Meine erste Frage:
„Wie viele KI-Anwendungen setzt die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden insgesamt ein, die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe der Linken auf Bundestagsdrucksache 20/12191 mit Verweis auf eine mögliche Staatswohlgefährdung nicht genannt wurden, auch nicht in eingestufter Form (bitte je Behörde die Anzahl der KI-Anwendungen nennen, da ihre bloße Anzahl nach meiner Auffassung keinerlei staatswohlgefährdende Information darstellt), und ab wann plant die Bundesregierung die Verfügbarkeit und damit Nutzung eines öffentlichen KI-Registers (mindestens) für die KI-Anwendungen des Bundes, wie sie in der oben genannten Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage erwähnt wurde?“


Antwort der Bundesregierung vom 03.09.2024:

„Die Behörden, die Gegenstand der Frage sind, setzen unter anderem auch KI-Anwendungen ein. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe DIE LINKE auf BT-Drs. 20/12191 verwiesen. Die Verfügbarkeit des in der Kleinen Anfrage genannten Marktplatzes der KI-Möglichkeiten ist derzeit im Herbst 2024 beabsichtigt.“

Meine zweite Frage:

„Wie grenzen sich die Angaben zu Haushaltsmitteln und Kosten in den Tabellen Anlage 1e (zu Frage 4; Kosten für KI-Anwendungen im Bund), Anlage 2 (zu Frage 6; Forschungsvorhaben, Pilotprojekte, Reallabore mit Beteiligung des Bundes, oder initiiert bzw. unterstützt vom Bund), Anlage 3 (zu Frage 8; bisher bewilligte und gebundene Mittel im Rahmen der KI-Strategie und ihre Verteilung auf Förderprogramme und Haushaltsmittel) sowie Anlage 3a (zu Frage 9; weitere Mittel außerhalb der KI-Strategie für die Förderung und den Einsatz von KI nach Förderprogrammen und Haushaltstiteln) in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe der Linken auf Bundestagsdrucksache 20/12191 voneinander ab, und ggf. welche Überschneidungen von Angaben treten dabei konkret auf?“


Antwort der Bundesregierung vom 03.09.2024:

„Die Anlagen 1e, 2, 3 und 3a wurden separat erstellt. Die einzelnen Parameter wurden gezielt entsprechend den Fragen 4, 6, 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Gruppe der Linken (Bundestagsdrucksache 20/11648) abgefragt, sodass die Anlagen getrennt voneinander zu betrachten sind.

Anlage 1e (zu Frage 4) beschreibt die Kosten für KI-Anwendungen, die innerhalb der Bundesregierung eingesetzt werden. Anlage 2 (zu Frage 6) stellt Forschungsvorhaben, Pilotprojekte sowie Reallabore mit Beteiligung des Bundes dar. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zu Anlage 1e um Förderung für externe Projekte. Anlage 3 (zu Frage 8) beschreibt bisher bewilligte und gebundene Mittel im Rahmen der KI-Strategie und ihre Verteilung auf externe Förderprogramme und Haushaltsmittel. Diese adressieren das breite Spektrum der Ziele der KI-Strategie; der Fokus liegt damit nicht notwendigerweise auf der Entwicklung konkreter KI-Anwendungen. Davon abzugrenzen sind die Finanzmittel für Fördermaßnahmen in Anlage 3a (zu Frage 9), bei denen es sich um andere Mittel handelt, die nicht auf die KI-Strategie einzahlen.

Von maßgeblichen Überschneidungen in den Finanzmitteln wird nicht ausgegangen.“

Antwortschreiben im Original: