12.02.18 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/693

Die Bundesbehörden setzen bei ihren Ermittlungen nicht offen ermittelnde Polizei- und Zollbeamte ein. Dabei ist es möglich, dass diese Beamte auch in besonders geschützte Bereiche eindringen oder unter Legende zu Straftaten verleiten. Da die Informationen darüber regelmäßig nur lückenhaft oder vor allem aufgrund der Recherchen von Betroffenen bekannt werden. Perspektivisch sind Mittel für eine engere Kontrolle solcher Ermittlungsmethoden erforderlich. (zum PDF)

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/920 vor. Antwort als PDF herunterladen