23.11.17 – Gesetzentwurf – Drucksache Nr. 19/93

Schwangerschaftsabbrüche sind zwar rechtswidrig, aber unter Bedingungen straffrei. Dennoch besteht ein Verbot für das Werben und Anbieten. AbtreibungsgegnerInnen nutzen diese widersprüchliche Rechtslage, um die Rechtswidrigkeit in den Vordergrund zu stellen. Am 24.11. steht deshalb eine Gynäkologin vor Gericht, die Schwangerschaftsabbrüche in ihrem Leistungskatalog aufführte. Notwendig ist deshalb, eine gesetzliche Klarstellung und die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen. (zum PDF)

03.11.17 – Antrag – Drucksache Nr. 19/31

Wer zu krank ist um zu arbeiten, muss bei der Erwerbsminderungsrente hohe Abschläge in kauf nehmen, häufig führt Erwerbsminderung direkt in die Armut. Mit diesem Antrag will DIE LINKE erreichen, dass diese Abschläge abgeschafft werden – und herausfinden, ob CSU und Grüne ihre Äußerungen im Wahlkampf einhalten: die CSU hat Verbesserungen angekündigt, die Grünen wollen die Abschläge abschaffen. (zum PDF)

03.11.17 – Antrag – Drucksache Nr. 19/30

Merkel und Schulz haben im Wahlkampf betont, dass für den Pflegenotstand eine Lösung gefunden werden müsse. Bessere Bezahlung und mehr Pflegekräfte seien notwendig. In diesem Antrag fordert DIE LINKE daher eine bundesweite verbindliche Mindestpersonalbemessung in den Krankenhäusern. (zum PDF)

03.11.17 – Antrag – Drucksache Nr. 19/29

Für die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, erhalten Mutter oder Vater zwei Entgeltpunkte in der Rente, das heißt: im Westen 62 Euro monatlich mehr Rente, im Osten knapp 60 Euro. Für jüngere Kinder gibt es drei Entgeltpunkte. Diese Ungerechtigkeit will DIE LINKE beenden, auch für die Erziehung vor 1992 geborener Kinder müssen drei Engeltpunkte anerkannt werden. Alle Kinder müssen dem Staat gleich viel wert sein. Und diese Leistung muss vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. (zum PDF)

26.10.17 – Gesetzentwurf – Drucksache Nr. 19/16

Durch die Grundgesetzänderung soll die Volksgesetzgebung auf Bundesebene eingeführt werden. Damit wird der dem Grundgesetz innewohnende Gedanke, dass die Bevölkerung der Souverän ist und die repräsentativ-parlamentarische Demokratie verstärkt. Bundesweite Volksentscheide wirken Politikverdrossenheit entgegen, machen Betroffene zu Beteiligten und aktivieren die Bürger*innen. Für mehr Mitbestimmung sollen alle Menschen ab 16 Jahren, die seit mind. 5 Jahren in Deutschland Leben wahlberechtigt sein. (zum PDF)

26.10.17 – Gesetzentwurf – Drucksache Nr. 19/15

Interessenvertretung gegenüber Politik, Parlament und Verwaltung ist zulässiger Bestandteil des politischen Systems. Dieser Austausch muss aber transparent sein. Das verpflichtende, sanktionsbewehrte Lobbyistenregister stellt dies sicher. Interessenvertreter*innen müssen gegenüber der/m Beauftragten angeben, wer wann und mit welchen Mitteln versucht Einfluss zu nehmen und welche Funktionsträger*innen getroffen wurden. Für Gesetzesvorlagen gibt es einen legislativen Fußabdruck über die Einflussnahme. (zum PDF)