Parlamentarische Initiativen von Lorenz Gösta Beutin, Caren Lay, Gesine Lötzsch, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Michel Brandt, Jörg Cezanne, Anke Domscheit-Berg, Sylvia Gabelmann, André Hahn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Pascal Meiser, Amira Mohamed Ali, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Norbert Müller, Alexander S. Neu, Thomas Nord, Victor Perli, Ingrid Remmers, Bernd Riexinger, Petra Sitte, Kirsten Tackmann, Jessica Tatti, Kathrin Vogler, Andreas Wagner, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann, 13. Februar 2019

13.02.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/7703

Der Kohleausstieg muss per Gesetz kommen, er geht nur sozial. Die Empfehlungen der Kohlekommission der Bundesregierung liegen seit Januar 2019 vor. DIE LINKE befindet ein Ende der Kohleverstromung wie vorgeschlagen bis 2038 für klimapolitisch nicht ausreichend, weil nicht konform mit Pariser Klimaabkommen. Die Energiekonzerne dürfen nicht mit Milliardenzahlungen entschädigt werden. Beschäftigung muss gesichert werden, der Strukturwandel verbindlich sein. Dörfer dürfen nicht abgebaggert werden.

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Parlamentarische Initiativen von Niema Movassat, André Hahn, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Jan Korte, Amira Mohamed Ali, Norbert Müller, Petra Pau, Martina Renner, Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Katrin Werner, Sabine Zimmermann, 13. Februar 2019

13.02.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/7704

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verfehlt seinen Zweck und erfordert dringende Änderungen. Er führt zu einer erheblichen Einschüchterung der alltäglichen Arbeitspraxis von Betriebsräten, Journalist*innen und Whistleblower*innen.

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Bild: XoMEoX, „SOS„, CC-BY 2.0

Vergangenes Jahr lernte ich an der Technischen Hochschule Brandenburg die Macher der App NotrufPlus kennen. NotrufPlus ist eine der ersten Apps, die es Menschen mit und ohne Behinderung ermöglicht, einen barrierefreien Notruf an die nächstgelegene Leitstelle abzusetzen. In Deutschland gibt es bisher nicht einmal einen SMS-Notruf, den Gehörlose statt eines 110 Anrufes nutzen können.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat in den vergangenen zwei Jahren mit fast 200.000 Euro die Entwicklung einer anderen Notruf-App finanziert. Weil das Ergebnis völlig intransparent war, fragte ich mit einer Kleinen Anfrage nach. Die Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums offenbart einen Fall von Steuergeldverschwendung, denn es war nie geplant, eine App für den Einsatz im realen Leben zu entwickeln. Dafür sei der Bund auch gar nicht zuständig, sondern Länder und Kommunen. Man wollte nur die Machbarkeit zeigen. Das wurde leider nicht erreicht, denn auf meine Frage, ob die App europäische Standards zur Barrierefreiheit erfüllt, hieß es lapidar, nein, das hätte die Entwicklung zu sehr verlängert. Dabei sind öffentliche Stellen dazu verpflichtet, alle digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Nutzerinnen und Nutzer, die so eine App am dringendsten benötigen, weil sie eben nicht einfach 110 anrufen können, wurden einfach vergessen. Auch im europäischen Ausland ist die App des BMWi nicht einsetzbar. 200.000 Euro sind sinnlos verbrannt worden. Die Machbarkeit wurde nicht durch das BMWi, sondern durch den NotrufPlus in Brandenburg an der Havel nachgewiesen.

Screenshot der App Notruf.Plus
Bildnachweis: Notruf.Plus

Ein Entwickler der App NotrufPlus wurde kürzlich mit dem Preis „Ehrenamtler des Monats“ ausgezeichnet, weil diese hervorragende Anwendung unter Einbeziehung von Behindertenverbänden ganz ohne große Budgets entwickelt wurde. In der Region wird die App schon im Pilotbetrieb eingesetzt, die Einsatzleitstellen der Stadt Brandenburg machen dabei mit. Natürlich ist NotrufPlus barrierefrei, denn das war ein Hauptziel. Die App funktioniert (potenziell) nicht nur in ganz Deutschland, sondern auch in anderen Ländern der EU und leitet einen Notruf mit den genauen GPS-Koordinaten des Anrufenden, auf Wunsch auch mit persönlichen Daten, wie Vorerkrankungen oder Blutgruppe, an die nächstgelegene Leitstelle weiter. Es können Textnachrichten, Sprachnachrichten, Fotos und Videos übertragen werden. Es macht mich stolz, dass diese nützliche Anwendung aus meinem Wahlkreis kommt und ich hoffe, sie findet bald Verbreitung darüber hinaus. Kommunen und Länder könnten sie sofort nutzen.

Parlamentarische Initiativen von Petra Pau, André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dagdelen, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Martina Renner, Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Kirsten Tackmann, 30. Januar 2019

30.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/7357

Politisch motivierte Kriminalität-rechts ist ein wichtiger Indikator für das Agieren der extremen Rechten in der Bundesrepublik. Wir erfragen die pmk-rechts-Zahlen monatlich und stellen so eine regelmäßige Dokumentation sicher.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7772 vor. Antwort als PDF herunterladen

Frage: Über welche Daten zum Thema Mobilfunkversorgung in Deutschland (inklusive  Geoinformationen und Statistiken zur Versorgung und zum Nutzungsverhalten) verfügt der Bund, und welche Datensätze sind davon nach den Grundsätzen von Open Data veröffentlichbar oder bereits veröffentlicht? (BT-Drucksache 19/6961)

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Frage: Wie viele Anträge auf Einräumung von Nutzungsrechten nach dem Gesetz über die  Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG) gab es seit Januar 2017 an den Bund (bitte aufschlüsseln nach Bundesministerium)? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 21. Dezember 2018
Das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG) enthält kein Antragserfordernis hinsichtlich der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen.
Das IWG regelt nur die Bedingungen der Weiterverwendung von Informationen, nicht den Zugang zu diesen Informationen, der gegebenenfalls einen Antrag nach anderen gesetzlichen Regelungen  erfordern kann. Zugängliche Informationen öffentlicher Stellen sind nach Maßgabe des IWG weiterverwendbar. Die Anwendung des IWG ist damit nicht von einer Antragsstellung abhängig.
Bei den Bundesministerien sind im Übrigen seit Januar 2017 auch keine Anträge unter Berufung auf das IWG eingegangen. Nicht alle nachgeordneten Behörden der Geschäftsbereiche wurden zur Beantwortung der Frage befragt.

Frage: Welcher Bundesbehörde wurde die Aufgabe für die Entwicklung von Qualitätsmaßstäben für die
Vergleichbarkeit von Cybersicherheitsprodukten, die in Bundesbehörden eingesetzt werden, übertragen, und welche Maßstäbe finden derzeit Anwendung? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 27. Dezember 2018

Die spezifische Aufgabe für die Entwicklung von Qualitätsmaßstäben für die Vergleichbarkeit von Cybersicherheitsprodukten, die in Bundesbehörden eingesetzt werden, wurde keiner  Bundesbehörde übertragen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt jedoch  sicherheitstechnische Anforderungen an informationstechnische Systeme und gibt diesbezügliche Empfehlungen. Beispielsweise erarbeitet das BSI Mindeststandards für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes (vgl. § 8 Absatz 1 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – BSIG) und definiert Standards im Rahmen des IT-Grundschutz. In Bezug auf Produkte, die der Zulassung gemäß Verschlusssachenanweisung (VSA) unterliegen, werden die
Qualitätsmaßstäbe im Sinne von Anforderungen insbesondere durch das Zulassungskonzept, Nachweiskataloge und VS-Anforderungsprofile durch das BSI definiert. Weiterhin hat das BSI den gesetzlichen Auftrag, Sicherheitszertifikate für IT-Produkte (Systeme oder Komponenten) zu erteilen. Die im Zuge dieser Zertifizierungen zugrunde gelegten Qualitätsmaßstäbe im Sinne von  Anforderungen sind in sog. Schutzprofilen bzw. vom BSI herausgegebenen Technischen Richtlinien  niedergelegt. Eine Übersicht der entsprechenden Dokumente findet sich unter den nachfolgend aufgeführten Links wieder:
Mindeststandards Bund:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/StandardsKriterien/Mindeststandards_
Bund/Mindeststandards_Bund_node.html
IT-Grundschutz:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzStandards/
ITGrundschutzStandards_node.html
Verschlusssachenanweisung:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/Sicherheitsberatung/Geheimschutzberatung/
VorschriftenStandards/vorschriftenstandards_node.html
Schutzprofile:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/ZertifizierungundAnerkennung/
Produktzertifizierung/ZertifizierungnachCC/SchutzprofileProtection
Profiles/schutzprofileprotectionprofiles_node.html
Technische Richtlinien:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/ZertifizierungundAnerkennung/
Produktzertifizierung/ZertifizierungnachTR/zertifizierungnachtr_
node.html

Frage: Welches Bundesland hat jeweils bei den 14 identifizierten Themenfeldern im Projekt  Portalverbund des IT-Planungsrates die Federführung erhalten, und wie ist jeweils der Status der Bearbeitung? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 27. Dezember 2018

Bis 2022 sollen Bund, Länder und die Kommunen alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. Rechtliche Grundlage dafür ist das im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung
des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG).
Die Umsetzung des OZG erfolgt mit zwei Projekten des IT-Planungsrats gemeinsam von Bund und Ländern:
1. Digitalisierungsprogramm
2. Portalverbund
Die nutzerfreundliche Digitalisierung der rund 575 Verwaltungsleistungen (entsprechend OZG-Umsetzungskatalog; Entscheidung 2018/22 ITPLR) für Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen erfolgt im Digitalisierungsprogramm. Um die Leistungen in der vorgegebenen Zeit digital bereitstellen zu können, werden sie arbeitsteilig in 14 Themenfeldern von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam geplant und bearbeitet (Entscheidung 2018/22 IT-PLR).
Jedes Themenfeld wird dabei von jeweils einem fachlich zuständigen Bundesressort und mindestens einem Bundesland (freiwillige Meldung) federführend bearbeitet. Darüber hinaus kann Unterstützung weiterer Akteure aus allen föderalen Ebenen erfolgen.
In einem ersten Schritt bis Sommer 2019 werden alle Leistungen in den Themenfeldern analysiert (z. B. hinsichtlich bereits bestehender digitaler Angebote, Potenzial für länderübergreifende Lösungen) und ein Umsetzungsplan je Themenfeld erstellt. Dieser detailliert das  Digitalisierungsvorgehen für jede dem Themenfeld zugeordnete Leistung.
Parallel beginnt bereits der Digitalisierungsprozess für im Themenfeld priorisierte Leistungen. Diese werden in interdisziplinär besetzten und alle föderalen Ebenen einschließenden „Digitalisierungslaboren“ bearbeitet.

Aktueller Bearbeitungsstand in den 14 Themenfeldern
1. Familie und Kind
– Federführer: BMFSFJ/Bremen
– Digitalisierungslabore: 1) leistungsübergreifend: Elterngeld,
Kindergeld, Geburtsanzeige, Kinderbetreuung; 2) Unterhaltsvorschuss
– Erhebung/Analyse: abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: begonnen
2. Querschnitt
– Federführer: BMI/Berlin
– Digitalisierungslabor: 1) Geburtsurkunde
– Erhebung/Analyse: weitestgehend abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: begonnen
3. Bauen und Wohnen
– Federführer: BMI/Mecklenburg-Vorpommern
– Digitalisierungslabore: 1) Ummeldung; 2) Baugenehmigung
(2 OZG-Leistungen)
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
4. Ein- und Auswanderung
– Federführer: Auswärtiges Amt/Brandenburg
– Digitalisierungslabore: 1) Aufenthaltsstatus zwecks Erwerbstätigkeit;
2) Verpflichtungserklärung
– Erhebung/Analyse: abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
5. Unternehmensführung und -entwicklung
– Federführer: BMWi/Hamburg
– Digitalisierungslabore: 1) Sondernutzung von Straßen; 2) Unternehmensgründung
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
6. Arbeit und Ruhestand
– Federführer: BMAS/in Abstimmung
– Digitalisierungslabore: 1) Wohngeld; 2) Arbeitslosengeld II
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
7. Steuern und Zoll
– Federführer: BMF/Hessen
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
8. Bildung
– Federführer: BMBF/Sachsen-Anhalt
– Digitalisierungslabor: 1) BAföG
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
9. Forschung und Förderung
– Federführer: BMBF (in Abstimmung)/in Abstimmung
– Digitalisierungslabor: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: in Vorbereitung
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
10. Recht und Ordnung
– Federführer: BMJV (nur für Leistungen im Zuständigkeitsbereich
des Ressorts)/Sachsen
– Digitalisierungslabor: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: in Vorbereitung
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
11. Umwelt
– Federführer: BMU/Schleswig-Holstein; Co-FF Rheinland-Pfalz
– Digitalisierungslabore: 1) Anlagenbetrieb und -prüfung, 2) Inbetriebnahme
und Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
12. Gesundheit
– Federführer: BMG/in Abstimmung
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
13. Engagement und Hobbies
– Federführer: BMI/in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
14. Mobilität und Reisen
– Federführer: BMVI/Hessen und Baden-Württemberg
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: nicht begonnen
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen