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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Schutz für Betroffene, kein Abbau von Grundrechten

Wer digitaler Gewalt ausgesetzt ist und dann nicht auf staatlichen Schutz vertrauen kann, leidet nicht nur, sondern droht zu verstummen. Auch das ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Das Maßnahmen-Paket zur Bekämpfung der Hasskriminalität löst weder das massive Problem mangelnder Rechtsdurchdurchsetzung noch trägt es zum Schutz Betroffener nennenswert bei. Stattdessen fordert AKK die Klarnamenpflicht in sozialen Netzen, die von Hass Betroffene gefährdet und verfassungswidrig ist.

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Der Welt-Autor Alan Posener hat mit seinem Artikel Wir sind nicht Burka, also weg mit den Internet-Pseudonymen! eine erneute Diskussion um eine Klarnamenpflicht und damit die Abschaffung der Anonymität im Internet angestoßen. Er rechtfertigt seine absurde Forderung mit dem Hass im Internet. Posener fordert daher unmissverständlich: „Lasst die dummen Pseudonyme und die gefälschten E-Mail-Adressen. Freiwillig. Wenn das nicht geschieht, wäre ich allerdings dafür, das Vermummungsverbot auch im Internet durchzusetzen. Per Gesetz“. Seine Argumentation stützt er dabei auch auf einen Vergleich zwischen Internet-Pseudonymen und verbotenen Vermummungen auf Demonstrationen und legt nahe, dass derjenige, der sich und seinen Namen im Internet schützt, das auch krimineller Motivation tut: „Es gibt ein Vermummungsverbot bei Demonstrationen. Denn wir gehen davon aus, dass die bloße Äußerung einer Meinung, und sei sie noch so abwegig, vom Staat nicht verfolgt, sondern geschützt wird; dass also, wer sein Gesicht vermummt, etwas Übles im Schilde führt“.

Diese Diskussion ist jedoch absolut nicht neu, wie ein Zombie taucht sie immer wieder auf, selbst vom ehemaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert wurde sie schon  2012 losgetreten. Das verwundert sehr, denn nach wie vor haben wir ein Grundgesetz, das derlei Wünschen einen klaren Riegel vorschiebt, was die Gegner der Anonymität im Internet offenbar nicht kümmert, das Grundgesetz scheint ihnen schnuppe zu sein.

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