Frage: Wird die Bundeswehr zu den bei der Entwicklung eines eigenen Messengers genutzten Open Source Software Produkten riot und Synapse eigenen Code beitragen und frei verfügbar machen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 5. Februar 2020:

Das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigt, bei Nutzung der Produkte Riot und Synapse im Rahmen des Bundeswehr-Messengers, etwaige Änderungen bzw. Weiterentwicklungen an diesen Produkten frei verfügbar zu machen.

Frage: Sind die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erlassenen Mindeststandards für IT-Sicherheitsprodukte verpflichtend für Bundesbehörden, die solche Produkte beschaffen, und worin besteht diese Pflicht konkret (z. B. verbindliche Ausschreibungskriterien)?

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 3. Februar 2020:

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erarbeitet nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) Mindeststandards für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes. Im Beschaffungsprozess gilt das Vergaberecht. Der Umsetzungsplan Bund 2017 legt fest, dass die Mindeststandards des BSI nach § 8 Abs. 1 BSIG dabei zu beachten sind. Mindeststandards stellen Sicherheitsanforderungen an die Informationstechnik des Bundes und in der Regel nicht an IT-Sicherheitsprodukte. Diese Sicherheitsanforderungen können durch technische oder organisatorische Maßnahmen erfüllt werden.

Frage: Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Freiwilligendienste mit dem Fokus Digitalisierung und wie verteilt sich das jährliche Fördervolumen auf die verschiedenen Freiwilligendienst-Formen (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr Digital)?

Antwort der Staatssekretärin Juliane Seifert vom 27. Dezember 2019:

Im Jahrgang 2015/2016 des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) haben das Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) (in Kooperation mit dem DRK Landesverband Sachsen- Anhalt) und das Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur & Kulturpädagogik e. V. (in Kooperation mit der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung) an zunächst zwei Standorten jeweils modellhafte „FSJ-digital“- Projekte gestartet. Ziel der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geforderten Projekte war es, medieninteressierte Freiwilligendienstleistende durch zusätzliche Qualifikationen zu befähigen, im Rahmen ihres regulären Freiwilligendienstes eigenständig digitale Projekte in ihren Einsatzstellen zu initiieren. Der erfolgreiche Verlauf und die große bundesweite Nachfrage führten zu einer ersten Verlängerung bis August 2018. In der zweiten Projektphase ging es darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das „FSJ-digital“ bundesweit im Rahmen eines regulären FSJ angeboten werden kann. Im Mittelpunkt der derzeit laufenden und bis Ende August bzw. Dezember 2020 andauernden dritten Projektphase steht die bundesweite Ausund Weiterbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Verbreitung der im „FSJ-digital“ erprobten Bausteine in allen bestehenden Formaten der gesetzlich geregelten Freiwilligendienste. Die Projekte werden gern. Nr. II.4.d. der Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste (RL-JFD) als Einzelprojekte gefordert. Zur aktuellen Förderung im Einzelnen:

Durchführung Proiektbezeichnung Förderhöhe

2018

2019

2020
Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur & Kulturpädagogik e. V. „Netzwärts“
29.013 €
122.836 € 98.251 €
Generalsekretariat des DRK „Freiwillig + digital – Bundesweite Verbreitung“
32.801 €
83.047 € 53.157 €
Generalsekretariat des DRK – umgesetzt durch DRK-Landesverband in Sachsen-Anhalt „Freiwillig + digital – Vertiefung in Sachsen‑ Anhalt“ 7.900 € 21.895 € 14.070 €

Fördermöglichkeiten, die darüber hinaus explizit auf den Fokus Digitalisierung zugeschnitten sind, existieren in den Bereichen der Jugendfreiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr und Internationaler Jugendfreiwilligendienst) sowie des Bundesfreiwilligendienstes nicht.

Frage: Welche Projekte zum Einsatz von Legal Tech als Staatliche Dienstleistung gibt es und welche sind von der Bundesregierung geplant?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom Dezember 2019:

Die Bundesregierung plant derzeit keine Projekte zum Einsatz von Legal Tech als staatliche Dienstleistung.

Frage: Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung eine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Chatbots als Alternative zu einer anwaltlichen Rechtsberatung, und wenn nicht, erwägt die Bundesregierung die Schaffung einer rechtlichen Grundlage?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom Dezember 2019:

Spezifische gesetzliche Regelungen für den Einsatz von Chatbots in der Rechtsberatung existieren nicht. Es gelten insoweit die allgemeinen Regelungen des Rechtsdienstleistungsrechts und des Berufsrechts der rechtsberatenden Berufe. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beobachtet die Entwicklung, insbesondere, ob und inwieweit aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung im Rechtsdienstleistungsmarkt gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Derzeit ist die Notwendigkeit für spezifische gesetzliche Regelungen betreffend den Einsatz von Chatbots in der Rechtsberatung jedoch nicht ersichtlich.

Frage: Ist die Bundescloud IPv6-fähig?

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 30. Dezember 2019:

Ja.

Frage: Welche Softwarebestandteile unter freier Lizenz wurden bei dem in der Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda am 13. November 2019 von Annegret Kramp-Karrenbauer erwähnten („sicheren WhatsApp“) Messenger für die Bundeswehrkommunikation verwendet, und ist eine Nutzung dieser Kommunikationslösung in anderen Bereichen des öffentlichen Sektors denkbar?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 19. Dezember 2019:

Die Bundeswehr (Bw) verfolgt das Ziel, auf dienstlichen Endgeräten einen für verschiedene Sicherheitsanforderungen geeigneten MessengerDienst bereit zu stellen, der auch die Anforderungen für einen Austausch von Informationen der Einstufung VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH erfüllt. Perspektivisch soll dieser Messenger auch einen sicheren ressortübergreifenden Informationsaustausch ermöglichen. Dazu untersucht das Bundesministerium der Verteidigung die Open-SourceSoftwarelösung „Matrix“ in einem Piloten „BwMessenger“.

Alle Softwareanteile dieses Open-Source-Messengers basieren auf freien Lizenzen (Apache License 2.0). Die wesentlichen Bestandteile sind:

  • Client-Anteil (Riot für Android und Web-Browser),
  • Server-Anteil (Synapse und Sydent).

Der „BwMessenger“ hat nach derzeitiger Einschätzung nicht nur das Potenzial für einen flächendeckenden Einsatz in der Bundeswehr, sondern auch das Entwicklungspotenzial für eine ressortübergreifende Lösung. Gemeinsames Ziel der Bundesregierung ist die sichere, ressortübergreifende Nutzung von Messenger-Diensten. Die Bundesregierung koordiniert ihre diesbezüglichen Aktivitäten im Rahmen einer ressortübergreifenden Facharbeitsgruppe, in der auch Messenger-Lösungen anderer Ressorts betrachtet werden. Die geplante Einführung des „BwMessenger“ wird in diesem Rahmen – ebenso wie ein Pilot des Bundeskanzleramtes auf der Basis der OpenSource-Lösung „Wire“ – durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik begleitet.

Frage: Welche Domains, die vom Bund genutzt werden, sind unter der Top Level Domain „org“ registriert, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem geplanten Verkauf der TLD durch die Internet Society (ISOC) an einen privaten Investor?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 16. Dezember 2019:

Die Bundesregierung beobachtet das laufende Verkaufsvorhaben der Top Level Domain „.org“ durch die Internet Society (ISOC) an die USInvestmentgesellschaft Ethos Capital und wird die weiteren Entwicklungen – auch in Bezug auf die durch die Bundesregierung genutzten .orgDomains – genau prüfen. Als Anlage beigefügt ist eine Aufstellung der durch die Bundesregierung einschließlich der Geschäftsbereichsbehörden genutzten .org-Domains. Dieses Dokument wurde als VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) eingestuft. Begründung: Bei der gefragten Auflistung von .org-Domains handelt es sich um eine bislang öffentlich nicht verfügbare Information. Nach Einschätzung der Bundesregierung bestehen bezüglich einer öffentlichen Herausgabe nicht unerhebliche Sicherheitsbedenken, da nachteilige Auswirkungen auf Belange der Sicherheit der Informationstechnik der Bundesverwaltung zu erwarten sind. Insbesondere könnten aggregierte Informationen über von der Bundesregierung genutzte Domains geeignet sein, um einen erfolgreichen Angriff auf die Informationstechnik des Bundes – beispielsweise „DNS-Hijacking“ und „DDoS“-Angriffe – zu ermöglichen oder zumindest entscheidend zu erleichtern. Überdies wäre es Angreifern mit Zugang zu einer umfangreichen Aufstellung von Domains der Bundesverwaltung leichter möglich, systematisch Angriffe auf diese Domains durchzuführen oder gezielt nach Schwachstellen in der Informationstechnik des Bundes zu suchen zum Zweck diese auszunutzen. Mit der öffentlichen Verfügbarkeit von vollständigen Domainlisten der Bundesverwaltung steigt die Wahrscheinlichkeit für derartige Szenarien. Um diesen Sicherheitsbedenken angemessen Rechnung zu tragen, ist die vorgenommene Einstufung unumgänglich. Der gewählte Geheimhaltungsgrad ist ferner angemessen, da einerseits der parlamentarische Informationsanspruch vollständig gewahrt wird, die dargestellten Gefahren einer Veröffentlichung der Domainliste allerdings ausgeräumt werden.*

* Die Bundesregierung hat einen Teil der Antwort als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen weiden.

Frage: Plant das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine Arbeitsgruppe zur Ermöglichung eines Zugriffs auf verschlüsselte MessengerKommunikation einzurichten, und falls ja, was ist ihr geplanter Aufgabenbereich?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 10. Dezember 2019:

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat plant nicht, eine Arbeitsgruppe zur Ermöglichung eines Zugriffs auf verschlüsselte Messenger-Kommunikation einzurichten.

Frage: Bei welchen Punkten des ursprünglichen Entwurfs des „Contract for the Web“ hat sich die Bundesregierung mit welchen Begründungen (EU-Recht), deutsches Recht, Sonstige) für eine Änderung eingesetzt?

Antwort des Staatsministers Dr. Hendrik Hoppenstedt vom 5. Dezember 2019:

Die Bundesregierung begrüßt die globale Initiative „Contract for the Web“ der World Wide Web Foundation (WWW-Foundation). Der ursprüngliche Entwurf bestand aus neun Kernprinzipien, davon drei, die an Regierungen adressiert sind. An diesen Kernprinzipien gab es keine Änderungen. Zudem hat die WWW-Foundation nun in einem umfangreichen Prozess unter Einbindung aller Interessengruppen detailliertere Unterpunkte erarbeitet, die die Bundesregierung zur Kenntnis nimmt. Die Bundesregierung wird sich auch künftig für die Prinzipien einsetzen und mit wichtigen Partnern und Akteuren im Dialog bleiben.