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Meine Frage:

„Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und Integrität des Prozesses zur
Erfassung und Weiterleitung von Wahlergebnissen unternahm die Bundesregierung,
seitdem erstmals 2017 vom Chaos Computer Club und zuletzt im Dezember 2024
von CCC-Mitgliedern beim 38. Chaos Communication Congress Sicherheitsmängel
der für das Schnellmelden von Wahlergebnissen verwendeten Software „Elect“ öf-
fentlich gemacht wurden (www.golem.de/news/bundestagswahlen-wahlsoftwareim-
mer- noch-unsicher-2412-192004.html) und warum setzt die Bundesregierung nicht
auf eine Open Source Lösung, die idealerweise auf der OpenCode Plattform des
Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) veröffent-
licht ist, also einen sicheren Ursprung hat, um gerade bei einem der wichtigsten de-
mokratischen Prozesse eine unabhängige Prüfung und maximale Transparenz zu
gewährleisten, wie sie dem Prinzip der „Öffentlichkeit der Wahl“ angemessen wäre?“

Antwort der Bundesregierung vom 19.02.2025:

„Die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestags-
wahl liegt bei der Bundeswahlleiterin. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist sie
als Wahlorgan unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Zwischen dem Bun-
desamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Bundeswahlleiterin finden
(wie auch bei vorangegangenen Wahlen, z. B. der Europawahl 2024) regelmäßig Ab-
stimmungen statt. Dabei prüft das BSI in Zusammenarbeit mit der Bundeswahlleiterin
den Kernwahlprozess der Bundestagswahl auf mögliche Schwachstellen. Der Kern-
wahlprozess selbst, das sogenannten Wahlabwicklungssystems, ist nicht über das
Internet erreichbar. Für alle anderen notwendigen Informationen und Verfahren im
Zusammenhang mit der Bundestagswahl, die auf Bundesebene über das Internet er-
reichbar sein müssen, hat das BSI bereits Webchecks durchgeführt.
Darüber hinaus hat das BSI einen Prozess entwickelt, der eine Zusammenarbeit für
den Fall von IT-Sicherheitsvorfällen zwischen den Computer Emergency Response
Teams (CERTs) von Bund und Ländern sicherstellt. Für die Wahlbehörden in den
Ländern wurde ein Webinar-Programm im Dezember 2024 / Januar 2025 durchge-
führt. Hierbei wurde der Schwerpunkt auf die Informationen zu den Meldewegen
selbst, die Umsetzung des BSI IT-Grundschutzprofil Schnellmeldung in den Ländern
mit den entsprechenden Meldewegen, sowie der Sensibilisierung der Zielgruppe ge-
legt.

Die auf Bundesebene für die Bundestagswahl eingesetzte Software wurde vom ex-
ternen Dienstleister „Votegroup GmbH“ für die Bundeswahlleiterin entwickelt. Die
Bundeswahlleiterin geht sensibel mit den ihr vorliegenden Informationen um. Die
Herausgabe sicherheitsrelevanter Informationen und Hintergründe muss daher je-
weils einzelfallbasiert entschieden werden. Als besonders schützenswert eingestufte
Informationen werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Die Bundeswahlleiterin
wird auch zukünftig faktenbasiert prüfen, wie angesichts der hohen, auch sicher-
heitskritischen Relevanz mit dem Quellcode der auf Bundesebene eingesetzten Soft-
ware für bundesweite Wahlen umzugehen ist. Die Sitzverteilungsberechnung lässt
sich im Internetangebot der Bundeswahlleiterin nachvollziehen. Die Sitzberechnung
der Bundestagswahl 2025 wird nach Vorliegen des vorläufigen und endgültigen Er-
gebnisses zur Nachvollziehung der Berechnung veröffentlicht, siehe hier vergleichs-
weise die Berechnung zur BTW2021: https://www.bundeswahlleite-
rin.de/dam/jcr/bf33c285-ee92-455a-a9c3-8d4e3a1ee4b4/btw21_sitzberechnung.pdf.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Deutschland ist ungenügend geschützt gegen massenhafte Wahlbeeinflussung durch Trollarmeen und Desinformationskampagnen fremdstaatlicher Akteure oder Tech-Milliardäre mit rechtsextremen Einstellungen wie Elon Musk. Für wirksamen Schutz braucht es Dreierlei: Tax The Rich, Regulierung von Plattformen als Medien und EU-finanzierte soziale Netze, ohne Datenhandel und Profitinteresse.

Meine Rede im Wortlaut: 

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den USA spricht man schon von „The Nerd Reich“ und von „Broligarchie“, weil Tech-Bro-Milliardäre großer digitaler Konzerne mit ihrer Macht die Demokratie aushebeln und fremdenfeindliche Politik unterstützen.

Elon Musk, einer von Iihnen, ist mit 417 Milliarden Dollar der reichste Mensch der Welt. Das ist so viel Geld, dass jemand, der vor der letzten Eiszeit damit angefangen hätte, jeden einzelnen Tag 10 000 Dollar auszugeben, heute, 114 000 Jahre später, immer noch Kohle übrig hätte. So absurder Reichtum ist gefährlich. Denn er führte unter anderem dazu, dass Elon Musk denkt, er könne nicht nur Jachten und Raketen kaufen, sondern auch Demokratien und Gesetzeslosigkeit.

(Zuruf der Abg. Beatrix von Storch (AfD))

Rechtsextreme Parteien unterstützt er, weil sie Kapitalismus pur mit wenig Steuern und Regulierung versprechen; so steht es ja auch im Wahlprogramm der AfD. Und als Profiteur der südafrikanischen Apartheid ist für ihn auch ihr Rassismus völlig okay.

So wie es Elon Musk egal ist, was das für die Sicherheit von Menschen bedeutet, die irgendwie nach einem Migrationshintergrund aussehen, queer sind oder antifaschistisch, so war das gestern Union und FDP egal, als sie gemeinsam und geplant die Brandmauer einrissen, um mit der AfD gemeinsame Sache zu machen – einer laut Tausender Beweise verfassungswidrigen Partei. Putins und Elons Trollarmeen haben nun noch leichteres Spiel; denn gestern wurde unsere Demokratie von innen beschädigt.

(Detlef Seif (CDU/CSU): Oijoijoi!)

Vor solch illegitimer ausländischer Einflussnahme in Deutschland sind wir leider schlecht geschützt, nicht nur wegen mangelnder Medienkompetenz, sondern auch, weil die für die Umsetzung des Digital Services Act zuständige Behörde Bundesnetzagentur nicht einmal ein Viertel der notwendigen Stellen bekam. Wirklich effektiv verhindert man eine Manipulation politischer Diskurse auf digitalen Plattformen aber nur durch drei strukturelle Maßnahmen.

Erstens: Tax the Rich!

(Beifall bei der Linken)

Zweitens: eine Einstufung digitaler Plattformen als Medien. In Medien wie dem Fernsehen ist zum Beispiel Wahlwerbung streng reguliert. Dennoch kann Elon auf seiner Plattform X, deren Algorithmen er ganz persönlich beeinflussen kann, in seinem Kanal mit 200 Millionen Followern mit mehr Reichweite als der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Debatte mit Frau, wie er sie nennt, „Wiedel“ ausstrahlen, die Spitzenkandidatin einer Partei mit faschistischem Führungspersonal ist, und unberührt davon Desinformation verbreiten.

Drittens braucht es ein gemeinwohlorientiertes soziales Netz: offen, interoperabel, ohne Datenhandel und Manipulation, mit einer verlässlichen Finanzierung durch die Europäische Union, im Fediverse oder als Variante von Bluesky, wie es die „Free Our Feeds“-Initiative plant. Diese wichtige Infrastruktur der digitalen Gesellschaft muss Daseinsvorsorge sein –

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Frau Kollegin, kommen Sie zum Schluss bitte.

Anke Domscheit-Berg (Die Linke):

– und kein Instrument zur Bereicherung rücksichtsloser Milliardäre. – Das ist nun wirklich meine letzte Rede.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Frau Kollegin, bitte.

Anke Domscheit-Berg (Die Linke):

Und deshalb erlaube ich mir noch einen Satz.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Einen Satz, ja.

Anke Domscheit-Berg (Die Linke):

Ich hoffe, die Wähler/-innen werden vor und bei der Wahl gegen Rechtsextreme und ihre Steigbügelhalter auf die Barrikaden gehen und mit ihrem Kreuz dafür sorgen, dass es im nächsten Bundestag eine starke Linksfraktion mit verlässlich antifaschistischer Politik gibt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linken)