Meine Frage:
„Wie hoch ist der Anteil der Entwicklungsaufträge für Software, die seit Veröffentlichung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP entsprechend der darin enthaltenen Ankündigung “Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht” tatsächlich als Open Source beauftragt wurden (bitte dafür je Ressort unter Beachtung aller nachgeordneten Behörden die Anzahl erteilter Entwicklungsaufträge insgesamt und die Anzahl derjenigen Aufträge davon angeben, die die genannte Bedingung erfüllen, also als Open Source beauftragt wurden), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen hinsichtlich der Erfüllung ihres Koalitionsvertrages?“
Vorbemerkungen der Bundesregierung:
„Vorbemerkung:
Die Beantwortung der Frage erfolgte unter den nachfolgenden Annahmen:
• Die Formulierung „beauftragt“ bezieht sich auf die Auftragsvergabe an Organi-
sationseinheiten innerhalb der Bundesverwaltung sowie externe Stellen au-
ßerhalb der Bundesverwaltung (privatwirtschaftliche Unternehmen, Dienstleis-
ter auf kommunal-, landes- oder EU-Ebene).
• Bezüglich des Begriffs „Open Source“ wurde die Annahme getroffen, dass es
sich bei dabei um eine quelloffene Software handelt, bei der grundsätzlich
eine freie Weitergabe der Software ermöglicht wird und es eine Möglichkeit
gibt, den Quellcode der Software zu erhalten.
• Zum Begriff „öffentlich gemacht“ wurde die Annahme getroffen, dass es für die
Öffentlichkeit eine grundsätzliche Möglichkeit geben soll, die Software zur Nut-
zung als Datenträger oder über das Internet als Software-Download zu bezie-
hen.
• Da die Frage auf den gesamten Zeitraum nach Veröffentlichung des Koaliti-
onsvertrages abzielt, wurden die Daten für den Zeitraum Dezember 2021 bis
Juli 2024 erhoben.“
Antwort der Bundesregierung:
„1. Der Anteil der Entwicklungsaufträge in Prozent je Ressort für als Open Source
beauftragte Softwareentwicklungsaufträge beträgt für:
2. Der Anteil der Entwicklungsaufträge in Prozent je Ressort für als Open Source
beauftragte Softwareentwicklungsaufträge die öffentlich gemacht wurden be-
trägt für:
3. Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen hinsichtlich der Erfüllung ih-
res Koalitionsvertrages?
Open Source ist lediglich ein Teil der Strategie zur Erreichung der Digitalen
Souveränität. Eine ganzheitlichere und aussagekräftigere Betrachtung um-
fasst weitere Initiativen, darunter die Multi-Cloud-Strategie der Bundesregie-
rung, die Gründung des Zentrums für Digitale Souveränität (ZenDiS) im Jahr
2022, die Stärkung von IT-Kompetenzen (durch die Gründung der Digitalaka-
demie im Jahr 2021) sowie die Vernetzung über die europäische Plattform
“Gaia-X” zur Schaffung einer souveränen europäischen Dateninfrastruktur.
Die Bundesregierung fördert den Einsatz offener Standards und Open-Source-
Software, die bei neu anzuschaffender Software vorrangig vor solcher Soft-
ware beschafft werden soll, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist
oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung ein-
schränkt.
Ein weiterer Schritt in diese Richtung wurde mit dem Inkrafttreten des OZG-
Änderungsgesetz (OZGÄndG) am 24. Juli 2024 vollzogen. Als eine Anpas-
sung des E-Government-Gesetzes – EGovG regelt dies die vorrangige Nut-
zung von Open Source Software in der Bundesverwaltung. Die Bundesregie-
rung erfüllt somit eine weitere Forderung aus dem Koalitionsvertrag 2021-
2025 (Zitat: „Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source be-
auftragt…“) und stärkt damit die Digitale Souveränität in der IT der Bundesver-
waltung.“
Antwort der Bundesregierung im PDF:
Hinweis zu nachgetragene Information der Bundesregierung zu korrigierten Daten: