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Meine Frage:

„Warum sind diverse organisatorische Strukturen, darunter das Dateninstitut, das Beratungs- und Evaluierungszentrums für Künstliche Intelligenz (BEKI), die Algorithmenbewertungsstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (ABOS) und die Zentrale Stelle für die Erkennung ausländischer Informationsmanipulation (ZEAM) zum Teil schon seit mehreren Jahren „im Aufbau“ (bitte begründen, warum dieser Prozess so viel Zeit beansprucht), und wann sollen sie jeweils tatsächlich in ihrer finalen Rechtsbeziehungs-weise Organisationsform offiziell die Arbeit aufnehmen und nicht mehr nur „im Aufbau“ oder „in Gründung“ sein (bitte jeweils geplanten Zeitpunkt zum finalen Ausbau und die geplante Rechts- beziehungsweise Organisationsform angeben)?“

Antwort der Bundesregierung vom 08.11.24:

„Der zur Schaffung des Dateninstituts („DI“) für Deutschland gewählte Vergabeprozess eines sog. Wettbewerblichen Dialogs ist inzwischen weit fortgeschritten: Teilnahmewettbewerb, erste Dialogrunde und Überarbeitung der Vergabeunterlagen sind abgeschlossen, die Bieter überarbeiten derzeit ihre Lösungsvorschläge und nach einer oder maximal zwei weiteren Dialogrunden wird der Zuschlag erteilt und
unmittelbar anschließend – nach aktuellem Stand im Mai / Juni 2025 – die eigentliche Gründung vollzogen. In Form einer Verprobung hat die Arbeit des DI jedoch bereits vor dem Vergabeprozess begonnen, nämlich mit dem Start der vorgelagerten Use Cases eines offenen Datenmodells zur Long-Covid-Forschung (Form: Challenge, geleitet durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat [BMI]) und einem Testfeld und einer Konsultationsumgebung zur dezentralen Datennutzung in Energienetzen (In-House-Vergabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK] an die Deutsche Energieagentur). Die letztendliche Rechtsform des DI wird derzeit im o. g. Dialog ausgehandelt. Im Moment des Zuschlags wird vertraglich festgelegt sein, dass der Regelbetrieb des DI nach einer bestimmten Anzahl von Monaten nach Zuschlag aufgenommen sein muss. Details hierzu können aus vergaberechtlichen Gründen hier nicht mitgeteilt werden. Die Hintergründe zum zeitlichen Verlauf des Vorhabens wurden durch die federführenden Häuser BMWK und BMI in Abständen auch öffentlich kommuniziert, u. a. bei einer großen Kick-Off-Veranstaltung am 10. April diesen Jahres: Nachdem die Haushaltsmittel zeitweilig durch den Deutschen Bundestag gesperrt gewesen waren, mussten zunächst die o. g. gemäß Vorgaben der Gründungskommission vor die formelle Gründung zu ziehenden Use Cases gestartet und das taugliche Vergabeverfahren für die eigentliche Gründung er-
mittelt und vorbereitet werden, wozu auch zwei sogenannte Marktdialoge durchge-
führt wurden.


Mit dem Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz („BeKI“) im BMI soll eine zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für KI-Vorhaben in der Bundesverwaltung geschaffen werden. Das BeKI soll der Bundesverwaltung Expertise zur verantwortungsvollen Nutzung von KI in Form eines Beratungsangebots zur Verfügung stellen, gezielt den sektor- und ebenenübergreifenden Austausch und die Vernetzung rele-
vanter Stakeholder fördern sowie zukünftig zu Fortbildungsmaßnamen zu KI beraten und deren (Weiter-)Entwicklung anstoßen. Dabei wird auf bereits gewonnenen Erfahrungen aufgebaut und werden etablierte Strukturen und Formate einbezogen, um diese durch koordinative Unterstützung des BeKI zu stärken. Der Aufbau des BeKI erfolgt durch die im BMI eingerichtete Projektgruppe Künstliche Intelligenz (PG KI). Für die Wahrnehmung der Gesamtaufgaben der PG KI sind im Jahr 2024 elf Vollzeitäquivalente eingeplant. Um einen unmittelbaren Mehrwert für die Bundesverwaltung sicherzustellen, führt die Projektgruppe KI im Rahmen des Aufbaus des BeKI bereits mehrere Pilotinitiativen durch. Die Einrichtung des BeKI steht in Abhängigkeit verfügbarer Haushaltsmittel und Stellen. Ein weiterer Aufbau des BeKI ist beabsichtigt.

Die Algorithmenbewertungsstelle für Organisationen und Behörden mit Sicherheitsaufgaben („ABOS“) soll die Unterstützung der Bundessicherheitsbehörden bei Fragen zu KI-Regulierung, sowie qualitätsgesicherter und vertrauenswürdiger KI zentralisieren. Insbesondere soll die ABOS bei der Umsetzung der KI-Verordnung (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-24-2024-INIT/de/pdf (https://atpscan.global.hornetsecurity.com/…)) der EU im sicherheitsbehördlichen Bereich wichtige Aufgaben im Sinne eines Kompetenzzentrums übernehmen. Dies umfasst beispielsweise:

  • Zentrale Beratung und Unterstützung für Sicherheitsbehörden des Bundes be-
    züglich der Umsetzung der KI-Verordnung sowie weiteren Themen zu KI-Re-
    gulierung und qualitätsgesicherter KI
  • Erstellung allgemeiner / zentraler Leitlinien und Frameworks für die Umset-
    zung der KI-Verordnung bei Sicherheitsbehörden des Bundes
  • Beobachtung von relevanten nationalen und internationalen Gremien zu KI-
    Regulierung, insbesondere einschlägige Standardisierungsgremien

Die ABOS soll daher nicht mit Plattformen oder nur zu spezifischen Plattformen arbeiten, sondern betrachtet die Anforderungen und die KI-Systeme der Sicherheitsbehörden individuell und ganzheitlich. Der Aufbau und die Konzeption einer solchen Stelle wird bis 2025 aus dem Paket der Bundesregierung zur Konjunktur- und Krisenbewältigung aus dem Jahr 2020 finanziert.

Die Bundesregierung hat eine Projektgruppe zum Aufbau einer Zentralen Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation („ZEAM“) im BMI eingerichtet, die vom Auswärtigen Amt (AA), dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) und dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) unterstützt wird. Die Projektgruppe hat am 1. Juni 2024 ihre Arbeit aufgenommen. Die Schaffung einer ressort-übergreifenden Stelle zur Erkennung von ausländischer Informationsmanipulation ist ein wichtiger Schritt, um den Schutz unserer demokratischen Grundordnung in diesem Sinne nachhaltig zu stärken. Ein weiterer Aufbau der ZEAM ist beabsichtigt.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Soll das BeKI weiterhin wie ursprünglich geplant, Beratungen und Evaluationen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI im Bund leisten, für den Marktplatz KI Anwendungen im Bund verantwortlich und als Koordinierungsstelle für KI im Bund zuständig sein (bitte jeweils bestätigen oder eingrenzen für die genannten Aufgabenbereiche und gegebenenfalls weitere Aufgaben ergänzen), und wie grenzen sich genau die Aufgaben des BeKI vom KI-Kompetenzzentrum der Bundesdruckerei GmbH ab (bitte als tabellarische Gegenüberstellung)?“

Antwort der Bundesregierung vom 05.11.24:

„Mit dem im Aufbau befindlichen Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz („BeKI“) schafft das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eine zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für KI-Vorhaben in der Bundesverwaltung. Das BeKI soll der Bundesverwaltung Expertise zur verantwortungsvollen Nutzung von KI in Form eines Beratungsangebots zur Verfügung stellen, gezielt den sektor- und ebenenüber-greifenden Austausch und die Vernetzung relevanter Stakeholder fördern sowie zukünftig zu Fortbildungsmaßnamen zu KI beraten und deren (Weiter-)Entwicklung anstoßen. Das BeKI soll außerdem mit dem Markplatz der KI Möglichkeiten („MaKI“) eine Vernetzungsplattform für die Bundesverwaltung bilden und so einen transparenten Überblick über die bestehenden Projekte im Bereich der Künstlichen Intelligenz aufzeigen. Darüber hinaus koordiniert das BeKI das Angebot einer KI-Plattform zur Nutzung von Sprachmodellen (KIPITZ) und entwickelt KI-Leitlinien für die Bundesverwaltung. Im Rahmen der nationalen Umsetzung der KI-Verordnung und damit verbundener Marktüberwachungsstrukturen befindet sich der Aufgabenbereich Evaluation aktuell in Abstimmung.

Das KI-Kompetenz-Center der Bundesverwaltung (KI-KC) unterstützt bei der agilen Entwicklung nutzerzentrierter KI-Lösungen für und mit der Bundesverwaltung. Der Schwerpunkt der angebotenen Unterstützung liegt auf der technischen Umsetzungsdimension innerhalb von Proof-of-Values (PoVs) von KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung. Die an den PoV anschließende Produktentwicklung, beginnend mit Minimal Viable Products oder Piloten, liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches des KI-KC.

Tabellarische Darstellung „Abgrenzung der Aufgaben des BeKI vom KI-Kompetenz-Center“:

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

05. Juni 2023

Meine Fragen:

1.: Wofür wurden die bisherigen Haushaltsmittel (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6862) für die 3 Vorhaben Beratungs- und Evaluierungszentrum für Künstliche Intelligenz, BEKI (1,1 Mio €); KI-Kompetenzzentrum (23,5 Mio €) und Algorithmenstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (2,77 Mio €) jeweils konkret verausgabt (bitte nach Ausgaben, Jahr und Vorhaben aufschlüsseln) und was ist der jeweils konkrete Zeitplan für den Aufbau dieser drei Einrichtungen?

2.: Was ist der konkrete Zweck der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion in Drs. 20/6862 genannten drei Vorhaben/Stellen: Beratungs- und Evaluierungszentrum für Künstliche Intelligenz, BEKI; KI-Kompetenzzentrum und Algorithmenstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und in welcher Organisationsform sollen diese Vorhaben/Stellen jeweils umgesetzt werden (bitte auch jeweils die Gesamtstellenanzahl angeben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

Zu 1.:
Die Überlegungen zum Beratungs- und Evaluierungszentrum für Künstliche Intelligenz (BEKI) sind weiter vorangeschritten, die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung dauern noch an. Bereits in der aktuellen Phase der Umsetzungsvorbereitung, die in 2023 abgeschlossen werden soll, ist die Pilotierung erster Angebote des BEKI vorgesehen.

Die Bundesregierung hat die Überlegungen zum Aufbau des Projektes Pilotierung eines Künstliche Intelligenz-Bewertungsvorgehens und Konzeption einer Algorithmenstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (PABOS) noch nicht abgeschlossen. Daher besteht noch kein endgültiger Zeitplan.

Das Kompetenzzentrum Künstliche Intelligenz (jetzt KI-Kompetenzcenter der Bundesverwaltung, kurz „KI-KC“), wird unmittelbar nach Vertragsschluss mit der Bundesdruckerei eröffnet. Die Vertragsunterzeichnung ist für Anfang Juni 2023 vorgesehen. Der Aufbau des KI-KC skaliert anschließend zur Anzahl der entsprechend des Konzepts umgesetzten Projekte in Form von Proof-of-Values (PoVs) über die Gesamtlaufzeit des Konjunkturpaketes.

Die von den in der Fragestellung genannten Haushaltsmitteln bereits vorgenommenen Ausgaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Zu 2.:
Die Planung für den Aufbau des BEKI für den Bereich der öffentlichen nicht sicherheitsbezogenen Verwaltung ist weiterentwickelt worden, der Prozess ist aber noch nicht abgeschlossen. Zweck des BEKI ist es, die öffentliche Verwaltung für den kompetenten und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) weiter zu ertüchtigen. Das BEKI beabsichtigt dabei, die öffentliche Verwaltung auf rechtlicher, ethischer und technischer Ebene hinsichtlich der verantwortungsvollen Nutzung von KI zu beraten, die Vernetzung des öffentlichen Sektors weiter zu optimieren und zu koordinieren und den Kompetenzaufbau für die öffentliche Verwaltung zu unterstützen. Derzeit ist die Einrichtung des BEKI in der Startphase als „virtuelle“ Organisationsform geplant.

Hierdurch wird ausdrücklich das Ziel verfolgt, bereits bestehende, etablierte Strukturen und Formate einzubeziehen, auf gewonnen Erfahrungen aufzubauen und bestehende Strukturen durch koordinative Unterstützung des BEKI zu stärken. Die diesbezügliche Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zur Organisationsform und zu damit verbundenen Ressourcen ist gleichwohl noch nicht abgeschlossen.

Der Zweck der im Rahmen des Projekts PABOS ist, die Sicherheitsbehörden des Bundes im Themenfeld qualitätsgesicherte KI zu unterstützen. Die Bundesregierung hat die Überlegungen zum Aufbau des das BEKI für den Sicherheitsbereich ergänzenden Vorhabens PABOS noch nicht abgeschlossen, dies betrifft insoweit auch die Frage nach etwaigen Stellen sowie der Organisationsform.

Der Zweck des KI-Kompetenzcenter der Bundesverwaltung ist die praktische Umsetzung von KI-Vorhaben im Rahmen von PoVs, um schnellstmöglich Mehrwerte der Nutzung von KI für die zivile Bundesverwaltung anhand konkreter Anwendungen aufzuzeigen. Das KI-KC wird mit der anstehenden Beauftragung der Bundesdruckerei dort im „Innovations“-Bereich angesiedelt. Die hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel werden im Rahmen des Aufkommens geeigneter PoVs verausgabt. Die Anzahl der Stellen, die die Bundesdruckereihierüber finanziert, hängt vom Aufkommen von PoVs ab.

Die Aufnahme der verschiedenen Aktivitäten verdeutlicht die Bestrebungen der Bundesregierung im Bereich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung. Die Maßnahmen ergänzen sich und werden eng miteinander vernetzt, um einen gegenseitigen Austausch zu fördern, Doppelstrukturen zu vermeiden und eine bestmögliche Kompetenzentwicklung im Themenbereich Künstliche Intelligenz zu ermöglichen.

Episoden

Dieser Podcast ist etwas anders, denn der Parlamentsbetrieb ist auch nicht wie sonst. Der Digitalausschuss vom 13.11.24 dauerte nur wenige Minuten, alle inhaltlichen Themen waren abgesetzt. Immerhin fand die Anhörung zum Data Governance Gesetz statt, mit Debatten u.a. zur Frage, wie man mehr Open Data bekommt (und wie nicht). Weil aber auch das Große Ganze wichtig ist, gibt es außerdem ein Update zum Prozedere bis zu den Neuwahlen und zu zwei großartigen, überparteilichen parlamentarischen Initiativen. Mit ein bisschen Glück erleben wir nach dem Ampel-Aus noch vor Weihnachten eine echte Sternstunde des Parlaments, legalisieren Schwangerschaftsabbrüche und machen den Weg frei für ein AfD Verbotsverfahren! Ich bin so was von dabei und berichte in dieser Folge was bisher geschah, wie es weitergehen soll und was Ihr dazu beitragen könnt.

Transkript 📜 (KI-erstellt und kann daher Fehler aufweisen):

Kapitelmarken:

00:00:07 Intro
00:01:35 Quo Vadis Bundestag nach dem AmpelAus?
00:15:40 Anhörung Daten-Governance-Gesetz – Intro
00:25:01 Aufsicht, Transparenzgesetz, Recht auf OpenData, Evaluation
00:34:07 AfD-Entgleisung in der Anhörung
00:38:46 Update Prüfantrag für AfD-Verbot
00:45:16 Neue Initiative: Legalisierung Schwangerschaftsabbruch
00:51:37 Outro

Weiterführende Links:

Bundestag vor den Neuwahlen:

Mietwuchergesetz von DIE LINKE vom 08.10.24

Antrag gegen Mietenwucher von DIE LINKE vom 03.07.24

Mietenwucher-Webapp!

Rede Clara Bünger zum Omnibus-Gesetz – Quellen-TKÜ / Staatstrojaner in der Höfeverordnung vom 14.11.24

Netzpolitik.org zum Entwurf eines neuen BKA-Gesetzes vom 06.08.24

Positionspapier der BAG Netzpolitik der Linken gegen Staatstrojaner vom 11.11.17

Info des Wiss. Dienstes im Bundestag zur Vertrauensfrage und Neuwahlen vom 14.11.24

Anhörung Daten-Governance-Gesetz:

Übersicht

Anhörung in der BT-Mediathek

Entwurf Daten Governance Gesetz

EU Data Governance Act

Stellungnahme Aline Blankertz

Structural Integrity auf LinkedIn

Stellungnahme RfII

Stellungnahme Dr. Sarah Rachut

Bundeshaushalt maschinenlesbar

AfD-Verbot und AfD-Schrott:

Grusel-AfD-Antrag – Daten zu individuellen Einbürgerungen veröffentlichen vom 18.12.23

🎧 Der ADB Podcast Folge 30 vom 22.03.24 mit Trixi von Storch zu DSA

Überparteilicher Antrag im Bundestag zur Überprüfung der AfD vom 13.11.24

Musterbrief an Abgeordnete zum AfD Verbot:

Tool zum Finden Eurer Abgeordneten

AfD will MDR abschaffen – Thüringer Allgemeine vom 13.11.24

Thüringen-Projekt

Weg mit §218:

Überparteilicher Gesetzentwurf zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

Medical Students for choice

Studierende üben Schwangerschaftsabbrüche an Papayas

Bericht zu Sexismus nach der Trump-Wahl „Your body, my choice“ (engl.)

Recht auf Abtreibung in französischer Verfassung

Outro:

Mein Blogpost zum Einsatz von KI im Bund vom 08.11.24

Meine Schriftlichen Fragen zu KI-Organisationen BEKI und ABOS, Desinformations-Projektgruppe ZEAM u Dateninstitut, 08.11.24:

Interview mit mir im STERN zum Mauerfall vom 09.11.24

Meine Tagebucheinträge rund um den Mauerfall Okt./Nov. 1989

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