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Gestern, am 16.Januar 2020, fand im Bundestag die große Abschlussdebatte zur Reform der Organspende statt. Neben den Initiator*innen Jens Spahn (CDU), Karl Lauterbach SPD), Georg Nüßlein (CSU) und meiner Fraktionskollegin Petra Sitte war ich auch selbst Mitzeichnerin des Gesetzentwurfes „doppelte Widerspruchslösung“. Die vorgeschlagene doppelte Widerspruchslösung sieht vor, dass jeder, der nicht aktiv einer Organspende widerspricht, potenziell Organspender*in ist. In einem bundesweiten Register wird festgehalten, ob man sich für oder gegen eine Organspende entscheidet, wobei man die Entscheidung jederzeit widerrufen kann. Sofern es keine Entscheidung einer potenziellen Spender*in gibt, sollen Angehörige als Zeug*innen über eine gegebenenfalls getätigte Willenserklärung befragt werden.

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