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Frage: Sind an dem Pilotprojekt der Deutschen Bahn AG in Stuttgart zur videobasierten Fahrgaststrom-Überwachung das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder seine nachgelagerten Behörden an der Entwicklung, Planung, Umsetzung oder Finanzierung beteiligt, und wer hat Zugriff auf die erhobenen Daten vor der Anonymisierung durch das Software-Unternehmen Brighter AI (www.handelsblatt.com/technik/forschung-innovation/pilotprojekt-in-stuttgart-mit-kameras-gegen-corona-deutsche-bahn-will-passagierstroeme-bewusster-lanken/25774872.html)? (BT-Drucksache 19/19240)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 13. Mai 2020

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder dessen Geschäftsbereichsbehörden sind an dem genannten Projekt nicht beteiligt.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse hinsichtlich des Zugriffs auf die erhobenen Daten vor der Anonymisierung durch das Software-Unternehmen Brighter AI vor.

Die Bundesregierung hat sich bisher nicht konkret geäußert, ob und welche Tracking-App sie im Kampf gegen die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Corona) einsetzen möchte. Momentan begrüßt die Bundesregierung die europäische Initiative PEPP-PT, an der auch das Robert-Koch-Institut (RKI) und Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut (HHI) beteiligt sind, prüft aber noch deren Einsatz und Tauglichkeit. 

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Frage: Welche Anweisungen und Verfahren gibt es im Rahmen des zweiten Teilprojekts der Deutschen Bahn AG und der Bundespolizei zum Test intelligenter Videoanalyse-Technik am Berliner Südkreuz bei Fällen, in denen die zu testende Software Situationen erkennt, die nicht durch eigens eingesetzte Darsteller erzeugt werden (z. B. von Dritten abgestellte Gegenstände, gestürzte unbeteiligte Personen), und wie werden solche nicht gestellten Situationen in der Auswertung des Teilprojekts berücksichtigt? (BT-Drucksache 19/11515)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 10. Juli 2019:

Im Rahmen des zweiten Teilprojekts zum Test intelligenter Videoanalyse-Technik am Bahnhof Berlin Südkreuz erfolgt die Erprobung parallel zum Realbetrieb, ohne Einbindung in bestehende Prozesse. Es werden hierzu aktuell vier Kameras, in vier zuvor festgelegten und durch auffällig blaue Markierungen gekennzeichneten Testbereichen, parallel betrieben. Die Szenarien werden durch die Bundespolizei durchgehend überwacht. Eine Verwechslung mit Situationen, die nicht durch eigens eingesetzte Darsteller erzeugt werden, ist aufgrund des Testaufbaus ausgeschlossen.

Frage: Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über den – auch geplanten – Einsatz von „intelligenten Videoüberwachungssystemen“ in Deutschland (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/10/gesichtserken nung-suedkreuz.html; www.iosb.fraunhofer.de/ servlet/is/93474/; https://im.baden-wuerttemberg. de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/startschuss-fuer-die-algo rithmenbasierte-videoueberwachung-beim-poli zeipraesidium-mannheim/), die beispielsweise unnatürliche Bewegungen, Schläge und Tritte erkennen sollen, und welche Firmen waren bei der Erstellung der „Drehbücher“ für den Test intelligenter Videoanalyse-Technik mit eigens hierfür eingesetzten Darstellern beteiligt?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 10. Juli 2019:

Bei dem Test intelligenter Videoanalyse-Technik durch die Deutsche Bahn AG und die Bundespolizei sind die von der Fragestellerin beschriebenen Szenarien nicht Bestandteil der Erprobung. Die folgenden Szenarien sollen während des Tests erprobt werden: liegende Personen, Betreten definierter Bereiche/Zonen, Personenströme/Ansammlungen, Personenzählung, abgestellte Gegenstände, Nachvollziehen von Positionen/Gegenständen, retrograde Auswertung der vorgenannten Szenarien. Die Erstellung der „Drehbücher“ für den Test erfolgte federführend durch die Deutsche Bahn AG in Abstimmung mit der Bundespolizei.

Das von der Fragestellerin bereits referenzierte Projekt der algorithmenbasierten Videoüberwachung des Polizeipräsidiums Mannheim ist bekannt. Weitere Informationen zu dem – auch geplanten – Einsatz von intelligenten Videoüberwachungssystemen in Deutschland im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.

Frage: Welche Kriterien für die tatsächliche Erfolgsmessung wurden durch die Projektbeteiligten der zwei Teilprojekte zur Biometrischen Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundespolizeipräsidium, Bundeskriminalamt, Deutsche Bahn AG und ggf. weitere Projektpartner oder Auftragsnehmer) erwogen, und welche davon wurden dann als Kriterium ausgewählt? (BT-Drucksache 19/10897)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stephan Mayer vom 6. Juni 2019:

Im Teilprojekt 1 „Biometrische Gesichtserkennung“ sollte untersucht werden, ob die biometrische Gesichtserkennung nach dem Stand der Technik ein Unterstützungsinstrument für die polizeiliche Fahndung sein kann und damit einen wertvollen Beitrag zur Gewährleistung von Bahnsicherheit auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zu leisten imstande ist.

Die im Rahmen der Marktsichtung u. a. recherchierten und im Zuge des Teilprojektes 1 letztendlich getesteten unterschiedlichen Gesichtserkennungssysteme sollten Gesichter von Probanden in den Live-Videoströmen der Videoüberwachung am Bahnhof Berlin Südkreuz detektieren und identifizieren. Die Güte der Detektion bzw. Identifikation der Gesichtserkennungssysteme im Einzelnen waren somit die maßgeblichen Kriterien für die Erfolgsmessung. Zu den Ergebnissen der Erprobung im Einzelnen wird auf den entsprechenden Abschlussbericht des Bundespolizeipräsidiums verwiesen.

Im Rahmen des zweiten Teilprojektes des Tests intelligenter Videoanalysetechnik durch die Deutsche Bahn AG und die Bundespolizei sollen durch die zu testende Software verschiedene Situationen, u. a. liegende (hilfsbedürftige) Personen und (über einen längeren Zeitraum) abgestellte Gegenstände erkannt werden. Über das reine Erkennen einer definierten Situation hinaus ist die Differenzierung zu ähnlichen Situationen, die aber keine Relevanz für den Bahnbetrieb oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes haben, von wesentlicher Bedeutung. Ziel ist es, dass Meldungen durch die Software nur bei Erkennen der vorher definierten Situation ausgelöst werden. Die Güte des Erkennens vorher definierter Situationen bzw. die Differenzierung zu ähnlichen Situationen ohne Meldeerfordernis sind in diesem Teilprojekt somit die entscheidenden Kriterien für die vergleichende Erfolgsmessung der Systeme.

Parlamentarische Initiativen von Jan Korte, Anke Domscheit-Berg, Kerstin Kassner, Ulla Jelpke, Victor Perli, Petra Sitte, Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel, 23. Januar 2019

23.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/7105

Die Bundesregierung plant die von Gerichten angeordneten Diesel-Fahrverbote mit einer automatisierten Erfassung aller Verkehrsteilnehmer durchzusetzen. Der „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ sieht dafür einen automatisierten Datenbankabgleich mit dem Kraftfahrt-Bundesamt und die Erfassung des Fahrzeugkennzeichen, der Fahrzeugmerkmale, eines Bildes des Fahrzeugs und des Fahrers sowie „Ort und die Zeit der Teilnahme am Verkehr“ vor.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7491 vor. Antwort als PDF herunterladen

Parlamentarische Initiativen von Andrej Hunko, Martina Renner, Heike Hänsel, André Hahn, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Friedrich Straetmanns, Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, 23. Januar 2019

23.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/7104

Berichte über die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre untergraben das Vertrauen in die Freiheit des Internet und der Telekommunikation. Aus Antworten aus früheren Anfragen geht hervor, dass Einsätze „Stiller SMS“, sogenannter „WLAN-Catcher“ und „IMSI-Catcher“ stetig zunehmen, die Ausgaben für Analysesoftware steigen ebenfalls. Um das gestörte Vertrauen in das Fernmeldegeheimnis wieder herzustellen, fordern wir die regelmäßige Veröffentlichung entsprechender Informationen.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7847 vor. Antwort als PDF herunterladen

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