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Meine Frage:

„Wofür konkret wurden die für das Programm Reparieren statt Wegwerfen
vorgesehenen 2 Mio. Euro im Haushalt 2023 verausgabt (bitte je Ausgabe
Zweck/Empfänger und Höhe der Ausgabe angeben), und was waren die
Gründe dafür, dass die vorgesehenen Mittel (2 Mio. Euro) nicht vor allem
für Reparaturwerkstätten genutzt wurden?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„In den Haushalt waren für das Jahr 2023 bei Kapitel 1601 Titel 892 07 „Re-
parieren statt Wegwerfen“ Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro eingestellt.
Da leider zunächst noch kein Projektträger gewonnen werden konnte,
konnte das geplante Programm leider noch nicht begonnen werden, sodass im Jahr 2023 noch keine Haushaltsmittel aus diesem Titel verausgabt wer-
den konnten.

Der o. g. Titel ist übertragbar, sodass nicht verausgabte Haushaltsmittel
grundsätzlich als Ausgaberest im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung stehen
können. Eine Förderrichtlinie zur Förderung von Reparatur-Initiativen und
Selbsthilfe-Werkstätten zur Unterstützung von Reparaturmaßnahmen wurde
erstellt und wird in Kürze an den Bundesrechnungshof gesandt. Auch die
Suche nach einem Projektträger läuft derzeit erfolgversprechend, sodass mit
Inkrafttreten des Haushalts 2024 eine Umsetzung entsprechender Maßnah-
men zu erwarten ist.“

Antwortschreiben im Original:

Meine Frage:

„Welche Ankündigungen verbesserter Nachhaltigkeit der IT des Bundes
wurden bisher in welcher Form umgesetzt, bezogen auf die angekündigten
Maßnahmen in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
Bundestagsdrucksache 20/3619, insbesondere aber nicht ausschließlich hinsichtlich
der angekündigten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur umweltfreundlichen
öffentlichen Beschaffung, des angekündigten Rahmenvertrags
für die Wiederverwendung und Aufbereitung von IKT-Produkten durch ein
Inklusionsunternehmen, sowie der Erarbeitung eines Maßnahmenplans mit
Zielen und Meilensteinen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Bundes-
IT im Rahmen der Verlängerung der Green-IT-Initiative (bitte jeweils für
diese 3 Maßnahmen sowie für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der IT des Bundes den Status Quo, Meilensteine und Zeitpläne
angeben)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Der geplante Rahmenvertrag für die Wiederverwendung und Aufbereitung
von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) durch
ein Inklusionsunternehmen konnte erfolgreich geschlossen werden. Der
Vertrag ist im Kaufhaus des Bundes unter der Rahmenvertragsnummer
21642 gelistet und steht seit dem 18. November 2022 zum Abruf zur Verfügung.
Vertragsnehmer ist die AfB (Arbeit für Menschen mit Behinderung)
gGmbH. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen
um jeweils ein Jahr, sodass die maximale Vertragslaufzeit 4 Jahre beträgt.
Der Vertrag wird auch bereits intensiv genutzt und die aktuelle Auslastung
nach einem Jahr beträgt gut 20 Prozent.
Die Geschäftsstelle Green-IT im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit
mit anderen Ressorts im Rahmen der Green-IT-Initiative des Bundes im
Jahr 2023
eine nachhaltige Ausstattungsrichtlinie für IKT-Arbeitsplätze entwickelt.
Das erarbeitete Konzept soll im Jahr 2024 dem CIO Board
vorgelegt und anschließend veröffentlicht werden.
Weiterhin wurde das Berichtswesen der Green-IT-Initiative mit Fokus
auf einfachere Datenerhebung und qualitativere Kennzahlen überarbeitet. Das Berichtswesen soll Anfang 2024 durch das CIOBoard
beschlossen und ab dem Berichtsjahr 2024 umgesetzt werden.
Auch die IST-Analyse zur Umsetzung der Kriterien des Blauen Engels
für Rechenzentren in den Haupt-Rechenzentren der Bundesverwaltung
wurde durchgeführt. Auf Basis der Analyse-Ergebnisse soll
Anfang 2024 mit der Maßnahmenplanung zur Umsetzung der Blauer
Engel-Kriterien in den Haupt-Rechenzentren des Bundes begonnen
werden.


Im Jahr 2024 wird mit der Erarbeitung einer Empfehlung zum nachhaltigen
Downsizing von Rechenzentren aufgrund von Konsolidierung begonnen.“

Antwortschreiben im Original: