Drucksachennummer 203619

  1. Was hat die Bundesregierung unternommen, seitdem ihre Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 19/31210) nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ergab, dass die Nachhaltigkeit der Bundes-IT sehr intransparent ist, insbesondere mit Blick auf die vom Bund genutzten Rechenzentren?
    a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seither unternommen, um die Datenlage ressortübergreifend zu verbessern und sowohl den Status als auch das Erreichen von Meilensteinen jederzeit feststellen zu können und Handlungsbedarfe frühzeitig zu erkennen?

Antwort:

Die wichtigsten drei Maßnahmen zur Verbesserung der Datenlage sind:
A) Zur Bereitstellung einer übergreifenden und konsistenten Datenlage sowie zur Verfolgung der Erreichung der Meilensteine hat der IT-Rat am 13. September 2022 die Green-IT-Initiative des Bundes unter der Koordination der Geschäftsstelle Green-IT im BMUV um weitere fünf Jahre mit angepassten Zielen verlängert. Diese lauten wie folgt:
– Grundsätzliche Erfüllung der Kriterien des Blauen Engels in allen bundeseigenen Haupt-Rechenzentren

– Konsequenter Einsatz der umweltverträglichsten IT-Produkte und IT-Dienstleistungen
– Überarbeitung des Berichtswesens durch Fokussierung auf qualitative Aspekte
Auf Basis dieser Ziele wird ein konkreter Maßnahmenplan einschließlich Controlling ausgearbeitet.

B) Das Umweltbundesamt entwickelt im Rahmen des Forschungsvorhabens PEER-DC ein bundesweites, öffentliches Energieeffizienz-Register für Rechenzentren. Das Register soll zukünftig die Grundlage für gesicherte Daten und transparente Informationen zum Energieverbrauch und zum Stand der Energieeffizienz der Rechenzentren in Deutschland schaffen, inklusive der öffentlichen Rechenzentren. Die Bundesregierung hat im Juli 2022 das Sofortprogramm zum Klimaschutzgesetz für den Sektor Gebäude beschlossen. In Zusammenspiel mit dem Energieeffizienzgesetz wird der rechtliche Rahmen geschaffen, Betreiber von Rechenzentren zu verpflichten, Auskunft zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz an das Register für energieeffiziente Rechenzentren zu berichten. Diese Informationen werden in einem öffentlichen Register für energieeffiziente Rechenzentren bereitgestellt. Projektwebsite zum Forschungsvorhaben PEER-DC:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/gruene-informationstechnik-green-it/rechenzentren/peerdc-oeffentliches-energieeffizienzregister-fuer
C) Im Rahmen der Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit wurden im August 2021 weitere Vorgaben für den Betrieb von Rechenzentren formuliert. Demnach sind sowohl beim Betrieb als auch beim Bau die Kriterien des Blauen Engels für alle Rechenzentren zu berücksichtigen. Der Umsetzungsstand der Maßnahme wird im Rahmen des Monitorings des Programms Ende 2022 erhoben.

Frage:

b) Gibt es inzwischen einheitliche, verbindliche Prozesse und Vorgaben zur Erhebung bestimmter Daten in standardisierter Form, entsprechende Vorlagen dafür und spezifische regelmäßige Abfragen dieser Daten bei den zuständigen Stellen im Geschäftsbereich der Bundesregierung? Wenn ja, welche Daten werden in diesem Kontext erhoben, in welchem Rhythmus werden sie erhoben und wie werden sie ausgewertet?

Antwort

Im Rahmen des Schwerpunkts „Überarbeitung des Berichtswesens durch Fokussierung auf qualitative Aspekte“ wird das zentrale Berichtswesen Green-IT (jährliche Erhebung der Energieverbrauchsdaten des Bundes) weiter modifiziert. Dies betrifft im Besonderen die Vereinheitlichung und zentrale Erfassung von Kennzahlen sowie die Erweiterung der Erhebung um qualitative Kennzahlen und
Kriterien wie die des Blauen Engels. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern und Synergien zu nutzen, finden gleichzeitig Beratungen statt, wie das Berichtswesen mit weiteren Erhebungen zu den Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Verwaltungshandeln des Bundes synchronisiert werden kann.

Aufgrund eines ausgewogenen Aufwand-Nutzen-Verhältnisses ist eine jährliche Erhebung vorgesehen.

Frage

c) Gibt es Personalstellen, zu deren Stellenbeschreibung/Aufgabenumfang explizit das Monitoring der Nachhaltigkeit von Rechenzentren des Bundes gehört? Falls nein, warum nicht und wie findet das Monitoring derzeit statt? Falls ja, wie viele Stellen sind dies und wie verteilen sie sich auf die Ressorts und ihre Geschäftsbereiche einschließlich Kanzleramt?

Antwort

Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 1 c) ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Frage:

d) Ist die Auswertung erhobener Daten öffentlich einsehbar (wenn ja, wo?) oder wird sie es sein (wenn ja, wann?) und sind bzw. werden die einzelnen Daten maschinenlesbar als Open Data zur Verfügung gestellt?

Antwort:

Die Auswertung der erhobenen Daten des Berichtswesens der Green-IT-Initiative des Bundes ist öffentlich einsehbar unter
https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/digitalisierung/green-it-initiative. Die einzelnen Daten werden nicht als Open Data zur Verfügung gestellt. Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit werden jährlich Monitoringberichte erstellt. Diese sind öffentlich einsehbar: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/berichte-und-reden-nachhaltigkeit/massnahmenprogramm-nachhaltigkeit-der-bundesregierung-427896

Frage

e) In welchen Fällen führt(e) die Auswertung dieser Daten zur Nachsteuerung, um die Nachhaltigkeit bestimmter Rechenzentren zu
verbessern (bitte anhand konkreter Beispiele beschreiben)?

Antwort

Durch die gegebene Transparenz im Rahmen des Berichtswesens der Green-IT-Initiative des Bundes konnte die Bundesverwaltung den Energieverbrauch ihrer IT seit 2009 um mehr als 50% reduzieren. Durch die Anpassung des Berichtswesens der Green-IT-Initiative des Bundes, den verpflichtenden Einsatz der umweltverträglichsten IT-Produkte und IT-Dienstleistungen und die damit verbundene Optimierung eines nachhaltigen Lebenszyklus der Hardware der Bundes-IT sowie die konsequente Umsetzung des Blauen Engels in den Rechenzentren sollen weitere Optimierungsmaßnahmen ermöglicht und zusätzliche Einsparungen erzielt werden.

Frage:

2. Werden insbesondere die folgenden Kennzahlen im Betrieb von Rechenzentren erhoben:
a) ISO 30134-2: Power usage effectiveness (PUE),
b) ISO 30134-3: Renewable energy factor (REF),
c) ISO 30134-4: IT Equipment Energy Efficiency for servers (ITEEsv),
d) ISO 30134-5: IT Equipment Utilization for servers (ITEUsv),

e) ISO 30134-6: Energy reuse factor (ERF),

f) ISO 30134-7: Cooling efficiency ratio (CER),

g) ISO 30134-8: Carbon usage effectiveness (CUE),

h) ISO 30134-9: WateruUsage effectiveness (WUE),

i) im Rahmen der Studie „KPI4DCE2.0“ vom Umweltbundesamt entwickelte Kennzahlen, Indikatoren und Methoden

Frage:

(wenn ja, bitte spezifizieren, wo und welche dieser Kennzahlen erhoben werden, falls das nicht bei allen Rechenzentren der Fall ist)? Wenn nein, ist die Erhebung im Rahmen der Umsetzung des Eco Management and Audit Scheme (EMAS) bis 2025 (siehe Koalitionsvertrag der Bundesregierung) geplant und, falls ja, bis wann ist sie geplant und welche Kennzahlen sollen erhoben werden?

Antwort:

Für alle Rechenzentren des Bundes wird aktuell die Kennzahl a) ISO 301342: Power usage effectiveness (PUE) im Rahmen des Green-IT-Berichtswesens erhoben. Zukünftig werden mit Ausnahme der ISO 30134-8: Carbon usage effectiveness (CUE) alle Kennzahlen über das PEER-DC („Register“) erhoben. Mehr Informationen sind auf der Projektwebsite zum Forschungsvorhaben PEER-DC zu finden: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/gruene-informationstechnik-green-it/rechenzentren/peerdc-oeffentliches-energieeffizienzregister-fuer. Das Umweltmanagementsystem EMAS wird für öffentliche Rechenzentren mit einer Gesamt-Anschlussleistung von mehr als 100 Kilowatt zukünftig verpflichtend sein. Es ist geplant, auch im Rahmen der Umsetzung des EMAS Kennzahlen im Betrieb von Rechenzentren zu erheben.

Frage:

  1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen oder mit Zeitplan und Meilensteinen konkret geplant, um die Ziele Klimaneutralität aller neu gebauten Rechenzentren ab 2027 (vgl. Koalitionsvertrag), Klimaneutralität sämtlicher Rechenzentren bis 2030 (vgl. EU-Kommission (2020): Shaping Europe´s Digital Future, https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/communication-shaping-europes-digital-future-feb2020_en_4.pdf) und Klimaneutralität der Bundesverwaltung bis 2030 (vgl. § 15 Bundes-Klimagesetz) mit Blick auf die Rechenzentren des Bundes zu erreichen?
    Antwort: Gemäß § 15 Klimaschutzgesetz wird 2023 ein Maßnahmenprogramm klimaneutrale Bundesverwaltung verabschiedet, in dem auch Errichtung und Betrieb der Rechenzentren adressiert werden.
  2. Inwiefern spielen Nachhaltigkeitskriterien eine Rolle bei der Planung und Umsetzung der IT-Konsolidierung des Bundes, insbesondere bei der Konsolidierung der Rechenzentren und in Anbetracht möglicher Effizienzgewinne durch eine Konzentration der Rechenzentren auf weniger Standorte, bei denen dann die Abwärme sinnvoller nachgenutzt werden
    könnte? Im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes sollen die dezentralen Rechenzentren der Behörden der Bundesverwaltung reduziert und die zentrale IT der Behörden in die Master-Rechenzentren des ITZBund migriert werden. Mit der IT-Betriebsplattform Bund wurde erstmals eine zentrale, gemeinsame private Cloud für den Bund geschaffen, die eine grundsätzlich effizientere Nutzung von IT-Kapazitäten ermöglicht, gerade im Vergleich zum Betrieb von physikalischen Servern in einer Vielzahl von Serverräumen und Rechenzentren ohne Cloudansatz. Für das ITZBund als zentralen IT-Dienstleister der IT-Konsolidierung Bund ist die Nachhaltigkeit von herausgehobener strategischer Bedeutung. Es verfügt seit 2022 über ein eigenes Nachhaltigkeitskonzept, zudem sind zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen für diesen Themenbereich zur Verfügung gestellt worden. Für bestehende und neu zu erschließende Master-Rechenzentren strebt das ITZBund einen höchstmöglichen Grad an Energieeffizienz und damit einen möglichst nachhaltigen Betrieb an. Bei allen Rechenzentren, die das ITZBund nutzt, sind Möglichkeiten zur Nachhaltigkeitsoptimierung daher ständig im Fokus. Hierzu gehört auch das Thema der Abwärme-Nutzung – so werden nicht nur in den vom ITZBund genutzten Master-Rechenzentren die Büroflächen über Abwärme geheizt. Aspekte der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz der Rechenzentren werden durch ein eigenes Teilkonzept im strategischen Rechenzentrumsmanagement berücksichtigt. Die Einführung von EMAS ist für die vom ITZBund genutzten Rechenzentren in mehreren Wellen bis 2025 vorgesehen.
  1. Wie viele Rechenzentren nutzt die Bundesregierung? Wie hat sich die Anzahl der Rechenzentren im Laufe der letzten Jahre verändert und welche Änderungen sind in den kommenden Jahren geplant?
    Es wird auf die Antwort zu Frage 5 a) verwiesen.
    a) Wie viele Rechenzentren gab es Stand Juli 2022 einschließlich der Rechenzentren der Netze des Bundes und der für den Digitalfunk (bitte für jedes Bundesministerium und das Bundeskanzleramt sowie deren nachgeordnete Behörden und nicht zugeordnete Geschäftsbereiche angeben)?
    Die Bundesregierung nutzt aktuell 184 Rechenzentren. Eine Gesamtaufstellung inklusive der Veränderungen ist dem Ergebnis der Erhebung zu Frage 5 a) in der Anlage 2.1 zu entnehmen.
    b) Wie viele Rechenzentren gab es in den Jahren 2017 bis 2021 einschließlich der Rechenzentren der Netze des Bundes und der für den Digitalfunk (bitte für jedes Bundesministerium und das Bundeskanzleramt sowie deren nachgeordnete Behörden und nicht zugeordnete Geschäftsbereiche angeben)?
    Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 5 b) ist der Anlage 2.1 zu entnehmen.
    c) Wie viele Rechenzentren soll es in den Jahren 2022 (Ende), 2023, 2024, 2025 und 2026 geben (bitte jeweils für jedes Bundesministerium und das Bundeskanzleramt sowie deren nachgeordnete Behörden und nicht zugeordnete Geschäftsbereiche angeben)?
    Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 5 c) ist der Anlage 2.2 zu entnehmen.

d) Nach welchen Kriterien zählt die Bundesregierung die in den Fragen a bis c und in der Schriftlichen Frage (BT-Drucksache 20/2779, Frage 66) angegebenen Rechenzentren? Unter welchen Voraussetzungen wird ein Rechenzentrum mitgezählt und gibt es in Bezug auf die Kriterien Unterschiede zwischen der Antwort der Bundesregierung nach BT-Drucksache 19/25435, Frage 50, und der Antwort auf die vorliegende Frage?
Die Kriterien, nach denen in der Bundesregierung Rechenzentren gezählt werden (in dieser und den o.a. Fragestellungen), lauten wie folgt:
– Ein Rechenzentrum bildet bzw. bilden den bzw. die zentrale/n ITBetriebs-Bereich/e einer Organisation. Unter „IT-Betriebs-Bereich“ sind Räume zu verstehen, in denen die Hardware aufgebaut ist und betrieben wird, die der Bereitstellung von Diensten und Daten dient.
– Ein Rechenzentrum verfügt über eine räumliche Trennung von ITSystemen und unterstützender Infrastruktur (Elektroversorgung, USV, Notstromaggregat, Klimatechnik, Brandschutzanlage usw.).
– Ein Rechenzentrum mit zwei Brandabschnitten innerhalb eines Gebäudeteils wird als ein Rechenzentrum gezählt.
– Zwei aus Gründen der Hochverfügbarkeit zusammenhängende Rechenzentren an einem Standort, die aber räumlich voneinander getrennt sind (mindestens unterschiedliche Gebäude oder Gebäudeteile), werden jeweils als ein einzelnes Rechenzentrum gezählt.
– Ein Rechenzentrum verfügt über ein Zutrittskontrollsystem.
e) Wie erklärt die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller häufigen und zum Teil starken Schwankungen in der Zählung ihrer Rechenzentren, z. B. beim BMWi/BMWK, wo im Dezember 2020 in der Antwort auf die Schriftliche Frage Nr. 50 (BT-Drucksache 19/25435) 12 Rechenzentren, in Frage Nr. 10 der Kleinen Anfrage vom Juli 2021 (BT-Drucksache 19/31210) jedoch nur 10 Rechenzentren angegeben wurden, bei Frage Nr. 12 derselben Kleinen Anfrage jedoch Details für 27 Rechenzentren angegeben wurden und in der Antwort auf die Schriftliche Frage vom Juli 2022 (BT-Drucksache 20/2779, Frage Nr. 66) wiederum nur 14 Rechenzentren genannt wurden?
Die Abweichungen lassen sich aufgrund angepasster Zuschnitte der Ressorts, der kontinuierlichen IT-Konsolidierung der Rechenzentren, der Kosteneinsparungen in Kombination mit Re-Lokationen von Rechenzentren sowie unterschiedlicher Ausgestaltungen der Fragestellung mit abweichenden Interpretationen in Bezug auf Serverräume oder Räume mit Anlagen zur Gebäudetechnik erklären.
f) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass es ein funktionierendes Monitoring der Effizienz ihrer Rechenzentren gibt, wenn – so die Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller – nicht einmal zu ihrer Anzahl eindeutige Angaben gemacht werden können?

Um ein funktionierendes Monitoring der Effizienz der Rechenzentren zu gewährleisten und Verwaltungsaufwand zu reduzieren, finden Beratungen statt, das Monitoring und Berichtswesen der Green-IT-Initiative mit weiteren Abfragen sowie dem PEER-DC zu verbinden (siehe Antworten zu Fragen 1a und 1b).
Allerdings wird es auch zukünftig aufgrund der fortlaufenden Aktivitäten bei der Anpassung der Rechenzentren (vgl. Konsolidierung Rechenzentren durch ITZBund) und Änderungen der Ressortzuschnitte zu Fluktuationen im Berichtswesen bzgl. der Anzahl der Rechenzentren kommen.

  1. Für welche Rechenzentren des Bundes, die sich seit Veröffentlichung der Umweltpolitischen Digitalagenda im März 2020 im Aufbau befinden oder deren Aufbau geplant ist (vgl. Frage 5 c), werden, wie in der genannten Digitalagenda vorgesehen, die Kriterien des Blauen Engels angewendet und für welche nicht und warum jeweils nicht?
    Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 6 ist der Anlage 3 zu entnehmen.
  2. Welche der von Frage 5 a erfassten Rechenzentren erfüllen jeweils welche Kriterien des Blauen Engels für energieeffiziente Rechenzentrumsbetriebe (DE-UZ 161; Vergabekriterien unter https://produktinfo.blauerengel.de/uploads/criteriafile/de/DE-UZ%20161-201901-de%20KriterienV2.pdf) bzw. des Blauen Engels für Klimaschonende Co-Location-Rechenzentren (DE-UZ 214; Vergabekriterien unter https://produktinfo.blauer-engel.de/uploads/criteriafile/de/DE-UZ%20214- 202001-de%20Kriterien-V3.pdf)?
    Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 7 ist den Anlagen 4.1 und 4.2 zu entnehmen.
  3. Welche Rechenzentren des Bundes entsprechend Frage 5 a tragen den Blauen ,Engel für a) Klimaschonende Co-Location-Rechenzentren (DE-UZ 214), b) Energieeffiziente Rechenzentrumsbetriebe (DE-UZ 161) und welche Rechenzentren sind derzeit nicht dahingehend zertifiziert, trugen jedoch in der Vergangenheit mindestens einmal eines dieser Siegel?
    Aktuell ist nur ein Rechenzentrum der Bundesministerien und deren Ressorts mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Das Rechenzentrum des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie wurde 2016 mit dem Blauen Engel ausgezeichnet.
  4. Wie hoch war der Anteil erneuerbarer Energien beim Energieverbrauch für jedes der von Frage 5 a erfassten Rechenzentren im Kalenderjahr 2021 in absoluten und relativen Zahlen, also in kWh und Prozent (bitte für jedes Rechenzentrum den Gesamtenergieverbrauch und den Anteil erneuerbarer Energien angeben)?
    a) Wie hat sich der Anteil erneuerbarer Energien durch die Rechenzentren des Bundes in den letzten 24 Monaten je Rechenzentrum verändert (hier genügt es, zusätzlich zu 2021 den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch für jedes Rechenzentrum für 2019 und 2020 zu benennen)?
    Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 9a ist der Anlage 5 zu entnehmen.

b) Gab es Initiativen der Bundesregierung, um den Anteil erneuerbarer
Energien am Stromverbrauch der Rechenzentren des Bundes zu erhöhen (falls ja, bitte jede Initiative und ihren jeweiligen Zeitplan und ihre jeweiligen Meilensteine kurz beschreiben)?
c) Welche Hürden hat die Bundesregierung bisher für die Umstellung auf teilweise oder vollständige Nutzung erneuerbarer Energien durch die Rechenzentren des Bundes identifiziert und wie plant sie diese Hürden abzubauen?
d) Bis wann plant die Bundesregierung eine vollständige Umstellung des Stromverbrauchs der Rechenzentren des Bundes auf erneuerbare Energien?
Zu den Fragen 9b-d:
Das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit von 2021 legt fest, dass bis Ende 2024 der gesamte Strombedarf der Bundesliegenschaften mit 100 Prozent Ökostrom zu decken ist. Dies gilt auch für den Betrieb der Rechenzentren. Darüber hinaus wird auf die Antwort zur Frage 5f verwiesen.

  1. Wie wird damit umgegangen, dass die bisher für Rechenzentren verwendeten Kältemittel oftmals nicht klimaverträglich sind?
    a) Welche Kältemittel werden in den von Frage 5 a erfassten Rechenzentren jeweils genutzt (bitte genaue Substanzen angeben; beispielsweise R410a, R407c, R454c, R1234ze, Wasser, Propan, Luft etc.) und welche dieser Rechenzentren verwenden noch Kältemittel, die unter die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase fallen?
    Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 10 a) ist der Anlage 6 zu entnehmen.
    b) Wann ist eine Umrüstung der Rechenzentren mit aktueller Nutzung klimaschädlicher Kältemittel auf welche anderen Kältemittel jeweils geplant?
    Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 10 b) ist der Anlage 6 zu entnehmen.
    c) Welche Rechenzentren wurden in den letzten 24 Monaten von einem klimaschädlichen auf ein klimafreundliches Kältemittel umgestellt?
    Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 10 c) ist der Anlage 6 zu entnehmen.
    d) Gab es Initiativen der Bundesregierung, um die Klimaschädlichkeit der Kältemittel zu reduzieren, die in Rechenzentren des Bundes eingesetzt werden (falls ja, bitte jede Initiative und ihren jeweiligen Zeitplan und ihre jeweiligen Meilensteine kurz beschreiben)?
    Betreiber von Rechenzentren, auch die des Bundes, können sich seit dem Jahr 2011 an den Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel (Energieeffizienter Rechenzentrumsbetrieb; DE-UZ 161, https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/rechenzentren) orientieren, um das Rechenzentrum auf ökologische Nachhaltigkeit auszurichten. Seit 2020 können auch beim Einkauf von Leistungen in einem Co-Location-Rechenzentrum die Kriterien des Blauen Engels berücksichtigt werden (Klimaschonende Co-Location-Rechenzentren; DE-UZ 214, https://www.blauerengel.de/de/produktwelt/klimaschonende-co-location-rechenzentren). In beiden Umweltzeichen wird die halogenfreie Klimatisierung für Rechenzentren gefordert, die nach 2013 in Betrieb gegangen sind. Das Umweltbundesamt hat im Rahmen der Green-IT-Initiative des Bundes Beratungen und Workshops auch zu den Möglichkeiten der klimafreundlichen Klimatisierung durchgeführt. Des Weiteren wird seit 2020 kostenlose Unterstützungsleistung für die Umsetzung der Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel (Energieeffizienter Rechenzentrumsbetrieb; DE-UZ 161 und Klimaschonende Co-Location-Rechenzentren; DE-UZ 214) angeboten, die auch Beratung zu klimafreundlicher Klimatisierung enthält. e) Welche Hürden hat die Bundesregierung bisher für die Umstellung auf klimafreundliche Kältemittel identifiziert und wie plant sie diese Hürden abzubauen? Die Studie „Klimaschonende Klimatisierung (Heizen und Kühlen) mit natürlichen Kältemitteln – Konzepte für Nichtwohngebäude mit Serverräumen/Rechenzentren“ hat folgende Hürden identifiziert: Die Umstellung auf halogenfreie, natürliche Kältemittel ist ein längerer Prozess. Es müssen nicht nur neue Anlagen und Konzepte entwickelt werden und sich in der Praxis bewähren, es muss sich auch ein Markt mit ausreichend Anbietern und Nachfrage entwickeln und geschultes und erfahrenes Installations- und Servicepersonal zur Verfügung stehen. Neue Techniken sind in der Regel mit höheren Investitionskosten verbunden. Darüber hinaus sind beim Einbau innovativer Anlagen die Herausforderungen für die ausführenden Firmen unter Umständen höher, da die Routine beim Einsatz der neuen Techniken fehlt. Grundsätzlich ist auch die Sorge von Betreibern zu berücksichtigen, Technik einzubauen, mit der sie im Betrieb bisher keine Erfahrung gemacht haben. Es ist zu beobachten, dass bei Nichtwohngebäuden neue, innovative und energiesparende Technik üblicherweise nur dann genutzt wird, wenn der Bauherr auch der spätere Nutzer des Gebäudes ist und direkt, durch Einsparen von Betriebskosten, von den Einsparungen profitiert (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschonende-klimatisierung-heizen-kuehle). Die Bundesregierung unterstützt neue, umweltfreundliche Anlagen mit klimafreundlichen, halogenfreien Kältemitteln. Die „Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen“ im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 27. August 2020 fördert unter anderem Investitionen von Kälteanlagen in Rechenzentren, die halogenfreie, natürliche Kältemittel wie Ammoniak (R717), Propan (R290) oder Wasser (R718) verwenden. Förderfähig sind Anlagen mit weniger als 600 kW Nennkälteleistung. Antragsberechtigt für stationäre Anlagen sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht. Nicht antragsberechtigt sind Bundesländer und deren Einrichtungen sowie landeseigene Gesellschaften. f) Bis wann plant die Bundesregierung eine vollständige Umstellung der Rechenzentren des Bundes auf Nutzung klimafreundlicher Kältemittel? -> Der Koalitionsvertrag sieht vor, neue Rechenzentren ab 2027 nur noch vollständig klimaneutral zu betreiben. -> Öffentliche Rechenzentren sollen ab 2025 ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco Management and Audit Scheme, https://www.emas.de/) einführen. -> Der Kabinettsbeschluss „Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu- und Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes“ vom 25.08.2021 sieht außerdem die vollständige Klimaneutralität aller Gebäude des Bundes ab 2045 vor.
  1. Inwiefern wird berücksichtigt, dass die wirksame Abwärme-Nutzung ein wichtiges Kriterium auf dem Weg zum nachhaltigen Betrieb von Rechenzentren ist?
    a) Welche Rechenzentren entsprechend Frage 5 a nutzen Abwärme und in welcher Art und Weise (bitte je Rechenzentrum einzeln beschreiben)?
    Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 11 a) ist der Anlage 7 zu entnehmen.
    b) Bei welchen weiteren Rechenzentren ist eine Umstellung auf Nutzung der Abwärme bis wann und auf welche Weise geplant?
    Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 11 b) ist der Anlage 7 zu entnehmen.
    c) Gab es Initiativen der Bundesregierung, um die Nutzung von Abwärme durch Rechenzentren des Bundes zu erhöhen (falls ja, bitte jede Initiative und ihren jeweiligen Zeitplan und ihre jeweiligen Meilensteine kurz beschreiben)?
    Um die Abwärme aus den Rechenzentren sinnvoll nutzen zu können, müssen Kenntnisse zum individuellen Temperaturniveau und zur jeweiligen Entfernung zu den Wärmeabnehmern bekannt sein. Diese Informationen liegen der Bundesregierung bis dato nicht vor. Zukünftig sollen diese und weitere Informationen über das geplante Register für energieeffiziente Rechenzentren kontinuierlich erfasst und für die Öffentlichkeit transparent gemacht werden.
    d) Welche Hürden hat die Bundesregierung bisher für die Umstellung auf Nutzung von Abwärme durch Rechenzentren des Bundes identifiziert und wie plant sie diese Hürden abzubauen?

Überwiegend findet die Klimatisierung in den Rechenzentren über Luftkühlung statt. Bei dieser Art der Klimatisierung können maximale Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad Celsius erzielt werden. Um den Anwendungsbereich des Temperaturniveaus zu erweitern, muss die Temperatur der Abwärme durch Wärmepumpen angehoben werden. Die Kosten, die damit verbunden sind, und die Entfernung zu potentiellen Wärmeabnehmern erschweren die Nutzung der Abwärme aus Rechenzentren. Was unternommen wird, um die Hürden abzubauen, entnehmen Sie bitte der Antwort zu Teilfrage e).
e) Mit welchen konkreten Maßnahmen ist geplant, die Abwärme-Nutzung von Rechenzentren zeitnah zu erhöhen, so wie es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ausgewiesen ist (bitte je Maßnahme Meilensteine und Ziele mit den jeweiligen Zeitangaben angeben)?
Um eine wirtschaftliche und ökologische Abwärme-Nutzung zu ermöglichen und einen breiten Absatzmarkt für Abwärme aus Rechenzentren zu schaffen, muss – wie unter b) beschrieben – das Temperaturniveau der Abwärme aus den Rechenzentren deutlich angehoben werden. Eine Möglichkeit, die Abwärme mit höherer Temperatur nutzbar zu machen, bietet die Flüssigkühlung der Informationstechnik in den Rechenzentren. Sie voranzubringen und die Durchdringung in den Rechenzentrumsmarkt zu erreichen, ist Ziel einer Förderung, die in Vorbereitung ist. Die Bundesregierung hat im Sofortprogramm (gemäß § 8 Abs. 1 Klimaschutzgesetz) für den Sektor Gebäude beschlossen, neue Rechenzentren zu verpflichten, mindestens 30 Prozent der Abwärme zu nutzen. Der Zeitplan für diese und weitere Maßnahmen wird im Energieeffizienzgesetz geregelt.

  1. In welcher Form sind Nachhaltigkeitskriterien Bestandteil von Ausschreibungen zur Erbringung von Rechenzentrums Dienstleistungen im Auftrag des Bundes und welchen Grad der Verbindlichkeit haben diese?
    Inwiefern sind insbesondere die folgenden Kriterien Teil solcher Ausschreibungen (bitte aber auch andere Nachhaltigkeitskriterien nennen, sofern sie Bestandteil von Ausschreibungen sind):
    a) Nutzung erneuerbarer Energien für den Betrieb des Rechenzentrums,
    b) Einsatz klimafreundlicher Kältemittel,
    c) Nutzung der Abwärme,
    d) Mindesteffizienzkriterien wie bestimmte PUE-Werte?
    Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, dass Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der Vergabekriterien des Blauen Engels für Energieeffizienten Rechenzentrumsbetrieb sowie für Klimaschonende Co-Location-Rechenzentren Standard für IT-Beschaffungen des Bundes sind. Damit gibt es Vorgaben zu den Kriterien a), b) und d). Bei Neubauten des Bundes sind die Kriterien des „Leitfadens Nachhaltiges Bauen“ zu beachten, die die Verwendung halogenierter Kälte- und Treibmittel einschränken (siehe auch Antworten auf die Fragen 10 d und 10 f).
  1. In welcher Form sind Nachhaltigkeitskriterien Bestandteil bestehender Verträge zur Erbringung von Rechenzentrums-Dienstleistungen im Auftrag des Bundes und welchen Grad der Verbindlichkeit haben diese hier bitte für jedes Rechenzentrum, das zu Frage 5 a genannt wird und sich nicht im Eigenbetrieb befindet, eine konkrete Angabe machen)? Inwiefern sind insbesondere die folgenden Kriterien Teil solcher Verträge:
    a) Nutzung erneuerbarer Energien für den Betrieb des Rechenzentrums,
    b) Einsatz klimafreundlicher Kältemittel,
    c) Nutzung der Abwärme,
    d) Mindesteffizienzkriterien wie bestimmte PUE-Werte?
    Das Ergebnis der Erhebung zu Frage 13 ist der Anlage 8 zu entnehmen.
  2. Welche der im Auftrag des Bundes oder durch den Bund selbst entwickelte Software trägt den Blauen Engel für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte, den es seit dem Jahr 2020 gibt (DE-UZ 215, Vergabekriterien: https://produktinfo.blauerengel.de/uploads/criteriafile/de/DE-UZ%20215-202001-de%20Kriterien2020-01-16.pdf)?
    Es wurde bisher keine Software mit dem Blauen Engel ausgezeichnet, die im Auftrag des Bundes oder durch den Bund entwickelt wurde. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Ausschreibung von Software-Entwicklungsleistungen ist eines der konstitutiven Ziele (siehe IT-Beschaffungsstrategie) der Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) im Beschaffungsamt des BMI und wird zukünftig unter Berücksichtigung der AVV-Klima noch stärker in den Fokus gerückt.
    a) Ist die Einhaltung der Kriterien des Blauen Engels für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte ein verpflichtender oder regelmäßiger Teil von Ausschreibungen? Falls nicht, warum nicht? Auf die Antwort zur übergeordneten Frage wird verwiesen.
    b) Ist die Einhaltung der Kriterien des Blauen Engels für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte Bestandteil interner Vorgaben für die Eigenentwicklung von Softwareprodukten und, wenn ja, wie verbindlich ist die Einhaltung der Kriterien? Falls nicht, warum nicht?
    Die Einhaltung der Kriterien des Blauen Engels bei der Eigenentwicklung von Softwareprodukten wird von den Ressorts und Behörden unterschiedlich geregelt. Behörden und Ressorts, die häufiger Eigenentwicklungen beauftragen, verfügen in der Regel über die Vorgaben in Form von Erlassen oder Richtlinien. Bei Behörden und Ressorts, die nicht oder nur in Ausnahmefällen Software selbst entwickeln lassen, wird in der Regel auf eine gesonderte Vorgabe verzichtet.
    c) Welche Hürden hat die Bundesregierung für die Anwendung der Kriterien des Blauen Engels für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte identifiziert und wie plant sie diese Hürden abzubauen?

Eine große Herausforderung besteht für Beschafferinnen und Beschaffer darin, bei der Festlegung solcher Kriterien die technischen Anforderungen der Bedarfsträger mit den Nachhaltigkeitskriterien in Einklang zu bringen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei gebündelten Rahmenvereinbarungen eine Fülle von Bedarfsträgern ihre Anforderungen beitragen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung einen Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software erstellt, der sich derzeit in der Überarbeitung befindet. Im Leitfaden sind Empfehlung festgeschrieben, welche Kriterien für welche Softwarekategorien genutzt und welche positiven Umwelteffekte damit erzielt werden können.

  1. Wird im IKT-Beschaffungsprozess der Bundesregierung berücksichtigt und dokumentiert, ob
    a) IKT-Anbieter einschließlich ihrer Lieferketten selbst nachhaltig wirtschaften, und, wenn ja, anhand welcher Parameter wird dies gemessen?
    Im Rahmen der Eignungsprüfung wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unternehmen geprüft. Aufträge dürfen ausschließlich an finanziell leistungsfähige Unternehmen erteilt werden. Insofern wird die wirtschaftlich nachhaltige Unternehmensführung, auch unter Berücksichtigung der eingebundenen Unternehmen, festgestellt.
    b) Umweltschutzzertifikate für neue IKT-Produkte vorliegen (wenn ja, bitte nach Produktgruppe die jeweils geforderten Zertifikate aufschlüsseln)?
    Dies wird nicht dokumentiert.
    c) vom Umweltbundesamt herausgegebene Leitfäden zur nachhaltigen IKT-Beschaffung berücksichtigt wurden? Falls nein, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung erreichen, dass diese Leitfäden in der Praxis angewendet werden? Falls ja, ergeben sich aus der Dokumentation Konsequenzen, z. B. bei dokumentierter Nichtanwendung dieser Leitfäden?
    Die vom Umweltbundesamt herausgegebenen Leitfäden zur nachhaltigen IKT-Beschaffung werden von der Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) zur Unterstützung bei der Erreichung des konstitutiven Zieles „Nachhaltigkeit“ verwendet.
  2. Gibt es ein ressortübergreifendes (alternativ: ressortspezifisches) Monitoring der Einhaltung von Nachhaltigkeitsvorgaben für den Einkauf von IKT-Produkten?
    a) Wenn ja, wo ist es angesiedelt und welche Ressourcen sind dafür verfügbar (Personalstellen und Haushaltsmittel)?
    b) Wenn ja, was waren die letzten aktuell verfügbaren Ergebnisse?
    c) Wenn nein, warum nicht?
    d) Wenn nein, ist eine Einführung geplant (ggf. wann)?

Ein ressortübergreifendes Monitoring der Einhaltung von Nachhaltigkeitsvorgaben für den Einkauf von IKT-Produkten existiert nicht und ist aktuell auch nicht geplant. Die Erfassung der einzelnen Nachhaltigkeitsvorgaben wäre aufgrund der Vielzahl potentiell verwendbarer Vorgaben weder zielführend noch mit vertretbarem Aufwand realisierbar.

  1. Plant die Bundesregierung, die Siegel (DE-UZ 161, DE-UZ 213, DE-UZ 214, DE-UZ 215) in den Beschaffungsrichtlinien (z. B. AVV-EnEff) mit einer konkret gesetzten Übergangsfrist verpflichtend zu machen, um es den Anbietern zu ermöglichen, sich in einem planbaren Zeitrahmen daran zu orientieren, und, falls nein, warum nicht (bitte für jedes der Siegel getrennt beantworten)?
    Die AVV EnEff ist mit Wirkung zum 1. Januar 2022 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) weiterentwickelt worden. Die AVV Klima ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch Dienststellen des Bundes verpflichtend zu beachten. Sie sieht vor, dass die Vorlage des Umweltzeichens Blauer Engel, soweit vorhanden und bei der konkreten Beschaffung verwendbar, gemäß § 34 VgV, § 7a EU Absatz 6 VOB/A oder § 24 UVgO bei der Ausschreibung verlangt werden soll (vgl. eine Übersicht über aktuell verfügbare Gütezeichen auf dem Web-Portal http://www.kompass-nachhaltigkeit.de). Der Verweis auf ein Gütezeichen wie den Blauen Engel soll den Beschaffungsprozess erleichtern und einen Anreiz für die Verbreitung der Gütezeichen setzen. Auch die in der Frage genannten Siegel können unter die Vorgabe zu Gütezeichen in der AVV Klima fallen. Die Verbreitung der genannten Siegel ist allerdings noch gering, da es sich z.T. um neue Vergabekriterien des Blauen Engel handelt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage in Bundestags-Drucksache 19/31210, Frage 8 und 9). Entsprechende Kriterien des Blauen Engels können aber in Ausschreibungen verwendet werden. Auch die Green-IT-Strategie des IT-Planungsrates berücksichtigt Zertifizierungen wie den Blauen Engel für Rechenzentren. Europarechtlich ist zu beachten, dass auch gleichwertige Gütezeichen anzuerkennen und ein Auftragsgegenstandsbezug zu wahren ist. Die AVV Klima soll in einem weiteren Schritt künftig fortentwickelt werden zu einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung. Zudem plant die Bundesregierung in Umsetzung des Koalitionsvertrages, die öffentliche Beschaffung und Vergabe unter anderem ökologisch auszurichten und die Verbindlichkeit zu stärken.
  2. Welche Vorgaben, Richtlinien oder Standards gibt es bei der Entwicklung von Webservices im Auftrag des Bundes einschließlich aller vom oder für den Bund betriebenen Webseiten, um das Prinzip der Datensparsamkeit umzusetzen und die durch vermeidbaren Datenverkehr erzeugte Emission von Treibhausgasen zu senken (solche Vorgaben können z. B. die Einbettung und Auflösung von Videos und Fotos betreffen, aber auch die Nutzung von Cookies und Einbindung von Werbung) und, falls dazu nichts bekannt ist, plant die Bundesregierung dahingehende Vorgaben?

Aktuell liegen keine Vorgaben, Richtlinien oder Standards in diesem Bereich vor.

  1. Wird, entsprechend Koalitionsvertrag bei der IT-Beschaffung des Bundes die erwartete Updatefähigkeit der Geräte (einschließlich Firmware) als Kriterium berücksichtigt und wird sie den Anwenderinnen und Anwendern transparent gemacht? Falls ja, inwiefern spielt dabei eine Rolle, ob Free and Open Source Software (FOSS) Verwendung findet oder finden kann? Bei IKT-Ausschreibungen der Zentralstelle IT-Beschaffung imBeschaffungsamt des BMI sind Wartungsverträge bzw. entsprechende vertragliche Regelungen ein konstanter Bestandteil zur Sicherstellung des Betriebes während der Laufzeit. Diese beinhalten u. a. auch Vereinbarungen zum Thema Updates. Die Transparenz wird dadurch sichergestellt, dass die vertraglichen Regelungen für alle abrufberechtigten Bedarfsträger über das Kaufhaus des Bundes einsehbar sind. Die Regelungen finden grundsätzlich auch bei FOSS Anwendung.
  2. Wie stellt die Bundesregierung im Beschaffungsprozess sicher, dass mangelnde Verfügbarkeit von Ersatzteilen und unzureichende Standardisierung einer Reparierbarkeit oder Aufrüstbarkeit oder sonstiger Möglichkeiten der Verlängerung der Nutzungsdauer von IT-Geräten nicht im Wege stehen? Stellt sie es etwa sicher durch
    a) Erarbeitung und verpflichtende Anwendung einer Ersatzteilstrategie?
    Bei den Ausschreibungen der Zentralstelle IT-Beschaffung im Beschaffungsamt des BMI (ZIB) wird angestrebt, für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung sowie die reguläre Nutzungsdauer die Verfügbarkeit entsprechender Ersatzteile sicherzustellen. Zusätzlich werden, wo dies möglich ist, entsprechende Wartungsverträge ausgeschrieben.
    b) Beschaffung von Geräten mit standardisierten physischen Schnittstellen, modularem Aufbau und hinreichend physischen Erweiterungsmöglichkeiten?
    Bei den oben genannten Beschaffungen wird auch auf modulare austauschbare Komponenten geachtet, dies betrifft die Entsorgung aber insbesondere auch die Wartung und Aufrüstbarkeit der Geräte. Vermehrt wird jedoch beispielsweise bei Notebooks ein Trend der Wirtschaft in Richtung festverbauter Komponenten festgestellt, welcher entsprechende Bemühungen erschwert.
    c) Beschaffung von Geräten, die sich mit FOSS betreiben lassen und ein
    hohes Maß an Nutzungsautonomie zulassen?
    Bei den Ausschreibungen der Zentralstelle IT-Beschaffung im Beschaffungsamt des BMI lässt sich FOSS in der Regel auf den meisten Standardsystemen in verschiedenen Varianten betreiben. Der Einsatz obliegt dabei jedoch der Verantwortung der jeweiligen Bedarfsträger. Im Rahmen der Ausschreibungen wie beispielweise Notebooks sind Betriebssysteme in der Regel optionaler Bestandteil, so dass bereits hier beim Betriebssystem die Wahl für FOSS getroffen werden kann.
    d) Vermeidung von Internet-of-Things (IoT)-Geräten, wenn deren Firmware-Lebensdauer (Verfügbarkeit von Updates) niedriger ist als die erwartete Lebensdauer der Hardware?

Bisher sind IoT-Geräte nicht im Fokus der zentralen IT-Beschaffung Bund.

  1. Strebt die Bundesregierung an, dass ausgemusterte, veraltete oder defekte IT-Geräte sämtlicher Ressorts (mit Ausnahme besonders sicherheitskritischer Bestandteile) prinzipiell nicht verschrottet, sondern verbindlich und unbürokratisch
    a) einer Reparatur oder einem Update unterzogen und ggf. weitergenutzt werden oder
    b) auf dem offenen Markt für Gebrauchtwaren veräußert werden (z. B. Zoll-Auktion oder über professionelle Refurbisher) oder
    c) an gemeinnützige Institutionen abgegeben werden? Falls nein, warum nicht und, falls ja, was wird konkret getan, um dieses Ziel zu erreichen?
    Die „Richtlinie zur Nutzungsdauer, Aussonderung und Verwertung von IT-Geräten und Software“ (https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/it-rat/beschluesse/beschluss_07_2013_download.html), die bereits 2013 vom IT-Rat beschlossen wurde, regelt bereits die Verwertung von IT-Geräten im Rahmen der Aussonderung unter Berücksichtigung der Punkte a) bis c). Im Rahmen des Schwerpunkts „Konsequenter Einsatz der umweltverträglichsten IT-Produkte und IT-Dienstleistungen“ wird nicht nur die Beschaffung betrachtet, sondern der komplette Lebenszyklus der Hardware der Bundes-IT. Alle drei Weiterverwendungsoptionen (a) Reparatur oder Update (= Verlängerung Einsatzdauer); b) Zweitverwertung auf dem offenen Markt; c) Abgabe an gemeinnützige Organisationen) werden aktuell geprüft und unter den Gesichtspunkten der IT-Sicherheit und der vertretbaren Wirtschaftlichkeit bewertet.
  2. Wie vermeidet die Bundesregierung, dass der Vorbehalt der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Wiederverwendung von IKT (z. B. sicheres Löschen der Daten, Reinigung und Aufbereitung der Geräte) zu einem Fallstrick für die Verbesserung der Nachhaltigkeit der IT des Bundes wird, setzt sie beispielsweise folgende Maßnahmen ein oder plant sie diese oder andere Maßnahmen:
    a) Berücksichtigung dieser Aufgaben bereits im Beschaffungsprozess einschließlich Aufnahme in entsprechende Leitfäden,
    b) Abschluss von Rahmenverträgen mit Wiederaufbereitern von IKT-Produkten und
    c) Bereitstellung separater Finanzmittel zur Unterstützung von Prozessen der Reparatur und Wiederaufbereitung?
    Wie unter Frage 21. beantwortet, findet eine ganzheitliche Optimierung des Lebenszyklus der Hardware der Bundes-IT statt. Vorteil der ganzheitlichen Betrachtung ist, dass Ziele und Vorgaben bereits in den Beschaffungsprozessen mit aufgenommen werden können. Die Berücksichtigung von Vorgaben in den Beschaffungsprozessen wird in einer Pilot-Ausschreibung erprobt und zur weiteren Anwendung vorbereitet. Bei der richtigen Umsetzung der Prozesse zur Verankerung der Nachhaltigkeit in den Beschaffungsprozessen wird, falls überhaupt, mit nur geringen negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit gerechnet. Die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile werden sich über die komplette Lebensdauer der IKT-Hardware ausgleichen. Um für die Wiederverwendung die Hürde der Wirtschaftlichkeit noch weiter zu senken, ist ein Rahmenvertrag für die Wiederverwendung von IKT-Produkten inklusive Aufbereitung in Planung, der durch ein Inklusionsunternehmen wahrgenommen werden soll. Dadurch sollen die Wiederverwendung unter Beachtung der „Richtlinie zur Nutzungsdauer, Aussonderung und Verwertung von IT-Geräten und Software“ künftig sichergestellt werden und gleichzeitig Inklusionsunternehmen gestärkt werden. Eine Bereitstellung separater Finanzmittel ist aktuell nicht in Planung.
  1. Wer trägt innerhalb der Bundesregierung die Gesamtverantwortung dafür, dass die Nachhaltigkeit der Bundes-IT verbessert wird?
    Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit sind wichtige Bestandteile der IT-Strategie der Bundesverwaltung in der Gesamtverantwortung des IT-Beauftragten des Bundes. Zur Umsetzungsbegleitung hat die Green-IT-Initiative des Bundes ein entsprechendes Mandat erhalten. Sie verfügt über die Vorschlagskompetenz bzgl. Maßnahmen und Aktivitäten sowie die Zuständigkeit für die Koordinierung, Monitoring und Unterstützung der geplanten Maßnahmen. Die Umsetzungsverantwortung bzgl. der Maßnahmen und Aktivitäten liegt bei den jeweiligen Ressorts und Behörden.
  2. Welche Gremien, Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten gibt es innerhalb des Bundes, die sich fachlich mit der Nachhaltigkeit der Bundes-IT befassen?
    Neben der Green-IT-Initiative des Bundes gibt es mit der Kooperationsgruppe (KG) Green-IT und der Expertengruppe Ressourceneffizienz zwei weitere Gremien, die sich mit der Nachhaltigkeit der Bundes-IT befassen. Zur Erreichung einer nachhaltigen Bundes-IT sind Prozesse bzgl. Berichtswesen und der Beschaffung etabliert worden. Details sind aus den Antworten zu den Fragen 1. b) und 22. ersichtlich. Der Green-IT-Initiative ist die Rolle der Koordination der Aktivitäten und Maßnahmen zugeordnet. Die Aufteilung der Verantwortlichkeiten ist aus der Antwort zu Frage 23 ersichtlich.
  3. Gibt es eine konkrete Strategie zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der
    Bundes-IT und, wenn ja, welche Maßnahmen, Ziele und Meilensteine sind
    darin enthalten?

Im Rahmen der Verlängerung der Green-IT Initiative wird ein umfangreicher Maßnahmenplan mit Zielen und Meilensteinen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Bundes-IT erstellt.