Parlamentarische Initiativen von Birke Bull-Bischoff, Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Norbert Müller, Sören Pellmann, Kirsten Tackmann, Jessica Tatti, Katrin Werner, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann, 16. Januar 2019

16.01.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/7026

Der Nationale Bildungsbericht 2018 zeigt erneut, dass Chancengleichheit in und der Zugang zu Bildung nach wie vor von der Herkunft abhängt. Daher ist es notwendig, eine soziale Bildungsstrategie zu erarbeiten, um bundesweit für Chancengleichheit in der Bildung zu sorgen und soziale Disparitäten abzubauen.

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Zum Jahresende zieht man Bilanz, schreibt Wunschzettel und hat Erwartungen fürs kommende Jahr. Zur Digitalisierung könnte ich ein dickes Buch voller Wünsche schreiben, einige – nur solche, die realistisch in 2019 erreicht oder angestoßen werden könnten – will ich hier nennen.

Ohne digitale Infrastruktur kann eine digitale Gesellschaft nicht funktionieren, daher ist sie unser wichtigstes Ziel für 2019. Deutschland hat viel Zeit beim Ausbau des Glasfasernetzes vergeudet, es gibt keine mehr zu verlieren. Von der Bundesregierung erwarte ich, dass sie in ihrer neuen Breitbandstrategie nur reine Glasfasernetze fördert und den Ausbau durch Kommunen begünstigt, denn Internetzugang gehört zur Daseinsvorsorge und sollte ein Grundrecht sein. Deshalb sollte der Einfluss von Profiterzielung auf die Umsetzung minimiert werden. Nur so gibt es ein schnelles Netz und digitale Teilhabe für alle und nicht nur für Wohlhabende und Stadtbewohner.

Zu einer zeitgemäßen Infrastruktur gehört ein Mobilfunknetz ohne Funklöcher. Viele Dienste werden heute mobil genutzt, im Funkloch ist man davon ausgeschlossen, von gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land ganz zu schweigen. Die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur haben vor, gemeinsam mit Bundesrat und Bundestag eine Mobilfunkstrategie zu entwickeln. Die ist auch längst überfällig und sollte einen konkreten Plan enthalten, wie alle Funklöcher kurzfristig geschlossen werden können. Es geht ja nicht nur um Teilhabe, sondern manchmal auch um die nackte Existenz. Erst vor wenigen Tagen brannte in einem Ortsteil unserer Stadt im Norden von Brandenburg das Haus des Försters aus, der schwer verletzt zwei Kilometer mit dem Auto fahren musste, um überhaupt einen Notruf wählen zu können. Niemand der 60 Einsatzkräfte konnte vor Ort ein Handy nutzen. Als im Brandenburger Süden im Sommer riesige Waldbrände wüteten, wurde bei der Einsatzleitstelle am Rand des Brandgebiets eine Not-Mobilfunkbasisstation aufgebaut, weil auch diese Gegend mitten in einem großen Funkloch lag.

Es reicht jedoch nicht aus, wenn die weißen Flecken nur formell verschwinden, etwa weil ein einzelner Netzbetreiber dort aktiv ist. Wer dann bei einem anderen Betreiber einen Vertrag hat, steckt ja immer noch im Funkloch. In schlechter versorgten Gegenden braucht es daher ein regionales Roaming (ein nationales Roaming wäre noch besser), damit man jederzeit ein beliebiges Funknetz nutzen kann, unabhängig vom eigenen Anbieter, so wie man das vom Ausland kennt. Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes ist für das erste Quartal geplant und könnte die Bundesnetzagentur dazu ermächtigen, die Anbieter darauf zu verpflichten.

Noch viel zu unbekannt ist die Möglichkeit, dass Kommunen Breitbandfördergelder des Bundes inzwischen auch für den Glasfaseranschluss von (potenziellen) Mobilfunk-Basisstationen in Funklöchern verwenden können. Ich hoffe, das spricht sich herum und mehr Kommunen als bisher machen das. Solche kommunalen Basisstationen stehen dann allen Netzbetreibern zur Verfügung.

Auch schon in den ersten Monaten des neuen Jahres könnte (endlich) der Digitalpakt Realität werden und Rückstände im Bereich digitaler Bildung verringern. Immerhin Internetzugänge und einen Teil der IT-Ausstattung in Schulen könnte man damit finanzieren. Das reicht natürlich nicht, denn es braucht auch neue Bildungsinhalte, Aus- und Weiterbildung für Lehrkräfte und verbindliche Mindeststandards, die in allen Bundesländern gelten. Es darf nicht vom zufälligen Wohnort eines Kindes abhängen, ob es einen Zugang zu zeitgemäßer Bildung hat oder nicht, denn die notwendigen Kompetenzen durch die Digitalisierung sind in Hessen nicht wesentlich anders als in Brandenburg.

Ständig höre ich „die Technik muss den Menschen dienen“. Diese Plattitüde mit Leben zu füllen, ist jedoch eine große Herausforderung. Dazu beitragen kann die Einrichtung eines großzügigen „Social Innovation Fonds“, der gemeinwohlorientierte Innovationen fördert, für die sich Investoren eher wenig interessieren. Der Fonds könnte die Entstehung sinnvoller Anwendungen im Bereich Bildung, Umwelt, Nachhaltigkeit, Gesundheit, Mobilität, Demokratie etc. ermöglichen, die dann als Open Source auch dem Rest der Welt zur Verfügung stehen.

Last but not least würde eine moderne Verwaltung viel Nutzen stiften. Deshalb wünsche ich mir, dass das Bürgerportal des Bundes einen Siebenmeilenstiefel-Schritt nach vorn macht, sich alle Bundesländer – nicht nur wie bisher vier – daran beteiligen und viele öffentliche Dienstleistungen vollständig elektronisch abgewickelt werden können. Bisher kann man sie an einer Hand abzählen und ein PDF muss man immer noch ausdrucken.

Viele andere Wünsche bleiben ungenannt, dennoch würde ich in zwölf Monaten feiern, wenn wenigstens diese Wunschliste Realität geworden ist.

Dieser Artikel wurde bereits am 22.12. in leicht abgeänderter Form im FR7 Netz-Teil der Frankfurter Rundschau veröffentlicht.

Bild: Marco Verch, „Fokus auf Kaffeetasse“, CC-BY 2.0

Im November stellte ich gemeinsam mit meiner Kollegin Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Digitale Gewalt gegen Frauen„, weil ich wissen wollte, wie sie damit umgeht, dass immer mehr Fälle häuslicher Gewalt auch im digitalen Raum stattfinden. Frauen werden erpresst, bedroht oder überwacht, z. B. durch unsichtbare Apps auf dem Handy, Stalking per Messenger oder das Veröffentlichen von intimen Fotos im Internet. Weiterlesen

Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Künstliche Intelligenz muss dem Gemeinwohl dienen

Künstliche Intelligenz (KI) kann helfen, Krebserkrankungen schneller zu diagnostizieren oder die Zahl von Verkehrsopfern stark zu reduzieren. Sie kann aber auch in autonomen Waffensystemen oder zur Manipulation von Wahlen und Meinungen eingesetzt werden. Die Linksfraktion fordert den friedlichen Einsatz von KI und eine Ächtung autonomer Waffensysteme, klare Regeln, um staatlichen Missbrauch und Diskriminierung zu verhindern und einen Fonds für soziale Innovationen, die den Menschen dienen – für KI Anwendungen im Bereich der Bildung, Gesundheit, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit.

Heute wurde im Bundestag über eine Änderung des Grundgesetzes abgestimmt. Die Grundgesetzänderung wird die Finanzierung digitaler Bildung durch den Bund ermöglichen. Mit einer großen Mehrheit von 578 Ja-Stimmen (87 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen) wurde diese Grundgesetzänderung angenommen. Mit Verwunderung nahm ich die Abstimmung der CDU-Abgeordneten Dr. Dietlind Tiemann aus meinem Wahlkreis zur Kenntnis.

Es schockt mich sehr, dass neben der AfD auch 4 CDU-Abgeordnete, darunter Dr. Dietlind Tiemann, direkt gewählt in meinem Wahlkreis, gegen die Aufhebung des Kooperationsverbots stimmten. Dr. Tiemanns Schwerpunkt ist immerhin Bildung, sie ist sogar Mitglied der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“. Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie man gerade als Bildungspolitikerin dagegen sein kann, dass der Bund Gelder für Bildung zuschießen darf, damit wir unsere Rückstände bei digitaler Bildung endlich aufholen können. Bisher haben Kinder in den reicheren Ländern und Kommunen Glück und alle anderen haben Pech. Das darf nicht sein! Zumal Brandenburg zu den ärmeren Bundesländern gehört und Brandenburg an der Havel, wo Tiemann Oberbürgermeisterin war, zu den 3 Städten mit der höchsten Kinderarmutsquote in Brandenburg. Die Schulen und Kinder in solchen Bundesländern  und Städten profitieren potenziell am meisten vom Geld des Bundes. Die 5 Milliarden € in 5 Jahren können aber nur fließen, wenn diese Grundgesetzänderung kommt. Wer also gegen die Änderung stimmt, will unsere Schulen in der Kreidezeit halten und Kindern ihre Bildungschancen nehmen. Zum Glück hat bei der großen Mehrheit ihre Stimme keine Rolle gespielt.

Der DigitalPakt Schule, der Anfang 2019 in Kraft treten soll, und 5 Milliarden € für digitale Bildung bereitstellen soll, muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden.

Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Wir fordern ein Recht auf Verschlüsselung

Der Schutz der Privatsphäre ist sehr wichtig. Wir fordern ein Recht auf Verschlüsselung und die Möglichkeit, mit Behörden verschlüsselt kommunizieren zu können. Staatliches Handeln darf allgemeine IT Sicherheit niemals gefährden, daher fordern wir, dass alle den Behörden bekannten Sicherheitslücken gemeldet werden müssen, um sie zu schließen. Ihre Geheimhaltung zu Überwachungszwecken gehört verboten.

Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Für ein Ende der Wartemarken, Funklöcher und Tafelkreide!

Der Umsetzungsstrategie zur Digitalen Agenda fehlt ein roter Faden, eine klare Gemeinwohlorientierung ebenso wie wichtige Inhalte, z.B. Netzneutralität, Open Access oder Angaben zur Governance. Was an Inhalten fehlt, wird durch Schlagwörter und Allgemeinplätze ersetzt. Wie in früheren GroKo Legislaturen werden immer neue Ziele verkündet, aber stets verfehlt, so bleiben wir das Land der Wartemarken, Funklöcher und Tafelkreide.

Foto: Jeanette Tittel, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode

Seit fast 20 Jahren finden immer am 25. November Aktionen statt, um auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen. Seinen Ursprung hat dieser „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ in der Dominikanischen Republik. Am 25. November 1960 wurden die drei Schwestern Mirabal wegen ihrer politischen Aktivitäten gegen die Diktatur nach monatelanger Folter getötet.

Auch heute kämpfen wir gegen Gewalt, die Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen begegnet, im privaten Raum, bei der Arbeit oder auch im Internet. Im vergangenen Jahr wurden 147 Frauen von ihrem (Ex-)Partner getötet, 224 Frauen überlebten solche Tötungsversuche. Jeden Tag versucht also ein Mann, seine (Ex-)Partnerin zu töten, alle zweieinhalb Tage erreicht er sein tödliches Ziel. In den Medien werden diese Morde dann meist Tatsachen verdrehend als Beziehungsdrama bezeichnet.

Im Land Brandenburg lag die Zahl der gemeldeten Fälle von häuslicher Gewalt im Jahr 2017 bei 4254, bundesweit wurden 140.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt, 82 Prozent waren Frauen. Es gibt in Deutschland zu wenig Plätze in Frauenhäusern, auch das Frauenhaus in Brandenburg an der Havel, kann kaum noch Frauen (und Kinder) aufnehmen. Über die Ausfinanzierung müssen sich dringend alle politischen Ebenen einigen.

Auch wenn Gewalt gegen Frauen am häufigsten im privaten Raum stattfindet und nicht, wie oft angenommen, auf dunkler Straße und durch Fremde, gibt es sichere Räume praktisch nicht, was die Bewegungsfreiheit von Frauen einschränkt, denn fast jede meidet bestimmte Orte, weil sie sie für Frauen gefährlich findet. Angesichts vielfältiger Kleidungs- und Verhaltenstipps für Frauen muss jedoch deutlich gesagt werden: verantwortlich für Gewalt sind Täter, nicht Opfer.

Mich schockiert auch, wie wenig ernst Gewalt gegen Frauen im Internet genommen wird. Die Polizei kennt sich z. B. nur äußerst selten mit den Möglichkeiten für digitales Stalking durch unsichtbare Apps auf dem Handy aus. Wenn Frauen aber dadurch jederzeit geortet werden können, steigt ihr Risiko, Opfer physischer Gewalt zu werden. Auch mit Beleidigungen bis hin zur Androhung von Vergewaltigung, Misshandlungen und Mord  werden Frauen zunehmend im Netz konfrontiert. Auch ich habe Hassnachrichten erhalten, wurde beleidigt und bedroht. Ich habe manches bei der Polizei angezeigt, aber noch nie endete ein Fall vor Gericht. Polizei und Justiz fehlen die fachliche Kompetenz und die personellen Kapazitäten, um sich angemessen um diese Rechtsbrüche zu kümmern. Vielen fehlt selbst das grundlegendste Verständnis. Das voriges Jahr in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bringt hier nur wenig Abhilfe. Es führt bestenfalls zur Löschung von Hassnachrichten, aber nicht zur Strafverfolgung. Und die Entscheidung, ob überhaupt gelöscht wird, liegt im Ermessen von Großkonzernen wie Facebook oder Twitter. Hassnachrichten über Messengerdienste sind überhaupt nicht vom NetzDG erfasst.

Digitale Gewalt ist jedoch mehr als Hassnachrichten, dazu zählt auch das Veröffentlichen persönlicher Informationen im Netz, wie Adresse oder Telefonnummer, Identitätsmissbrauch z. B. durch Anlegen gefälschter Profile auf Pornoseiten, oder der Versand intimer Fotos an den Arbeitgeber. Solche Taten wirken in das Leben der Betroffenen hinein. Die Bundesregierung bleibt jedoch weitgehend untätig, was die Untersuchung dieser Problematik und vor allem ihre Bekämpfung angeht, sie lässt die Opfer allein.

In einer Kleinen Anfrage zum Thema „Digitale Gewalt gegen Frauen“ (Drucksache 19/5743) fordere ich daher von der Bundesregierung Fakten und Informationen zu konkreten Maßnahmen, wie sie das Ausmaß digitaler Gewalt erfasst und wie sie gegen digitale Gewalt vorgeht. Zu beidem hat sie sich mit Ratifizierung der Istanbul Konvention verpflichtet.  Das Internet muss ein Raum sein, in dem sich Menschen frei bewegen können, ohne Angst vor jedweder Form von Gewalt. Staatliche Behörden müssen das Thema endlich ernst nehmen, Polizist*innen und Strafverfolgungsbeamte weiterbilden und eine zeitgemäße IT-Ausstattung erhalten. Es wird Zeit, dass die Polizei bei Fällen digitaler Gewalt konsequent Ermittlungen aufnimmt und die Justiz Recht auch durchsetzt. Online-Aktionen wie #metoo oder #keinemehr bleiben wichtig, um Aufmerksamkeit auf das Ausmaß digitaler Gewalt zu lenken. Als Feministin, Netzaktivistin und als persönlich Betroffene, ist mir das Thema besonders wichtig, ich bin deshalb sehr gespannt auf die Antworten der Regierung.

Update:

Am 16. November 2018 hat die Bundesnetzagentur den finalen Entwurf für die Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion vorgelegt. Der Beirat der Bundesnetzagentur, dem ich als Mitglied des Bundestages angehöre, wird sie letztmalig am 26. November beraten, Veränderungen werden dann jedoch nicht mehr möglich sein. In der 1. Hälfte 2019 sollen Frequenzblöcke im Bereich von 2 GHz und 3,6 GHz für den Aufbau eines 5G-Mobilfunknetzes verwendet werden. Firmen, die Frequenzen ersteigern, werden verpflichtet, bis zu bestimmten Stichtagen Versorgungsauflagen zu erfüllen. Ersteigerte Frequenzen können bis zum 31. Dezember 2040 durch die Firmen genutzt werden. Weiterlesen