Frage: Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den wirtschaftlichen Schaden für die Unternehmen, die von der fortgesetzten Sperrung der Schleuse Zaaren betroffen sind, zu mildern, und verfügt die Bundesregierung nach eigener Auffassung über ausreichende Instrumente, um wirtschaftlichen Schaden für durch solche Schleusensperrungen betroffene Unternehmen zu minimieren?

Antwort: Nach § 5 Abs. 1 WaStrG darf jedermann im Rahmen der Vorschriften des Schifffahrtsrechts, des Schifffahrtsabgabgabenrechts sowie der Vorschriften des Bundeswasserstraßengesetzes die Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen befahren. Dem von der Widmung Begünstigten steht allerdings kein Anspruch auf Schaffung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung des Weges zu.

Die Schiffbarkeit einer Bundeswasserstraße ist eine faktische Gegebenheit, die den Schifffahrttreibenden Chancen zur Betätigung eröffnet, auf deren Fortbestand aber kein Anspruch besteht.

Frage: Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung eines rechtlich abgesicherten Anspruches auf flächendeckenden Zugang zum schnellen Internet, welcher im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum 1. Januar 2025 angekündigt wird, und welches Ressort ist für die Umsetzung dieses Vorhabens federführend verantwortlich? (BT-Drucksache 19/8082)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 25. Februar 2019

Das BMVI ist federführend zuständig für die Umsetzung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf schnelles Internet, der Gegenstand des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD ist. Dieser Anspruch soll im Rahmen der Umsetzung des „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ (Richtlinie (EU) 2018/1972) in nationales Recht ins Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgenommen werden. Die Vorarbeiten für diese Überarbeitung des TKG laufen zurzeit in Abstimmung mit dem BMWi.

Frage: Wie viele der von Bundesministerin von der Leyen angekündigten 100 Stellen der neugegründeten Cyberagentur (Pressemitteilung BMVg vom 31. Januar 2019) werden tatsächlich in ostdeutschen Bundesländern angesiedelt sein, da die Zahl der Beschäftigten am Hauptstandort im Raum Halle/Leipzig laut Aussage des Staatssekretärs Klaus Vitt zu TOP 4 im Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestages am 30. Januar 2019 lediglich zwölf betragen wird? (BT-Drucksache 19/8082)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 26. Februar 2019

Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) soll im Frühjahr 2019 in der Wirtschaftsregion Leipzig/Halle als GmbH gegründet werden. Dort werden bis zum Jahre 2022 bis zu 100 neue Arbeitsplätze entstehen. Diese werden in diesem Zeitraum sukzessive aufwachsen, beginnend in der frühen Aufbauphase mit etwa 15 Beschäftigten. Die Region Mitteldeutschland bietet neben der lebendigen Hochschul und Forschungslandschaft eine günstige Verkehrsanbindung mit Flughafen und eine attraktive IT-Szene. Mit der Entscheidung, die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit in der Region Leipzig/Halle anzusiedeln, wird die bundesdeutsche Forschungslandschaft insgesamt gestärkt. Neben dem Hauptsitz der Agentur werden mit Beauftragung der Projekte – je nach Erfordernis im Einzelfall – ggf. am jeweiligen Standort der Auftragnehmer Projektbüros mit einzelnen Mitarbeitern der Agentur gegründet. Die Auftragnehmer können Forschungseinrichtungen, Industrie und Einzelpersonen sein, die Innovationen versprechen, welche für die gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge einen strategischen Vorteil in der Technologiesouveränität bieten können.

Frage: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Reallabore, die vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigt wurden (KI-Strategie des Bundes, S. 23), und sollen diese auch als Testfeld für gesetzliche Regulierungsvorhaben genutzt werden? (BT-Drucksache 19/8082)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 26. Februar 2019

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verfolgt mit Blick auf Reallabore zwei Initiativen: 1. Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung, 2. Reallabore der Energiewende. Zu 1.: Die Initiative zu Reallaboren als Testräume für Innovation und Regulierung dient dazu, die Anforderungen und Potenziale von Reallaboren aufzuarbeiten und deren Nutzung zu stärken. Der Zweck solcher zeitlich und räumlich begrenzten Experimentierräume ist es, die Erprobung von Innovationen zu ermöglichen und gleichzeitig Erfahrungen mit der Regulierung der Innovationen zu sammeln oder bestehende Regulierung auf den Prüfstand zu stellen. Das BMWi hat im Dezember 2018 eine entsprechende Reallabore-Strategie veröffentlicht, die nun in die Umsetzung geht. Insbesondere wurden zum Erfahrungsaustausch bereits eine Interministerielle Arbeitsgruppe und ein Netzwerk zum Thema Reallabore eingerichtet. Unter Einbindung dieser Strukturen wird derzeit auf Basis des Gutachtens „Potenziale und Anforderungen regulatorischer Experimentierräume“ (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3836) außerdem ein Handbuch erarbeitet, das in Form von Checklisten und Praxisbeispielen wichtige Praxisinformationen zur Einrichtung von Reallaboren liefern soll. Weitere Informationen zur Initiative und das Strategiepapier des BMWi sind unter www.reallabore-bmwi.de verfügbar. Bereits seit Anfang 2017 betreibt das BMWi das Programm „Schaufenster Intelligente Energie – digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG), in dem auf Basis einer Verordnung nach § 119 des Energiewirtschaftgesetzes den Teilnehmern ausnahmsweise ein ggf. entstehender wirtschaftlicher Nachteil ganz oder teilweise ausgeglichen werden kann, um dadurch Erfahrungen mit technischen und prozeduralen Innovationen für den Betrieb des Stromnetzes bei sehr hohen Anteilen an Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Zu 2.: Im Rahmen ihres 7. Energieforschungsprogramms hat die Bundesregierung „Reallabore der Energiewende“ als neue Säule der Energieforschung eingeführt. In klar umrissenen Großvorhaben sollen wesentliche systemische Herausforderungen der Energiewende exemplarisch adressiert werden. Die technologieorientierten Innovationsprojekte sollen demnach Pioniercharakter für die Transformation des Energiesystems haben. Das BMWi hat dazu einen Ideenwettbewerb gestartet und am 11. Februar 2019 einen Förderaufruf veröffentlicht. Die Unterlagen sind zu finden unter: www.energieforschung.de/antragsteller/foerderangebote/ideenwettbewerb_reallabore-der-energiewende.

Frage: Über welche Informationen zur Höhe und zum Anteil der an Social Businesses gehenden Startup-Wirtschaftsförderung verfügt die Bundesregierung (bitte aufschlüsseln nach Förderung durch Bund, sowie nach Kenntnis der Bundesregierung durch Länder und sonstige Förderer) (BT-Drucksache 19/8082)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 26. Februar 2019

Der Anteil von Sozialunternehmen an der Start-up-Förderung des Bundes wird grundsätzlich statistisch nicht erfasst. Der Bundesregierung ist zudem nicht bekannt, ob und inwieweit der Anteil von Social Businesses in den Förderprogrammen der Länder bzw. von Dritten erfasst wird. Viele Förder- und Beratungsangebote der Bundesregierung adressieren auch gewerbliche Sozialunternehmen. Dies sind beispielsweise im Rahmen der Gründungsfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Programme Mikromezzaninfonds, EXIST und der German Accelerator. Seit 2013 sind im Rahmen des Mikromezzaninfonds 54 der 2 671 stillen Beteiligungen in Höhe von insgesamt 2 178 500,00 Euro an gewerblichen Sozialunternehmen eingegangen worden. Diese verteilen sich wie folgt auf die Länder: Baden-Württemberg: 8, Bayern: 5, Berlin: 1, Brandenburg: 0, Bremen: 0, Hamburg: 2; Hessen: 1, Mecklenburg-Vorpommern: 8, Niedersachsen: 7, Nordrhein-Westfalen: 11, Saarland: 2, Sachsen: 3, Sachsen-Anhalt: 2, Schleswig-Holstein: 3, Thüringen: 1. Seit 2007 sind schätzungsweise 12 Prozent der rund 2 000 Gründungsvorhaben im EXIST-Gründerstipendium im weiteren Sinne dem sozialen Unternehmertum zuzurechnen (die durchschnittliche Fördersumme betrug ca. 97 630 Euro). Angaben über eine Verteilung nach Ländern liegen nicht vor. Beim Programm German Accelerator lassen sich seit Programmstart 2012 circa 2 Prozent der bisher 225 geförderten Start-ups als Social Business definieren. Da der German Accelerator nicht finanziell, sondern durch die kostenlose Bereitstellung von Mentoringleistungen, Büroräumen und Workshops fördert, lässt sich eine Gesamtsumme der Förderung nicht errechnen.

Frage: Wie hoch sind die Haushaltsmittel für die mindestens 100 Professuren, die in der KI-Strategie der Bundesregierung erwähnt werden, und aus welchem Haushaltstitel werden sie bereitgestellt? (BT-Drucksache 19/7585)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 6. Februar 2019

Das Gesamtkonzept zur Finanzierung der Strategie Künstliche Intelligenz wird derzeit innerhalb der  Bundesregierung erstellt. Im Bundeshaushalt 2019 stehen im Einzelplan 60 ein Ausgabenansatz in  Höhe von 50 Mio. Euro sowie 450 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen zur Verstärkung von Maßnahmen zur Förderung der Künstlichen Intelligenz zur Verfügung. Die Mittel sind bis zur Vorlage des abgestimmten Gesamtkonzeptes gesperrt.

Frage: Wie und durch wen werden die Hochschulstandorte und Lehrstühle der mindestens 100 Professuren, die in der KI-Strategie der Bundesregierung erwähnt werden, ausgewählt, um eine regionale und thematische Vielfalt, interdisziplinäres Arbeiten und den Transfer in Gesellschaft und Praxis sicherzustellen?

Frage: Wie ist der Zeitplan für die Besetzung der 100 Professuren, die in der KI-Strategie der Bundesregierung erwähnt werden?

Frage: Wie erfolgte bzw. erfolgt die Kooperation mit den Ländern zur Umsetzung der 100 Professuren aus der KI-Strategie der Bundesregierung? (BT-Drucksache 19/7585)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 6. Februar 2019

Die Bundesregierung wird in Kürze Gespräche mit Ländervertretern sowie einschlägigen  Mittlerorganisationen wie der Alexander-von-Humboldt-Stiftung (AvH) führen. Drei Komponenten sind vorgesehen: die Gewinnung von Expertinnen und Experten aus dem Ausland mit Unterstützung der AvH, der Ausbau der Lehre an den Kompetenzzentren und schließlich ein für alle Hochschulen offenes Professorenprogramm.

Frage: Über welche Daten zum Thema Mobilfunkversorgung in Deutschland (inklusive  Geoinformationen und Statistiken zur Versorgung und zum Nutzungsverhalten) verfügt der Bund, und welche Datensätze sind davon nach den Grundsätzen von Open Data veröffentlichbar oder bereits veröffentlicht? (BT-Drucksache 19/6961)

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