Frage: Welche verschiedenen Modelle für Corona-Tracking-Apps werden von der Bundesregierung oder nachgeordneten Behörden in Betracht gezogen (bitte nach verwendeter Technologie und Anbietern aufschlüsseln), und was sind die Kriterien für eine mögliche Auswahl? (BT-Drucksache 19/18770)
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 20. April 2020
Die Bundesregierung zieht ausschließlich eine Nutzung der Corona-Tracking-App auf freiwilliger Basis und dabei solche Modelle und digitale Anwendungen in Betracht, die den Vorgaben des Datenschutzrechts entsprechen, bei denen die Datenverarbeitung auf Basis einer Einwilligung erfolgt, keine Standortdaten erhoben werden, höchstmögliche IT-Sicherheitsstandards eingehalten werden, die Information der betroffenen Personen anonym erfolgt und das Modell anwenderfreundlich konzipiert sowie technisch geeignet ist, eine epidemiologisch nachvollziehbare Kontaktverfolgung zu ermöglichen. Nach diesen Kriterien betrachtet und bewertet die Bundesregierung kon-kret derzeit Modelle der Konsortien Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing (PEPP-PT)/Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut (HHI), Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing (DP-PPT)/Eidgenössische Technische Hochschule (ETH Zürich/Lausanne) sowie die in Österreich eingesetzte Lösung der Accenture GmbH.