Frage: Wie häufig wurden in den letzten 14 Monaten die ehemaligen Truppenübungsplätze Heidehof und Jüterbog durch die Bundeswehr überflogen, und welche Informationen und Absprachen mit der ortsansässigen Bevölkerung sind der Bundesregierung bezüglich der Nutzung und Überfliegung dieser Gebiete bekannt? (BT-Drucksache 19/10765)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 3. Juni 2019:

Die Untersuchung des militärischen Flugbetriebs durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr im Großraum Jüterbog hat im direkt wahrnehmbaren Bereich bis 1 000 m über Grund für das Gesamtjahr 2018 im Durchschnitt zwei Überflüge pro Woche und für die Monate Januar bis April 2019 einen Überflug pro Woche ergeben. Es handelte sich hierbei ausschließlich um regelkonforme Routineflüge. Militärische Flüge außerhalb von Übungen werden tagesaktuell durch die fliegenden Verbände in eigener Zuständigkeit geplant und sind nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden. Damit soll erreicht werden, dass sich die Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik verteilen. Eine Vorabinformation von einzelnen Verwaltungen oder Behörden zu geplanten Übungsflügen ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Flugplanungen und der Vielzahl an möglichen betroffenen Gemeinden nicht realisierbar. Eine Anzeigeverpflichtung besteht nicht. Absprachen in Bezug auf die Nutzung und den Überflug im Bereich Jüterbog mit der ortsansässigen Bevölkerung sind nicht bekannt. Ich kann Ihnen versichern, dass durch die zuständigen Stellen eine sorgfältige Planung des militärischen Flugbetriebs unter Berücksichtigung der Belange der Bevölkerung durchgeführt wird, um deren Belastung so gering wie möglich zu halten. Eine gänzliche Vermeidung von Fluglärm durch militärische Luftfahrzeuge ist im Rahmen der Auftragserfüllung der Streitkräfte dennoch nicht möglich.