Frage: Plant das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine Arbeitsgruppe zur Ermöglichung eines Zugriffs auf verschlüsselte MessengerKommunikation einzurichten, und falls ja, was ist ihr geplanter Aufgabenbereich?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 10. Dezember 2019:

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat plant nicht, eine Arbeitsgruppe zur Ermöglichung eines Zugriffs auf verschlüsselte Messenger-Kommunikation einzurichten.

Frage: Bei welchen Punkten des ursprünglichen Entwurfs des „Contract for the Web“ hat sich die Bundesregierung mit welchen Begründungen (EU-Recht), deutsches Recht, Sonstige) für eine Änderung eingesetzt?

Antwort des Staatsministers Dr. Hendrik Hoppenstedt vom 5. Dezember 2019:

Die Bundesregierung begrüßt die globale Initiative „Contract for the Web“ der World Wide Web Foundation (WWW-Foundation). Der ursprüngliche Entwurf bestand aus neun Kernprinzipien, davon drei, die an Regierungen adressiert sind. An diesen Kernprinzipien gab es keine Änderungen. Zudem hat die WWW-Foundation nun in einem umfangreichen Prozess unter Einbindung aller Interessengruppen detailliertere Unterpunkte erarbeitet, die die Bundesregierung zur Kenntnis nimmt. Die Bundesregierung wird sich auch künftig für die Prinzipien einsetzen und mit wichtigen Partnern und Akteuren im Dialog bleiben.

Frage: Welche (Folge-)Förderanträge von bis 2019 im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ geförderten Projekten in den Wahlkreisen 58 und 60 wurden für eine Förderung ab 2020 abgelehnt oder im Vergleich zur Förderung in 2019 nur reduziert bewilligt (bitte Antragsteller und weggefallene Fördersummen angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Stefan Zierke vom 01. November 2019:

Für die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (2020 bis 2024) wurden bislang keine Förderanträge aus den Wahlkreisen 58 und 60 abgelehnt oder nur reduziert bewilligt, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

Frage: Wie weit sind die im August 2018 in ihrer Antwort zu Frage 1 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. [BT-Drs. 19/4026] erwähnten Pläne der Bundesregierung fortgeschritten, das Informationsfreiheitsgesetz zu ändern und wann ist mit einem Gesetzesentwurf seitens der Bundesregierung zu rechnen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 30. Oktober 2019:

Der Klärungsprozess in der Bundesregierung zu Inhalt und Umfang möglicher Änderungen des Informationsfreiheitgesetzes dauert an und ist noch nicht abgeschlossen. Insofern ist derzeit nicht mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu rechnen.

Frage 1: Welche finanzielle und persönliche Ausstattung hat die im Koalitionsvertrag und im zweiten Nationalen Aktionsplan der Open Government Partnership erwähnte E-Government-Agentur (umbenannt in Digital Innovation Team), und wie ist die geplante Ausstattung für die kommenden drei Jahre?

Frage 2: Warum wurde die im Koalitionsvertrag angekündigte E-Government-Agentur in Digitial Innovation Team umbenannt (siehe Zweiter Nationaler Aktionsplan der Open Government Partnership), und in welcher Weise haben sich die im Koalitionsvertrag beschriebenen Aufgaben der E-Govement-Agentur verändert (bitte konkret weggefallene, veränderte oder neue Aufgaben benennen)?

Antworten des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 31. Oktober 2019:

Zu 1.: Die Projektgruppe „Konzeption und Aufbau eines Digital Innovation Teams / E-Government-Agentur“ (PG DIT) kann während der Projektlaufzeit auf bis zu 10 Beschäftigte aufwachsen. Aktuell sind 5 Beschäftigte der Projektgruppe zugeordnet. Für die Projektgruppe war von Beginn an ein sukzessiver, bedarfsgerechter Personalaufwuchs geplant. Das weitere noch erforderliche Personal mit entsprechender Expertise ist noch zu gewinnen.
Für die Arbeit der Projektgruppe stehen bis Ende 2020 insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von ca. 4,9 Mio. € zur Verfügung. Die Anmeldung der Haushaltsmittel für die spätere E-Government-Agentur erfolgt in zukünftigen Aufstellungsverfahren.

Zu 2.: Im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wurde die Projektgruppe PG DIT mit dem Ziel eingerichtet, eine „E-Government-Agentur“ als Innovationseinheit der Bundesverwaltung zu konzipieren und aufzubauen.
Die Laufzeit der Projektgruppe ist angelegt bis Ende 2020, bis dahin soll über die Institutionalisierung bzw. die Ausgründung einer späteren E-Government-Agentur entschieden werden. Im Vordergrund steht die Unterstützung der Bundesverwaltung bei der Entwicklung innovativer digitaler Lösungen und der Wissenstransfer zu Methoden und Ansätzen aus dem Bereich der agilen Entwicklung, der lnnovationsforschung und dem agilen Projektmanagement in die Bundesverwaltung. Eine Änderung der im Koalitionsvertrag beschriebenen Aufgaben der E-Government-Agentur geht damit nicht einher.



Frage: Verstößt das Projekt „ WiFi4EU“ nach Einschätzung der Bundesregierung wegen der erforderlichen Registrierung zur Nutzung eines WLAN-Zugangs gegen die DSGVO, zum Beispiel gegen Art. 7 Abs. 4, und welche Aktivitäten hat die Bundesregierung diesbezüglich mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten und/oder Vertretern der EU-Kommission unternommen, oder geplant?

Antwort des Staatssekretärs Steffen Bilger vom 08. Oktober 2019:

Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen die Maßnahmen der EU-Kommission in Bezug auf das EU-Förderprogramm „WiFi4EU“ im Einklang mit geltenden EU-Rechtsvorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung) und der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr.

Frage: Welche Fördermöglichkeiten des Bundes gibt es derzeit für gemeinwohlorientierte und nicht auf Gewinn abzielende digitale Innovationen (Software, Hard-ware etc.) und wie wurden sie 2018 genutzt (bitte jeweils mit verfügbarem, bewilligtem und abgeflossenem Fördervolumen angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Feicht vom 04. Oktober 2019:

Die Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung dient ebenso wie ihre Bitdungs- und Wissenschaftspolitik der Gesellschaft, der Wirtschaft und jeder und jedem Einzelnen. Diese Politik zielt darauf, Lösungen für globale Herausforderungen zu finden, mit guter Bildung gute Arbeitsmarktchancen zu eröffnen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierte Fachprogramm „Software-Sprint — Förderung von Open Source Entwicklern“ unterstützt innovative Einzelprojekte freier Programmierer in den Bereichen Civic Tech, Data Literacy, Open Data und Open Source. 2018 wurden für 65 Vorhaben 1.655.760,07 Euro Förderung ausgezahlt. Beispielsweise wurde mit dem Projekt Freigeist des Programms Software-Sprint die Inklusion von Menschen mit kognitiven Schwächen in den Arbeitsalltag von Unternehmen der Sozialwirtschaft untersucht. In dem Projekt EnergyModels entstand ein modulares Framework für die Modellierung und Analyse der Investitionen in und des Betriebs von Energiesystemen auf dem Weg zur Dekarbonisierung. Und mit dem Projekt Osmo-smscb wurde ein Notfallwarnsystem für Open Source Mobilfunk entwickelt, der von Gemeinden betrieben werden kann.

Im Übrigen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, entsprechende Förderanträge bei den thematisch zuständigen Ressorts einzureichen. Eine Förderung wird dann dahingehend
geprüft, ob ein erhebliches Bundesinteresse dafür vorliegt und entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind.

So wurde im Jahr 2018 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Aufbau eines Verzeichnisses von Elternangeboten vor Ort auf der Internetseite ElternLeben.de für die Phase der Schwangerschaft und der Babyzeit mit einer Bewilligungssumme in Höhe von 199.164,37 Euro gefördert. Diese Mittel sind vollständig abgeflossen (ohne Berücksichtigung etwaiger Rückerstattungen).

Frage: Auf welcher vertraglichen Grundlage zwischen Gesamtprojektleitung der IT-Konsolidierung des Bundes und der BWI GmbH findet die Ertüchtigung der BWI GmbH im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes statt und wie ist konkret die Kostenübernahme für Investitionen seitens der BWI GmbH vertraglich geregelt?

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 04. Oktober 2019:

Die BWI ist eine 100-prozentige Bundesgesellschaft mit der Bundesrepublik Deutschland als alleinigem Gesellschafter und mit eigener Rechtspersönlichkeit. Insofern beschließt der Gesellschafter, mittels. Aufsichtsratsbeschluss, über Eigenkapitalerhöhungen, die die BWI für Investitionen zur Ertüchtigung nutzt. Das Instrument der Eigenkapitalerhöhung der BWI kam im Rahmen des Projekts IT-Konsolidierung Bund mehrfach erfolgreich zur Anwendung.

Frage: Hat das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat eine Arbeitsgruppe zur Ermöglichung eines Zugriffs auf verschlüsselte Messenger-Kommunikation eingerichtet, und fass ja, was ist ihr Aufgabenbereich?

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 01. Oktober 2019:

Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat hat keine Arbeitsgruppe zur Ermöglichung eines Zugriffs auf verschlüsselte Messenger-Kommunikation eingerichtet.

Gesetzentwurf

der Abgeordneten Katrin Werner, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Dr. Birke Bull-Bischoff, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm-Förster, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Caren Lay, Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Pascal Meiser, Niema Movassat, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Victor Perli, Martina Renner, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Das „Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgeltes an Feiertagen und im Krank- heitsfall“ (EntgFG) ist 1994 in Kraft getreten. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es zwar bereits Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, diese waren je- doch in verschiedenen Gesetzen verstreut. Das bis dahin „gesetzlich zersplitterte und nach einzelnen Arbeitnehmergruppen differenzierende System“ sollte „durch die Neuregelung auf eine neue, einheitliche Basis gestellt werden“, die „wegen ihrer größeren Übersichtlichkeit zu mehr Rechtssicherheit und größerer Praktika- bilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen“ würde (Begründung zum Ge- setzentwurf der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 12/5616, S. 9). ( Weiterlesen in Drucksache 19/22496)