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Frage:

Plant die Bundesregierung bzw. planen Behörden des Bundes, die Zuverlässigkeit, Wirksamkeit und Fehlerfreiheit algorithmischer Systeme, die im Bereich des Bundes eingesetzt werden, zu prüfen und zu bewerten, insbesondere, wenn sie in besonders sensiblen Bereichen eingesetzt werden (z.B. von Sicherheitsbehörden innerhalb der Strafverfolgung, Terrorismusbekämpfung etc.) und wenn ja, wie (bitte erläutern ob z.B. Risikoklassensysteme nach ggf. einheitlichen Vorgaben eingesetzt werden sollen) und wenn nein, warum nicht (Antwort bitte ausführlich begründen)? Drucksache 201355 Frage 83

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