Frage: Wie viele Rechenzentren betreiben die Bundesministerien und ihre Geschäftsbereiche mit Stand heute (bitte analog zur Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 16/12247 aufschlüsseln), und wie viele dieser Rechenzentren haben Stand heute das Umweltzeichen Der Blaue Engel Energieeffizienter Rechenzentrumsbetrieb bzw. erfüllen die Anforderungen dafür (DE-ZU 161; vgl. www.blauer- engel.de/de/produktwelt/elektrogeraete/rechenzentren; bitte ebenfalls nach Geschäftsbereichen aufschlüsseln)? (Drucksache 19/25435)

Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf die in dieser Frist ermittelbaren Informationen beschränkt. Umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung, die umfangreiche Recherchen über vorhandene Daten erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. Die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung betreiben zurzeit 177 Rechenzentren, davon befinden sich 5 in Auflösung (Stand: 10. Dezember 2020). Sie verteilen sich wie folgt:

RessortAnzahl der Rechenzentren
BMF11, davon 3 in Auflösung
BMI85
AA2
BMWi12
BMJV5
BMAS7
BMVg3
BMEL14, davon 1 in Auflösung
BMFSFJ6, davon 1 in Auflösung
BMG5
BMVI10
BMU9
BMBF3
BMZ5

Wie bereits der Webseite www.blauer-engel.de/de/produktwelt/elektroge raete/rechenzentren entnommen werden kann, erfüllt gegenwärtig nur das Rechenzentrum des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg alle Kriterien des Blauen Engel, die ab 2020 gefordert sind und konnte somit erneut mit dem Blauen Engel für Rechenzentrum (DE-ZU-161) ausgezeichnet werden.

Frage: Was versteht die Bundesregierung unter einem Cyber-Programmierer (vgl. BND-Ausschreibung AS-2020-048; siehe auch www.web.archive.org/ web/20201208175230, www.bnd.bund.de/SharedDocs/Stellenangebote/DE/Stellenangebote/gD/A S_2020/AS-2020-048.html)? (Drucksache 19/25435)

Antwort des Staatssekretärs Johannes Geismann vom 16. Dezember 2020

Die Aufgabenschwerpunkte und das Anforderungsprofil eines Cyber- Programmierers können der Ihnen vorliegenden Stellenausschreibung entnommen werden.

Frage 1: Wie viele Fälle von Datenübermittlungen der Bundesregierung an US-amerikanische Firmen, Behörden oder sonstige Stellen wurden seit dem Privacy-Shield-Urteil des Europäischen Gerichtshofs („Schrems II“) mit Stand heute eingestellt (bitte nach Geschäftsbereich der Bundesministerien aufschlüsseln)?

Frage 2: In wie vielen Fällen sind Datenübermittlungen der Bundesregierung an US-amerikanische Firmen, Behörden oder sonstige Stellen vom Privacy-Shield-Urteil des Europäischen Gerichtshofs („Schrems II“) betroffen (bitte nach Geschäftsbereich der Bundesministerien aufschlüsseln)? (Drucksache 19/24261)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann

vom 12. November 2020

Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet.

Die Fragen werden dahingehend verstanden, dass mit „Geschäftsbereich“ die verschiedenen Fachressorts innerhalb der Bundesregierung gemeint sind, weshalb sich die Antwort auf die Bundesministerien und das Bundeskanzleramt ohne die jeweiligen nachgeordneten Geschäftsbereichsbehörden bezieht.

Seit dem sog. Schrems II – Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020, Rs. C 311/18 – wird – entsprechend der Empfehlung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor- mationsfreiheit (BfDI) vom 8. Oktober 2020 zu den Auswirkungen des Urteils – innerhalb der Bundesregierung überprüft, ob und inwiefern Datenübermittlungen der Bundesregierung an US-amerikanische Firmen, Behörden oder sonstige Stellen stattfinden, die von dem Urteil betroffen sind. Dabei befindet sich der Stand der Prüfung in den Ressorts in unterschiedlichen Phasen. Eine abschließende Aussage zu den Datenübermittlungen im Sinne der gestellten Fragen kann daher häufig noch nicht erfolgen.

Ohne die Berücksichtigung der von der Bundesregierung genutzten Videokonferenzlösungen und Social-Media-Kanälen, bei denen die Prüfung insgesamt noch andauert, erfolgen nach jetzigem Kenntnisstand im Bundeskanzleramt, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Auswärtigen Amt, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium für Bildung und Forschung keine Datenübermittlungen an US-amerikanische Firmen, Behörden oder sonstige Stellen, die vom Privacy-Shield- Urteil des EuGH („Schrems II“) betroffen sind.

Frage 1: Wie viele Labore übermitteln mit Stand heute COVID-19-Testergebnisse an das Robert Koch Institut, und wie viele davon sind an das Corona-Warn-App-System angeschlossen (bitte jeweils nach niedergelassenen Laboren, Krankenhauslaboren und ggf. weitere Arten aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart
vom 3. November 2020

Mit Stand 42. Kalenderwoche melden insgesamt 183 Labore ihre Testkapazitäten an das Robert Koch-Institut. An die Corona-Warn-App (CWA) sind derzeit 152 niedergelassene Labore und 16 klinische Labore angeschlossen.

Frage 2: Welche Probleme sieht die Bundesregierung darin, dass Krankenhauslabore seltener an das System der Corona-Warn-App angebunden sind (www.tagesschau.de/inland/corona-warn-app-lab ore-101.html), und wie plant sie konkret, den Anschluss von Krankenhauslaboren an das System der Corona-Warn-App zeitnah zu unterstützen? (Drucksache 19/24118)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart
vom 4. November 2020

Bislang sind bereits 16 klinische Labore an das System der Corona-Warn-App (CWA) angeschlossen. Die Anbindung weiterer klinischer Labore ist in Planung.

Nach Einschätzung der Bundesregierung besteht im klinischen Prozess üblicherweise eine größere Nähe von Labor und getesteter Person, weshalb das Testergebnis auch ohne eine Laboranbindung an die CWA schnell übermittelt und über die Hotline umgehend in die CWA aufgenommen werden kann.

Frage: Wie hat das BMBF den Telekommunikationsanbietern die Ziele des Austauschs zwischen Anbietern und Ländern über Bildungstarife kommuniziert, beispielsweise hinsichtlich der technischen, vertraglichen und finanziellen Ausgestaltung oder des Leistungsumfangs? (BT-Drucksache 19/23454)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel vom 9. Oktober 2020

Der Bund hat gemäß der Präambel der Zusatzvereinbarung zum Digital-Pakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) von 4. Juli 2020 die Vorbereitung bilateraler Gespräche zwischen den Ländern und den Mobilfunkanbietern initiiert und moderiert, die den Abschluss von Verträgen zwischen Schulträgern und Mobilfunkanbietern zum Ziel haben.Dazu hat Frau Bundesministerin Anja Karliczek die Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG, Höttges, und der Vodafone GmbH, Dr. Ametsreiter, per Schreiben vom 5. Mai 2020 nach ihrer Bereitschaft gefragt, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen bei der Bewältigung der infolge der Corona-Pandemie verursachten Schulschließungen nicht den Anschluss zu verlieren.Zur Flankierung des von Bund und Ländern verhandelten „Sofortausstattungsprogramms“ im DigitalPakt Schule wurde konkret die Frage an beide Unternehmen gerichtet, ob die Endgeräte aus dem Sofortprogramm“ mit einem mobilen Internetzugang ausgerüstet werden könnten, der an das jeweilige Endgerät gebunden ist und dessen Vertragspartner der Schulträger oder die Schule ist. Außerdem sei es aus Sicht des Bundes und der Länder zu begrüßen, wenn der mobile Internetzugang über eine schnelle Datenübertragung mit ausreichend Datenvolumen verfügen würde. Weiterhin wird auf die Schriftliche Frage 9/499 vom 7. Oktober 2020 verwiesen.

Frage: Wie ist der Planungsstand zur Entwicklung der polizeilichen KI-Strategie, und wurden neben dem Unternehmen msg systems AG weitere Firmen zur Entwicklung der polizeilichen KI-Strategie eingebunden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/13866)? (BT-Drucksache 19/23047)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 2. Oktober 2020
Zur Konkretisierung der Strategie Künstliche Intelligenz (KI) der Bundesregierung im Hinblick auf die innere Sicherheit (Kapitel 3.7) wurde im November 2019 mit der Entwicklung einer polizeilichen KI-Strategie begonnen. Die Strategieentwicklung befindet sich aktuell in der Phase der Finalisierung. Die Veröffentlichung der polizeilichen KI-Strategie wird zu Ende 2020/Anfang 2021 angestrebt.
Das Unternehmen msg systems AG ist Generalunternehmer einer Rahmenvereinbarung des Bundes. Die adesso AG ist als Unterauftragnehmer dieser Rahmenvereinbarung und unterstützt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bei der Erstellung der polizeilichen KI-Strategie. Für den Entwicklungsprozess bedarf es der Einbindung weiterer externer und interner Experten, die innerhalb der unterschiedlichen Handlungsstränge durch das Einbringen ihrer konkreten Fachexpertisen einen wesentlichen Beitrag leisten. Neben den externen Experten von verschiedensten Hochschulen, die für ihre Expertise eine Aufwandsentschädigung erhielten, bestanden/bestehen vertragliche Vereinbarungen mit Fraunhofer FOKUS, der Schütze AG und PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH.

Frage: Welche konkreten Aufgaben haben alle im Kontext Digitalisierung bis 16. September 2020 durch die Bundesregierung gegründeten GmbHs, und wie werden diese jeweils finanziert? (BT-Drucksache 19/22831)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 24. September 2020:
Eine Abfrage bei allen Ressorts ergab, dass drei GmbHs in dieser Legislaturperiode von der Bundesregierung im Kontext der Digitalisierung gegründet worden sind:

  • Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur)
  • CISPA – Helmholz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
  • DigitalService4Germany GmbH.Bezüglich der weiteren Details verweise ich auf die beigefügte Anlage.

Frage: Welche Weiterbildungsmöglichkeiten (Art, Fokus, Dauer der Weiterbildung) bietet das an, um seinen Mitarbeiter innen und Mitarbeitern Kenntnisse der IT-Forensik (Erkennung, Sicherstellung, Speicherung und Auswertung von digitalem Beweismaterial) für Ermittlungen im Bereich digitaler Plattformen wie z. B. Steam und 4chan zu vermitteln, um zu verhindern, dass Mitarbeiter innen und Mitarbeitern ungenügend befähigt sind, sichergestellte Daten zu analysieren und um insbesondere Erkenntnisse aus Imageboards und Chats zu gewinnen (vgl. Prozess zum Hallen-Attentat: www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/reportage-siebter-tag-prozess-halle-attentaeter-bka-der-humpelnde-patient100.html), und von wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden diese Weiterbildungsmöglichkeiten im Zeitraum von 2017 bis heute genutzt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 9. September 2020
Die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes im Bereich der IT-Forensik ist vielschichtig und wird regel-mäßig durch folgende Maßnahmen erreicht:
1. Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Informatik-Hintergrund auf unterschiedlichen Qualifizierungsebenen (Master, Bachelor),
2. Einstellung von Informatikern (Bachelor) und Weiterqualifizierung zum Kriminalbeamten,
3. Angebot von Seminaren
a.aus dem bundesweit abgestimmten Informations- und Kommunikations-Fortbildungskonzept,
b. zur Cyberqualifizierung der Mitarbeitenden des Bundeskriminalamtes,
c. des bundesweit abgestimmten Fortbildungskonzeptes zum Sachbearbeiter Digitale Forensik und
d. des bundesweit abgestimmten Fortbildungskonzeptes zum Sachverständigen Digitale Forensik.
Diese Maßnahmen werden anlassbezogen ergänzt durch
1. die vollständige oder Teilfinanzierung von Studienplätzen für einzelne Mitarbeitende,
2. die Nutzung von spezifischen Fortbildungsangeboten von Firmen und Hochschulen und die
3. bedarfsangepasste Entwicklung von Spezialseminaren.Insgesamt ist die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundeskriminalamtes darauf ausgerichtet, diese zu eigenständiger forensischer Arbeit auf wissenschaftlichem Niveau zu ertüchtigen. Dazu zählt auch die Fähigkeit zur eigenständigen Erarbeitung neuer, sich dynamisch verändernder Wissensgebiete. Hierzu zählt auch die Befähigung sichergestellte Daten zu analysieren und beweiserhebliche Erkenntnisse aus Imageboards und Chats zu gewinnen. Eine Qualifizierung, der in den Bereichen der technisch, operativen Einsatzunterstützung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist dabei obligatorisch.
Darüber, von wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Weiterbildungsmöglichkeiten im Zeitraum von 2017 bis heute genutzt wurden, wird keine eigene Statistik geführt.

Frage: Werden die im Gaia-X-Projekt zum Aufbau einer Leistungs – und wettbewerbsfähigen, sicheren und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur für Europa festzulegenden technischen Voraussetzungen für die Dateninfrastruktur von Anfang an eine vollständige IPv6-Unterstützung beinhalten, und falls nein, wieso nicht? (BT-Drucksache 19/21928)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 28. August 2020
GAIA-X ist eine dezentrale, föderale Dateninfrastruktur der nächsten Generation und wird keine eigenständige Cloudlösung im klassischen Sinne sein, sondern Technologien zur Verfügung stellen, um einen souveränen, interoperablen und interkonnektiven Daten und Serviceaustausch über ein Netz aus Infrastruktur-, Dienste- und Datenanbietern zu ermöglichen. Dafür sollen am Markt bestehende Infrastrukturen zu einem föderierten Netzwerk verbunden werden. Diese Infrastrukturen unterstützen IPv6 vollständig. Die Nutzungsentscheidung des jeweiligen IP-Protokolls obliegt weiterhin den einzelnen Netzwerk-Providern, die Daten- oder Serviceangebote über GAIA-X zur Verfügung stellen möchten.

Frage: Welche Vereinbarung (Dauer, Aufwand, Ressourcen, Budget etc.) hat die Bundesregierung mit den Projektpartnern zur Weiterentwicklung (Pflege, Wartung, Bugfixes, Funktionserweiterung etc.) der Corona-Warn-App getroffen? (BT-Drucksache 19215/17)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom 5. August 2020
Im Rahmen des mit der SAP SE & Co. KG geschlossenen Vertrages wurde für die in Abhängigkeit von der initialen Entwicklungsleistung der Corona-Warn-App zu bestimmende Vergütung für Support und Pflegeleistung eine Summe in Höhe von 1.367.145,00 Euro vereinbart. Die Leistungen sind in dem Zeitraum vom 15. Juni bis 31. Mai 2021 zu erbringen. Umfasst werden neben der Analyse und der Behebung von Problemen auch Leistungen zur Verbesserung der Anwendung. Die Berücksichtigung der Pflege, der Wartung, von Bugfixes und die Funktionserweiterung sonstiger Systemkomponenten erfolgt aufgrund des mit der T-Systems International GmbH geschlossenen Vertrages im Rahmen der anfallenden allgemeinen Betriebskosten. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Vertragslaufzeit vom 15. Juni 2020 bis zum 31. Mai 2021 nach anfallender Leistung.