Die Umsetzung der EU Verordnung für eID-Wallets (digitale Brieftaschen für elektronische Ausweise) muss unbedingt mit „Null-Wissen-Beweis“ erfolgen, und so, dass Überidentifikation verhindert wird. Mit Sorgfalt umgesetzt, können digitale Identitäten zum Vertrauensanker werden und digitalen Verbraucherschutz sicherstellen und Identitätsdiebstähle verringern.

Meine letzte Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wenn Pornoplattformen oder Mediatheken von Usern eingescannte Ausweise fordern, um Minderjährige zu schützen, ist das eine ganz schlechte Idee. Jugendschutz erfordert nämlich nicht die Aufhebung der Anonymität im Internet. Mein Name, mein Geburtsdatum, meine Adresse sind dafür nicht relevant, sondern nur der Fakt: Bin ich mindestens so und so alt? Diese Frage mit Ja oder Nein zu beantworten statt mit dem Geburtsdatum, nennt man einen Null-Wissen-Beweis oder Zero Knowledge Proof.

Bei der Umsetzung der EU-Verordnung für digitale Ausweisbrieftaschen muss dieser Zero Knowledge Proof in Deutschland verpflichtend sein, um eine Überidentifikation zu verhindern.

(Beifall bei der Linken)

Die eIDAS-Verordnung lässt dafür Spielräume. Deshalb unterstützt Die Linke die Forderung der Union, alle Spielräume für mehr Schutz der Privatsphäre auch auszunutzen. Schließlich sind Ausweisdaten hoheitliche Daten, und staatlich verifiziert werden sie zum Goldstaub im legalen und illegalen Datenhandel. Deshalb ist die Vermarktung attraktiv für Plattformen, aber auch für kriminelle Hacker. Gefährlich sind sie für Nutzer/-innen. Immerhin hat die Union nach der versemmelten ID-Wallet in der letzten Legislatur viel dazugelernt. Ihr Antrag enthält viele gute Vorschläge. Herzlichen Glückwunsch.

(Beifall bei der Linken)

Bei digitalen Identitäten ist nämlich die Sorgfalt entscheidend. Die Linke will sie gut gemacht, mit hohen Standards und ausreichend Ressourcen. Dann werden sie zum Vertrauensanker im Internet, erhöhen den digitalen Verbraucherschutz und werden Treiber für Innovationen.

(Beifall bei der Linken)

Bis zur Wahl ist die Umsetzung der Vorschläge der Union ziemlich sicher ausgeschlossen. Aber Die Linke wird die Union gerne an den Inhalt erinnern, sollte sie nach der Wahl eventuell auf der Regierungsbank sitzen und damit selbst Probleme haben.

Meinen Abschied vom Bundestag habe ich schon in der letzten Sitzungswoche angekündigt. Deshalb hier und heute nur ganz kurz: Es war mir eine Ehre. Für fast acht Jahre bedingungslose Unterstützung möchte ich meinem Mann Daniel herzlich danken. Ohne ihn hätte es linke Digitalpolitik mit mir im Bundestag nicht gegeben. 

Dankeschön.

(Beifall bei der Linken, der SPD, der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Meine am 5.12.24 im Bundestag zu Protokoll gegebene Rede im Wortlaut:

1987 [Anmerkung: Leider nicht korrekt, tatsächlich war es 1985] war ich 17 Jahre alt und ungewollt schwanger. Ich ging in die 11. Klasse, wollte mich eigentlich gerade trennen von meinem Freund. Ich dachte damals, ich kann Abitur und Studium vergessen, verlobte mich mit meinem Freund, mit dem ich gar nicht mehr glücklich war, hielt alle Zukunftsträume für geplatzt und bekam eine Depression. Dann setzten sich meine Eltern zu mir, erklärten mir, dass ich eine Wahl hätte und ich ganz allein entscheiden könnte, ob ich das Baby bekommen möchte oder nicht und dass sie mich, egal wie ich mich entscheide, in allem unterstützen würden. Das war in Brandenburg und zu DDR Zeiten. Ich entschied mich für einen Schwangerschaftsabbruch, der in einem Krankenhaus ganz in der Nähe und Krankenkassen-finanziert stattfand. Niemand machte mir je einen Vorwurf. In dieser Notlage habe ich die Unterstützung durch den Staat, die Familie und das Erleben meiner Autonomie, das selbst entscheiden zu können, als extrem befreiend erlebt.
Bedauert habe ich diese Abtreibung immer, bereut aber nie. Ich beendete mein Abitur, studierte und bekam später ein Kind.

Im Osten Deutschlands gab es das Selbstbestimmungsrecht für Frauen schon seit Anfang der 70er Jahre und ich kann einfach nicht verstehen, wie es sein kann, dass eine 17 Jährige im wiedervereinigten Deutschland auch 50 Jahre später noch weniger Rechte hat, als Frauen in der DDR der 70er! Genauso wenig kann ich verstehen, wie es sein kann, dass das erzkatholische Irland Schwangerschaftsabbrüche liberalisiert hat, während sie bei uns weiter kriminalisiert werden. Orientieren wir uns denn an Trump oder an Saudi-Arabien?
Generelle Strafbarkeit löst überhaupt kein Problem, sie verhindert nämlich keine Abtreibungen, sie macht sie nur gefährlicher, teurer und erniedrigender für Frauen, die sich in einer Notlage befinden.

Weil Schwangerschaftsabbrüche generell als Straftat gelten, gibt es kaum gute Ausbildungen als Teil des Medizinstudiums, so dass Studierende an Papayas üben müssen – eine absurde Vorstellung, die nicht zu einem fortschrittlichen Gesundheitswesen passt. Im Übrigen gehen auch Schwangerschaft und Geburt mit erheblichen Gesundheitsrisiken einher, schon deshalb sollte es allein Sache einer Schwangeren sein, darüber zu entscheiden, ob sie ein Kind zur Welt bringen möchte oder nicht. Wir sind schließlich nicht Gefäße für Dritte, sondern Individuen, die über ihren Körper selbst bestimmen können sollten, denn sonst ist ihre Würde nach Artikel 1 des Grundgesetzes nicht gewahrt!

Aufgrund der generellen Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen gibt es viel zu wenig medizinische Angebote, so dass es in manchen Regionen kaum noch Ärzt:innen gibt, die Abtreibungen vornehmen. In 85 von 400 Landkreisen können ungewollt Schwangere kein angemessenes Angebot dafür erreichen! Vielen Frauen ist es schon aufgrund ihrer Lebensumstände gar nicht zuzumuten, 150km für eine Abtreibung zu reisen.

Die WHO-Leitlinie von 2022 stellt unmissverständlich fest, dass eine umfassende u qualitativ ausgezeichnete medizinische Betreuung bei Schwangerschaftsabbrüchen essenziell für das Wohl von Frauen ist. Schwangerschaftsabbrüche müssen deshalb auch als Gesundheitsleistungen verstanden und von den Kassen bezahlt werden, denn der Grad körperlicher Selbstbestimmung Schwangerer darf niemals vom Geldbeutel abhängen, also davon, ob Betroffene die Behandlung, die Fahrt und gegebenenfalls die Übernachtung bezahlen können oder eben nicht.

Ich finde die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen elementar und die Vorstellung unerträglich, dass im Bundestag fast 70% Männer über die Selbstbestimmungsrechte von Frauen entscheiden dürfen. In einem Parlament mit echter Parität wäre die allgemeine Strafbarkeit von Abtreibungen längst Geschichte. So bleibt mir nur, einerseits an die Solidarität der Minderheit weiblicher Abgeordneten zu appellieren und andererseits an die Mehrheit der Männer, zumindest an die, die in der Lage sind einzusehen, dass sie bei einer solchen Entscheidung gar kein Mitspracherecht haben sollten, weil sie nicht schwanger werden.

Über männliche Körper gibt es schließlich auch keinerlei Regulierung im deutschen Recht, und die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen dient vor allem der Kontrolle über weibliche Körper, die sich viele konservative Männer immer noch wünschen. Das konnte man zuletzt am Backlash in den USA erleben, wo nach der Trump Wahl der widerliche Slogan: „Your Body – My Choice“ triumphierend von Männern verbreitet wurde.

Wer Schwangerschaftsabbrüche verringern will, muss vor allem Schwangere und Mütter unterstützen und Benachteiligungen durch Mutterschaft – z.B. Paygap, Armut bei Alleinerziehenden oder Karrierebremsen – beseitigen, Kinderbetreuung verbessern, Care Arbeit besser verteilen und bezahlen. Aber auch kostenlose Verhütungsmittel, gute Aufklärung und niedrigschwelliger Zugang zu Beratungen sind hilfreich – natürlich nicht nur für Frauen, denn am Zustandekommen einer Schwangerschaft sind zwei beteiligt. Auch Kinder brauchen mehr Schutz vor Kinderarmut und Benachteiligung im Bildungssystem, ihre Rechte gehören ins Grundgesetz. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir neben einer Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Bundestag auch diese Maßnahmen auf den Weg bringen könnten, denn so schützt man die Rechte beider am Besten: der Schwangeren und der Kinder.

Ich bitte Sie daher herzlich, unterstützen Sie den vorliegenden Gruppenantrag mit Ja oder wenigstens einer Enthaltung, und beenden Sie die Blockade der Anhörung im zuständigen Ausschuss!

Alle diejenigen, die grundsätzlich gegen die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sind, möchte ich darum bitten, dann einfach selbst keine Abtreibung vorzunehmen, sich aber nicht der körperlichen Autonomie anderer Menschen in den Weg zu stellen, denn jemand Anderen zum Austragen von Kindern zu zwingen, ist schlicht Gewalt.

Die Union schiebt wieder den Kinderschutz für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung vor, die auch in der vorgeschlagenen Variante nicht mit Grundgesetz und EU-Recht vereinbar ist. Auch künftig wird die Linke gegen Massenüberwachung und für echten Kinderschutz eintreten – dann ohne mich im Bundestag. Dies war meine letzte Rede im Plenum, der Linken und der Digitalpolitik bleibe ich erhalten!

Anke Domscheit-Berg (Die Linke):
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausgerechnet zum unkaputtbaren Wunsch der Union, eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen, halte ich nach fast acht Jahren im Bundestag meine wahrscheinlich letzte Rede.

(Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Endlich!)

Ich kann meine bisherige Kritik nur wiederholen: Dieser Vorschlag verstößt gegen die Vorgaben des EuGH und das Grundgesetz. Die Speicherfrist ist nicht das kürzest Mögliche – es gibt grundrechtssensiblere Alternativen wie das Quick-Freeze-Verfahren -, und die Maßnahme ist ungeeignet; denn Schwerkriminelle wissen, wie man eine IP-Adresse verschleiert.

(Beifall bei der Linken)

Der Gesetzentwurf soll übrigens auch die Funkzellenabfrage erweitern, zum Beispiel auf Enkeltricks. In Berlin müsste man dann 200 000 Menschen aus einer Funkzelle identifizieren. Und, ja, was denn dann? Eine Massengegenüberstellung mit Oma?

(Sebastian Fiedler (SPD): Eijeijei!)

Sehr “praktisch“. In Berlin werden per Funkzellenabfragen übrigens schon jetzt 100 Millionen Datensätze pro Jahr gesammelt. Ich möchte deshalb noch einmal daran erinnern: Demokratie und Massenüberwachung passen nicht zusammen.

(Beifall bei der Linken – Stephan Brandner (AfD): Da haben Sie ausnahmsweise mal recht!)

Ich hoffe, dieser Grundsatz wird auch im kommenden Bundestag nicht vergessen; denn die Demokratie müssen wir mit all ihren Werten verteidigen.

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Die ganz große Kommission!)

Zum Abschluss noch ein paar Worte in eigener Sache. Ich habe mit viel Leidenschaft linke Digitalpolitik im Bundestag vertreten und mitgestaltet, übrigens mit einem großartigen Team, ohne das ich nie so viel hätte schaffen können. Tausend Dank! Das ist für euch!

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Thorsten Lieb (FDP))

Auch allen Angestellten, vielen Dank: denen an der Garderobe, in der IT, im Saaldienst. Ohne Sie wären wir alle hier aufgeschmissen; denn wenn wir nachts hier sitzen, sind Sie auch noch da, und zwar ohne Fahrdienst und Diäten.

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Als Obfrau habe ich im Digitalausschuss engagiert und parteiübergreifend den fachlichen Austausch mit Demokratinnen und Demokraten gesucht und sehr oft gefunden. Herzlichen Dank dafür.

Ein Mandat im Bundestag, das ist ein großes Privileg, und ich bin dankbar für diese Chance und Erfahrung. Bundestag, das heißt aber auch: wenig Schlaf, ständiges Multitasking und Überlastung sowie ein aus der Zeit
gefallenes Trinkverbot im Plenum. Das wird hoffentlich der nächste Bundestag abschaffen.

(Beifall des Abg. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wasser in Bundestagsflaschen verletztwürde die Würde des Hauses nicht verletzen. Aber zu wenig zu trinken ist nicht nur gesundheitsschädlich, es verringert auch die Konzentrationsfähigkeit und damit die Qualität unserer Arbeit.

Frustriert hat mich aber auch die immer noch hohe Verbreitung digitaler Inkompetenz – man muss immer wieder das Gleiche vom Urschleim diskutieren wie bei der Vorratsdatenspeicherung -,

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Das fällt uns auch manchmal schwer, Frau Kollegin!)

sowie, dass fachliche Kritik erst Jahre später ernst genommen wird, dass Koalitionsverträge Theorie bleiben, bei Open Source genauso wie beim Digitale-Gewaltschutzgesetz. Für diese Themen werden in kommenden
Legislaturen andere Linke weiterkämpfen.

(Stephan Brandner (AfD): Da irren Sie sich ganz gewaltig!
Sie werden den Gang der FDP gehen!)

Ich habe meine Zeit hier selbst auf zwei Legislaturen festgelegt und will zurück in das andere Leben. Ich werde natürlich weiter digitalpolitisch aktiv sein, aber künftig wird mehr Zeit für anderes sein, zum Beispiel den großartigen Verstehbahnhof in Fürstenberg und meine Familie. Ich freue mich schon sehr darauf, die menschenfeindlichen Reden einer sicher verfassungswidrigen Partei nicht mehr hören zu müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der Linken und der SPD – Stephan Brandner (AfD): Das BSW ist gar nicht da!)

Das gönne ich übrigens auch allen anderen Abgeordneten demokratischer Parteien und habe deshalb einen Wunsch zum Abschied:

Unterstützen Sie den Antrag auf Überprüfung der AfD mit einer Jastimme oder wenigstens einer Enthaltung!
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Stephan Brandner (AfD): Wann kommt der denn?)

In der Bundestagsdebatte wird über die dringend notwendige Ausweitung des Mutterschutzes für Selbstständige diskutiert. Angestoßen durch eine Petition von über 111.000 Unterstützern, geht es um den Mutterschutz von Selbstständigen. Der vorliegende Antrag der Union geht jedoch nicht weit genug.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße, dass wir über die bedarfsgerechte Ausweitung des Mutterschutzes für Selbstständige diskutieren. Dass dieses Thema überhaupt auf die politische Agenda gelangt ist, das verdanken wir vor allem den zahlreichen betroffenen Frauen, die mit ihrer Petition, unterstützt von 111 000 Unterschriften, das Quorum für eine öffentliche Anhörung im Bundestag deutlich überschritten haben. 

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD)

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für das bemerkenswerte Engagement! 

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie fordern uns auf, europarechtliche Regelungen zum Mutterschutz selbstständiger Frauen in Deutschland umzusetzen, und das zu Recht. Viele Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die des Mutterschutzgesetzes, gelten bislang nicht für Selbstständige. Dadurch kann eine Schwangerschaft oder Mutterschaft insbesondere in der sensiblen Gründerphase zu einer existenziellen Bedrohung werden. Es ist erforderlich, dass man in dieser Zeit eine faire und finanzielle Absicherung erhält. 

(Beifall bei der Linken)

Wir wollen einen guten Mutterschutz für alle. 

(Beifall bei der Linken)

Nun hat die Unionsfraktion dieses Thema für sich entdeckt und diesen Antrag eingereicht. Allerdings geht dieser aus unserer Sicht noch nicht weit genug. 

Aber wir wollen positiv anerkennen, dass die Union eine Erhöhung des Mutterschaftsgeldes anstrebt, indem sie die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen stärker in die Pflicht nehmen will. Interessant ist dabei allerdings, dass sie bereit ist, damit in die Vertragsfreiheit der privaten Krankenversicherungen einzugreifen. Und dieser Ansatz stellt ja einen Fortschritt dar. 

Wenn wir als Linke eine solidarische Bürgerversicherung für alle forderten, in die dann auch alle einzahlen, dann haben Sie das als verfassungswidrig bezeichnet und abgelehnt. Vielleicht nehmen Sie ein paar Denkanstöße aus der heutigen Debatte mit, wenn wir mal wieder über die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung reden. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken sowie der Abg. Axel Echeverria (SPD) und Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Gut, dass die zur Gesundheits-Digitalagentur umgebaute Gematik mehr Rechte erhält, damit endlich einheitliche Standards in der Gesundheits-IT gelten und der Informationsaustausch funktioniert. Aber viel mehr Priorität als bisher braucht der Schutz vor Cyberangriffen, denn schließlich geht es um Gesundheitsdaten von Millionen Patient:innen. Dazu muss das BSI wieder Mitspracherecht erhalten.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung und Gesundheitswesen – das ist eine Problemkombi in Deutschland. 20 Jahre gab es teuren Stillstand, dann planlosen Aktionismus. Nun soll die Gematik als Digitalagentur mehr Kompetenzen erhalten und das BMG mehr steuernden Einfluss. Und das ist gut,

(Beifall bei der Linken)

weil Digitalisierung zum Wohle der Patientinnen und Patienten weder durch den freien Markt noch durch Pattsituationen einer Selbstverwaltung funktioniert. 

Die zentrale Entwicklung und Beauftragung von IT-Lösungen, von Architektur über Basisdienste bis Standards ist richtig, und, wenn gut gemacht, bringt das Interoperabilität, damit wichtige Dienste für alle und verlässlich funktionieren. Aber das erfordert auch ausreichend Ressourcen. 

Die Linke fordert außerdem, dass der Gesetzentwurf den Auftrag der Agentur klar bestimmen und ausschließen muss, dass das BMG ihn selbst verändern kann, wie aktuell vorgesehen. Wir fordern auch ein klares Bekenntnis zu Open Source im Gesetzentwurf. Und für die elektronische Patientenakte muss die Digitalagentur eine App für alle bereitstellen – nutzerfreundlich, funktional und sicher. Denn die elektronische Patientenakte eignet sich nicht als Marketingwerkzeug für die Krankenkassen.

(Beifall bei der Linken)

Vor allem aber muss die Beschneidung der Befugnisse für die Bundesdatenschutzbeauftragte und das BSI rückgängig gemacht werden. Ich vertraue, ehrlich gesagt, dem BSI mehr als dem BMG, da meine schriftlichen Fragen zeigen, dass seit Jahren 75 Prozent der IT-Sicherheit-Stellen im BMG unbesetzt sind. IT-Sicherheit hat offensichtlich keine Priorität im BMG, und das ist gefährlich, meine Damen und Herren.

Laut internationalen Sicherheitsexpertinnen und -experten ist der Gesundheitssektor die Hauptzielscheibe bei Cyberattacken und braucht einen besonders hohen Schutz. Wer in diesen Zeiten IT-Sicherheit nicht hoch priorisiert, verspielt Vertrauen, gefährdet den Erfolg der Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Grundrechte von Millionen Patientinnen und Patienten in Deutschland. Das darf nicht passieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linken)

Obwohl Bedrohungen steigen, sind 750 IT-Sicherheitsstellen im Bund unbesetzt, erhält das BSI 21 Mio € weniger und wird die NIS2 Richtlinie nur minimal umgesetzt. Der neue Informationssicherheitsbeauftragte des Bundes wird dadurch ein zahnloser Tiger, Kommunen sind von Sicherheitsstandards ausgenommen und damit weiter besonders gefährdet. So sind wir mit Sicherheit nur eins: verlässlich ungeschützt.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz wachsender hybrider Bedrohungen versagt die Ampel auch bei der Cybersicherheit. Es ist täglich erkennbar, dass es keine kohärente Strategie gibt. Ihr neues Sicherheitsgesetz ist sowohl verfassungswidrig als auch sinnfrei. Ihre Cybersicherheitsagenda bezeichneten Experten als sicherheitspolitischen Durchfall. 750 IT-Sicherheitsstellen im Bund sind unbesetzt. Das BSI soll 2025  21 Millionen Euro weniger erhalten. Bei der Umsetzung der EU-Sicherheitsrichtlinien agiert die Ampel zu spät und vor allem nur nach dem absoluten Minimum, sowohl bei der NIS-2-Richtlinie als auch beim KRITIS-Dachgesetz. 

Dieses Vorgehen ist gefährlich, meine Damen und Herren. 

(Beifall bei der Linken)

So wird es zwar als NIS-2-Vorgabe einen Bundes-CISO geben, also einen hochrangigen Informationssicherheitsbeauftragten, aber er hat keine Vetorechte, er hat nur lächerliche Befugnisse, er darf nur koordinieren und unterstützen. Die Folge ist, dass dieser CISO Bund von Anfang an ein zahnloser Tiger sein wird. 

(Beifall bei der Linken)

Das absolute Minimum ist auch der deutsche Sonderweg bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie hinsichtlich des Ausschlusses der Kommunen. Dabei listet die ehrenamtlich gepflegte Webseite „kommunaler-notbetrieb.de“ – vielen Dank an Jens Lange an dieser Stelle – Cybersicherheitsvorfälle in Hunderten Kommunen auf. Wochenlang gibt es dann keine neuen Ausweise, sind keine Anmeldungen von Geburten oder bei Kitaplätzen möglich, können keine Sozialleistungen abgerufen werden. Das allein zeigt doch: Kommunen sind kritische Infrastruktur und müssen auch als solche geschützt werden. 

(Beifall bei der Linken)

Die NIS-2-Richtlinie fordert auch eine Entkriminalisierung der IT-Sicherheitsforschung. Im Koalitionsvertrag haben Sie eine Reform des Computerstrafrechts versprochen.

(Manuel Höferlin (FDP): Machen wir doch! Nur nicht da!)

In der Praxis sind Sicherheitsforschende aber immer noch wegen des Hackerparagraphen mit einem Bein im Gefängnis. Sicherheitslücken bleiben bestehen; denn Meldungen bedeuten Risiken.

(Manuel Höferlin (FDP): Setzen wir um! Gar kein Problem!)

Die Ampelpolitik bleibt das größte Cybersicherheitsrisiko für Deutschland. Und mit Sicherheit sind wir nur eins: verlässlich ungeschützt. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken)

Trotz rückständiger digitaler Infrastruktur streicht die Ampel beim Glasfaserausbau 2 Mrd, mit dem neuen Mindest-Internet (15 MBit/s) surft man langsamer als in Burkina Faso und der Verbraucherschutz für Mobilfunknutzende auf dem Land wird faktisch abgeschafft.

Meine Rede im Wortlaut:

Anke Domscheit-Berg (Die Linke): 

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „90 Prozent Abschlag führen zu null Prozent Verbraucherschutz“: So überschrieb die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ihre Stellungnahme und meinte damit die Minderungsrechte für Verbraucher/-innen nach der vorliegenden Gesetzesänderung.

Das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz soll nämlich nicht nur Genehmigungsverfahren beschleunigen, sondern auch die Mindestinternetbandbreite anheben und Nutzerrechte stärken, wenn man XXL-Internet bezahlt, aber nur XXS-Internet geliefert wird.

Die Mindestinternetbandbreite soll künftig 15 Mbit betragen. Das ist weniger als die Durchschnitts-Downloadgeschwindigkeit in Burkina Faso und ein Zehntel der Durchschnitts-Downloadgeschwindigkeit in Uruguay. Und es ist peinlich für Deutschland.

(Beifall bei der Linken)

Das Ampelziel „1 Gigabit für alle in 2030“ ist schon jetzt nicht erreichbar, sagt der Breitbandverband BREKO. Trotzdem werden aktuell Fördermittel für den Ausbau von Glasfaser in Höhe von 2 Milliarden Euro gestrichen, während gleichzeitig die EU Deutschland wieder für die miese digitale Infrastruktur rügt.

Bei den Minderungsrechten wird es dann richtig verrückt. Ich erkläre das mal mit einer Analogie und ein bisschen Mathe. Stellen Sie sich vor, Sie schließen ein Brötchenabo für 30 Tage ab. Sie zahlen täglich 10 Euro; der Bäcker verspricht täglich zehn Brötchen. Wären die Brötchen Ihre Mobilfunkbandbreite, müssten Sie auch dann jeden Tag 10 Euro zahlen, wenn Sie nur bei jedem zehnten Bäckerbesuch ein einziges Brötchen bekommen und bei allen anderen überhaupt keins.

Genau so soll es für Verbraucher/-innen sein, die auf dem Land Mobilfunk nutzen. Selbst wenn bei jeder zehnten Breitbandmessung gerade mal 10 Prozent Leistung gemessen werden, soll das vertragsgemäß und keine Minderung möglich sein, auch wenn alle anderen Messungen null Netz messen. Mit 90 Prozent Abschlag gibt es dann tatsächlich 0 Prozent Verbraucherschutz. So ein Unfug ist mit der Linken nicht zu machen.

(Beifall bei der Linken)

Neben Landmenschen, die für ihre Verträge übrigens keinen Landrabatt bekommen, werden auch ärmere Menschen unverhältnismäßig benachteiligt. Noch ein Rechenbeispiel: 10 Prozent von einem teuren 1 000-Mbit-Vertrag sind immer noch 100 Mbit. Aber 10 Prozent von einem sparsamen 50-Mbit-Vertrag sind nur noch 5 Mbit, und damit ist digitale Teilhabe nicht mehr möglich. Die Linke fordert deshalb Nachbesserungen.

Der Anspruch auf eine Mindestbandbreite muss auf deutlich über 15 Mbit erhöht werden. Verbraucherrechte müssen Verbraucher/-innen wirklich schützen. Und 90prozentige Abschläge sind genauso inakzeptabel wie die Ungleichbehandlung von Stadt und Land. Das muss dieser Gesetzentwurf auch sicherstellen.

(Beifall bei der Linken)

Um digitale Teilhabe wirklich zu sichern, braucht es auch einen pauschalen Schadenersatzanspruch, wenn die Mindestinternetbandbreite wiederholt unterschritten wird. 

Ohne diese Änderungen bleibt der Gesetzentwurf Murks, und er bleibt verbraucherfeindlich. 

Vielen Dank. 

„Das Märchen vom verhindernden Datenschutz“

26.09.2024 TOP 15 Umsetzung des EU-Data-Acts
“Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU: Umsetzung des EU-Data-Acts – Für eine innovative und wettbewerbsfähige Datenwirtschaft in Deutschland; Drucksache 20/12103”

Die Union beantragt schnellere und aus Verbrauchersicht schlechtere Umsetzung des EU Data Acts, der eigentlich über Zugang zu den eigenen Daten in smarten Geräten für Verbraucher mehr Freiheit bringen sollte. Dank FDP wird daraus wohl nichts, Privatsphäre wird eine Frage des Geldbeutels und Großunternehmen machen Reibach. Die Ampel schläft, bei Data Act genauso wie beim Recht auf Open Data.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Mit dem Data Act droht eine entgrenzte Kommerzialisierung der digitalen Welt. Denn die Daten des Internets der Dinge werden zur Handelsware. Profitieren werden aber wahrscheinlich windige Geschäftemacher und nicht, wie versprochen, Verbraucher*innen und das Gemeinwesen. Deren Interessen werden nämlich durch Klauseln beschnitten, die vor allem großen Unternehmen nützen. Das Ziel, eine faire Datennutzung im Internet der Dinge, wird so eher nicht erreicht. Und das ist eine verpasste Chance.

Ein gut gemachter Data Act brächte in der Tat mehr Freiheit für Verbraucher*innen. Wenn man zum Beispiel smarte Dinge reparieren lässt, muss man an die Daten ran, sie also transferieren können, oder auch dann, wenn man persönliche Daten von einem smarten Gerät auf ein anderes übertragen möchte, weil man mal die Marke wechseln will. Das würde Lock-in-Effekte tatsächlich reduzieren. Tatsächlich werden aber Unternehmen die Freiheit von Verbraucher*innen mit Ausreden beschränken können wie der „Wahrung von Geschäftsgeheimnissen“. Dafür hat die FDP bei Verhandlungen in Brüssel gesorgt und ist auch noch stolz darauf. Dieses Missverhältnis kritisieren wir Linke ausdrücklich.

Künftig entsteht ein wirtschaftliches Eigentum an Nutzerdaten beim Kauf von IoT-Produkten. Wie irgendeine Ware kann man die eigenen Nutzerdaten an Dritte verkaufen – auch vorab, zum Beispiel gegen einen Rabatt beim Kaufpreis. Die Privatsphäre würde also noch mehr vom Geldbeutel abhängen, und das ist völlig inakzeptabel, meine Damen und Herren. Nichts davon will der Antrag der Union verbessern. Dafür erzählt die Union wieder das Märchen vom verhindernden Datenschutz. Der verhindert aber keine Innovationen; der muss nur leider immer als Ausrede dienen, wenn wieder irgendwer irgendein Problem nicht gelöst gekriegt hat. Die Union steht für entgrenzten Datenkapitalismus auf Kosten des Gemeinwohls, der Verbraucher*innen und der kleinen Unternehmen. Kritik habe ich aber auch für die Ampel. Die Umsetzung des Data Acts wurde komplett verpennt. Wir erleben den klassischen Ampeldreiklang aus verschlepptem Gesetzentwurf, unklaren Zuständigkeiten und fehlenden Haushaltsmitteln.

Wir dürfen gespannt sein, ob und wie die Ampel den Data Act noch auf den Weg bringt und wann das Transparenzgesetz und das Recht auf Open Data kommen.
Vielen Dank.

Rechtsanspruch auf Mindestinternet geht am Leben vorbei

Seit über 2 J. gibt es einen Rechtsanspruch auf Mindest-Internet-Versorgung, aber er funktioniert nicht in der Praxis: zu lahmes Internet, zu unbekannt, jahrelange Bearbeitungsdauern und nur 1 Mal bisher den Rechtsanspruch auch durchgesetzt – so schafft man keine digitale Teilhabe für alle!

Meine Rede zur TK-Mindestversorgungsverordnung „Recht auf schnelles Internet“ im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Union hat in eigener Regierungsverantwortung die Infrastruktur der Daseinsvorsorge verfallen lassen und aktiv den schnellen Ausbau von Glasfasernetzen behindert. Selbstkritik sucht man dennoch vergeblich in Ihrer Anfrage zum Rechtsanspruch auf Mindestinternetversorgung. Dabei hat Ihr Exminister Andi Scheuer während der Coronapandemie viele Familien im Stich gelassen, die mangels Internet von digitaler Schule oder Homeoffice ausgeschlossen waren.

(Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!)

Der Ampeldigitalminister Volker Wissing ist leider ein Andi Scheuer 2.0. Seine FDP sollte ihren Slogan besser ändern in „Schuldenbremse first, Digitalisierung second“.

(Beifall bei der Linken – Konstantin Kuhle (FDP): Was soll denn das?)

Aus dem Rechtsanspruch wurde ein „Recht auf lahmes Internet“. Außerdem kennt ihn kein Mensch. Und weil für Betroffene der Weg zur Wahrnehmung des Rechtsanspruchs so kompliziert ist – alles ist ebenfalls viel zu lahm -, gab es trotz circa 400 000 unterversorgter Haushalte nur circa 5 000 Meldungen an die Bundesnetzagentur. Die wiederum hat nur 29-mal eine Unterversorgung festgestellt und nur ein einziges Mal ein Unternehmen dazu verpflichtet, die Internetgrundversorgung herzustellen. Wenn dieser eine Haushalt im August endlich ans Netz kommen wird, gibt es diesen Rechtsanspruch schon mehr als 26 Monate. Das ist doch peinlich, meine Damen und Herren. 

(Beifall bei der Linken)

Diese Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung ist offensichtlich ungeeignet, um Unterversorgung zügig zu beheben und allen Menschen eine bezahlbare Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen. Die Prozesse dafür müssen beschleunigt, die Fristen müssen verkürzt, das Antragsverfahren muss nutzerfreundlicher werden, und den Rechtsanspruch muss man bekannter machen.

(Beifall bei der Linken)

Vor allem aber muss es endlich eine Erhöhung der lächerlichen Bandbreite von 10 Mbit bei der Internetgrundversorgung geben, und zwar ohne Preissteigerung. Mehr als die aktuell vorgeschriebenen 30 Euro pro Monat können Menschen in Armut einfach nicht zahlen. Gerade sie profitieren aber besonders von digitaler Teilhabe. Deshalb kämpft Die Linke auch künftig für bezahlbare und gute Internetversorgung; denn digitale Teilhabe nur für Wohlhabende, die ist keine. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken)

Cybersicherheit für alle gibt es nur mit Ländern und Kommunen

Wegen niedriger Sicherheitsstandards werden Kommunen häufig Opfer von Cyberangriffen, auch für sie müssen EU-NIS2 Mindeststandards für IT-Sicherheit gelten! Die Ampel ist zu langsam, gute Ideen gibt jedoch, z.B. ein Cybersicherheitsnetzwerk mit mobilen Hilfsteams.

Meine Rede zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie im Wortlaut (14.06.2024):

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wenn Sie als Kommune von einer Cyberattacke betroffen sind, sind Sie ganz allein auf weiter Flur“, sagte gestern Melitta Kühnlein, IT-Chefin der Landeshauptstadt Potsdam. Potsdam war schon zweimal Ziel eines Cyberangriffs. Dabei stünde Potsdam als große und reiche Kommune noch ganz gut da, meinte sie auch. Etwa drei Viertel der knapp 11 000 Kommunen in Deutschland sind sehr klein, wie mein schönes Fürstenberg in Brandenburg, wo genau ein Mitarbeiter für die ganze IT zuständig ist.

Immer häufiger werden Kommunen Opfer von Cyberangriffen mit schweren Folgen, wenn zum Beispiel Meldestellen, Jugendämter oder Kfz-Stellen offline und damit kaum noch handlungsfähig sind. Das Gefahrenpotenzial dafür steigt ständig, und die Ampel muss in der Tat bei der Cybersicherheit einen Zahn zulegen. Das fordert die Union in ihrem Antrag zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für Cybersicherheitsmindeststandards in der EU völlig zu Recht.

Die Linke kritisiert aber darüber hinaus, dass dieser Gesetzentwurf Kommunen und Länder komplett ausnimmt, und das geht so nicht.

(Beifall bei der Linken)

Die Sicherheitsstandards in vielen Kommunen sind völlig ungenügend. Die Risiken sind erheblich, und Kommunen sind kritische Infrastruktur. À la Vogel Strauß das Problem einfach auszublenden, ist der völlig falsche Weg, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken)

Die Ampel muss mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame nationale IT-Sicherheitsstrategie entwickeln, mit dem Ziel, vor allem auch kleinere Kommunen zu unterstützen: beim Aufsetzen von Notfallplänen, bei der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit, falls der Ernstfall doch mal eintritt, damit dann der Schaden möglichst klein bleibt.

Die Linke fordert aber auch den gemeinsamen Aufbau eines Cybersicherheitsnetzwerkes mit mobilen Fachkräfteteams, die Kommunen oder auch KMU in Angriffssituationen anfordern können, damit sie eben nicht mehr allein auf weiter Flur sind, wie es Melitta Kühnlein beschrieb.

(Beifall bei der Linken)

Für mehr Cybersicherheit braucht es nämlich nicht nur bessere Strategien, sondern auch die Umsetzung wirksamer Maßnahmen und vor allem viel mehr Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linken)