Parlamentarische Initiativen von Michel Brandt, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Anke Domscheit-Berg, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Pascal Meiser, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel, 07. Januar 2019

07.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/6731

In der Kleinen Anfrage geht es darum, aufzuzeigen, dass die Behinderung und Kriminalisierung ziviler Seenotrettungskräfte auf dem Mittelmeer und die Abschottungspolitik der EU Ursache für den Tod Tausender fliehender Menschen ist. Im September 2018 kam auf der zentralen Mittelmeerroute jeder fünfte fliehende Mensch zu Tode. Bis zum 14. November kamen im Jahr 2018 nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration bereits 2.054 Menschen bei der Flucht um.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7257 vor. Antwort als PDF herunterladen

Parlamentarische Initiativen von Martina Renner, André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Kirsten Tackmann, 21. Dezember 2018

21.12.18 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/6596

Polizei und Nachrichtendienste nutzen bei Ermittlungen in den sozialen Netzwerken nicht nur legendierte Fake-Accounts sondern auch solche die entweder von Informanten, Beschuldigten oder völlig Unbeteiligten, um ihre Ermittlungsarbeit verdeckt und unerkannt zu betreiben. Diese Methodik hat in den vergangenen Jahren vermutlich erheblich zugenommen.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7163 vor. Antwort als PDF herunterladen

Bild: Marco Verch, „Fokus auf Kaffeetasse“, CC-BY 2.0

Im November stellte ich gemeinsam mit meiner Kollegin Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Digitale Gewalt gegen Frauen„, weil ich wissen wollte, wie sie damit umgeht, dass immer mehr Fälle häuslicher Gewalt auch im digitalen Raum stattfinden. Frauen werden erpresst, bedroht oder überwacht, z. B. durch unsichtbare Apps auf dem Handy, Stalking per Messenger oder das Veröffentlichen von intimen Fotos im Internet. Weiterlesen

Frage: Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der eingeladenen Personen zum Runden Tisch im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Thema Leistungsschutzrecht für Presseverleger, der am 15. November 2018 stattfand, und worauf begründet sich die Entscheidung, keine Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft an diesen Runden Tisch einzuladen (bitte nach eingeladener Person und Auswahlkriterium aufschlüsseln)? (BT-Drucksache 19/6212)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 23. November 2018

Am 15. November 2018 führte die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley ein kurzfristig anberaumtes Gespräch, an dem mit Vertretern von Google, des BITKOM, des BDZV, des VDZ, der VG Media, des DJV sowie einem freien Journalisten Vertreter aus allen betroffenen Bereichen teilgenommen haben. Der Termin diente einem allgemeinen Gedankenaustausch im Kontext der aktuellen rechtspolitischen Diskussion um ein europäisches Leistungsschutzrecht des Presseverlegers.

Frage: Welche Sicherheitslücken hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik seit 2014 durch eigenen Analysen entdeckt und mit den jeweiligen
betroffenen Herstellern diskutiert, damit diese die Sicherheitslücken kurzfristig schließen konnten (bitte aufschlüsseln nach betroffenem Produkt und der zugewiesenen CVE-Nummer)? (BT-Drucksache 19/6212)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 26. November 2018

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat seit 2014 in der Software ILIAS insgesamt 6 Sicherheitslücken aufgedeckt. Den Sicherheitslücken wurden folgende CVE-Nummern zugeordnet:

Sicherheitslücken in Version 5.1. und für alle jeweiligen Unterversionen:
CVE-2018-10306
CVE-2018-11117
CVE-2018-11118
CVE-2018-11119
CVE-2018-11120

Sicherheitslücke in Version 5.2. und für alle jeweiligen Unterversionen:
CVE-2018-10307

Die Sicherheitslücken mit o. g. CVE-Nummern wurden veröffentlicht.

Foto: Jeanette Tittel, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode

Seit fast 20 Jahren finden immer am 25. November Aktionen statt, um auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen. Seinen Ursprung hat dieser „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ in der Dominikanischen Republik. Am 25. November 1960 wurden die drei Schwestern Mirabal wegen ihrer politischen Aktivitäten gegen die Diktatur nach monatelanger Folter getötet.

Auch heute kämpfen wir gegen Gewalt, die Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen begegnet, im privaten Raum, bei der Arbeit oder auch im Internet. Im vergangenen Jahr wurden 147 Frauen von ihrem (Ex-)Partner getötet, 224 Frauen überlebten solche Tötungsversuche. Jeden Tag versucht also ein Mann, seine (Ex-)Partnerin zu töten, alle zweieinhalb Tage erreicht er sein tödliches Ziel. In den Medien werden diese Morde dann meist Tatsachen verdrehend als Beziehungsdrama bezeichnet.

Im Land Brandenburg lag die Zahl der gemeldeten Fälle von häuslicher Gewalt im Jahr 2017 bei 4254, bundesweit wurden 140.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt, 82 Prozent waren Frauen. Es gibt in Deutschland zu wenig Plätze in Frauenhäusern, auch das Frauenhaus in Brandenburg an der Havel, kann kaum noch Frauen (und Kinder) aufnehmen. Über die Ausfinanzierung müssen sich dringend alle politischen Ebenen einigen.

Auch wenn Gewalt gegen Frauen am häufigsten im privaten Raum stattfindet und nicht, wie oft angenommen, auf dunkler Straße und durch Fremde, gibt es sichere Räume praktisch nicht, was die Bewegungsfreiheit von Frauen einschränkt, denn fast jede meidet bestimmte Orte, weil sie sie für Frauen gefährlich findet. Angesichts vielfältiger Kleidungs- und Verhaltenstipps für Frauen muss jedoch deutlich gesagt werden: verantwortlich für Gewalt sind Täter, nicht Opfer.

Mich schockiert auch, wie wenig ernst Gewalt gegen Frauen im Internet genommen wird. Die Polizei kennt sich z. B. nur äußerst selten mit den Möglichkeiten für digitales Stalking durch unsichtbare Apps auf dem Handy aus. Wenn Frauen aber dadurch jederzeit geortet werden können, steigt ihr Risiko, Opfer physischer Gewalt zu werden. Auch mit Beleidigungen bis hin zur Androhung von Vergewaltigung, Misshandlungen und Mord  werden Frauen zunehmend im Netz konfrontiert. Auch ich habe Hassnachrichten erhalten, wurde beleidigt und bedroht. Ich habe manches bei der Polizei angezeigt, aber noch nie endete ein Fall vor Gericht. Polizei und Justiz fehlen die fachliche Kompetenz und die personellen Kapazitäten, um sich angemessen um diese Rechtsbrüche zu kümmern. Vielen fehlt selbst das grundlegendste Verständnis. Das voriges Jahr in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bringt hier nur wenig Abhilfe. Es führt bestenfalls zur Löschung von Hassnachrichten, aber nicht zur Strafverfolgung. Und die Entscheidung, ob überhaupt gelöscht wird, liegt im Ermessen von Großkonzernen wie Facebook oder Twitter. Hassnachrichten über Messengerdienste sind überhaupt nicht vom NetzDG erfasst.

Digitale Gewalt ist jedoch mehr als Hassnachrichten, dazu zählt auch das Veröffentlichen persönlicher Informationen im Netz, wie Adresse oder Telefonnummer, Identitätsmissbrauch z. B. durch Anlegen gefälschter Profile auf Pornoseiten, oder der Versand intimer Fotos an den Arbeitgeber. Solche Taten wirken in das Leben der Betroffenen hinein. Die Bundesregierung bleibt jedoch weitgehend untätig, was die Untersuchung dieser Problematik und vor allem ihre Bekämpfung angeht, sie lässt die Opfer allein.

In einer Kleinen Anfrage zum Thema „Digitale Gewalt gegen Frauen“ (Drucksache 19/5743) fordere ich daher von der Bundesregierung Fakten und Informationen zu konkreten Maßnahmen, wie sie das Ausmaß digitaler Gewalt erfasst und wie sie gegen digitale Gewalt vorgeht. Zu beidem hat sie sich mit Ratifizierung der Istanbul Konvention verpflichtet.  Das Internet muss ein Raum sein, in dem sich Menschen frei bewegen können, ohne Angst vor jedweder Form von Gewalt. Staatliche Behörden müssen das Thema endlich ernst nehmen, Polizist*innen und Strafverfolgungsbeamte weiterbilden und eine zeitgemäße IT-Ausstattung erhalten. Es wird Zeit, dass die Polizei bei Fällen digitaler Gewalt konsequent Ermittlungen aufnimmt und die Justiz Recht auch durchsetzt. Online-Aktionen wie #metoo oder #keinemehr bleiben wichtig, um Aufmerksamkeit auf das Ausmaß digitaler Gewalt zu lenken. Als Feministin, Netzaktivistin und als persönlich Betroffene, ist mir das Thema besonders wichtig, ich bin deshalb sehr gespannt auf die Antworten der Regierung.

Update:

Frage: Wie viele Mitteilungen bezüglich Verstoßes gegen die Pflichten zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte gemäß § 3 des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) hat das Bundesamt für Justiz seit Inkrafttreten dieses Gesetzes erhalten (bitte aufschlüsseln nach Quartal des Empfangs, Zeitraum zwischen Empfang der Mitteilung bis zu ihrer  Empfangsbestätigung in Monaten und Stand der Bearbeitung (laufend oder abgeschlossen))? (BT-Drucksache 19/5440)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl vom 26. Oktober 2018

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat mit Stand vom 22. Oktober 2018 insgesamt 714 Verfahren zu den sich für Anbieter sozialer Netzwerke aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ergebenden Pflichten eingeleitet, schwerpunktmäßig zu § 3 NetzDG. Davon sind 342 Verfahren erledigt, die verbleibenden 372 Verfahren sind anhängig. Die Zahl der anhängigen Verfahren, die auf Meldungen beruhen, wird statistisch nicht gesondert erfasst.
Von den 714 eingeleiteten Verfahren wurden 49 von Amts wegen, 665 aufgrund entsprechender Meldungen eingeleitet. Der quartalsweise Eingang von Meldungen wird statistisch nicht gesondert erfasst.
Insgesamt 636 Verfahren betreffen oder betrafen die Pflichten nach § 3 NetzDG zum Umgang mit Beschwerden gegen rechtswidrige Inhalte. Wie viele von diesen Verfahren aufgrund von Meldungen eingeleitet wurden, wird statistisch nicht gesondert erfasst. Von den 665 Meldungen gingen 593 Fälle über das vom BfJ für Meldungen nach dem NetzDG beim Informationstechnikzentrum Bund bereit gestellte Online-Formular ein. Sofern in den Meldungen die zutreffende Email-Adresse des Absenders angegeben wurde, erhalten die Absender automatisiert eine Eingangsbestätigung; das war bisher in rund 90 Prozent der Fälle der Fall. In den Fällen in denen die Meldung nicht über das Online-Formular erfolgt, wird nur dann eine Eingangsbestätigung versandt, wenn nicht bereits nach Bearbeitung eine Rückmeldung in der Sache erfolgt. Dieser Zeitraum wird nicht gesondert statistisch erfasst.

Frage: Welchen ideellen, finanziellen, personellen oder sonstigen Beitrag hat das Bundesamt für Verfassungsschutz zu der am 13. September 2018 vorgestellten Studie des Branchenverbandes Bitkom zu Angriffen auf Industrieunternehmen hinsichtlich der Erstellung, Durchführung, Auswertung oder sonstiger Aspekte geleistet (bitte  aufschlüsseln nach Art und Umfang der Leistung)? (BT-Drucksache 19/5440)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Kerber vom 24. Oktober 2018

Bei der Erstellung, Durchführung und Auswertung der genannten Studie hat das Bundesamt für Verfassungsschutz keine ideellen, finanziellen oder personellen Beiträge geleistet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich mit einem Impulsstatement von Vizepräsident Haldenwang ausschließlich an der Vorstellung der Studienergebnisse beteiligt und ein Experten-Statement für den Studienbericht beigesteuert.

Frage: Welche Beschaffungen im Rahmen des Aufbaus eines Hochleistungsrechners für die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) befinden sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt in welchem Zustand des Ausschreibungs- oder Beschaffungsverfahrens (bitte aufschlüsseln nach Gegenstand bzw. Leistung)? (BT-Drucksache 19/5440)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 23. Oktober 2018

ZITiS plant den Aufbau und Betrieb eines Hochleistungsrechners, der vorrangig für Forschung und Entwicklung im Bereich der Kryptoanalyse genutzt werden soll. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird eine Angebotsprüfung durch das Beschaffungsamt des Bundes durchgeführt. Aussagen über Dauer und Zeitpunkt der Beschaffung können daher noch nicht gemacht werden.

Frage: Wie häufig erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung bislang eine Maßnahme aus den Kategorien eins bis fünf der Umsetzungsrichtlinien des Diplomatischen Reaktionsrahmens (Ratsdokument 13007/17) bei böswilligen Cyberaktivitäten (bitte aufschlüsseln nach Kategorie)? (BT-Drucksache 19/4946)

Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 5. Oktober 2018

Der Bundesregierung ist ein Fall bekannt in dem eine Maßnahme nach Kategorie eins bis fünf der Umsetzungsrichtlinien des Diplomatischen Reaktionsrahmens (Ratsdokument 13007/17) bei böswilligen Cyberaktivitäten erfolgte. Die diesbezüglich vom Rat der Europäischen Union angenommenen Schlussfolgerungen vom 16. April 2018 fallen unter die Kategorie Stabilitätsmaßnahmen, also Kategorie 3 der Umsetzungsrichtlinien.