Pressemitteilung

Nach 20 Jahren Planung und erfolglosem Rollout von Vorgängervarianten startete am 15. Januar 2025 der Test der sogenannten „ePA für alle“, der elektronischen Patientenakte 3.0, in vorerst knapp 300 ausgewählten Praxen in Hamburg, Franken und NRW. Ob der geplante bundesweite Rollout wie geplant im Februar starten soll, steht aktuell in den Sternen, nachdem Ende Dezember aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs verschiedene Sicherheitslücken öffentlich präsentiert wurden, die theoretisch einen illegitimen Zugriff auf alle künftigen etwa 70 Mio. Patientenakten ermöglichen könnten. Auf diverse Fragen der Bundestagsabgeordneten der Linken, Anke Domscheit-Berg, antwortete die Bundesregierung entweder gar nicht, ausweichend, oder irritierend.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:

„Die Antworten der Bundesregierung auf meine Fragen zeigen, dass das Gesundheitsministerium (BMG) immer noch nicht bereit ist, sich ehrlich zu machen und transparent mit dem anhaltend mangelnden Sicherheitsniveau der ePA umzugehen. Dazu gehört, auf klare Fragen auch vollständig und verständlich zu antworten, statt unliebsame Fragen einfach zu ignorieren und bei anderen verklausuliert um den heißen Brei herumzureden. Das ist schlechter Führungsstil und eine Missachtung parlamentarischer Verfassungsrechte.

Bei einem Großprojekt mit hochsensiblen Gesundheitsdaten eines Großteils der Bevölkerung, das nur erfolgreich sein kann, wenn die Daten sicher und das Vertrauen der Patient:innen hoch ist, muss man gerade Probleme und IT-Sicherheitsrisiken transparent kommunizieren und das findet weiterhin nicht statt. Wenn Patient:innen aber immer wieder erleben, dass Minister Lauterbach die ePA als sicher anpreist, während Schlagzeilen von erschütternd einfach auszunutzenden Sicherheitslücken berichten, wie die Übertragung wichtiger Identifikationsdaten ohne Verschlüsselung und das einfache Hochzählen von Kartennummern, dann wird jedes Mal Vertrauen in die ePA zerstört und werden Menschen sie nicht nutzen wollen, die von ihr profitieren könnten. Ich fühle mich inzwischen als Patientin nur noch auf den Arm genommen, wenn mir das BMG selbst jetzt noch antwortet, dass Deutschland eine der sichersten Infrastrukturen im Gesundheitswesen in Europa habe.

Viel sagt auch der Fakt, dass meine Frage nach den konkreten Forderungen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) zur neuen ePA komplett unbeantwortet blieb, wohl weil es sonst peinlich würde für die Bundesregierung, denn diese Forderungen wurden schon im Sommer gestellt und offensichtlich ignoriert. Leider wurde das Veto-Recht von BSI und BfDI bei der ePA zugunsten eines bloßen Rechts auf Anhörung aufgehoben, das BMG kann sie daher einfach ignorieren und ihre Forderungen schlicht unter den Teppich kehren.

Auffällig ist auch die fehlende Antwort auf meine Frage, ob das BSI auch Geheimnisträger:innen mit sensiblen Gesundheitsdaten die Nutzung der ePA zum Zeitpunkt ihrer Einführung empfehlen würde. Angesichts der extrem hohen Bedrohungslage durch fremdstaatliche Akteure ist das eine wichtige Frage, zumal das BMG behauptet, dass Risiken fremdstaatlicher Akteure im Sicherheitsgutachten vom Fraunhofer SIT berücksichtigt wurden, während man in diesem Gutachten das genaue Gegenteil davon lesen kann, nämlich dass der Auftraggeber gematik, dessen Mehrheitsgesellschafter das BMG ist, diese Risikobetrachtung nicht relevant fand, weshalb sie ausgeklammert wurde.

Leider löst diese ePA ihr Nutzenversprechen nicht ein, da sie nur mit rudimentären Funktionen kommt, gleichzeitig sind die Risiken für die darin gespeicherten Daten zwar hoch, aber Patient:innen völlig ungenügend darüber informiert. Dabei erfordert gerade der Paradigmenwechsel von der Einwilligungslösung zur Widerspruchslösung höchste Transparenz über den Nutzen und die Risiken für alle – ähnlich der Beipackzettel bei Medikamenten – damit eine informierte Entscheidung für oder gegen die Nutzung überhaupt getroffen werden kann.

Wenn die „ePA für alle“ nicht mit Datenskandalen zum Rohrkrepierer werden soll, muss Minister Lauterbach endlich klar und offen kommunizieren und den Flächenrollout per Opt Out so lange verschieben, bis die Angriffsrisiken auch durch fremdstaatliche Akteure sorgfältig evaluiert wurden, alle aktuell bekannten Sicherheitslücken tatsächlich geschlossen wurden – technische und organisatorische – und sichergestellt ist, dass alle Patient:innen tatsächlich umfassend über den Nutzen und die Risiken der „ePA für alle“ informiert sind. Eine Augen-zu-und-durch-Strategie aus Gründen der Wahlkampftaktik ist in Zeiten hybrider Kriegsführung und steigender Bedrohungsintensität jedenfalls indiskutabel.“

Weiterführende Links:

Antworten auf meine Schriftlichen Fragen rund um die Einführung der elektronischen Patientenakte an die Bundesregierung: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2025/01/4-schriftl-fragen-zur-epa/

  • Frage zur Aufklärung der Patient:innen zu Risiken der ePA und zur Evaluation des Informationsstands in der Bevölkerung
  • Frage zur fehlenden Berücksichtigung der Risiken durch fremdstaatliche Akteure im Sicherheitsgutachten von Fraunhofer und zur Empfehlung der ePA für Geheimnisträgerinnen
  • Frage zum konkreten Handlungsbedarf nach der Aufdeckung von Sicherheitslücken durch den CCC und zu einer möglichen Verschiebung des bundesweiten Rollouts oder eines Wechsels von Opt Out zurück zu Opt In
  • Frage zur Bewertung der nach Bekanntwerden der Sicherheitslücken durch den CCC veröffentlichten Maßnahmen der Gematik durch das BSI und zu den Forderungen der BfDI

Aufzeichnung des Vortrags beim 38C3 zu Sicherheitslücken der ePA: „Konnte bisher noch nie gehackt werden“: Die elektronische Patientenakte kommt – jetzt für alle! – media.ccc.de

Frage:

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nach Aussage des Leiters der Abteilung Secure Software Engineering, der die von der gematik GmbH beim Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT (Fraunhofer SIT) in Auftrag gegebene Sicherheitsstudie zum ePA System betreut hat, die gematik als Auftraggeberin entschieden hat, fremdstaatliche Akteure wegen fehlender Relevanz nicht in die Sicherheitsbetrachtung einzubeziehen, obwohl das Fraunhofer SIT in eben dieser Studie selbst angibt, dass fremdstaatliche Akteure sowohl über hohe finanzielle, als auch über hohe technische Ressourcen verfügen und daher mit „hoher Relevanz“ zu bewerten wären (vgl. Sicherheitsanalyse des Gesamtsystems ePA für alle, www.gematik.de/media/gematik/Medien/ePA_fuer_alle/Abschlussbericht_Sicherheitsana-
lyse_ePA_fuer_alle_Frauenhofer_SIT.pdf, S. 22 und www.zeit.de/digital/datenschutz/2024-12/elektronische-patientenakte-it-sicherheit-datenschutz-geheimdienste), und würden die Bundesregierung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vor diesem Hintergrund auch Geheimnisträgerinnen und Geheimnisträgern, vor allem solchen mit besonders sensiblen Gesundheitsinformationen, die Nutzung der elektronischen Patientenakte 3.0 angesichts der bestehenden Risikolage mit hybrider Kriegsführung, u. a. durch staatliche Akteure aus Russland, zum Zeitpunkt ihrer Einführung empfehlen?

Antwort:

Fremdstaatliche Akteure und deren Angriffsvektoren werden sowohl im Gutachten vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie als auch in den Sicherheitsanalysen der gematik berücksichtigt. Den im Bereich der Telematikinfrastruktur bestehenden Bedrohungen wird bereits wirkungsvoll entgegengewirkt. Technisch werden derzeit weitere Sicherheitskomponenten eingebaut, die internationalen Angreifern das massenhafte Abgreifen von Daten unmöglich machen. Im europäischen Vergleich verfügt Deutschland damit über eine der sichersten Infrastrukturen im Gesundheitswesen überhaupt, welche unter Einbeziehung der
obersten Sicherheits- und Datenschutzbehörden konzipiert wurden.

Frage:

Wie plant die Bundesregierung bis zur Einführung der elektronischen Patientenakte 3.0 („ePA für alle“) alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger analog zu Beipackzetteln von Medikamenten so über Risiken und Einschränkungen in den Funktionen und für die informationelle Selbstbestimmung der ePA 3.0 zu informieren, dass diese eine tatsächlich informierte Entscheidung für oder gegen die Nutzung der ePA 3.0 treffen können, wie es der Verbraucherzentralen Bundesverband am 5. Dezember 2024 öffentlich forderte (www.vzbv.de/pressemitteilungen/elektronische-patientenakte-krankenkassen-informieren-unzureichend), und plant die Bundesregierung zu evaluieren, ob sich zum Zeitpunkt der Einführung der ePA 3.0 in der Opt-Out Variante die betroffenen Versicherten ausreichend informiert sehen (vgl. Insights-Bericht der Gematik „Status quo „ePA für alle“, Ein Stimmungsbild vor dem Rollout 2025“ vom 10. Dezember 2024, wonach noch im Oktober 2024 erst 34 Prozent der Bevölkerung laut einer repräsentativen Befragung angaben, ausreichend über die ePA für alle informiert zu sein und 41 Prozent der Befragten die ePA noch nicht einmal dem Namen nach kannten: www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-atlas/einblicke/insights)?

Antwort:

Die Krankenkassen als Anbieter der elektronischen Patientenakte (ePA) sind gesetzlich verpflichtet, alle Versicherten umfassend sowie gemäß § 343 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu informieren, bevor eine ePA zur Verfügung gestellt wird. Die gesetzlich vorgesehenen Pflichtinformationen sollen allen Versicherten die Möglichkeit für eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und fundierte Entscheidung über die Nutzung der elektronischen Patientenakte bieten. Die Information aller gesetzlich Versicherten durch die Krankenkassen muss bis sechs Wochen vor der Einführung der ePA für alle, die am 15. Januar 2025 eingeführt wird, erfolgt sein. Die Überwachung und die Einhaltung der Vorgaben obliegt den zuständigen Aufsichtsbehörden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass alle gesetzlich Versicherten informiert wurden und sich auch weiterhin bei ihren Krankenkassen informieren können.


Um alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Leistungserbringenden, möglichst gut zu informieren und auf die ePA vorzubereiten, ist am 30. September 2024 die Informations- und Fachkampagne des Bundesministeriums für Gesundheit gestartet. Aufgrund der bundesweiten Kampagne ist davon auszugehen, dass die Aufklärung und Information aller Versicherten weiter gesteigert werden konnte. Bis zum Start der ePA für alle am 15. Januar 2025, und auch darüber hinaus, wird die Bundesregierung weiterhin auf verschiedenen Wegen die Versicherten über die ePA für alle informieren.

Frage:

Welchen konkreten Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung nach dem Vortrag zu Sicherheitsrisiken bei der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0 auf dem 38C3 in Hamburg am 27. Dezember 2024 in Bezug auf diese Sicherheitsrisiken (bitte für jede/s genannte Risiko/Sicherheitslücke den jeweiligen Handlungsbedarf spezifizieren, bzw. mit nein antworten, wo es keinen gibt), und hält sie vor dem Hintergrund dieser Gesamtrisiken entweder eine Verschiebung der Einführung der ePA 3.0 für alle (mit Opt-out-Möglichkeit) oder einen Wechsel auf Einführung der ePA 3.0 nach dem bisher geltenden Freiwilligkeitsprinzip (Opt-In) zum aktuell geplanten Zeitpunkt für denkbare Szenarien (ggf. auch eine Kombination beider Szenarien), um die Folgen möglicher Sicherheitsrisiken für Nutzende der ePA für alle zu minimieren?

Antwort:

Die Bundesregierung nimmt die durch den Chaos Computer Club (CCC) veröffentlichten Hinweise zur Sicherheit der elektronischen Patientenakte (ePA) sehr ernst. Die vom CCC beschriebenen Probleme sind länger bekannt und werden gelöst. Darüber hat sich das BMG auch vor dem Chaos Communication Congress (38C3) mit dem CCC ausgetauscht. Das BMG und die gematik stehen insbesondere im intensiven Austausch mit den zuständigen Sicherheitsbehörden wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und es wurden bereits technische Lösungen zum Unterbinden der Angriffsszenarien konzipiert, deren Umsetzung jeweils rechtzeitig abgeschlossen sein wird. Für die ab 15. Januar 2025 startende Pilotphase bedeutet dies, dass zunächst nur die in der Modellregion teilnehmenden und explizit gelisteten Leistungserbringer („Whitelisting“) auf die ePA der Versicherten zugreifen können.


Vor dem bundesweiten Rollout bei den Leistungserbringern werden weitere technische Lösungen umgesetzt und abgeschlossen sein. Dazu gehört insbesondere, dass organisatorisch sowohl die Prozesse zur Herausgabe als auch zur Sperrung von Karten sowie technisch das VSDM++-Verfahren nachgeschärft werden. Gleichzeitig werden zusätzliche Überwachungsmaßnahmen wie Monitoring und Anomalie-Erkennung implementiert. Somit steht weder dem Start in den Modellregionen zum 15. Januar 2025 noch dem darauffolgenden bundesweiten Rollout nach Umsetzung der Maßnahmen etwas entgegen. Die ePA für alle kann sicher von Praxen, Krankenhäusern, Apotheken sowie Patientinnen und Patienten genutzt werden.

Frage:

Sind die von der gematik GmbH am 27. Dezember 2024 vorgeschlagenen Maßnahmen (vgl. www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-stellungnahme-zum-ccc-vortrag-zur-epa-fuer-alle) aus Sicht des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geeignet, um ein der Sensibilität von Gesundheitsdaten angemessenes Sicherheitsniveau beim Betrieb der elektronischen Patientenakte 3.0 zu erreichen, also eine Ausnutzung der in einem Vortrag auf dem 38C3 (38. Chaos Communication Congress ) in Hamburg am 27. Dezember 2024 beschriebenen Sicherheitslücken, die sämtlich in der Praxis mit z. T. sehr geringem Aufwand von Sicherheitsforschenden ausgenutzt werden konnten, künftig zu verhindern, und welche konkreten Forderungen stellte ggf. die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit seit August
2024 bis 30. Dezember 2024 im Zusammenhang mit der Sicherheit der elektronischen Patientenakte 3.0 bezogen auf den Zeitpunkt ihrer Einführung an die Bundesregierung oder an die von ihr als Mehrheitsgesellschafterin kontrollierte gematik, nachdem die gematik und damit auch die Bundesregierung als ihre Mehrheitsgesellschafterin über diverse Sicherheitsrisiken informiert worden war?

Antwort:

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war und ist eng in die Abstimmung mit der gematik eingebunden. Die von der gematik vorgeschlagenen Maßnahmen werden vom BSI als geeignet angesehen.

Von September bis Dezember 2024 fanden mehrere Termine zwischen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), dem BSI und der gematik zur Bewertung des Risikos im Zusammenhang mit der dargestellten Schwachstelle statt. Hier wurde vornehmlich die Wirksamkeit der bereits getroffenen Maßnahmen sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit besprochen. Zusätzlich war die BfDI dauerhaft in die regelmäßige Abstimmung zum Sicherheitskonzept mit gematik und BSI eingebunden.

Antworten der Bundesregierung im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung, für den von der KI-Verordnung der EU (KI: Künstliche Intelligenz) wegen nationaler Zuständigkeit ausgenommenen, aber dennoch hochsensiblen Militärbereich den Einsatz von KI mit eigenen Vorschriften und Richtlinien zu regeln (bitte eventuelle Pläne inklusive Zeitrahmen näher beschreiben oder begründen, falls die amtierende Bundesregierung keine Notwendigkeit für derartige Regeln sieht), und in welcher Weise könnte und sollte eine parlamentarische und öffentliche Kontrolle ermöglicht werden hinsichtlich der Anwendung sowie der Evaluation der Wirksamkeit dieser Regeln und allgemein hinsichtlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung?“

Antwort der Bundesregierung vom 06.12.24:

„Die Bundesregierung bekennt sich zur verantwortungsvollen Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im militärischen Bereich und setzt sich auf internationaler Ebene aktiv dafür ein, entsprechende Normen zu setzen und zu implementieren. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) ist die Nutzung von KI seit 2019 konzeptionell geregelt und mit Vorschriften hinterlegt. Diese werden regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben. Eine Kontrolle der Exekutive und der von ihr in Kraft gesetzten Vorschriften sowie der von ihr vorgenommenen Handlungen findet durch Parlament und Öffentlichkeit entlang der dafür verfassungsrechtlich vorgesehenen Möglichkeiten statt. Mit dem vom BMVg jährlich veröffentlichten „Bericht zur Digitalen Transformation des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung“ werden der Deutsche Bundestag und die Öffentlichkeit sowohl über den Stand der Digitalen Transformation des GB BMVg im Allgemeinen als auch über konkrete Schwerpunktthemen und innovative Digitalisierungsaktivitäten, wozu auch KI zählt , informiert.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Wie wird erfasst beziehungsweise überprüft, ob im Nationalen Waffenregister als waffenbesitzend erfasste Personen verstorben sind und die Vorgaben des Waffengesetzes im Falle der Erbschaft (siehe www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente- Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/merkblatt_erbwaffen.pdf) eingehalten werden (bitte auch zuständige Organisationseinheit(en) angeben), insbesondere dann, wenn durch die Erben kein waffenrechtliches Bedürfnis geltend gemacht werden konnte, und die geerbten Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem durch speziell eingewiesene Inhaber einer Waffenherstellungs- oder einer Waffenhandelserlaubnis oder durch entsprechend bevollmächtigte Mitarbeiter zu sichern sind und die erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen ist (§ 20 Abs. 3 Satz 2 des Waffengesetzes – WaffG), und welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu möglichen Größenordnungen verstorbener waffenbesitzender Personen beispielsweise durch Kenntnis von Stichprobenabfragen im Rahmen des National- Once-Only-Technical-Systems (NOOTs) und der Steuer-ID?“

Antwort der Bundesregierung vom 06.12.24:

„Der Vollzug des Waffengesetzes (WaffG) ist Ländersache. Die Meldebehörde übermittelt den Tod eines Erlaubnisinhabers nach § 44 Abs. 2 WaffG an die zuständige Waffenbehörde oder die Waffenbehörde erhält selbst Kenntnis vom Versterben der Person. Die Waffenbehörde speichert das Sterbedatum nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. i des Waffenregistergesetzes im Nationalen Waffenregister. Die Einhaltung des § 20
WaffG (Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls) wird durch die Waffenbehörden gesichert. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zur Anzahl verstorbener waffenbesitzender
Personen im Nationalen Waffenregister. Diese Zahl ist weder Bestandteil der Monatsstatistiken des Nationalen Waffenregisters, noch wurde diese Zahl im Rahmen des Pilotprojektes zur Registermodernisierung im Nationalen Waffenregister erhoben.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Warum sind diverse organisatorische Strukturen, darunter das Dateninstitut, das Beratungs- und Evaluierungszentrums für Künstliche Intelligenz (BEKI), die Algorithmenbewertungsstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (ABOS) und die Zentrale Stelle für die Erkennung ausländischer Informationsmanipulation (ZEAM) zum Teil schon seit mehreren Jahren „im Aufbau“ (bitte begründen, warum dieser Prozess so viel Zeit beansprucht), und wann sollen sie jeweils tatsächlich in ihrer finalen Rechtsbeziehungs-weise Organisationsform offiziell die Arbeit aufnehmen und nicht mehr nur „im Aufbau“ oder „in Gründung“ sein (bitte jeweils geplanten Zeitpunkt zum finalen Ausbau und die geplante Rechts- beziehungsweise Organisationsform angeben)?“

Antwort der Bundesregierung vom 08.11.24:

„Der zur Schaffung des Dateninstituts („DI“) für Deutschland gewählte Vergabeprozess eines sog. Wettbewerblichen Dialogs ist inzwischen weit fortgeschritten: Teilnahmewettbewerb, erste Dialogrunde und Überarbeitung der Vergabeunterlagen sind abgeschlossen, die Bieter überarbeiten derzeit ihre Lösungsvorschläge und nach einer oder maximal zwei weiteren Dialogrunden wird der Zuschlag erteilt und
unmittelbar anschließend – nach aktuellem Stand im Mai / Juni 2025 – die eigentliche Gründung vollzogen. In Form einer Verprobung hat die Arbeit des DI jedoch bereits vor dem Vergabeprozess begonnen, nämlich mit dem Start der vorgelagerten Use Cases eines offenen Datenmodells zur Long-Covid-Forschung (Form: Challenge, geleitet durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat [BMI]) und einem Testfeld und einer Konsultationsumgebung zur dezentralen Datennutzung in Energienetzen (In-House-Vergabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK] an die Deutsche Energieagentur). Die letztendliche Rechtsform des DI wird derzeit im o. g. Dialog ausgehandelt. Im Moment des Zuschlags wird vertraglich festgelegt sein, dass der Regelbetrieb des DI nach einer bestimmten Anzahl von Monaten nach Zuschlag aufgenommen sein muss. Details hierzu können aus vergaberechtlichen Gründen hier nicht mitgeteilt werden. Die Hintergründe zum zeitlichen Verlauf des Vorhabens wurden durch die federführenden Häuser BMWK und BMI in Abständen auch öffentlich kommuniziert, u. a. bei einer großen Kick-Off-Veranstaltung am 10. April diesen Jahres: Nachdem die Haushaltsmittel zeitweilig durch den Deutschen Bundestag gesperrt gewesen waren, mussten zunächst die o. g. gemäß Vorgaben der Gründungskommission vor die formelle Gründung zu ziehenden Use Cases gestartet und das taugliche Vergabeverfahren für die eigentliche Gründung er-
mittelt und vorbereitet werden, wozu auch zwei sogenannte Marktdialoge durchge-
führt wurden.


Mit dem Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz („BeKI“) im BMI soll eine zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für KI-Vorhaben in der Bundesverwaltung geschaffen werden. Das BeKI soll der Bundesverwaltung Expertise zur verantwortungsvollen Nutzung von KI in Form eines Beratungsangebots zur Verfügung stellen, gezielt den sektor- und ebenenübergreifenden Austausch und die Vernetzung rele-
vanter Stakeholder fördern sowie zukünftig zu Fortbildungsmaßnamen zu KI beraten und deren (Weiter-)Entwicklung anstoßen. Dabei wird auf bereits gewonnenen Erfahrungen aufgebaut und werden etablierte Strukturen und Formate einbezogen, um diese durch koordinative Unterstützung des BeKI zu stärken. Der Aufbau des BeKI erfolgt durch die im BMI eingerichtete Projektgruppe Künstliche Intelligenz (PG KI). Für die Wahrnehmung der Gesamtaufgaben der PG KI sind im Jahr 2024 elf Vollzeitäquivalente eingeplant. Um einen unmittelbaren Mehrwert für die Bundesverwaltung sicherzustellen, führt die Projektgruppe KI im Rahmen des Aufbaus des BeKI bereits mehrere Pilotinitiativen durch. Die Einrichtung des BeKI steht in Abhängigkeit verfügbarer Haushaltsmittel und Stellen. Ein weiterer Aufbau des BeKI ist beabsichtigt.

Die Algorithmenbewertungsstelle für Organisationen und Behörden mit Sicherheitsaufgaben („ABOS“) soll die Unterstützung der Bundessicherheitsbehörden bei Fragen zu KI-Regulierung, sowie qualitätsgesicherter und vertrauenswürdiger KI zentralisieren. Insbesondere soll die ABOS bei der Umsetzung der KI-Verordnung (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-24-2024-INIT/de/pdf (https://atpscan.global.hornetsecurity.com/…)) der EU im sicherheitsbehördlichen Bereich wichtige Aufgaben im Sinne eines Kompetenzzentrums übernehmen. Dies umfasst beispielsweise:

  • Zentrale Beratung und Unterstützung für Sicherheitsbehörden des Bundes be-
    züglich der Umsetzung der KI-Verordnung sowie weiteren Themen zu KI-Re-
    gulierung und qualitätsgesicherter KI
  • Erstellung allgemeiner / zentraler Leitlinien und Frameworks für die Umset-
    zung der KI-Verordnung bei Sicherheitsbehörden des Bundes
  • Beobachtung von relevanten nationalen und internationalen Gremien zu KI-
    Regulierung, insbesondere einschlägige Standardisierungsgremien

Die ABOS soll daher nicht mit Plattformen oder nur zu spezifischen Plattformen arbeiten, sondern betrachtet die Anforderungen und die KI-Systeme der Sicherheitsbehörden individuell und ganzheitlich. Der Aufbau und die Konzeption einer solchen Stelle wird bis 2025 aus dem Paket der Bundesregierung zur Konjunktur- und Krisenbewältigung aus dem Jahr 2020 finanziert.

Die Bundesregierung hat eine Projektgruppe zum Aufbau einer Zentralen Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation („ZEAM“) im BMI eingerichtet, die vom Auswärtigen Amt (AA), dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) und dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) unterstützt wird. Die Projektgruppe hat am 1. Juni 2024 ihre Arbeit aufgenommen. Die Schaffung einer ressort-übergreifenden Stelle zur Erkennung von ausländischer Informationsmanipulation ist ein wichtiger Schritt, um den Schutz unserer demokratischen Grundordnung in diesem Sinne nachhaltig zu stärken. Ein weiterer Aufbau der ZEAM ist beabsichtigt.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Soll das BeKI weiterhin wie ursprünglich geplant, Beratungen und Evaluationen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI im Bund leisten, für den Marktplatz KI Anwendungen im Bund verantwortlich und als Koordinierungsstelle für KI im Bund zuständig sein (bitte jeweils bestätigen oder eingrenzen für die genannten Aufgabenbereiche und gegebenenfalls weitere Aufgaben ergänzen), und wie grenzen sich genau die Aufgaben des BeKI vom KI-Kompetenzzentrum der Bundesdruckerei GmbH ab (bitte als tabellarische Gegenüberstellung)?“

Antwort der Bundesregierung vom 05.11.24:

„Mit dem im Aufbau befindlichen Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz („BeKI“) schafft das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eine zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für KI-Vorhaben in der Bundesverwaltung. Das BeKI soll der Bundesverwaltung Expertise zur verantwortungsvollen Nutzung von KI in Form eines Beratungsangebots zur Verfügung stellen, gezielt den sektor- und ebenenüber-greifenden Austausch und die Vernetzung relevanter Stakeholder fördern sowie zukünftig zu Fortbildungsmaßnamen zu KI beraten und deren (Weiter-)Entwicklung anstoßen. Das BeKI soll außerdem mit dem Markplatz der KI Möglichkeiten („MaKI“) eine Vernetzungsplattform für die Bundesverwaltung bilden und so einen transparenten Überblick über die bestehenden Projekte im Bereich der Künstlichen Intelligenz aufzeigen. Darüber hinaus koordiniert das BeKI das Angebot einer KI-Plattform zur Nutzung von Sprachmodellen (KIPITZ) und entwickelt KI-Leitlinien für die Bundesverwaltung. Im Rahmen der nationalen Umsetzung der KI-Verordnung und damit verbundener Marktüberwachungsstrukturen befindet sich der Aufgabenbereich Evaluation aktuell in Abstimmung.

Das KI-Kompetenz-Center der Bundesverwaltung (KI-KC) unterstützt bei der agilen Entwicklung nutzerzentrierter KI-Lösungen für und mit der Bundesverwaltung. Der Schwerpunkt der angebotenen Unterstützung liegt auf der technischen Umsetzungsdimension innerhalb von Proof-of-Values (PoVs) von KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung. Die an den PoV anschließende Produktentwicklung, beginnend mit Minimal Viable Products oder Piloten, liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches des KI-KC.

Tabellarische Darstellung „Abgrenzung der Aufgaben des BeKI vom KI-Kompetenz-Center“:

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Wie viele der als Erfüllungsaufwand in der jeweiligen gesetzlichen Grundlage genannten Personalstellen wurden für die seit Anfang 2024 der Bundesnetzagentur (BNetzA) neu übertragenen oder noch zu übertragenden Aufgaben, die spätestens ab 2025 ganz oder teilweise von ihr zu erfüllen sind, für den Haushalt 2025 als Bedarf angemeldet und dort berücksichtigt (siehe Übersicht der neuen Aufgaben in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/13317; bitte zu jeder neuen Aufgabe die dafür als Erfüllungsaufwand bestimmten, als Bedarf für den Haushalt 2025 angemeldeten und die dort berücksichtigten Stellen auflisten), und wie soll die BNetzA ihre neuen Aufgaben wahrnehmen, sollte es eine Diskrepanz zwischen dem Erfüllungsaufwand,den angemeldeten und den im aktuellen Haushaltsentwurf 2025 geplanten Haushaltsmitteln geben?“

Antwort der Bundesregierung vom 07.11.24:

„Die in der Bundestagsdrucksache 20/13317 genannten gesetzlichen Aufgaben sehen folgende stellenmäßige Haushaltsausgaben vor:

Für die EnWG-Novellen 2023 wurden im Haushalt 2024 bereits 15 Planstellen im Kapitel 0918 der Bundesnetzagentur (BNetzA) neu ausgebracht. Für das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), mit dem der Digital Service Act umgesetzt wurde, wurden im Haushalt 2024 15 Planstellen im Kapitel 0918 ausgebracht und darüber hinaus weitere 33 Planstellen wegen Aufgabenübergangs nach § 50 Bundeshaushaltsordnung vom Bundesamt
für Justiz an die BNetzA umgesetzt. Entsprechend des Haushaltsaufstellungsrundschreibens des BMF zum Bundeshaushalt 2025 und des Finanzplans bis 2028 wurden im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 keine neuen Planstellen und Stellen ausgebracht. Folglich hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – aufgrund der entsprechenden Vorgaben des BMF – auch keine neuen Planstellen oder Stellen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet. Ob im parlamentarischen Verfahren für den Haushalt 2025 neue Planstellen und Stellen ausgebracht werden und wenn ja, für welche Bereiche, obliegt der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers.


Aus einer möglichen Diskrepanz zwischen personellem Erfüllungsaufwand und etatisierten Stellen kann keine Schlussfolgerung auf die Aufgabenerfüllung gezogen werden. Häufig werden neue Aufgaben schrittweise umgesetzt, so dass nicht alle im Erfüllungsaufwand enthaltenen Stellen gleich zu Beginn zur Verfügung stehen müssen. Daher werden in der Regel neue Stellen in Tranchen über mehrere Haushaltsjahre ausgebracht. Ziel ist es dennoch immer, eine größtmögliche Effizienz in der Aufgabenwahrnehmung zu erreichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass sowohl kurz- und mittelfristig als auch langfristig den Aufgaben genügend Personalressourcen zugeordnet sind. Dazu wird der bestehende Aufgabenbestand auch einer regelmäßigen Aufgabenkritik unterzogen.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Mit wie viel Geld fördert der Bund immer noch Blockchain Vorhaben? Das fragte ich mich, als mir auffiel, dass laut Haushaltstitel „Innovative Anwendungen von Künstlicher Intelligenz“ auch Blockchain gefördert werden kann – das stand im Kleingedruckten. Man muss kein Techie sein, um zu verstehen, dass KI und Blockchain völlig unterschiedliche Dinge sind und so ein Haushaltstitel in die Irre führt. Beide Technologien haben aber eine Gemeinsamkeit: erst war Blockchain der heißeste Scheiß, danach wurde der Blockchain Hype Cycle vom Thema Künstliche Intelligenz abgelöst. Ich wollte genauer wissen, wieviel Fördergelder die Ampel-Regierung auch jetzt noch für die Förderung von Blockchain ausgibt, eine Technologie, die vor allem wegen ihres eklatanten Missverhältnisses von Nutzen zu unerwünschten Nebenwirkungen heftig kritisiert wurde und habe die Bundesregierung dazu befragt und danach, was sie zum nachhaltigen Erfolg bisher geförderter Blockchain-Projekte weiß. Die Antworten sind krass.

tl;dr:

  • 29 Mio Euro Fördergelder in 2024 für Blockchain Projekte, laut Bundesregierung, evtl. sogar mehr
  • 230 Vorhaben von 5 Ministerien, mehr als die Hälfte vom BMWK
  • Förderschwerpunkte: Mobilität, Energie, Lebensmittelindustrie, Wirtschaftsförderung (Industrie 4.0) und Bildung
  • Förderergebnis? Unbekannt! Keine Evaluation zur Weiterexistenz geförderter Blockchain-Projekte der letzten Jahre
  • Es geht um 215 Mio Euro Förderungen für Blockchain-Projekte der letzten Jahre
  • Evidenzbasierte Förderung findet nicht statt – ob Steuergeld sinnlos verbrannt wurde, interessiert den Bund nicht
  • Das Geld fehlt woanders, z.B. bei der Förderung des Open Source Ökosystems

Nachfolgend meine ausführliche Analyse der Antwort der Bundesregierung.

Am Ende dieses Beitrags gibt es noch Links zu:

  • den Antwort-Dokumenten im Original,
  • einem Zahlen, Daten, Fakten Dokument mit zusätzlichen Hintergrundinformationen („Analyse-Doc“),
  • einer Excel-Tabelle, damit ihr alle Zahlen nachvollziehen könnt (das Antwort-Dokument war ein unmöglich formatiertes pdf Dokument),

Förderung nach „Hype“ statt evidenzbasiert

Mit Fördergeldern können Regierungen steuernden Einfluss auf die Entwicklung von Technologien und Innovationen nehmen, sie können bremsen oder für Rückenwind sorgen. Deshalb ist es relevant, wie viel Fördergeld aus welchen Gründen für welche Technologien ausgegeben wird und ob die gewünschten Ziele damit erreicht werden. Seit Jahren stelle ich fest, dass nicht die Technologien gefördert werden, die tatsächlich von besonderer strategischer Bedeutung sind, sondern eine Förderung nach „Hype“ erfolgt, deren Sinnhaftigkeit nicht einmal überprüft wird. An bestimmte Technologien, die alle paar Jahre wechseln, werden völlig irrationale Erwartungen geknüpft, die plötzlich alle möglichen gesellschaftlichen Probleme lösen sollen, an deren Lösung die Regierungen bisher scheiterten. Das lässt Regierungen innovativ erscheinen, und übertüncht ihr flächendeckendes Versagen bei der realen Digitalpolitik. Die weiterhin erschreckende digitale Inkompetenz in politischen Führungsebenen dürfte außerdem eine realistische Bewertung der Technologie-Hype-Cycles verhindern.

Kein Monitoring: Ergebnis von über 200 Mio € Förderung für Blockchain bleibt Blackbox

Die Bundesregierung gab in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage zu, dass sie keinerlei Monitoring über die Nachnutzung von Förderprojekten im Rahmen kommerzieller Geschäftsmodelle durchführt. Dabei sollte gerade dann die Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen eine Rolle spielen, wenn es um Zuschussförderung der Wirtschaft geht. Es ist völlig klar, dass man auch mal ins Risiko gehen muss und nicht aus jeder Förderung ein tragfähiges privatwirtschaftliches Geschäftsmodell wird. Aber genauso klar ist auch, dass der Bund eine Verantwortung bei der Vergabe von Fördergelder hat, um einerseits ihre Verschwendung zu verhindern und andererseits ihre Wirkung zu maximieren. Diese Bewertung erfordert jedoch ein Monitoring bereits erfolgter Förderungen, damit für nachfolgende Haushaltsjahre eine Nachsteuerung erfolgen kann und aus Fehlern gelernt wird.

Die Folgen sind aber nicht nur sinnlos ausgegebenes Geld und falsche Signale in den Markt, sondern auch der schlichte Umstand, dass man einen Steuer-Euro nur einmal ausgegeben kann, jeder sinnfrei verbrannte Euro also an anderer Stelle fehlt, auch für strategisch wichtige Investitionsbedarfe.

Millionen und Milliarden für Hype Tech, Peanuts für Open Source

So ergab eine Kleine Anfrage von meiner MdB Kollegin Petra Sitte und mir (LINK) und meine aktuelle Schriftliche Frage an die Bundesregierung ein Fördervolumen von insgesamt ca. 250 Millionen Euro für Vorhaben mit Blockchain-Technologie seit 2017, davon entfielen 29 Millionen auf 2024. Laut meiner Kleinen Anfrage vom Juli 2024 (Link) wird die Nachfolge Hype Technologie Künstliche Intelligenz sogar mit 1,1 Milliarden Euro gefördert. Gleichzeitig sind Fördergelder für Open Source Infrastrukturen, die die digitale Souveränität stärken würden und einen positiven Impact sogar auf globale Tech-Ökosysteme haben könnten, viel zu gering. Die wenigen Millionen für den Souvereign Tech Fund sollten sogar für 2025 gekürzt werden, was nur im parlamentarischen Verfahren verhindert werden konnte.

Es ist höchste Zeit, dass Fördergelder sinnvoller vergeben werden, dass ihre Wirkung evaluiert wird und dass die Erkenntnisse dieser Evaluationen in die Planung neuer Förderprogramme einfließen. Eine Förderung von Technologien um ihrer selbst willen, wie durch den Haushaltstitel „Innovative Anwendungen von KI“, sollte es gar nicht geben, denn damit wird vor allem eine Hype-Technologie noch weiter gehyped. Und das verführt dazu, Förderanträge zu stellen für Zwecke, wo diese Technologie gar keinen Sinn macht. Besonders verrückt ist aber, dass sich dem genannten Haushaltstitel auch Ausgaben des BMDV in Höhe von mehr als 3,5 Millionen Euro für Blockchain-Vorhaben verbergen. Es widerspricht dem Anspruch an Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, wenn ein Titel Künstliche Intelligenz verspricht, aber Blockchain fördert.

230 Blockchain-Förderprojekte in 2024 – 85 mehr als 2022

Das Ausmaß der geförderten Blockchain Projekte überrascht, denn ihre Anzahl ist seit meiner letzten Kleinen Anfrage Anfang 2022 sogar von 145 auf 230 angewachsen, allerdings hat sich die Fördersumme deutlich reduziert, was aber auch daran liegen kann, dass es die zusätzlichen Milliarden für Konjunkturprogramme aus den letzten Jahren nicht mehr gibt.

Es fällt auf, dass in 2024 nur noch fünf Ministerien statt der zehn in 2022 Blockchain Vorhaben fördern, übrig geblieben sind und dass sich das Engagement zur Förderung von Blockchain sehr stark unterscheidet.

Das BMAS, BMG, BMI, BMJ und BMZ waren in der Kleinen Anfrage von 2022 noch mit Förderprojekten dabei, in 2024 nicht mehr.

1 Mio € für Digitale Identitäten mit Blockchain – ein Totes Pferd

Der Fokus der Förderung hat sich ebenfalls verschoben. Für die Förderung Digitaler Identitäten mit Blockchain-Bezug fließen in 2024 nur noch knapp eine Million Euro Steuergeld, es sind vor allem Mittel aus dem mehrjährigen Vorhaben „Schaufensterprojekte Digitale Identitäten“, das noch von der GroKo Regierung beschlossen wurde und insgesamt stattliche 50 Millionen Fördergeld verschlang. Mit der blockchain-basierten ID-Wallet hatte die Vorgängerregierung noch gewaltig Schiffbruch erlitten. Die ID-Wallet mit digitalem Führerschein sollte als Vorzeigeprojekt vor den Bundestagswahlen die Stimmung heben und musste stattdessen wegen irreparabler Sicherheitsprobleme nach wenigen Tagen eingestellt werden. Die Ampel setzt bei ihren neuen Konzepten für Digitale Identitäten nicht mehr auf Blockchain Konzepte und das ist auch gut so. Dass die Ampel beim Thema Digitale Identitäten trotzdem weiterhin den elektronischen Personalausweis vernachlässigt (seit Jahren wurde z.B. eine Marketingkampagne versprochen und fällt stets wegen Geldmangel aus) und bei der EUID gerade seltsame Wege geht, ist eine andere Geschichte… Was die verplemperten 50 Mio Fördergelder für Blockchain-IDs unterm Strich brachten (ich erwähnte es schon), das weiß die Ampel jedenfalls nicht und das interessiert sie auch null.

Weitere Millionen für Mobilität, Energie, Lebensmittelindustrie, Industrie 4.0 und Bildung

Ob tatsächlich alle 230 Projekte Blockchain enthalten, konnten wir nicht abschließend verifizieren. Für 23,7 Millionen der 29 Millionen Fördersumme ließ sich das durch die Vorhabenbeschreibung oder öffentliche Quellen bestätigen. Unsere Clusterung dieser zweifelsfreien Blockchain-Projekte ergab große Schwerpunkte der Förderung in den Branchen Mobilität und Verkehr (6 Mio €), bei Energiethemen (4 Mio), Lebensmittelindustrie (3 Mio) sowie für diverse Förderungen der Wirtschaft (4,8 Mio) vor allem mit Bezug auf Industrie 4.0 und den Bildungssektor (1,3 Mio). Die vollständige Projekt-Liste und unsere Cluster finden sich in den unten verlinkten Dokumenten.

Bei manchen Projekten fragt man sich schon, ob man da mit Gewalt einen use case erfinden wollte, wie z.B. bei einer Blockchain zur Rückverfolgbarkeit von eFuels. Manche sind so ungenau beschrieben, dass sie keinerlei Bewertung zulassen, z.B. „Anwendungen in der Luftfahrt“, die mit immerhin einer Viertelmillion Euro bezuschusst wurden, oder „Erschließung neuer Lieferketten für die Raumfahrt“ mit vergleichbarem Volumen.

Blockchain für: Energienetze, Schweine, Kartoffeln und Weiterbildungsbiographien

Blockchain-Anwendungen können in sehr spezifischen – ebenfalls geförderten – Bereichen sinnvoll sein, z.B. bei der Organisation von Energienetzen, die smart, verteilt und flexibel sind. Sie können Energiegenossenschaften oder Peer-to-Peer Energiehandel erleichtern und vielleicht sind auch die Projekte zum „Digitalen Zertifikatssystem der Kartoffel-Wertschöpfungskette“ oder zur „Rückverfolgbarkeit und Transparenz entlang der Wertschöpfungskette Schwein“ sinnvolle Anwendungen, das müßte eine spätere Evaluation feststellen, die es wahrscheinlich auch nicht geben wird. Für bestimmt überflüssig halte ich die „dezentrale Speicherung individueller Weiterbildungsbiographien“, deren Umsetzung mit einer Blockchain auch eine Viertelmillion Steuer-Euros verschlang. Auch die eine Million für das Projekt mit dem komplexen Titel: „KI-gestütztes personalisiertes und adaptives Lernangebot zur Förderung der Digitalkompetenz Lehrender in der Weiterbildung, das auf verteilten Plattformen stattfindet und mit fälschungssicheren Zertifikaten abschließt“ klingt nach Humbug. Ich kenne keinen einzigen Fall, wo ein Arbeitgeber ein fälschungssicheres Weiterbildungszertifikat sehen wollte und ganz gewiss gäbe es hinreichend sichere Alternativen, die mit erheblich weniger Ressourcenverbrauch auskommen.

Fazit

Von evidenzbasierter Förderpolitik ist die Bundesregierung weit entfernt. Das schmerzt, denn gerade wenn die Wirtschaft schwächelt, der soziale Zusammenhalt gefährdet ist und das Gemeinwohl ständig den Kürzeren zieht bei Haushaltsverhandlungen, ist eine kluge Haushaltsführung wichtig. Wir können uns nicht länger leisten, Geld zu verbrennen, das an kritischen Stelle fehlt. Es braucht dafür mehr Kompetenz und mehr Zurückhaltung bei der Förderung von Hype-Tech. Vielleicht sind ja manche der 230 geförderten Blockchain Projekte sogar sinnvoll, (zu) viele sind es aber vermutlich nicht. Denn das Verhältnis von Erfolg zu Misserfolg ist gerade bei Hype-Tech oft schlecht und ein Monitoring daher umso wichtiger. Aus möglichen Förderfehlern lernen will die Ampel-Regierung leider nicht. Das muss sich ändern.

Links:

Meine Frage:

Sind der Bundesregierung Berichte von Nutzern im Internet darüber bekannt (https://key.matiq.com/info/blog/dubious_credit_check), dass bei der Buchung eines Deutschlandtickets durch Privatpersonen mit Bezahlung im geforderten Lastschriftverfahren die Nutzenden zur Eingabe ihres Onlinebanking-Passworts auf Webseiten Dritter aufgefordert werden, obwohl diese Verfahrensweise den BSI-Empfehlungen zum Phishing-Schutz widerspricht, nämlich derartig vertrauliche Informationen nur in der jeweils üblichen Weise also etwa auf der Online-Banking-Website selbst einzugeben, nicht jedoch auf irgendwelchen Webseiten Dritter (https:// www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-der-Cyber-Kriminalitaet/SpamPhishing-Co/Passwortdiebstahl-durch-Phishing/Schutz-gegen-Phishing/schutz-gegen-phishing_node.html), und plant die Bundesregierung, bundesweit garantierte Alternativen zum Abo-Modell (beispielweise eine Monatskarte) anzuregen, die aufgrund der vollständigen Bezahlung beim Kauf keiner Bonitätsprüfung, so aber nach den genannten Berichten bisher, bedürfen, um eine Nutzung des Tickets auch durch Personen mit schlechterer Bonität zu ermöglichen?

Antwort der Bundesregierung:

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Einzelfälle im Sinne der Fragestellung vor. Das Deutschlandticket wird von den Ländern umgesetzt, der Bund unterstützt die Länder bei der Finanzierung. Für die Ausgabe des Deutschlandtickets gelten die Bedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Die Verkehrsunternehmen entscheiden eigenständig über die Vorgaben zur Identifizierung des Kunden beim Abschluss von Abonnements und über eine mögliche Bonitätsprüfung. Eine Zuständigkeit des Bundes ist hier nicht gegeben.

Antwort im Original:

Meine Frage:

Was ist der Grund für die Auswahl der umstrittenen Plattform X und gegen mögliche Alternativen für offizielle Livestreams, zum Beispiel beim Auswärtigen Amt für das Gespräch der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock mit dem indischen Außenminister Subrahmanyam Jaishankar am 10. September 2024 über das Konto @AuswaertigesAmt und am gleichen Tag ein Livestream auf dem Konto von @BMF_Bund, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission gegen X beziehungsweise deren Eigentümer und Milliardär Elon Musk wegen möglicher erheblicher Verstöße gegen den Digital Services Act ermittelt und Elon Musk die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock dergestalt kritisierte, dass er im September 2023 rassistische Verschwörungserzählungen von einer Herbeiführung eines “europäischen
Suizides” durch die Unterstützung von Seenotrettungs-NGOs durch die Bundesregierung sowie einen Wahlaufruf für die AfD bei Wahlen in Deutschland auf seiner Plattform X verbreitete ( www.fr.de/politik/gegen-baerbock-ministerium-verschwoerungserzaehlung-musk-schiesst-92552088.html), und wie häufig haben seit Übernahme von X durch Elon Musk Vertreter innen und Vertreter der Bundesregierung Accounts auf X
für Livestreams genutzt (bitte für die letzten acht Livestreams Datum, Account und Thema des jeweiligen Livestreams nennen)?

Antwort der Bundesregierung:

Zur Veröffentlichung von Livestreams der Bundesregierung werden verschiedene Plattformen genutzt. Die Nutzung der Plattform X für Livestreams der Bundesregierung erfolgt insbesondere aufgrund der Reichweite der jeweiligen X-Kanäle. Die Ansprache einer möglichst breiten Öffentlichkeit im Rahmen von Livestreams dient der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags des jeweiligen Ressorts, die Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Plattform X fortlaufend. Die Bundesregierung führt keine Statistik über die Nutzung ihrer Accounts auf X für Livestreams. Nach überschlägiger Schätzung liegt die Zahl der Nutzung von X für Livestreams seit Oktober 2022 im niedrigen dreistelligen Bereich. Darunter zuletzt:

Antwort im Original: