Meine Frage:
„In welcher Höhe liegen oder lagen Ausgabereste aus dem Bundeshaushalt 2023 oder
aus Vorjahren für das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung
(ZenDiS) GmbH vor (Stand: Dezember 2023), und wurden oder werden diese
Ausgabereste in voller Höhe noch in 2023 an die ZenDiS GmbH überwiesen (falls
nicht, bitte angeben, ob das ZenDiS trotzdem auf diese Ausgabereste in 2024 zugreifen
kann)?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
„Aus dem Haushaltsjahr 2022 liegen in 0602 532 13 Ausgabereste in Höhe von
25.682.000 Euro für das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung
(ZenDiS) inkl. Souveräner Arbeitsplatz vor. Es wird angestrebt, den Verfügungszeitraum der bereits gebildeten Ausgabereste
aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfes zu verlängern. Die Inanspruchnahme
der Ausgabereste für Beauftragungen des Bundesministeriums des Innern und für
Heimat bei der ZenDiS GmbH richtet sich dann nach § 45 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung.“
Antwortschreiben im Original: