Frage:

Plant die Bundesregierung bzw. planen Behörden des Bundes, die Zuverlässigkeit, Wirksamkeit und Fehlerfreiheit algorithmischer Systeme, die im Bereich des Bundes eingesetzt werden, zu prüfen und zu bewerten, insbesondere, wenn sie in besonders sensiblen Bereichen eingesetzt werden (z.B. von Sicherheitsbehörden innerhalb der Strafverfolgung, Terrorismusbekämpfung etc.) und wenn ja, wie (bitte erläutern ob z.B. Risikoklassensysteme nach ggf. einheitlichen Vorgaben eingesetzt werden sollen) und wenn nein, warum nicht (Antwort bitte ausführlich begründen)? Drucksache 201355 Frage 83

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 7. April 2022:

Der Einsatz algorithmischer Systeme durch die Bundesregierung bzw. Bundesbehörden erfolgt stets gesetzeskonform, auch hinsichtlich der Notwendigkeit und des Umfangs einer Bewertung im Sinne der Fragestellung. Auf Ebene der Europäischen Union wird derzeit ein Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-VO) verhandelt. Mit Abschluss der Verhandlungen werden auch die notwendigen Umsetzungsbedarfe und Anpassungen des nationalen Rechts geprüft. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung aktuell den Aufbau eines Beratungs- und Evaluierungszentrums für Künstliche Intelligenz (Arbeitstitel „BEKI“) für den Bereich der öffentlichen zivilen nicht sicherheitsbezogenen Verwaltung des Bundes und der Länder sowie den Aufbau einer Algorithmenbewertungsstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Projekt ABOS). Im Rahmen der Datenstrategie der Bundesregierung ist zudem der Aufbau eines KI-Kompetenzzentrums für die öffentliche Verwaltung geplant.

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