Frage: Wie groß ist der Anteil an durch den Bund oder im Auftrag des Bundes betriebenen Diensten im Internet (Webseiten, Apps, Services, APIs etc.), die zum heutigen Tag nativ über IPv6 erreichbar sind (bitte aufschlüsseln nach Bundesministerium), und was ist der Stand der Umsetzung der IKT-Strategie der Bundesregierung „Deutschland Digital 2015“ bezüglich der Einführung und Nutzung von IPv6 in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands? (BT-Drucksache 19/10897)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 11. Juni 2019:

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) verwaltet im Rahmen der Local Internet Registry (LIR) de.government (auf der Grundlage von Beschlusslagen im Bund sowie in den föderalen Gremien) öffentliche Netzwerkadressierungsressourcen und weist diese autorisierten Organisationseinheiten zur Selbstverwaltung zu.

Die Einführung von IPv6 ist ein bedeutender Baustein der vom IT-Rat im Februar 2019 beschlossenen „Netzstrategie 2030 für die öffentliche Verwaltung“. Gesamtheitlich ist eine verbindliche übergreifende Zielarchitektur auf Netzwerklayer 3 für die Bundesverwaltung erforderlich, insbesondere zur mittelfristigen Umsetzung von „IPv6 only“. Zur Umsetzung dieses Zieles wurde im März 2019 ein ressortübergreifendes Mandat durch die Konferenzen IT-Beauftragten der Ressorts (KoITB) erwirkt. Das Referat CI 5 im BMI übernimmt demzufolge die ressortübergreifende inhaltliche und prozessuale Steuerung zur Einführung von IPv6 in der Bundesverwaltung in Abstimmung mit dem Projekt „IT-Konsolidierung Bund“.

Zum ersten Teil der Frage:

Eine Übersicht zu den durch den Bund oder im Auftrag des Bundes betriebenen Diensten im Internet (Webseiten, Apps, Services, APIs etc.), die bis zum heutigen Tag nativ über IPv6 erreichbar sind, finden Sie in Anlage 1. Die Übersicht beruht auf Rückmeldungen aus der Bundesverwaltung. Im Rahmen der für die Beantwortung der Schriftlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnte eine abschließende Aufstellung nicht erstellt werden.

Die zentrale Koordinierung der Einführung von IPv6 hat erst jetzt begonnen, deshalb gibt es bislang noch keine zentrale Verwaltung von Webseiten, Apps und Schnittstellen. Die Ressorts und deren nachgeordnete Behörden mussten daher angefragt werden.

Der Anteil der Dienste, die von der Bundesverwaltung unter IPv6 angeboten werden, ist ausweislich dieser Übersicht bislang gering. Mit Voranschreiten der zentralen Koordinierung zur Einführung von IPv6 wird diese aufwachsen.

Zum zweiten Teil der Frage (Stand der Umsetzung der IKT-Strategie der Bundesregierung Deutschland Digital 2015 bezüglich der Einführung und Nutzung von IPv6 in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands):

In der IKT-Strategie der Bundesregierung Deutschland Digital 2015 wird IPv6 im Kontext von Netze des Bundes (NdB) und dem Verbindungsgesetz wie folgt erwähnt: „Erarbeitung eines Konzeptes zur Einführung und Nutzung von IPv6 in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands“. Die Bundesregierung sieht in der Einführung von IPv6 einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der digitalen Souveränität. IPv6 schafft nachhaltig Handlungsfähigkeit im Internet, minimiert Probleme bei der Adressverwaltung und fördert den Einsatz neuer Technologien und erhöht IT-Sicherheit.

Deshalb haben Bund, Länder und Kommunen entschieden, zentral für die gesamte öffentliche Verwaltung Deutschlands einen IPv6-Adressraum zu beantragen, zu verteilen und zu verwalten. Im Ergebnis hat das BMI im Auftrag der gesamten öffentlichen Verwaltung Deutschlands einen ausreichend großen IPv6-Adressbereich (/23) erhalten. Dieser Adressbereich muss unter Einbindung aller Interessengruppen aus Bund, Ländern und Kommunen verwaltet, verteilt und vor allem genutzt werden.

  • Es wurde unter Leitung des BMI, Referat CI 5 eine deutschlandweite Organisationsstruktur zum Management von Internetadressressourcen über alle föderalen Ebenen hinweg aufgebaut. So können heute IPv6-Adressen, IPv4-Adressen und Autonome-System-Nummern zukunftssicher, souverän und sicher zur Nutzung durch Behörden vergeben werden. Diese Struktur aus LIR und sogenannten SubLIRs, die föderale staatliche Organisationsstrukturen mit den organisatorischen Strukturen der Internetorganisationen IANA, RIRs und LIRs verknüpft, hat weltweiten Vorbildcharakter. Die hierfür zuständige Referentin des BMI wurde hierfür vom IPv6-Rat am Hasso-Plattner-Institut Ende 2017 mit dem international anerkannten Jim Bound Award ausgezeichnet.
  • Um langfristig die Erreichbarkeit von Diensten der öffentlichen Verwaltung im Internet zu gewährleisten und eine sichere und vertrauliche Wegeführung von hoheitlicher Kommunikation nach ITNetzG sicherzustellen, wurde das „IPv6 Routingkonzept für die öffentliche Verwaltung“ erarbeitet und durch den IT-Planungsrat gebilligt.
  • Einige Behörden, Länder und Kommunen haben bereits in Teilen ihrer Infrastruktur IPv6 eingeführt. Zu nennen sind hier die Stadt München, der Freistaat Sachsen sowie die Finanzverwaltung in Bayern mit dem KONSENS-Dienst Elster.
  • Ein ebenfalls notwendiges DNS-Konzept ist in Eckpunkten bereits entworfen und soll bis Anfang 2020 fertiggestellt werden.
  • Aktuell wird im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund ein „IPv6 Masterplan“ erarbeitet, der die notwendigen technischen und organisatorischen Schritte aufführt, um IPv6 flächendeckend in der Bundesverwaltung einzuführen. Dieser soll in der Sitzung der KoITB im Dezember zum Beschluss vorgelegt werden.
  • Das Informationstechnikzentrum Bund führt bereits aktiv Labortest zur Vorbereitung der IPv6-Nutzung im Rahmen der IT-Konsolidierung BUND durch.
  • Darüber hinaus wurden die Ergebnisse des Forschungs- und Entwicklungsprojekts mit Fraunhofer Focus seit der Veröffentlichung der IKT-Strategie der Bundesregierung Deutschland Digital 2015 aktualisiert und erweitert und befinden sich aktuell in der Finalisierung.
  • Im NdB-Verbindungsnetz, dem ehemaligen DOI, ist IPv6 bereits im Wirkbetrieb.
  • Bezgl. NdB, dem ehemaligen IVBB, befindet man sich in der Konzeption einer mit der IT-Konsolidierung des Bundes abgestimmten bzw. synchronisierten IPv6-Einführung.
  • „IPv6 only“ ist die Grundlage für den „Informationsverbund der öffentlichen Verwaltung“ (IVÖV), der als Ergebnis der Netzstrategie 2030 die Weitverkehrsnetze im Bund, das NdB-Verbindungsnetz und als Angebot auch Ländernetze auf einer sicheren Netzplattform konsolidieren wird.
  • Die IT-Sicherheit spielt bei der IPv6-Einführung eine besondere Rolle, integriert in die Ausschreibung, Entwicklung und Betrieb.

Anlage

Webseite
  IPv6 erreichbar
Behörde/RessortIPv6 Adresse
www.patientenrechte.deBMG2001:8d8:100f:f000::26d
ppp.ptb.deBMVI
www.ptb.deBMVI
ftp.ptb.deBMVI
ns1.ptb.deBMVI
uhr.ptb.deBMVI
www.dkd.euBMVI
www.helmholtz-fonds.deBMVI
www.meterologycloud.euBMVI
www.ptb.euBMVI
www.dkd.euBMVI
www.systeminformatiker-berlin.deBMVI
https://formulare.bafa.deBMVI2a01:4f8:231:19a4::2
www.umweltbundesamt.de/daten/
luftbelastung/aktuelle-luftdaten
UBA
www.muell-im-meer.deUBA2a00:4e00:2000:171::99
450 THW Ortsverbände
  www.thw-speyer.de
THW2a01:4f8:191:5142
bundesregierung.deBPA2a02:cb40:200::1e4
https://insitu.info/BKA2a01:238:20a:202:1105::

Hinweis: Im Rahmen der für die Beantwortung der Schriftlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnte eine abschließende Aufstellung nicht erstellt werden.

Frage: Welche Kriterien für die tatsächliche Erfolgsmessung wurden durch die Projektbeteiligten der zwei Teilprojekte zur Biometrischen Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundespolizeipräsidium, Bundeskriminalamt, Deutsche Bahn AG und ggf. weitere Projektpartner oder Auftragsnehmer) erwogen, und welche davon wurden dann als Kriterium ausgewählt? (BT-Drucksache 19/10897)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stephan Mayer vom 6. Juni 2019:

Im Teilprojekt 1 „Biometrische Gesichtserkennung“ sollte untersucht werden, ob die biometrische Gesichtserkennung nach dem Stand der Technik ein Unterstützungsinstrument für die polizeiliche Fahndung sein kann und damit einen wertvollen Beitrag zur Gewährleistung von Bahnsicherheit auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zu leisten imstande ist.

Die im Rahmen der Marktsichtung u. a. recherchierten und im Zuge des Teilprojektes 1 letztendlich getesteten unterschiedlichen Gesichtserkennungssysteme sollten Gesichter von Probanden in den Live-Videoströmen der Videoüberwachung am Bahnhof Berlin Südkreuz detektieren und identifizieren. Die Güte der Detektion bzw. Identifikation der Gesichtserkennungssysteme im Einzelnen waren somit die maßgeblichen Kriterien für die Erfolgsmessung. Zu den Ergebnissen der Erprobung im Einzelnen wird auf den entsprechenden Abschlussbericht des Bundespolizeipräsidiums verwiesen.

Im Rahmen des zweiten Teilprojektes des Tests intelligenter Videoanalysetechnik durch die Deutsche Bahn AG und die Bundespolizei sollen durch die zu testende Software verschiedene Situationen, u. a. liegende (hilfsbedürftige) Personen und (über einen längeren Zeitraum) abgestellte Gegenstände erkannt werden. Über das reine Erkennen einer definierten Situation hinaus ist die Differenzierung zu ähnlichen Situationen, die aber keine Relevanz für den Bahnbetrieb oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes haben, von wesentlicher Bedeutung. Ziel ist es, dass Meldungen durch die Software nur bei Erkennen der vorher definierten Situation ausgelöst werden. Die Güte des Erkennens vorher definierter Situationen bzw. die Differenzierung zu ähnlichen Situationen ohne Meldeerfordernis sind in diesem Teilprojekt somit die entscheidenden Kriterien für die vergleichende Erfolgsmessung der Systeme.

Gesetzentwurf

der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Dr. Georg Nüßlein, Dr. Petra Sitte, Jens Spahn, Dr. Michael von Abercron, Stephan Albani, Philipp Amthor, Niels Annen, Ingrid Arndt-Brauer, Artur Auernhammer, Peter Aumer, Ulrike Bahr, Nezahat Baradari, Simone Barrientos, Norbert Barthle, Sören Bartol, Dr. Dietmar Bartsch, Bärbel Bas, Maik Beermann, Sybille Benning, Dr. André Berghegger, Melanie Bernstein, Peter Beyer, Marc Biadacz, Lothar Binding (Heidelberg), Matthias W. Birkwald, Norbert Brackmann, Dr. Reinhard Brandl, Dr. Helge Braun, Silvia Breher, Sebastian Brehm, Heike Brehmer, Leni Breymaier, Dr. Carsten Brodesser, Dr. Karl-Heinz Brunner, Katrin Budde, Birke Bull-Bischoff, Martin Burkert, Gitta Connemann, Bernhard Daldrup, Astrid Damerow, Fabio De Masi, Dr. Karamba Diaby, Sabine Dittmar, Bijan Djir-Sarai, Anke Domscheit-Berg, Thomas Erndl, Saskia Esken, Dr. Marcus Faber, Uwe Feiler, Dr. Edgar Franke, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Michael Frieser, Ingo Gädechens, Alois Gerig, Martin Gerster, Eberhard Gienger, Timon Gremmels, Uli Grötsch, Michael Grosse-Brömer, Markus Grübel, Oliver Grundmann, Fritz Güntzler, Olav Gutting, Dr. Gregor Gysi, Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Florian Hahn, Jürgen Hardt, Matthias Hauer, Mark Hauptmann, Dirk Heidenblut, Dr. Matthias Heider, Hubertus Heil (Peine), Mechthild Heil, Thomas Heilmann, Mark Helfrich, Marc Henrichmann, Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Matthias Höhn, Alexander Hoffmann, Karl Holmeier, Dr. Hendrik Hoppenstedt, Erich Irlstorfer, Thomas Jarzombek, Ingmar Jung, Josip Juratovic, Johannes Kahrs, Elisabeth Kaiser, Uwe Kamann, Alois Karl, Anja Karliczek, Torbjörn Kartes, Kerstin Kassner, Gabriele Katzmarek, Dr. Stefan Kaufmann, Ronja Kemmer, Roderich Kiesewetter, Lars Klingbeil, Carsten Körber, Dr. Bärbel Kofler, Markus Koob, Jan Korte, Steffen Kotré, Anette Kramme, Gunther Krichbaum, Dr. Roy Kühne, Andreas G. Lämmel, Dr. Karl A. Lamers, Katharina Landgraf, Christian Lange (Backnang), Ulrich Lange, Jens Lehmann, Dr. Katja Leikert, Dr. Andreas Lenz, Michael Leutert, Stefan Liebich, Andrea Lindholz, Burkhard Lischka, Nikolas Löbel, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Jan-Marco Luczak, Daniela Ludwig, Thomas Lutze, Heiko Maas, Yvonne Magwas, Gisela Manderla, Matern von Marschall, Andreas Mattfeldt, Dr. Angela Merkel, Jan Metzler, Christoph Meyer, Dr. h. c. (Univ Kyiv) Hans Michelbach, Dr. Mathias Middelberg, Klaus Mindrup, Susanne Mittag, Siemtje Möller, Amira Mohamed Ali, Falko Mohrs, Dietrich Monstadt, Elisabeth Motschmann, Carsten Müller (Braunschweig), Detlef Müller (Chemnitz), Bettina Müller, Dr. Gerd Müller, Sepp Müller, Petra Nicolaisen, Ulli Nissen, Thomas Oppermann, Josephine Ortleb, Florian Oßner, Josef Oster, Henning Otte, Christian Petry, Dr. Joachim Pfeiffer, Detlev Pilger, Dr. Christoph Ploß, Eckhard Pols, Sabine Poschmann, Florian Post, Florian Pronold, Dr. Sascha Raabe, Martin Rabanus, Alois Rainer, Eckhardt Rehberg, Johannes Röring, Michael Roth, Stefan Rouenhoff, Albert Rupprecht, Stefan Sauer, Axel Schäfer (Bochum), Anita Schäfer (Saalstadt), Dr. Nina Scheer, Andreas Scheuer, Marianne Schieder, Tankred Schipanski, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Dr. Claudia Schmidtke, Nadine Schön, Johannes Schraps, Michael Schrodi, Dr. Manja Schüle, Dr. Klaus-Peter Schulze, Armin Schuster (Weil am Rhein), Stefan Schwartze, Andreas Schwarz, Reinhold Sendker, Thomas Silberhorn, Björn Simon, Dr. Hermann Otto Solms, Tino Sorge, Katrin Staffler, Frank Steffel, Sonja Amalie Steffen, Dr. Wolfgang Stefinger, Albert Stegemann, Peter Stein (Rostock), Sebastian Steineke, Johannes Steiniger, Kersten Steinke, Christian Freiherr von Stetten, Dieter Stier, Gero Storjohann, Michael Stübgen, Kerstin Tack, Dr. Peter Tauber, Hans-Jürgen Thies, Alexander Throm, Carsten Träger, Arnold Vaatz, Kerstin Vieregge, Volkmar Vogel (Kleinsaara), Ute Vogt, Kees de Vries, Dr. Sahra Wagenknecht, Marco Wanderwitz, Albert H. Weiler, Sabine Weiss (Wesel I), Marian Wendt, Bernd Westphal, Bettina Margarethe Wiesmann, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Oliver Wittke, Paul Ziemiak,

Stefan Zierke

Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Mög- lichkeit auf Lebensrettung oder Linderung eines schweren Leidens. Viele Men- schen, die auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen, sterben, weil für sie kein Spenderorgan zur Verfügung steht. Nach dem Tiefststand im Jahr 2017 haben sich zwar im Jahr 2018 die Organspenderzahlen erfreulicherweise erstmals seit dem Jahr 2010 wieder positiv entwickelt. Bundesweit haben 955 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe für schwerkranke Patientinnen und Pati- enten gespendet. Gleichzeitig stehen in Deutschland aber aktuell immer noch 9 400 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Anzahl von Organspendern reicht damit nach wie vor bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken. (Weiterlesen in Drucksache 19/11096)

Parlamentarische Initiativen von Jan Korte, Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Norbert Müller, Sören Pellmann, Katrin Werner, Sabine Zimmermann, 17. Juni 2019

17.06.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/10879

Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, diejenigen Informationen über Lobbyaktivitäten zu erhalten, die von der Bundesregierung offengelegt werden müssten, wenn das verpflichtende Lobbyregister samt legislativem Fussabdruck gelten würde.Wir wollen wissen, wer wann und wie auf welchen genauen Gesetzesinhalt eingewirkt hat und mit wem sich die Bundesregierung im Zuge der Erstellung des Gesetzes getroffen hat und welche Auswirkungen dies auf den Inhalt des o.g. GE hatte.

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Frage: Nach welchen Maßgaben bzw. methodischen Vorgaben findet jeweils die Evaluation des (auch geplanten) Einsatzes Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung im Geschäfts- und Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung statt, und an welchen dieser Evaluationen sind Soziologinnen und Soziologen, Verhaltensforscherinnen und Verhaltensforscher beteiligt? (BT-Drucksache 19/10765)

Antwort des Staatssekretärs Andreas Feicht vom 4. Juni 2019:

Die Bundesregierung versteht die Frage dahingehend, dass nicht nach allgemeinen Evaluationskriterien (wie z. B. Wirtschaftlichkeit) gefragt wird, sondern nach für Technologien Künstlicher Intelligenz spezifischen Maßgaben und Vorgaben. Insofern bestehen keine ausdrücklichen Maßgaben oder methodischen Vorgaben für den Einsatz von KI-Technologien im Geschäfts- und Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Aus der Strategie Künstliche Intelligenz und insbesondere den mit dieser gesetzten politischen Zielen folgen einige Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI-Technologien. Generell bieten KI-Systeme erhebliche Chancen (z. B. für die Forschung, die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft, die Optimierung von Produktions- und Verwaltungsprozessen und damit einhergehend eine Entlastung von Ressourcen und Verbesserung von Ergebnissen), bergen aber auch Risiken (z. B. für die individuelle Handlungsfreiheit, für die informationelle Selbstbestimmung und den Privatsphärenschutz sowie für die Teilhabe und Chancengleichheit einzelner Menschen oder gesellschaftlicher Gruppen). Die von der Bundesregierung eingesetzte Datenethikkommission soll insbesondere Handlungsempfehlungen für die Nutzung von Algorithmen-basierten Entscheidungssystemen und Anwendungen Künstlicher Intelligenz erarbeiten. Die Bundesregierung wird diese Handlungsempfehlungen prüfen. Soweit es sich innerhalb der zur Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit im Rahmen einer Ressortabfrage ermitteln ließ, sind Soziologinnen und Soziologen sowie Verhaltensforscherinnen und Verhaltensforscher nicht explizit an Evaluationen beteiligt.

Frage: Wie häufig wurden in den letzten 14 Monaten die ehemaligen Truppenübungsplätze Heidehof und Jüterbog durch die Bundeswehr überflogen, und welche Informationen und Absprachen mit der ortsansässigen Bevölkerung sind der Bundesregierung bezüglich der Nutzung und Überfliegung dieser Gebiete bekannt? (BT-Drucksache 19/10765)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 3. Juni 2019:

Die Untersuchung des militärischen Flugbetriebs durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr im Großraum Jüterbog hat im direkt wahrnehmbaren Bereich bis 1 000 m über Grund für das Gesamtjahr 2018 im Durchschnitt zwei Überflüge pro Woche und für die Monate Januar bis April 2019 einen Überflug pro Woche ergeben. Es handelte sich hierbei ausschließlich um regelkonforme Routineflüge. Militärische Flüge außerhalb von Übungen werden tagesaktuell durch die fliegenden Verbände in eigener Zuständigkeit geplant und sind nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden. Damit soll erreicht werden, dass sich die Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik verteilen. Eine Vorabinformation von einzelnen Verwaltungen oder Behörden zu geplanten Übungsflügen ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Flugplanungen und der Vielzahl an möglichen betroffenen Gemeinden nicht realisierbar. Eine Anzeigeverpflichtung besteht nicht. Absprachen in Bezug auf die Nutzung und den Überflug im Bereich Jüterbog mit der ortsansässigen Bevölkerung sind nicht bekannt. Ich kann Ihnen versichern, dass durch die zuständigen Stellen eine sorgfältige Planung des militärischen Flugbetriebs unter Berücksichtigung der Belange der Bevölkerung durchgeführt wird, um deren Belastung so gering wie möglich zu halten. Eine gänzliche Vermeidung von Fluglärm durch militärische Luftfahrzeuge ist im Rahmen der Auftragserfüllung der Streitkräfte dennoch nicht möglich.

Parlamentarische Initiativen von Brigitte Freihold, Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Norbert Müller, Sören Pellmann, Katrin Werner, Sabine Zimmermann, 07. Juni 2019

07.06.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/10754

Kulturelle Teilhabe und kulturelle Bildung für alle gehören in Deutschland noch immer nicht zur Realität. Gerade im Bereich der kulturellen Bildung ist die Teilhabegerechtigkeit nicht gewährleistet. Gleiches gilt für öffentlich geförderte Kulturangebote, auch sie erreichen bisher nur eine Minderheit der Bevölkerung. Durch die Schaffung von Freien Eintritten in vom Bund geförderten Kultureinrichtungen soll kulturelle Teilhabe gewährleistet werden.

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Parlamentarische Initiativen von Petra Pau, André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dagdelen, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Martina Renner, Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Kirsten Tackmann, 07. Juni 2019

07.06.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/10596

Politisch motivierte Kriminalität-rechts ist ein wichtiger Indikator für das Agieren der extremen Rechten in der Bundesrepublik. Wir erfragen die pmk-rechts-Zahlen monatlich und stellen so eine regelmäßige Dokumentation sicher.

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Parlamentarische Initiativen von Birke Bull-Bischoff, Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Norbert Müller, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Katrin Werner, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann, 07. Juni 2019

07.06.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/10757

Die derzeitig geplanten Modernisierungsvorschläge des BBiG seitens der Bundesregierung bringen kaum Vorteile für die Auszubildenden. Die Linksfraktion hingehen will die Rahmenbedingungen und die Qualität der dualen Ausbildung verbessern. Dazu gehören u.a. eine echte Mindestausbildungsvergütung, das Recht auf Teilzeitausbildung, der verbindliche Durchstieg von zwei in dreijährige Berufe, Standards zur Qualitätssicherung der Ausbildung und klare Regelungen für die dualen Studiengänge.

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Parlamentarische Initiativen von Norbert Müller, Petra Sitte, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Friedrich Straetmanns, Katrin Werner, Sabine Zimmermann, 05. Juni 2019

05.06.19 – Gesetzentwurf – Drucksache Nr. 19/10622

DIE LINKE setzt sich mit einem eigenen Gesetzentwurf für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ein. Denn Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Was sich die große Koalition in den Koalitionsvertrag geschrieben hat, wird nicht konsequent umgesetzt. Die Fachverbände und Netzwerke (u.a. National Coalition und DKHW) drängen seit Jahren auf entschiedenes Handeln.

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