12.02.18 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/690

Wie die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in ihrer Ausarbeitung bestätigen, ist die gesetzmäßige Verhältnismäßigkeit von Genitaluntersuchungen wie auch von Röntgenuntersuchungen „höchst umstritten“ und eine „starke Stimme“ in der juristischen Literatur sehe solche Röntgenuntersuchungen grundsätzlich als verfassungsrechtlich bedenklich an. (zum PDF)

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/918 vor. Antwort als PDF herunterladen