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Frage: Welche Förderungsmöglichkeiten zur Übernahme anfallender Kosten (v. a. Material) gibt es für Makerspaces oder andere dezentrale, gemeinnützige Produktionsstätten, die ohne Gewinnabsicht Schutzvisiere, Schutzmasken, Zubehör für Beatmungsgeräte oder andere medizinische Gegenstände und Hilfsmittel z. B. mit 3D-Druckern und Lasercuttern zur Eindämmung der Covid-19-Epidemie herstellen? (BT-Drucksache 19/18467)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 7. April 2020

Zur Deckung von Investitionen und Betriebsmittelbedarf zur Umstellung der Produktion auf die Herstellung von Schutzvisieren, Schutzmasken, Zubehör für Beatmungsgeräte oder anderen medizinische Gegenständen und Hilfsmitteln kann grundsätzlich ein Kredit aus dem branchenneutralen KfW-Sonderprogramm in Anspruch genommen werden. Dieser ist über die Hausbank zu beantragen. Das KfW-Sonderprogramm richtet sich allerdings an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Eine Förderung gemeinnützig eingetragener Vereine ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sozialunternehmen/Gemeinnützige Unternehmen sind in den ERP/KfW-Förderprogrammen nur dann antragsberechtigt, wenn sie gewerblich geführt werden mit Gewinnerzielungsabsicht. Kriterium ist hierfür u. a. die Zahlung von Gewerbesteuern. Rein gemeinnützige Unternehmen fallen nicht darunter.

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