Frage: Welche nicht deutschen App-Stores für den Download der Corona-Warn-App wurden freigeschaltet und für jeweils wann ist die Freischaltung für den Download der App in weiteren nicht-deutschen App-Stores geplant (bitte EU-Länder und Datum angeben)? (BT-Drucksache 19/20953)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 8. Juli 2020
Die Corona-Warn-App (CWA) wird bereits in allen App-Stores der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz, Island, Norwegen und im Vereinigten Königreich zur Verfügung gestellt.Weitere Länder werden geprüft, so dass die CWA perspektivisch in deren App-Stores freigegeben werden kann.

Frage: Welche fixen Kosten sind monatlich jeweils für den Betrieb) der beiden Hotlines der Corona-Warn-App zwischen der Bundesregierung und Telekom/SAP vertraglich vereinbart und nach welcher Kalkulation werden die zusätzlich anfallen-den variablen Kosten dafür ermittelt? (BT-Drucksache 19/20953)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 8. Juli 2020
Vertragsbestandteil des Vertrages der Bundesregierung mit der T-Systems International GmbH zur Corona-Warn-App ist auch das Bereitstellen und der Betrieb einer technischen Hotline und einer Verifikationshotline.Für beide Hotlines fallen monatliche Bereitstellungskosten an. Neben den allgemeinen Bereitstellungskosten entstehen zudem regelhaft Kosten für die Vorhaltung eines Sprachdialogsystems zur Vorsteuerung der Anrufer in die geeignete Hotline. Daneben werden mengenmäßig bestimmte Entgelte für die getätigten Anrufe fällig, wobei der Kalkulation eine Anzahl von bis zu 100 Anrufen pro Tag in den ersten sechs Monaten und bis zu 100 Anrufen pro Tag ab dem sechsten Monat bei der technischen Hotline sowie initial bis zu 1.000 Anrufe pro Tag bei der Verifikationshotline und 150 Anrufe pro Tag ab dem sechsten Monat zu Grunde liegen.Daraus entsteht für die Dauer des Vertrages ein durchschnittlicher monatlicher Aufwand i. H. v. 1.464 TEUR. Die monatlich tatsächlich in Rechnung zu stellenden Entgelte werden aufgrund der Aufwandsabhängigkeit in den ersten sechs Monaten voraussichtlich höher und in den nachfolgenden Monaten geringer als der genannte Durchschnittswert sein. Von der erstmals nach drei Monaten anstehenden vertraglich vereinbarten Möglichkeit einer bedarfsorientierten Anpassung soll Gebrauch gemacht werden.

Frage: Anhand welcher Kriterien hat vor der Sperrung der BKA-Webseite durch TOR-Exitnodes eine Abwägung gegen die Kommunikationsfreiheit stattgefunden und wie fiel diese Abwägung aus (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/19021)? (BT-Drucksache 19/20953)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 6. Juli 2020:
Die vom Bundeskriminalamt (BKA) getroffene Maßnahme erfolgte zur Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit des BKA, auch in seiner Zentralstellenfunktion für die Polizeien des Bundes und der Länder. Die Maßnahme wurde dabei nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt.Die Homepage des BKA ist auch weiterhin über alle Internet-Zugangsprovider erreichbar, sodass es der Allgemeinheit nach wie vor möglich ist, sich aus dieser Quelle zu informieren.

Frage: Welche Forschungsergebnisse liegen aus der Machbarkeitsstudie „Co-Design als digitaler Service für Geflüchtete und Helfer:innen“ vor, die 2015 von der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert wurde, und wo sind diese zu finden? (BT-Drucksache 19/19021)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Volkmar Vogel vom 6. Mai 2020:
Die Ergebnisse des Projekts, u. a. die Analyse der bestehenden Apps, die Evaluation der Interviews mit Geflüchteten und die Auswertung der bestehenden Online-Angebote haben zu Erkenntnisgewinn hinsichtlich der Ausgestaltung entsprechender Formate der politischen Bildung beigetragen. Darüber hinaus war es nicht das Ziel des Projekts, Forschung zu betreiben, so dass keine weiteren Forschungsergebnisse genannt werden können.

Frage: Aus welchem Grund ist es derzeit nicht möglich, die Webseite www.bka.de über das Netzwerk zur Anonymisierung von Verbindungsdaten Tor-Nodes aufzurufen? (BT-Drucksache 19/19021)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 7. Mai 2020:
Die Website des Bundeskriminalamtes (BKA) www.bka.de wird im Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) gehostet. Da die Website des BKA derzeit im hohen Maße durch (D)DoS-Attacken angegriffen wird, werden aktuell TOR-Exitnodes blockiert. Dies erfolgt zum Schutz der IT-Infrastruktur und der Verfügbarkeit der BKA-Website sowie der Gewährleistung der polizeilichen Handlungsfähigkeit, z. B. im Bereich der Bereitstellung und Durchführung von Öffentlichkeitsfahndungen über die BKA-Website.

Frage: Sind an dem Pilotprojekt der Deutschen Bahn AG in Stuttgart zur videobasierten Fahrgaststrom-Überwachung das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder seine nachgelagerten Behörden an der Entwicklung, Planung, Umsetzung oder Finanzierung beteiligt, und wer hat Zugriff auf die erhobenen Daten vor der Anonymisierung durch das Software-Unternehmen Brighter AI (www.handelsblatt.com/technik/forschung-innovation/pilotprojekt-in-stuttgart-mit-kameras-gegen-corona-deutsche-bahn-will-passagierstroeme-bewusster-lanken/25774872.html)? (BT-Drucksache 19/19240)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 13. Mai 2020

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder dessen Geschäftsbereichsbehörden sind an dem genannten Projekt nicht beteiligt.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse hinsichtlich des Zugriffs auf die erhobenen Daten vor der Anonymisierung durch das Software-Unternehmen Brighter AI vor.

Frage: Unter welcher freien Lizenz wird der Quellcode der Corona-Tracing-App veröffentlicht, und durch welchen Prozess wird sichergestellt, dass externe Entwicklerinnen und Entwickler Updates und Verbesserungen beitragen können? (BT-Drucksache 19/19240)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 13. Mai 2020

Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass der im Auftrag der Bundesregierung entstehende Programmcode Open Source, also öffentlich einsehbar, sein wird und damit für Experten und Zivilgesellschaft transparent und nachvollziehbar ist. Unter welcher Lizenz dies erfolgt, wird derzeit geprüft.

Frage: Welche Projekte wurden im Rahmen der Strategie Intelligente Vernetzung des Bundeswirtschaftsministeriums gefördert, und wie hoch waren jeweils die Fördersummen der einzelnen Projekte (bitte die 14 größten Projekte mit Fördersumme benennen)? (BT-Drucksache 19/19240)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 14. Mai 2020

Mit der Strategie Intelligente Vernetzung hat die Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode eine Reihe digitalpolitischer Maßnahmen unterstützt bzw. auf den Weg gebracht (siehe www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale-Welt/Intelligente-Vernetzung/strategie-intelligente-vernetzung.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Rahmen der Strategie Intelligenten Vernetzung folgende Maßnahmen mit den angegebenen Fördersummen gefördert:

  • 133 T Euro an AAL-Netzwerk Saar e. V. für „Modellregion INVI-SA“;
  • 198 T Euro an Metropolregion Rhein Neckar GmbH sowie 105 T Euro an Verband Region Rhein-Neckar KdöR (VRRN) für „Modellregion Rhein Neckar“;
  • 137 T Euro an das Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK), Rahmenbedingungen für die Gigabitwelt 2025+ (RaGiga);
  • 118 T Euro an WIK, Gigabitnetze für Deutschland;
  • 298 T Euro an WIK, Forschungsschwerpunkt Digitalisierung/Vernetzung und Internet:
    • a)Markt- und Nutzungsanalyse von hochbitratigen TK-Diensten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland;
    • b)Die Bedeutung von Internet-basierten Plattformen in Deutschland;
  • 198 T Euro an bevuta IT GmbH für das Projekt Notruf-App;
  • Im Rahmen des „Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung“, das seit 2011 KMU über das Thema Fachkräftesicherung/-mangel aufklärt und den KMU Mittel und Methoden an die Hand gibt, wurden auch Maßnahmen der intelligenten Vernetzung umgesetzt. Es ist allerdings nicht möglich, den verhältnismäßig kleinen Anteil an zugewendeten Fördermitteln der Strategie Intelligente Vernetzung zuzuordnen;
  • Aus dem „Nationalen Programm für Weltraum und Innovation“ wird der Bereich Raumfahrt gefördert, aber auch ein Beitrag zur Strategie Intelligenten Vernetzung geleistet. Die Fördermittel für intelligente Vernetzung lassen sich nicht abschätzen, da diese mit Raumfahrtaspekten verknüpft sind. So werden z. B. im Bereich Erdbeobachtung Vorhaben für innovative Methoden und Anwendungen zur Verarbeitung, Analyse und Visualisierung großer Datenmengen gefördert. Die Initiative InnoSpace unterstützt die Vernetzung des Bereichs Raum-fahrt mit den Branchen Automotive, Landwirtschaft und Gesundheit und fördert branchenübergreifenden Wissens- und Technologietransfer, u. a. auch im Bereich intelligente Vernetzung.

Frage: Fanden Gespräche der Bundesregierung, einzelner Bundesministerien oder untergeordneter Behörden mit der Firma Palantir bezüglich der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie statt (bitte nach Datum und Teilnehmer*innen aufschlüsseln), und wenn ja, welche Arten von Daten und Datenverarbeitungen zu welchem Zweck waren Inhalt dieser Gespräche? (BT-Drucksache 19/18770)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 20. April 2020

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erreicht momentan eine Vielzahl von Vorschlägen und Ideen digitaler Lösungen, mit denen ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geleistet werden soll. Auch das Softwareunternehmen Palantir Technologies trat Mitte März an das BMG heran. Es fanden keine Gespräche der Bundesregierung (Leitungsebene) mit dem Softwareunternehmen Palantir statt.Ein durch das Softwareunternehmen Palantir Technologies übermitteltes Konzept wird seitens des BMG nicht weiter verfolgt.

Frage: Welche verschiedenen Modelle für Corona-Tracking-Apps werden von der Bundesregierung oder nachgeordneten Behörden in Betracht gezogen (bitte nach verwendeter Technologie und Anbietern aufschlüsseln), und was sind die Kriterien für eine mögliche Auswahl? (BT-Drucksache 19/18770)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 20. April 2020

Die Bundesregierung zieht ausschließlich eine Nutzung der Corona-Tracking-App auf freiwilliger Basis und dabei solche Modelle und digitale Anwendungen in Betracht, die den Vorgaben des Datenschutzrechts entsprechen, bei denen die Datenverarbeitung auf Basis einer Einwilligung erfolgt, keine Standortdaten erhoben werden, höchstmögliche IT-Sicherheitsstandards eingehalten werden, die Information der betroffenen Personen anonym erfolgt und das Modell anwenderfreundlich konzipiert sowie technisch geeignet ist, eine epidemiologisch nachvollziehbare Kontaktverfolgung zu ermöglichen. Nach diesen Kriterien betrachtet und bewertet die Bundesregierung kon-kret derzeit Modelle der Konsortien Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing (PEPP-PT)/Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut (HHI), Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing (DP-PPT)/Eidgenössische Technische Hochschule (ETH Zürich/Lausanne) sowie die in Österreich eingesetzte Lösung der Accenture GmbH.