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Heute hat das Internet gewonnen! Ich freue mich, dass die internetfeindliche Urheberrechtsreform heute im EU-Parlament abgelehnt wurde. Upload-Filter und ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger werden vorläufig erstmal nicht kommen. Ein großer Dank geht an euch alle, die ihre EU-Abgeordneten angerufen haben, zig Mails geschrieben und Petitionen unterzeichnet haben. Der Kampf für ein freies Internet, in dem nicht nur die Monopolisten profitieren, geht aber weiter. Im September wird die gesamte Urheberrechtsreform wieder geöffnet. Dann könnten auch Filter in irgendeiner Form wieder Eingang in die Reform finden. Wir müssen deswegen dran bleiben! Upload-Filter, egal ob aus urheberrechtlichen oder anderen Gründen, sind eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sie führen zu Zensur und Overblocking. Abgesehen davon können sich nur Google, Facebook und Co. solche automatischen Filter überhaupt leisten. Kämen sie, wäre das das finanzielle Aus für kleine und ehrenamtliche Plattformen. Die Regulierung von Internetinhalten gehört nicht in die Hände von Privatunternehmen. Nutzen wir also die kommenden Monate, um auf unsere Abgeordneten im EU-Parlament einzuwirken.

Mehr Infos hier:

Fast 900.000 Menschen haben die Petition auf change.org unterschrieben.

DIE LINKE. im Europaparlament

Fragen

1. Welches ist nach der Ansicht der Bundesregierung der letztmögliche Zeitpunkt für die Änderung des Wahlrechts zur Europawahl 2019 in Deutschland, um nach meiner Auffassung sowohl internationalen Konventionen als auch demokratischen Gepflogenheiten über freie und faire Wahlen zu entsprechen?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen des Wegfalls der 5 Prozent bzw. 3 Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl 2014 in Deutschland auf die Arbeitsfähigkeit des Europäischen Parlamentes?
Antworten

 

Antworten

Zu 1.
Die Ausgestaltung des Wahlrechts einschließlich des deutschen Europawahlrechts wird nach der Staatspraxis vom Deutschen Bundestag selbst wahrgenommen. Die Bundesregierung bringt in diesem Bereich üblicherweise keine Initiativen ein.
Der letztmögliche Zeitpunkt für eine Änderung des Wahlrechts hängt davon ab, ob eine Wahlrechtsänderung sich bereits auf die Wahlvorbereitung und Bewerberauf- stellung oder nur auf Vorgänge am Wahltag und bei der Ergebnisfeststellung bezieht. Nach dem Verhaltenskodex für Wahlen der Venedig-Kommission des Europarats vom 30. Oktober 2002 (Mitteilung Nr. 190/2002, Kapitel 65) sollten Änderungen des Wahlrechts kurz vor der Wahl (weniger als ein Jahr) vermieden werden.
Der Zeitpunkt für die Umsetzung von Recht der Europäischen Union in der Bundes- republik Deutschland hängt außerdem von den Vorgaben des Unionsrechts ab.
Zu 2.
Die Ausgestaltung des Wahlrechts einschließlich des deutschen Europawahlrechts wird nach der Staatspraxis vom Deutschen Bundestag selbst wahrgenommen. Die Bundesregierung bringt in diesem Bereich üblicherweise keine Initiativen ein.
-2-
Der Wegfall der 5 Prozent- beziehungsweise 3 Prozent-Sperrklausel hat dazu ge- führt, dass im 8. Europäischen Parlament sieben Parteien mit Stimmanteilen von 0,6 Prozent bis 1,7 Prozent mit jeweils einem einzelnen Sitz vertreten sind, der ihnen bei Geltung einer 5 Prozent- beziehungsweise 3 Prozent-Sperrklausel nicht zugeteilt worden wäre.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Europäische Parlament in seiner Ent- schließung vom 11. November 2015 zu der Reform des Wahlrechts der Europäi- schen Union (2015/2035(INL)) eine verbindliche Schwelle zwischen 3 Prozent und 5 Prozent für die Verteilung der Sitze vorgeschlagen und seine Ansicht bekundet, dass diese Maßnahme für die Sicherung der ordnungsgemäßen Arbeitsweise des Europäischen Parlaments wichtig ist, da so eine weitere Fragmentierung verhindert wird.