Frage

In die Zuständigkeit welchen Staatssekretärs / welcher Staatssekretärin fallen die Zuständigkeiten aus dem BMI, die mit dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 dem Bundeskanzleramt übertragen wurden, und Inwieweit betrifft sie – direkt oder indirekt — das BSI?

Antwort

Gemäß Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 werden dem Bundeskanzleramt aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT-Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes übertragen. Der Entscheidungsprozess über die organisatorische Eingliederung und Neuordnung der Digitalthemen im Bundeskanzleramt ist noch nicht abgeschlossen. Fragen nach der Zuständigkeit einzelner Funktionsträger können daher noch nicht beantwortet werden. Sobald die künftige Struktur feststeht, wird die erbetene Information nachgereicht.

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Frage

Existieren technische Übergänge oder Verbindungen irgendeiner Art zwischen der IT-Infrastruktur des Bundestages und dem IVBB?

 

Antwort

Der Deutsche Bundestag ist mit einem „NdB-Anschluss Typ 5“ (Bandbreite: 1 GBit/s, redundante Leitungsführung über 2 getrennte Wege) an den IVBB angeschlossen.
Der Anschluss an den IVBB dient im Wesentlichen der krisensicheren Kommunikation mit der Bundesregierung, da IVBB-Zugänge eine hohe Verfügbarkeit bieten. Auch wird z. B. ein sicherer E-Mail-Austausch mit der Regierung über den IVBB gewährleistet.
Neben dem Deutschen Bundestag sind daher beispielsweise auch der Bundesrat und weitere Verfassungsorgane an den IVBB angeschlossen.
Maßnahmen zur Sicherung der Kommunikation des Deutschen Bundestages liegen in der Verantwortung der Bundestagsverwaltung.

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Frage

In welcher Höhe wird es im Bundeskanzleramt mit den aus dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat übertragenen Zuständigkeiten entsprechend des Organisationserlasses vom 14. März 2018 einen zusätzlichen oder sonst erweiterten Etat geben, und falls nein, aus welchem Etat werden die Aufgaben, die sich aus der Zuständigkeit ergeben, finanziert werden?

Antwort

Gemäß Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. Marz 2018 werden dem Bundeskanzleramt aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT- Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes übertragen. Der Entscheidungsprozess über den konkreten Umfang einer Aufgaben-, Stellen- und Personalübertragung auf das Bundeskanzleramt und über die organisatorische Neuordnung der Digitalthemen im Bundeskanzleramt ist noch nicht abgeschlossen. Fragen nach der Etatisierung der hiermit verbundenen Aufgaben können daher noch nicht beantwortet werden.

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