigte sich zu spät, weshalb der zuständigen Behörde Personal für die Umsetzung fehlt. Weitere Probleme: Zu wenig Forschungsgeld, zu viele Netzsperren und unklarer Grundrechtsschutz bei Meldungen an das BKA.

Meine Rede im Wortlaut (Redevideo am Ende des Beitrags):

Anke Domscheit-Berg

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die und ihre Mitverbrecher gehören sofort an die Wand gestellt!“, „Sperrt die Frau endlich in ein Arbeitslager, lebenslänglich!“, „Soll sich verpissen, die blöde, hässliche Fotze!“ – das sind Kommentare zu Politikerinnen, zu finden in AfD-Facebook-Gruppen, und auch auf dem Facebook-Profil der AfD-Partei finden sich ungelöscht seit Jahren Mordfantasien. 

Auch mir haben Kommentatoren im Internet schon gewünscht, ich solle zu Tode vergewaltigt oder als linker Dreck vernichtet werden. So etwas ist digitaler Alltag für viele.

(Beatrix von Storch (AfD): Was glauben Sie, was uns passiert? Schrecklich, klar! Aber das trifft uns genauso, mehr wahrscheinlich!)

Rechtsextreme mit und ohne AfD-Parteibuch wollen mit digitaler Gewalt diejenigen einschüchtern, die sich gegen ihre Politik stellen; sie wollen die Demokratie zerstören und die Gesellschaft spalten.

(Beatrix von Storch (AfD): Wir sind am meisten davon bedroht! Das wissen Sie auch!)

– Auch Sie, Frau Storch.

(Beifall bei der Linken, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Für manche ist die Gefahr allerdings nicht nur abstrakt, sondern zutiefst persönlich. Sie werden gejagt, geschlagen, ermordet oder in den Suizid getrieben, wie Lisa-Maria Kellermayr, die österreichische Ärztin, die Hass- und Morddrohungen nicht mehr ertragen konnte. 

Es ist höchste Zeit, gegen digitale Gewalt mehr zu tun, und der European Digital Services Act ist ein wichtiges Werkzeug dafür.

(Beifall bei der Linken, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich verstehe daher nicht, warum die Ampel die Umsetzung so verzögerte, dass die BNetzA als zuständige Behörde für über 5 000 digitale Diensteanbieter immer noch keine Rechtsgrundlage hat, obwohl das Europarecht seit Wochen gilt. Deshalb hat die BNetzA auch im Haushalt 2024 nur ein Fünftel der nötigen Stellen erhalten und kann ihre Aufgaben nur zu spät und zu wenig erfüllen. 

Aber immerhin: Die Ampelkoalition hat den zuerst ziemlich schlechten Entwurf noch ordentlich nachgebessert. Das Beschwerdeportal soll per Gesetz nutzerfreundlich sein, die Behördenleitung muss – Überraschung! – fachliche Qualifikationen erfüllen, und der Beirat wird noch unabhängiger und transparenter, und das alles ist sehr gut.

Aber lächerliche 300 000 Euro Forschungsetat wurden nicht aufgestockt,

(Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es folgen noch Haushaltsberatungen! – Zuruf des Abg. Maximilian Mordhorst (FDP))

und einige Verbesserungen kommen nur vielleicht und in anderen Gesetzen, zum Beispiel die überfällige Reform zur Impressumspflicht, der Pflicht zur Veröffentlichung privater Adressen im Internet, die für viele gefährlich ist.

Unseren Antrag, den der Linken, hat die Ampel zuletzt im November abgelehnt. 

(Zuruf des Abg. Maximilian Mordhorst (FDP))

Ich würde mich freuen, wenn er trotzdem umgesetzt würde.

(Beifall bei der Linken)

Inakzeptabel aus linker Sicht ist allerdings, dass im Digitale-Dienste-Gesetz eine Konkretisierung der Straftaten fehlt, zu denen automatisiert Daten an das BKA zu melden sind. Sachverständige haben da durchaus Spielräume gesehen. So wird unseres Erachtens die Datenausleitung eben nicht auf das notwendige Maß beschränkt und die Balance zwischen Strafverfolgung und Grundrechtsschutz verletzt. 

Auch Netzsperren wegen Urheberrechtsverletzungen sind keineswegs, wie von Ampelpolitikerinnen und -politikern gegenüber den Medien behauptet, nur noch nach richterlichen oder behördlichen Anordnungen möglich. Und das kritisieren wir Linke auch weiter. 

(Beifall bei der Linken)

Von uns gibt es daher nur eine Enthaltung. Für eine Zustimmung ist der Entwurf leider noch nicht gut genug. 

(Maximilian Mordhorst (FDP): … nicht links genug! Wäre auch blöd gewesen, wenn Die Linke zustimmt!)

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken)

Zu spät und zu wenig ehrgeizig ist das Update zum Onlinezugangsgesetz. Durch 95% Kürzung der Mittel in 2024 werden geplante Fortschritte unwahrscheinlich. Meilensteine während der Ampel-Amtszeit gibt es nicht. Aber einige unserer Forderungen werden endlich (teilweise) umgesetzt.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich, mit über einem Jahr Verspätung, liegt ein Update für das Onlinezugangsgesetz für eine schnellere Verwaltungsdigitalisierung vor. Einerseits hat es die Chance verpasst für einen großen Wurf. Es ist zu unverbindlich, zu wenig ehrgeizig und hoffnungslos unterfinanziert. Andererseits ist es trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung. 

Die Schriftform wird durch digitale Identifizierung ersetzbar, Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit werden verbindlich, der Bund stellt Basisdienste bereit. Und ja, das alles sind Selbstverständlichkeiten, aber nicht gelebte Praxis bisher. 

(Manuel Höferlin (FDP): Ja, genau!)

Alle drei Jahre soll es eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation geben, und das ist super. Vielleicht belegt ja die erste im Jahre 2027, dass das bisherige Monitoring Schönfärberei ist. Die Fortschrittsmessung muss endlich ehrlich und bürgerorientiert werden. Das fordert auch der Bundesrechnungshof.

(Beifall bei der Linken)

Verbindliche Standards sind eine wesentliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen Behörden und kommen leider erst in zwei Jahren und auch nur für Leistungen des Bundes. Der Rechtsanspruch auf digitale Dienste kommt sogar erst in vier Jahren, auch nur für Dienstleistungen des Bundes und nach Buchstaben des Gesetzes auch nur für den Onlinezugang, also das digitale Einreichen von Anträgen. Aber immerhin: Alle 115 Dienstleistungen des Bundes sollen in fünf Jahren Ende-zu-Ende digitalisiert sein, also schon 2029 – zwölf Jahre, nachdem das erste Onlinezugangsgesetz in Kraft trat. Das meine ich mit „zu wenig ehrgeizig“.

(Beifall bei der Linken)

Übrigens: Kein einziger Meilenstein liegt in der Amtszeit der Ampel. 

Besonders kritisch finde ich aber: Auf meine schriftliche Frage gab die Bundesregierung zu: Für die Umsetzung fehlt ihr das Geld. – 95 Prozent Kürzung der Haushaltsmittel für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in 2024! 

Aber heute stimmen wir nicht über Haushaltsmittel und die unsinnige Schuldenbremse ab, sondern über das neue Onlinezugangsgesetz. Das sind zwar nur ein paar Trippelschritte, aber Sie gehen nach vorn. Daher gibt es trotz Kritik Zustimmung zum Gesetzentwurf von der Linken. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Volker Redder (FDP) – Maik Außendorf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So geht konstruktive Oppositionsarbeit, Herr Amthor!)


Meine zu Protokoll gegebene Rede zur internationalen Digitalstrategie:

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleg:innen

Die internationale Digitalstrategie der Ampel ist voll von schönen Worten, von Menschenrechten bis Nachhaltigkeit. Aber sie enthält keinerlei konkretes Ziel, keine Ressourcen für ihre Umsetzung, keinen Zeitplan und keinerlei Meilensteine. Da ist vielfach die Rede von „wir streben oder regen an“, „wir stärken oder fördern“. Aber wie denn? Kein Wort zu Maßnahmen, Fördergeldern oder Investitionen!

Außerdem steht die Internationale Digitalstrategie im eklatanten Widerspruch zum Regierungshandeln. So schützt nach dieser Strategie die Ampel-Koalition die „Grund- und Menschenrechte, online wie offline“. Aber in der Praxis schweigen Kanzler und Außenministerin zum Schicksal von Julian Assange, dem Gründer der digitalen Whistleblower-Plattform WikiLeaks. Dabei wäre seine Auslieferung an die USA ein Frontalangriff auf die Pressefreiheit! Und bei der KI-Verordnung stimmte die Ampel-Regierung für die biometrische Identifikation im öffentlichen Raum – ein verheerender Angriff auf die Grundrecht und obendrein eine gefährliche Blaupause für undemokratische Staaten.

Ein weiteres Beispiel für den Spagat zwischen Theorie und Praxis, bzw. zwischen der internationalen Digitalstrategie und dem Handeln der Regierung: Laut Strategie will die Regierung „Risiken in Lieferketten minimieren“. In der Realität blockt Deutschland das Lieferkettengesetz in der EU. Dabei sind gerade Lieferketten elektronischer Güter hochproblematisch, beispielsweise wegen Kinderarbeit und Umweltzerstörung beim Abbau wichtiger Rohstoffe oder wegen Zwangsarbeit in chinesischen Fabriken. Und trotzdem liegt der Fokus dieser Strategie nicht etwa darauf, sondern ausschließlich auf der Sicherstellung unterbrechungsfreier Lieferketten für die Wirtschaft.

Besonders krass: nur fünf Zeilen dieser Strategie thematisieren den Ressourcenverbrauch durch und die Klimawirkung von Digitalisierung. Ein einziger Satz davon hat Bezug auf Regierungshandeln. Es ist der folgende:„Wir setzen uns weiterhin international für umwelt- und klimafreundliche Entwicklung, Produktion, Nutzung, Reparatur und Entsorgung digitaler Produkte und Dienstleistungen ein“ – Das ist alles! Und das ist oberflächlich, inkonkret und unverbindlich!

Das Fazit der Linken: Auch die Strategie zur internationalen Digitalpolitik dient vor allem Wirtschaftsinteressen und das ist ein Armutszeugnis, meine Damen und Herren!

Zum 3. Mal gibt es kein Digitalbudget, das BSI bekommt 38 Mio zu wenig, um gut für IT-Sicherheit zu sorgen, bei Ladeinfrastrukturen wird gespart, Open Source Mittel halbiert, Verwaltungsdigitalisierung ist unterfinanziert, Nachhaltigkeit vernachlässigt, so verspielt die Ampel unsere Zukunft.

Meine Rede zum Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der EU-Länderbericht zur digitalen Dekade bescheinigt Deutschland sehr gravierende Mängel. Minister Wissing hat ihn offensichtlich nicht gelesen – seiner Rede nach.

Aber welche digitalpolitischen Weichen stellt die Ampel in diesem Haushalt? Zum dritten Mal gibt es kein Digitalbudget. Die ersten beiden Jahre gab es Ausreden, diesmal die endgültige Absage. Nachhaltigkeit sollte ein Schwerpunkt der Ampel sein; aber im BMDV-Haushalt für dieses Jahr finden sich dafür null Euro.

Minister Wissing setzt weiter auf einen parallelen Netzausbau im Mobilfunk und auf Überbau statt Open Access bei Glasfaser. Das bremst aber den Ausbau, und das verschärft die Klimakrise durch unnötigen Ressourcenverbrauch. Die Verkehrswende wird gebremst; denn geplante Zuschüsse für die Ladeinfrastruktur werden um 290 Millionen Euro gekürzt. Schön ist zwar, dass jetzt 4,5 Millionen Euro für Repaircafés im Haushalt des BMUV stehen. Aber im Haushalt 2023 gab es auch schon 2 Millionen Euro dafür, und genau 0 Euro wurden ausgegeben. Ich hoffe sehr für die Repaircafés in diesem Land, dass es in diesem Jahr nicht wieder eine Luftnummer wird.

Den Betreibern solcher Cafés möchte ich im Übrigen auch mal Danke sagen. Sie leisten nämlich ehrenamtliche Arbeit, vor allem im ländlichen Raum, und leisten damit einen unschätzbaren Beitrag nicht nur für die Nachhaltigkeit, sondern auch für das Soziale.

Unterfinanziert ist aber auch die IT-Sicherheit. Im Haushalt des BMI fehlen 38 Millionen Euro für das BSI, sagt die Präsidentin des BSI. Und sie sagt auch, dass manche Aufgaben nur noch rudimentär erfüllt werden können. Das ist bei der steigenden Bedrohungslage wirklich inakzeptabel. 

Außerdem zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage, dass aktuell 750 Stellen im Bereich der IT-Sicherheit im Bund unbesetzt sind, fast jede dritte Stelle auch im BMDV – das hört der Minister leider gerade nicht -, fast 80 Prozent dieser Stellen im Gesundheitsministerium, und das dort sogar schon seit Jahren. Prioritäten, so wichtig.

Apropos: Das Zentrum für Digitale Souveränität, das den Open-Source-Arbeitsplatz für die öffentliche Verwaltung entwickeln soll, bekam sein Budget halbiert. Die Stärkung von Open Source war der Ampel aber eigentlich superwichtig. Trotzdem lässt sie das ZenDiS am langen Arm verhungern, und das ist ein strategischer Fehler. 

Das digitale Verwaltungskernbudget im BMI wurde um 99 Prozent gekürzt, aber ohne die versprochenen Ausgleiche in den Haushalten der anderen Ressorts zu sichern. Dafür fördert die Ampel ungebremst Hype-Tech. Im BMBF gibt es 500 Millionen Euro für KI, im BMDV über 60 Millionen Euro und darunter sogar 2,5 Millionen Euro, um ein totes Pferd weiter zu reiten, nämlich für sogenannte skalierbare Blockchain-Lösungen. 

Mein Fazit: Nachhaltigkeit, digitale Verwaltung, Open Source, IT-Sicherheit, alles das ist unterfinanziert, weil die Ampel falsche Prioritäten setzt und weil sie an der Schuldenbremse festhält, die inzwischen sogar konservative Ökonomen und Topmanager kritisieren.

Das ist nicht sparsam, sondern gefährlich, weil es an notwendigen Investitionen in die Zukunft fehlt.

Vielen Dank.

Die Umsetzung des EU Digital Services Act braucht Nachbesserung: Gefahren entstehen durch massenhafte Datenweiterleitungen an das BKA und Mißbrauch von Netzsperren. Die zuständige BNetzA hat nicht mal Stellen; KMU und dezentrale, nicht kommerzielle Dienste stehen im Regen.

Meine Rede zur Umsetzung des DSA auf nationaler Ebene im Wortlaut (18.01.2023):

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Einschätzung zur Umsetzung des DSA gibt es jetzt in 90 Sekunden. Gut daran ist die Klarheit bei der Störerhaftung und die Beteiligung der Zivilgesellschaft im Beirat. Aber insgesamt finde ich die Umsetzung doch misslungen.

Erstens: Noch häufiger als bisher können Netzsperren wegen Urheberrechtsverletzungen direkt beim Anbieter und ohne Richtervorbehalt eingefordert werden. Wer die vorgesehene Verhältnismäßigkeit prüfen soll, bleibt dabei völlig offen. Als Linke kritisiere ich dieses Zensurheberrecht!

Zweitens. Die Pflicht zur proaktiven Datenweiterleitung an das BKA in Artikel 18 des DSA besteht bei „Gefahr für die Sicherheit von Personen“. Das ist ein sehr schwammiger Rechtsbegriff und muss konkretisiert werden, will man massenhaftes Ausleiten personenbezogener Daten verhindern und Gerichte nicht mit Klagen überlasten.

Drittens: Die Anwendung des Digitale-Dienste-Gesetzes ist bei nichtkommerziellen Diensten völlig unklar, wenn sie dezentral organisiert sind wie Mastodon oder das Wikimedia-Projekt „Wikimedia Commons“. Die Autorencommunity dort ist getrennt vom Verein Wikimedia. Sollen jetzt ehrenamtliche Autorinnen und Autoren das Beschwerdemanagement einrichten und Transparenzberichte erstellen? Eine Umsetzungsunterstützung für nichtkommerzielle Anbieter und viele kleine und mittlere Unternehmen unter den 5 000 betroffenen Anbieter/-innen gibt es bisher nicht.

Viertens hat die künftig zuständige Bundesnetzagentur als Digitale-Dienste-Koordinator bisher noch nicht einmal Stellen dafür, ist in vier Wochen aber bereits Ansprechpartnerfür über 5 000 Anbieter und mehrere Millionen Nutzer/-innen. Bessern Sie das nach, liebe Ampel, und das sehr schnell!

Vielen Dank.

Meine Rede zum Antrag der Union: „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ (18.01.2024):

Die von der Union beantragte IP-Adress-Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. Massenüberwachungsinstrumente gehören nicht in eine  Demokratie! Wofür würde die AfD sie verwenden, wen überwachen und wofür? Missbrauch verhindern, heißt Überwachungsinfrastruktur verhindern!

Meine Rede im Wortlaut:
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum dritten Mal debattieren wir hier den vorliegenden Antrag der Union, die seit 20 Jahren die Einführung der Vorratsdatenspeicherung fordert, zur Abwechslung in der Variante „IP-Adressen“ und unter dem Vorwand des Kinderschutzes. Ich könnte meine alten Reden noch mal halten.

Die Sachlage hat sich ja nicht geändert. Die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen ist weder geeignet noch angemessen oder verhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Sie würde das gesamte Onlineverhalten aller Menschen in Deutschland überwachen. 

Die Erfahrung zeigt: Neue Instrumente zur Massenüberwachung wecken Begehrlichkeiten und werden für immer mehr Zwecke eingesetzt. Aus aktuellem Anlass finde ich daher folgende Frage wichtig: Stellen Sie sich mal vor, eine demokratiefeindliche Partei wie die rechts außen hat Zugriff auf solche Überwachungstechnologien. Was glauben sie, wofür die AfD sie wohl verwenden würde? 

Wen würde sie wohl überwachen und aus welchen Anlässen? Und was würde sie mit den Ergebnissen tun? Ein Missbrauch von Infrastrukturen, die sich für anlasslose Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung eignen, kann man nur verhindern, indem man sie gar nicht erst aufbaut.

Werkzeuge zur anlasslosen Massenüberwachung haben in einer Demokratie nichts verloren oder, wie die taiwanesische Ministerin für Digitales, Audrey Tang, vorgestern in Berlin sagte: In einer Demokratie nutzt man Digitalisierung, um den Staat transparenter zu machen, in einer Autokratie, um Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen. – Wenn wir die Demokratie wertschätzen, müssen wir also die Einführung derartiger Werkzeuge verhindern, aber auch, dass die AfD die Macht ergreift.

Vielen Dank.