Frage

Schließt die Bundesregierung eine Nachnutzung der Corona-Warn-App (CWA) nach dem Ende der Pandemie für irgendeinen anderen, nicht- Pandemie-bezogenen Zweck, ggf. auch durch Zusammenlegung mit anderen Warn-Apps aus (siehe: https://background.tagesspiegel.de/digitali-sierung/corona-warn-app-koennte-ueber-pandemie-hinaus-bleiben) und wenn nicht, wie lassen sich die jeweiligen Überlegungen oder Planungen nach Ansicht der Bundesregierung mit der datenschutzrechtlich vorgegebenen Zweckbindung der CWA vereinbaren? (BT-Drucksache 20/634, Nr.78)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dr. Edgar Franke am 09. Februar 2022

Die Corona-Warn-App (CWA) wurde im Auftrag der Bundesregierung in kurzer Zeit entwickelt, um Infektionsketten in der Corona-Pandemie schnell zu beenden. Neben der ursprünglichen Funktion zur Kontaktnachverfolgung wurde die CWA darüber hinaus kontinuierlich unter Be-rücksichtigung der Vorschläge aus Politik, Wissenschaft und der Open-Source-Community wei-terentwickelt und verbessert. Die Weiterentwicklungen waren und sind Reaktionen auf das sich veränderte Pandemiegeschehen und erweitern die CWA um Funktionen, die Bürgerinnen und Bürger darin unterstützen, das durch die Pandemie geprägte Alltagsgeschehen sicherer zu ma-chen. Zugleich erfolgen die Weiterentwicklungen im Einklang mit dem Prinzip der Dezentralität, welches der CWA von Beginn an zugrunde liegt. Die Notwendigkeit, die Fortentwicklung der CWA an der pandemischen Situation auszurichten, ist immer noch aktuell, so dass derzeit weder konkrete Maßnahmen zu einer etwaigen Nachnutzung der CWA nach der Pandemie noch eine Überführung in andere bestehende Systeme erwogen werden.

Antwortschreiben im Original (pdf)