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Meine Frage:

„Warum sind diverse organisatorische Strukturen, darunter das Dateninstitut, das Beratungs- und Evaluierungszentrums für Künstliche Intelligenz (BEKI), die Algorithmenbewertungsstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (ABOS) und die Zentrale Stelle für die Erkennung ausländischer Informationsmanipulation (ZEAM) zum Teil schon seit mehreren Jahren „im Aufbau“ (bitte begründen, warum dieser Prozess so viel Zeit beansprucht), und wann sollen sie jeweils tatsächlich in ihrer finalen Rechtsbeziehungs-weise Organisationsform offiziell die Arbeit aufnehmen und nicht mehr nur „im Aufbau“ oder „in Gründung“ sein (bitte jeweils geplanten Zeitpunkt zum finalen Ausbau und die geplante Rechts- beziehungsweise Organisationsform angeben)?“

Antwort der Bundesregierung vom 08.11.24:

„Der zur Schaffung des Dateninstituts („DI“) für Deutschland gewählte Vergabeprozess eines sog. Wettbewerblichen Dialogs ist inzwischen weit fortgeschritten: Teilnahmewettbewerb, erste Dialogrunde und Überarbeitung der Vergabeunterlagen sind abgeschlossen, die Bieter überarbeiten derzeit ihre Lösungsvorschläge und nach einer oder maximal zwei weiteren Dialogrunden wird der Zuschlag erteilt und
unmittelbar anschließend – nach aktuellem Stand im Mai / Juni 2025 – die eigentliche Gründung vollzogen. In Form einer Verprobung hat die Arbeit des DI jedoch bereits vor dem Vergabeprozess begonnen, nämlich mit dem Start der vorgelagerten Use Cases eines offenen Datenmodells zur Long-Covid-Forschung (Form: Challenge, geleitet durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat [BMI]) und einem Testfeld und einer Konsultationsumgebung zur dezentralen Datennutzung in Energienetzen (In-House-Vergabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK] an die Deutsche Energieagentur). Die letztendliche Rechtsform des DI wird derzeit im o. g. Dialog ausgehandelt. Im Moment des Zuschlags wird vertraglich festgelegt sein, dass der Regelbetrieb des DI nach einer bestimmten Anzahl von Monaten nach Zuschlag aufgenommen sein muss. Details hierzu können aus vergaberechtlichen Gründen hier nicht mitgeteilt werden. Die Hintergründe zum zeitlichen Verlauf des Vorhabens wurden durch die federführenden Häuser BMWK und BMI in Abständen auch öffentlich kommuniziert, u. a. bei einer großen Kick-Off-Veranstaltung am 10. April diesen Jahres: Nachdem die Haushaltsmittel zeitweilig durch den Deutschen Bundestag gesperrt gewesen waren, mussten zunächst die o. g. gemäß Vorgaben der Gründungskommission vor die formelle Gründung zu ziehenden Use Cases gestartet und das taugliche Vergabeverfahren für die eigentliche Gründung er-
mittelt und vorbereitet werden, wozu auch zwei sogenannte Marktdialoge durchge-
führt wurden.


Mit dem Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz („BeKI“) im BMI soll eine zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für KI-Vorhaben in der Bundesverwaltung geschaffen werden. Das BeKI soll der Bundesverwaltung Expertise zur verantwortungsvollen Nutzung von KI in Form eines Beratungsangebots zur Verfügung stellen, gezielt den sektor- und ebenenübergreifenden Austausch und die Vernetzung rele-
vanter Stakeholder fördern sowie zukünftig zu Fortbildungsmaßnamen zu KI beraten und deren (Weiter-)Entwicklung anstoßen. Dabei wird auf bereits gewonnenen Erfahrungen aufgebaut und werden etablierte Strukturen und Formate einbezogen, um diese durch koordinative Unterstützung des BeKI zu stärken. Der Aufbau des BeKI erfolgt durch die im BMI eingerichtete Projektgruppe Künstliche Intelligenz (PG KI). Für die Wahrnehmung der Gesamtaufgaben der PG KI sind im Jahr 2024 elf Vollzeitäquivalente eingeplant. Um einen unmittelbaren Mehrwert für die Bundesverwaltung sicherzustellen, führt die Projektgruppe KI im Rahmen des Aufbaus des BeKI bereits mehrere Pilotinitiativen durch. Die Einrichtung des BeKI steht in Abhängigkeit verfügbarer Haushaltsmittel und Stellen. Ein weiterer Aufbau des BeKI ist beabsichtigt.

Die Algorithmenbewertungsstelle für Organisationen und Behörden mit Sicherheitsaufgaben („ABOS“) soll die Unterstützung der Bundessicherheitsbehörden bei Fragen zu KI-Regulierung, sowie qualitätsgesicherter und vertrauenswürdiger KI zentralisieren. Insbesondere soll die ABOS bei der Umsetzung der KI-Verordnung (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-24-2024-INIT/de/pdf (https://atpscan.global.hornetsecurity.com/…)) der EU im sicherheitsbehördlichen Bereich wichtige Aufgaben im Sinne eines Kompetenzzentrums übernehmen. Dies umfasst beispielsweise:

  • Zentrale Beratung und Unterstützung für Sicherheitsbehörden des Bundes be-
    züglich der Umsetzung der KI-Verordnung sowie weiteren Themen zu KI-Re-
    gulierung und qualitätsgesicherter KI
  • Erstellung allgemeiner / zentraler Leitlinien und Frameworks für die Umset-
    zung der KI-Verordnung bei Sicherheitsbehörden des Bundes
  • Beobachtung von relevanten nationalen und internationalen Gremien zu KI-
    Regulierung, insbesondere einschlägige Standardisierungsgremien

Die ABOS soll daher nicht mit Plattformen oder nur zu spezifischen Plattformen arbeiten, sondern betrachtet die Anforderungen und die KI-Systeme der Sicherheitsbehörden individuell und ganzheitlich. Der Aufbau und die Konzeption einer solchen Stelle wird bis 2025 aus dem Paket der Bundesregierung zur Konjunktur- und Krisenbewältigung aus dem Jahr 2020 finanziert.

Die Bundesregierung hat eine Projektgruppe zum Aufbau einer Zentralen Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation („ZEAM“) im BMI eingerichtet, die vom Auswärtigen Amt (AA), dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) und dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) unterstützt wird. Die Projektgruppe hat am 1. Juni 2024 ihre Arbeit aufgenommen. Die Schaffung einer ressort-übergreifenden Stelle zur Erkennung von ausländischer Informationsmanipulation ist ein wichtiger Schritt, um den Schutz unserer demokratischen Grundordnung in diesem Sinne nachhaltig zu stärken. Ein weiterer Aufbau der ZEAM ist beabsichtigt.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Episoden

Krankheitsbedingt (FU Corona!) eine Doppelfolge zu den Digitalausschüssen vom 26.6. und 3.7.24 mit diesmal sehr vielen Themen: 1) innovative Datenpolitik – eine Anhörung mit Max Schrems als unseren Sachverständigen, 2) Googles Selbsteinladung in den Ausschuss – zur IT-Sicherheit in Cloud-Infrastrukturen (wir fragten mehr), 3) eIDAS – die Umsetzung der eID Wallet in DE, 3) Welche Bandbreiten gibts künftig beim Grundrecht auf (lahmes) Internet? 4) Das ominöse Memorandum of Understanding von Wissing mit der chin. Cyber-Administration, 5) UN-Global Digital Compact: was ist das? Wird es gut? Kommt es überhaupt? Was tut die Ampel? Und zum Schluss noch 3 meiner parlamentarischen Initiativen, von Hackerparagraph-Reform über Künstliche Intelligenz im Bund bis zu VMWare. Schönen Sommer Euch allen! Der nächste Podcast kommt erst im September.

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:02:26 Anhörung innov. Datenpolitik
00:13:14 Google zu IT-Sicherheit u Cloud, DELOS
00:21:09 eIDAS – eID Wallet
00:33:51 Recht auf Mindestinternetversorgung
00:40:22 Targeting bei pol. Online Werbung
00:47:48 Volker Wissings Daten-Deal mit China
00:53:33 UN Global Digital Compact
01:00:00 Outro: Kleine Anfrage VMWare, Antrag zur Reform “Hackerparagraph”, Kleine Anfrage KI im Bund

Weiterführende Links:

Aufzeichnung öff. Tops Digitalausschuss vom 03.07.24

Anhörung “Innovative Datenpolitik” im Digitalausschuss vom 26.06.24

Google zu IT-Sicherheit/ Cloudinfrastrukturen

eIDAS- VO

TK-MindestversorgungsVO/ Recht auf Internet-Grundversorgung

EU VO zu Targeting polit. Online Werbung

Wissings Daten-Deal mit China

Global Digital Compact

Kleine Anfrage VM-Ware

Kleine Anfrage zum KI-Einsatz im Bund

Antrag Reform Hackerparagraph

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