Digitalisierung und Staat

Frage: Über welche Befugnisse verfügen die Bundesnetzagentur und andere zuständige Bundesbehörden, um die Bereitstellung von IPv6 für Datendienste durch Internet Service Provider und Mobilfunkprovider im Rahmen allgemeiner Internetzugänge durchzusetzen, und welche Pläne für eine solche Verpflichtung gibt es seitens der Bundesregierung, um im Sinne des Verbraucherschutzes sicherzustellen, dass auch nur mit IPv6 erreichbare Dienste für alle Nutzerinnen und Nutzer abrufbar sind? (BT-Drucksache 19/11515)

Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß vom 9. Juli 2019:

Die Bundesnetzagentur befasst sich nicht mit der Verwaltung von IPAdressen, da es sich hierbei nicht um nationale Nummernressourcen handelt. Sie hat insoweit auch keine Eingriffsbefugnisse oder Beratungsaufgaben. Die Verwaltung von IP-Adressen erfolgt für Europa, den Nahen Osten und Zentralasien durch die Selbstverwaltungsorganisation des Internets RIPE NCC. Näheres findet sich auf deren Internetseite www.ripe.net.

Die Wahl des Internetprotokolls für die Datenübertragung ist eine unternehmerische Entscheidung der Netzbetreiber und Dienstanbieter. Die Bundesregierung plant nicht, Unternehmen zu verpflichten, Dienste, die nur über IPv6 erreichbar sind, allen Nutzerinnern und Nutzern zur Verfügung zu stellen.

Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die prozessuale Steuerung der Einführung von IPv6 durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das im Rahmen der Local Internet Registry de.government öffentliche Netzwerkadressierungsressourcen verwaltet und diese autorisierten Organisationseinheiten zur Selbstverwaltung zuweist. Die Einführung von IPv6 ist ein bedeutender Baustein der vom IT-Rat im Februar 2019 beschlossenen „Netzstrategie 2030 für die öffentliche Verwaltung“.

Diese Woche fand wieder die re:publica in Berlin statt. Sie ist die größte Konferenz zu den Themen Internet und digitale Gesellschaft in Europa. Dieses Jahr war ich an zwei Diskussionsrunden beteiligt.
Die erste hatte den Titel „NoTechxit – Zurück zu Made in Europe“ und zusammen mit den anderen Gästen Claudia Nemat, Vorständin der Deutschen Telekom, Felix Lee, tageszeitung, und der Moderatorin Astrid Maier, ada/Handelsblatt Media Group, diskutierte ich, ob Europa in Sachen Technologie schon den Anschluss verloren hat. Über das zweite Panel zu Digitalisierung und ländlichem Raum werde ich in einem weiteren Beitrag hier schreiben.

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Nachdem in vielen Ländern die Kritik an globalen digitalen Monopolen immer lauter wurde und selbst US-Präsidentschaftskandidatin Elisabeth Warren die Zerschlagung von Facebook forderte, schwindet offenbar Marc Zuckerbergs Gefühl der Unantastbarkeit qua Marktmacht.

Sein Ruf nach mehr Regulierung ist nichts Anderes als der Ausdruck seiner Furcht vor Anti-Monopol-Regulierung. Wer jahrelang mit Hilfe ganzer Heerscharen von Lobbyisten weltweit gegen strengere Regulierungen kämpfte, und mehrfach geltendes Recht ignorierte, ist allerdings kaum glaubwürdig als plötzlicher Anwalt für mehr Datenschutz und staatliche Vorschriften.

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Mich enttäuscht sehr, dass das Europäische Parlament heute eine Urheberrechtsreform durchwinkte, die keines der beabsichtigten Ziele erreichen, aber negative Auswirkungen großer Tragweite bringen wird.

Entgegen anhaltender Behauptungen werden keine zusätzlichen Einnahmen für Kreative geschaffen, denn durchgesetzt wurden die Interessen großer Rechteverwerter wie GEMA, Filmstudios oder Verlegerkonzerne. Darunter leiden werden keineswegs große Digitalkonzerne, sondern kleine Anbieter, Startups, Kreative sowie die Masse der Nutzer*innen. Es wurde nicht einmal die Chance genutzt, die allerschlimmsten Fehler der Reform zu korrigieren und beispielsweise die Einführung von Uploadfiltern in der EU zu stoppen.

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Digitalriesen kontrollieren und soziale Innovationen fördern

Die großen Digitalunternehmen sind kaum noch zu kontrollieren. Sie zahlen fast keine Steuern und verhindern, dass Konkurrenz entstehen kann. Eine Digitalsteuer ist auch gescheitert. Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für stärkere Regulierung einsetzen und dafür sorgen, dass Start-ups bessere Startbedingungen haben. Die Linksfraktion setzt sich für die Förderung von sozialen Innovationen ein, z.B. durch einen Fonds.

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Manchmal hört man Leute vom Internet und von der richtigen Welt sprechen als wären dies zwei vollkommen unterschiedliche Bereiche. Aber für die meisten Menschen ist das Internet Teil der richtigen Welt, Teil des öffentlichen Raums, wo sich Menschen treffen, Gespräche führen, Beziehungen pflegen, sich streiten, fachsimpeln oder Witze machen. Manche dieser Räume sind riesig, bei Facebook tummeln sich inzwischen über zwei Milliarden Nutzer*innen.

Es sind eine ganze Reihe dominanter Plattformen entstanden, die aufgrund des Netzwerkeffektes immer größer werden. Dieser Effekt meint den Vorteil, den ein soziales Netzwerk dadurch hat, dass schon viele daran teilnehmen. Wo die anderen sind, will man selbst auch sein. Soziale Netze, wo man niemanden kennt, sind wenig attraktiv. Wechselt man das soziale Netzwerk, etwa um die eigene Privatsphäre besser zu schützen, verliert man existierende Beziehungen und wäre in einem anderen sozialen Netzwerk möglicherweise einsam.

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Frage: Über welche Daten zum Thema Mobilfunkversorgung in Deutschland (inklusive  Geoinformationen und Statistiken zur Versorgung und zum Nutzungsverhalten) verfügt der Bund, und welche Datensätze sind davon nach den Grundsätzen von Open Data veröffentlichbar oder bereits veröffentlicht? (BT-Drucksache 19/6961)

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Frage: Wie viele Anträge auf Einräumung von Nutzungsrechten nach dem Gesetz über die  Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG) gab es seit Januar 2017 an den Bund (bitte aufschlüsseln nach Bundesministerium)? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 21. Dezember 2018
Das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG) enthält kein Antragserfordernis hinsichtlich der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen.
Das IWG regelt nur die Bedingungen der Weiterverwendung von Informationen, nicht den Zugang zu diesen Informationen, der gegebenenfalls einen Antrag nach anderen gesetzlichen Regelungen  erfordern kann. Zugängliche Informationen öffentlicher Stellen sind nach Maßgabe des IWG weiterverwendbar. Die Anwendung des IWG ist damit nicht von einer Antragsstellung abhängig.
Bei den Bundesministerien sind im Übrigen seit Januar 2017 auch keine Anträge unter Berufung auf das IWG eingegangen. Nicht alle nachgeordneten Behörden der Geschäftsbereiche wurden zur Beantwortung der Frage befragt.

Frage: Welches Bundesland hat jeweils bei den 14 identifizierten Themenfeldern im Projekt  Portalverbund des IT-Planungsrates die Federführung erhalten, und wie ist jeweils der Status der Bearbeitung? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 27. Dezember 2018

Bis 2022 sollen Bund, Länder und die Kommunen alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. Rechtliche Grundlage dafür ist das im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung
des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG).
Die Umsetzung des OZG erfolgt mit zwei Projekten des IT-Planungsrats gemeinsam von Bund und Ländern:
1. Digitalisierungsprogramm
2. Portalverbund
Die nutzerfreundliche Digitalisierung der rund 575 Verwaltungsleistungen (entsprechend OZG-Umsetzungskatalog; Entscheidung 2018/22 ITPLR) für Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen erfolgt im Digitalisierungsprogramm. Um die Leistungen in der vorgegebenen Zeit digital bereitstellen zu können, werden sie arbeitsteilig in 14 Themenfeldern von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam geplant und bearbeitet (Entscheidung 2018/22 IT-PLR).
Jedes Themenfeld wird dabei von jeweils einem fachlich zuständigen Bundesressort und mindestens einem Bundesland (freiwillige Meldung) federführend bearbeitet. Darüber hinaus kann Unterstützung weiterer Akteure aus allen föderalen Ebenen erfolgen.
In einem ersten Schritt bis Sommer 2019 werden alle Leistungen in den Themenfeldern analysiert (z. B. hinsichtlich bereits bestehender digitaler Angebote, Potenzial für länderübergreifende Lösungen) und ein Umsetzungsplan je Themenfeld erstellt. Dieser detailliert das  Digitalisierungsvorgehen für jede dem Themenfeld zugeordnete Leistung.
Parallel beginnt bereits der Digitalisierungsprozess für im Themenfeld priorisierte Leistungen. Diese werden in interdisziplinär besetzten und alle föderalen Ebenen einschließenden „Digitalisierungslaboren“ bearbeitet.

Aktueller Bearbeitungsstand in den 14 Themenfeldern
1. Familie und Kind
– Federführer: BMFSFJ/Bremen
– Digitalisierungslabore: 1) leistungsübergreifend: Elterngeld,
Kindergeld, Geburtsanzeige, Kinderbetreuung; 2) Unterhaltsvorschuss
– Erhebung/Analyse: abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: begonnen
2. Querschnitt
– Federführer: BMI/Berlin
– Digitalisierungslabor: 1) Geburtsurkunde
– Erhebung/Analyse: weitestgehend abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: begonnen
3. Bauen und Wohnen
– Federführer: BMI/Mecklenburg-Vorpommern
– Digitalisierungslabore: 1) Ummeldung; 2) Baugenehmigung
(2 OZG-Leistungen)
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
4. Ein- und Auswanderung
– Federführer: Auswärtiges Amt/Brandenburg
– Digitalisierungslabore: 1) Aufenthaltsstatus zwecks Erwerbstätigkeit;
2) Verpflichtungserklärung
– Erhebung/Analyse: abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
5. Unternehmensführung und -entwicklung
– Federführer: BMWi/Hamburg
– Digitalisierungslabore: 1) Sondernutzung von Straßen; 2) Unternehmensgründung
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
6. Arbeit und Ruhestand
– Federführer: BMAS/in Abstimmung
– Digitalisierungslabore: 1) Wohngeld; 2) Arbeitslosengeld II
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
7. Steuern und Zoll
– Federführer: BMF/Hessen
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
8. Bildung
– Federführer: BMBF/Sachsen-Anhalt
– Digitalisierungslabor: 1) BAföG
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
9. Forschung und Förderung
– Federführer: BMBF (in Abstimmung)/in Abstimmung
– Digitalisierungslabor: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: in Vorbereitung
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
10. Recht und Ordnung
– Federführer: BMJV (nur für Leistungen im Zuständigkeitsbereich
des Ressorts)/Sachsen
– Digitalisierungslabor: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: in Vorbereitung
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
11. Umwelt
– Federführer: BMU/Schleswig-Holstein; Co-FF Rheinland-Pfalz
– Digitalisierungslabore: 1) Anlagenbetrieb und -prüfung, 2) Inbetriebnahme
und Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
12. Gesundheit
– Federführer: BMG/in Abstimmung
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
13. Engagement und Hobbies
– Federführer: BMI/in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
14. Mobilität und Reisen
– Federführer: BMVI/Hessen und Baden-Württemberg
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: nicht begonnen
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen

Parlamentarische Initiativen von Victor Perli, Anke Domscheit-Berg, Gesine Lötzsch, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Birke Bull-Bischoff, Jörg Cezanne, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Norbert Müller, Ingrid Remmers, Petra Sitte, Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Katrin Werner, Hubertus Zdebel, 23. Januar 2019

23.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/7130

Mit der Anfrage sollen digitale Monopole, wie die Abhängigkeit von Microsoft-Produkten, in der öffentlichen Verwaltung problematisiert und der fehlende Überblick der Bundesregierung bzw. des BMI über das Management von Software-Lizenzen in Bundesbehörden kritisiert werden. Gestärkt werden soll hingegen die Debatte in der Öffentlichkeit, um auch auf die Nutzung freier Software und offener Standards für mehr Wettbewerb aufmerksam zu machen und dadurch sinkende Preise für Konsument*innen zu fördern.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7845 vor. Antwort als PDF herunterladen