10. Oktober 2022

Frage:

Gab es in den vergangenen drei Jahren Kontakte zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Protelion GmbH mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung oder hohen Beamtinnen und Beamten von Behörden/öffentlichen Stellen (bitte jeweils Datum, Teilnehmende und Gegenstand/Anlass des Gesprächs auflisten) und beabsichtigt das Bundesgesundheitsministerium, seine Mitgliedschaft im Cybersicherheitsrat Deutschland e.V. zu kündigen?

Antwort von Johann Saathoff:

Eine ressortweite Abfrage innerhalb der Bundesregierung hat ergeben, dass es in den vergangenen drei Jahren keine Kontakte zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Protelion GmbH mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung oder hohen Beamtinnen und Beamten von Behörden/öffentlichen Stellen gab.

In diesem Zusammenhang weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Wirtschaftsvertretern pflegt, insbesondere auch auf dem Gebiet sicherer IT-Lösungen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch).

Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten
(z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die Ermittlung der „Verbundenheit“ von Einzelpersonen zu entsprechenden Unternehmen ist darüber hinaus kein regelmäßiger Standardprozess.

Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen etc.) lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen konkret teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen im Einzelnen geführt worden sind. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht, weil derartige Teilnahmen, Termine und Gespräche nicht festgehalten werden.

Das Bundesgesundheitsministerium hat seine Mitgliedschaft im Cybersicherheitsrat Deutschland e.V. gekündigt.

07. Oktober 2022

Frage:

Wie schlüsseln sich die Kosten der Jahre 2021 und 2022 für die Corona Warn App auf Software- Betrieb und allgemeine Pflege (z.B. für Gewährleistung der Sicherheit und kleinere Updates), Software-Entwicklung (Implementierung neuer Funktionalitäten), Hotline-Betrieb und ggf. weitere Aufgaben (z.B. Anschluss Testzentren, Marketingausgaben, Verlängerung von Zertifikaten – siehe auch https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article240567471/Corona-Warn-App-Ministeriumkorrigiert-Mehrkosten-auf-70-Millionen-Euro.html auf, und wie hoch war die Anzahl Calls für die CWA-Hotlines je Monat im Jahr 2022?

Antwort von Staatssekretär Edgar Franke:

Im Jahr 2021 wurden für die Corona Warn App (CWA) insgesamt 78,2 Mio. EUR verausgabt; im Jahr 2022 fielen bislang Kosten in Höhe von 51,8 Mio. EUR an. Eine feingranulare Aufschlüsselung nach Funktionalitäten der CWA ist nicht möglich, da ver- schiedene Kostenbestandteile nicht trennscharf zwischen Entwicklungs-, Wartungs- und Betriebsaufwand unterschieden werden können.

Die Anzahl eingegangener Anrufe bei den CWA-Hotlines in 2022 ist nachfolgend aufgeführt:

In der ersten Folge meines neuen Podcasts, die Nachfolge meines bisherigen Videoreport-Formats auf YouTube, berichte ich Euch vom Digitalausschuss am 28. September 2022. Hört rein, wie ich direkt aus dem Reichstag vom Bundestagsgeschehen berichte!

Wir haben in diesem Ausschuss mal wieder über Vorratsdatenspeicherung und die Auslegung des mittlerweile 5. EUGH-Urteils dazu gesprochen (Danke für nichts, CDU!), über die neuen Pläne aus dem Hause Wissing (BMDV) u Faeser (BMI) – von Quick Freeze bis zur Neuauflage der VDS als IP-Adress-Vorratsdatenspeicherung.

Es ging auch um die neuen Haushaltbudgets von BMI und BMWK für 2023. Das ist spannend, denn wo es um die Verteilung von Geld und Ressourcen geht, zeigt sich deutlich, welche Projekte (und mit welcher Priorität) umgesetzt werden. Natürlich habe ich gerade in Sachen Nachhaltigkeit und Digitalisierung genauer nachgefragt.

Außerdem erzähle ich Euch kurz vom UNESCO Bericht über UN-Empfehlungen zu Künstlicher Intelligenz, der uns im Digitalausschuss (sogar öffentlich!) vorgestellt wurde.

Ich hoffe Euch gefällt mein erster Audio Bericht aus dem Bundestag, er ist datensparsamer, als die Videoversion, weniger aufwändig und daher künftig auch schneller verfügbar. Lasst mir gerne Feedback per Mail da (mailto: Anke.domscheit-berg @ bundestag.de) oder auf social Media (wenn Ihr wollt mit dem Hashtag #ADBPodcast), ich bin gespannt darauf!

Weiterführende Links:

04. Oktober 2022

Frage:

Mit welchen Daten (bitte unter Angabe des Zeitplans) soll die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619 erwähnte Verbesserung des Berichtswesens zu den Rechenzentren des Bundes (vor allem auch hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit) als Teil des angekündigten Maßnahmenplans der Green-IT Initiative verbindlich werden für die Rechenzentren des Bundes und wann ist mit der Veröffentlichung des gesamten Maßnahmenplans zu rechnen?

Antwort des Staatssekretärs Christian Kühn:

Das angepasste Berichtswesen soll ab Ende 2023 für den Berichtszeitraum 2023 verwendet werden. Eine Veröffentlichung des Berichts 2023 ist für das erste Halbjahr 2024 vorgesehen. Der Maßnahmenplan befindet sich aktuell in Ausgestaltung und eine Kommunikation zu den Maßnahmen erfolgt nach dessen Fertigstelung im Jahr 2023.

30. September 2022

Frage:

Ab wann sollen im öffentlichen Energieeffizienzregister für Rechenzentren “PEER-DC” Kennzahlen für die Nachhaltigkeit von Rechenzentren (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT; Bundestagsdrucksache 20/3619, Frage 2) erfasst werden und wird die Erfassung von Daten zur Nachhaltigkeit für a) alle vom Bund genutzten Rechenzentren und b) alle Rechenzentren in Deutschland verpflichtend sein (in der Antwort auf die Kleine Anfrage – Bundestagsdrucksache 20/3619 gab es widersprüchliche Angaben zur Erfassungspflicht von Bundes-RZ, einerseits war in der Antwort auf Frage 1 von sog. Haupt-Rechenzentren des Bundes die Rede, andererseits in der Antwort auf Frage 2 von allen RZ des Bundes – falls die Erfassungspflicht also nur einige RZ des Bundes betrifft, bitte deren Anzahl angeben)?

Das laufende Forschungsvorhaben „Aufbau eines Registers für Rechenzentren in Deutschland und Entwicklung eines Bewertungssystems für energieeffiziente Rechenzentren“ (Kurztitel: Peer DC) soll die Basis für die Veröffentlichung von wichtigen Kenndaten zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz der Rechenzentren in Deutschland schaffen. Hierbei sollen auch erste Daten erfasst und über das entwickelte Register für Rechenzentren veröffentlicht werden. Das Register für energieeffiziente Rechenzentren soll mit Abschluss des Forschungsvorhaben Ende 2023 zur Verfügung stehen.

Antwort des Staatssekretärs Christian Kühn zu Frage a):

Nach Abschluss des Aufbaus des Registers soll dieses durch die Bundesregierung betrieben werden. Die Aufnahme der Daten der bundeseigenen Hauptrechenzentren in das Rechenzentrums Register ist geplant. Die Green-IT-Initiative des Bundes prüft, ob das Register für das Berichtswesen bezüglich Kennzahlen zur Energieeffizienz für alle Rechenzentren des Bundes genutzt werden kann. Alle Rechenzentren des Bundes sind verpflichtet, jährlich ihre Daten zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz an die Geschäftsstelle Green-IT im BMUV zu melden.

Antwort des Staatssekretärs Christian Kühn zu Frage b):

Das BMWK und BMWSB haben im Sofortprogramm für den Sektor Gebäude bereits angekündigt, dass ein neues Bundes-Energieeffizienzgesetz (EnEfG) die Betreiber von Rechenzentren verpflichten soll, Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz machen zu müssen, um diese über ein Register für energieeffiziente Rechenzentren zu veröffentlichen. Um den Aufwand für kleine Betreiber von Rechenzentren zu begrenzen, sind angemessene Schwellenwerte vorzusehen, ab der die Informationspflichten greifen.

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Frage

Welche Unternehmen und Verbände sind von der Bundesnetzagentur um Stellungnahme zum Fragenkatalog zu den Grundsätzen der Erschwinglichkeit gebeten worden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert vom 02. Juni 2022

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Das ist der 1. Teil eines zweiteiligen Videoreports zum irre vollgepackten Digitalausschuss vom 11.5.2022. Es war aber nicht nur viel, sondern auch spannend! Nancy Faeser, die Bundesinnenministerin der Ampelregierung stellte sich erstmalig den Fragen im Ausschuss, da gab es durchaus auch Neuigkeiten, gute wie schlechtere. Die Themenvielfalt war groß: Hackbacks, Chatkontrolle (niemand, den ich kenne, war so überrascht wie Nancy Faeser über die anlasslose Massenüberwachung, die uns die EU mit der Chatkontrolle beschert hat!), Verwaltungsdigitalisierung – v.a. das Onlinezugangsgesetz, Blockchain und ID-Wallet sowie jede Menge CyberCyber haben wir mit Nancy Faeser und ihrem CIO, Markus Richter besprochen.

Außerdem löcherten wir Staatssekretärin Daniela Kluckert aus dem BMDV mit Fragen zum Thema Digital Services Act, der frisch verabschiedeten europäischen Regulierung digitaler Dienste. Was konnte die Bundesregierung durchsetzen und was nicht? Wie schützt uns das DSA vor Dark Patterns und kommt mit dem DSA jetzt wirklich mehr Jugendschutz ins Internet? Schaut rein, auf etliche meiner Fragen gab es Antworten, auf andere nicht, aber manchmal sagt selbst das einiges aus.

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Frage

Welcher Anteil von Krankenhäusern nutzt nach Kenntnis der Bundesregierung einen sowohl di-rekten als auch voll elektronischen Meldeweg zur Meldung tagesaktueller Covid-19-Hospitalisie-rungsraten an das RKI (bitte in absoluten u relativen Zahlen angeben) und falls es noch Kranken-häuser gibt, die keinen direkten, elektronischen Meldeweg zum RKI nutzen, was sind jeweils die Gründe dafür?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke am 13. April 2022

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Im zweiten Teil meines Videoreports zum Digitalausschuss vom 16. Februar geht es um den Verhandlungsstand der EU-Verordnungen Digital Market Acts und Digital Services Act. Die parallel laufenden Verfahren sollen große digitale Plattformen in ihre Schranken weisen, einen fairen Wettbewerb ermöglichen und Verbraucher:innen vor gefährlichen Geschäftsmodellen schützen. Komischerweise wurden die Zuständigkeiten in der neuen Ampelkoalition aufgeteilt, und so sprachen wir erst mit Franziska Brantner, parlam. Staatssekretärin im BMWK, zum DMA und anschließend mit Daniela Kluckert, parlam. Staatssekretärin im BMDV zum DSA. Es ging um strittige Aspekte, die nun im Trilog zwischen Europäischen Rat, Parlament und Kommission verhandelt werden, aber auch um die Position der Ampelkoalition dabei und darum, wobei Einigkeit herrscht. 

Beim DMA ging es vor allem um den Wettbewerb, und dabei um Themen wie Interoperabilität für Messenger und Soziale Netzwerke, um Killer Acquisitions, Selbstbegünstigung von Plattformunternehmen und wirklich heftige Sanktionen bei Verstößen. Vor allem sogenannte Gatekeeper werden im DMA reguliert. 

Beim DSA ging es vor allem um den Verbraucherschutz, den Umgang mit illegalen Inhalten und die Folgen für das deutsche NetzDG. In einer der beiden Verordnungen soll auch das Verbot verhaltensbasierter Online-Werbung für Kinder geregelt sein, laut BuReg im Ausschuss wandert dieser Abschnitt vom DMA ins DSA, aus Parlamentskreisen habe ich danach gehört, dass das noch offen ist. Im Video findet Ihr alle Details, auch zur Rolle der Nachhaltigkeit in den Verordnungen und was die BuReg dazu sagt.

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